Leitfaden für Gründerinnen und Gründer - Gründerservice
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Speziell bei der Kündigung müssen sowohl der<br />
Arbeitgeber als auch der Arbeitnehmer Fristen<br />
<strong>und</strong> Termine einhalten. Kündigungsfristen <strong>und</strong><br />
-termine ergeben sich <strong>für</strong> Angestellte aus dem<br />
Angestelltengesetz, bei Arbeitern aus dem<br />
Branchen-Kollektivvertrag. Besondere Vereinbarungsmöglichkeiten<br />
sind bei Angestellten zu<br />
beachten (siehe 4.1.2)!<br />
Besonders geschützte personen<br />
Bestimmte Gruppen von Arbeitnehmern sind<br />
gesetzlich während eines bestimmten Zeitraumes<br />
vor Kündigungen (Entlassungen) durch<br />
den Arbeitgeber geschützt. Einer einvernehmlichen<br />
Auflösung des Arbeitsverhältnisses (mit<br />
besonderen Formvorschriften) steht jedoch<br />
meist nichts im Wege.<br />
80 4.1 Mitarbeiter<br />
Es handelt sich vor allem um:<br />
schwangere Arbeitnehmerinnen ab<br />
Bekanntgabe der Schwangerschaft bis vier<br />
Wochen nach Ablauf der Karenz; bei Inanspruchnahme<br />
von Elternteilzeit besteht<br />
Kündigungsschutz bis maximal vier<br />
Wochen nach Ablauf des vierten Lebensjahres<br />
des Kindes (danach Motivschutz),<br />
Präsenzdiener <strong>und</strong> Zivildiener ab der Mitteilung<br />
vom Einberufungsbefehl oder Zuweisungsbescheid<br />
durch den Arbeitnehmer<br />
bis ein Monat nach Ablauf des Dienstes,<br />
Betriebsräte bis drei Monate nach Ablauf<br />
der Funktionsperiode,<br />
Behinderte mit mindestens 50-prozentiger<br />
Behinderung ab Zuerkennung der Stellung<br />
als geschützter Behinderter durch das<br />
B<strong>und</strong>essozialamt sowie<br />
Lehrlinge (bei der Lehre handelt es sich um<br />
ein befristetes <strong>und</strong> daher unkündbares Ausbildungsverhältnis;<br />
nur eine vorzeitige Auflösung<br />
aus besonderen Gründen <strong>und</strong> eine<br />
außerordentliche Auflösung sind möglich).<br />
WiChtiG: Kontaktieren Sie einen Arbeitsrechtsexperten<br />
der Wirtschaftskammer,<br />
wenn es um die Auflösung des Dienstverhältnisses<br />
mit einem besonders geschützten<br />
Arbeitnehmer geht.