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Leitfaden für Gründerinnen und Gründer - Gründerservice

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Antragstellung erfolgt beim jeweiligen Betreuer<br />

in der regionalen AMS-Geschäftsstelle.<br />

Nähere Infos: www.ams.at<br />

förderung <strong>für</strong> die einstellung<br />

des ersten mitarbeiters<br />

Gefördert werden alle Unternehmen – egal<br />

ob Einzelunternehmen, Personengesellschaft<br />

oder GmbH –, die einen Mitarbeiter erstmalig<br />

oder nach fünf Jahren wieder im Rahmen eines<br />

echten Dienstverhältnisses anstellen. Eine etwaige<br />

vorherige geringfügige Beschäftigung<br />

bzw. frühere Dienstverhältnisse, die nicht länger<br />

als zwei Monate gedauert haben (z.B. Ferialjobs),<br />

sind da<strong>für</strong> unerheblich. Eine weitere<br />

Voraussetzung <strong>für</strong> die Förderung ist, dass der<br />

Arbeitgeber oder ihre Geschäftsführer nach<br />

dem Gewerblichen Sozialversicherungsgesetz<br />

(GSVG) voll sozialversichert ist.<br />

Förderbar sind Personen, die unmittelbar zuvor<br />

eine Ausbildung abgeschlossen haben <strong>und</strong><br />

beim AMS als arbeitssuchend vorgemerkt oder<br />

arbeitslos sind <strong>und</strong> beim AMS bereits zwei Wochen<br />

arbeitslos gemeldet sind. Nicht gefördert<br />

werden unter anderem Lehrlinge, Ehepartner,<br />

Lebensgefährten <strong>und</strong> Verwandte bis zum zweiten<br />

Grad.<br />

Die Förderung beträgt 25 % des Bruttogehalts<br />

<strong>und</strong> wird höchstens <strong>für</strong> zwölf Monate gewährt.<br />

Die Arbeitszeit muss mindest 50 % der Normalarbeitszeit<br />

betragen, <strong>und</strong> das Dienstverhältnis<br />

muss länger als zwei Monate dauern.<br />

Die Förderung muss spätestens sechs Wochen<br />

nach Beginn des Dienstverhältnisses bei Ihrer<br />

regionalen AMS-Geschäftsstelle beantragt werden.<br />

Nähere Infos: www.ams.at<br />

3.5.3 Geförderte Beratung<br />

<strong>und</strong> information<br />

akademische, innovative<br />

unternehmensgründungen<br />

AplusB (Academia plus Business) hilft bei der<br />

Gründung von Firmen, die aus dem akademischen<br />

Sektor kommen. AkademikerInnen haben<br />

die Möglichkeit, sich auf dem Weg von einer guten<br />

Idee bis zu einer Unternehmensgründung<br />

professionell begleiten zu lassen. Das heißt konkrete<br />

Beratung <strong>und</strong> Unterstützung im Gründungsprozess.<br />

Dazu wurden österreichweit neun<br />

AplusB-Zentren eingerichtet, in denen <strong>Gründer</strong>-<br />

Innen qualifiziert, beraten <strong>und</strong> betreut werden.<br />

AplusB ist eine Initiative des B<strong>und</strong>esministeriums<br />

<strong>für</strong> Verkehr, Innovation <strong>und</strong> Technologie<br />

(BMVIT). Mit der Abwicklung des Programms ist<br />

die Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft<br />

(FFG) betraut.<br />

Nähere Infos unter: www.ffg.at/aplusb<br />

serviceabteilungen der<br />

Wirtschaftskammern<br />

Die <strong>Gründer</strong>services sowie die Rechts- <strong>und</strong><br />

Serviceabteilungen der Wirtschaftskammern<br />

informieren <strong>und</strong> beraten Sie beim Gründungsprozess<br />

kostenlos. In vielen B<strong>und</strong>esländern<br />

werden auch Beratungsleistungen von externen<br />

Unternehmensberatern <strong>für</strong> z.B. die Unterstützung<br />

bei Businessplänen, Finanzierung,<br />

Marketing etc. gefördert. Die Schwerpunkte,<br />

die die einzelnen Länder fördern, sind oft unterschiedlich.<br />

Die Förderung erfolgt üblicherweise<br />

durch die Wirtschaftskammer <strong>und</strong>/oder<br />

das jeweilige Land. Erk<strong>und</strong>igen Sie sich daher<br />

beim <strong>Gründer</strong>service in Ihrem B<strong>und</strong>esland über<br />

die regionalen Fördermöglichkeiten (siehe Kapitel<br />

7.5 Kontakte).<br />

3.5 Förderungen<br />

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