02.06.2013 Aufrufe

Hamburg - TPG

Hamburg - TPG

Hamburg - TPG

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Nichtamtliche Lesefassung Prüfverordnung - PVO<br />

Stand: 21.12.2010<br />

10. Tageseinrichtungen für Kinder,<br />

wenn sie bauordnungsrechtlich gefordert oder soweit an sie bauordnungsrechtliche<br />

Anforderungen hinsichtlich des Brandschutzes gestellt werden.<br />

2 Die Prüfung beschränkt sich bei baulichen Anlagen<br />

1. nach Satz 1 Nummer 8, soweit Absatz 1 Nummer 8 betroffen ist, auf die<br />

Sicherheitsstromversorgung,<br />

2. nach Satz 1 Nummer 9 auf die technischen Anlagen und Einrichtungen nach<br />

Absatz 1 Nummern 3 bis 7,<br />

3. nach Satz 1 Nummer 10 auf die technischen Anlagen und Einrichtungen<br />

nach Absatz 1 Nummern 6 und 7.<br />

(3) § 51 HBauO bleibt unberührt.<br />

Seite 21 von 33

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!