Leitfaden für Gründerinnen und Gründer - Gründerservice
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Antragstellung erfolgt beim jeweiligen Betreuer<br />
in der regionalen AMS-Geschäftsstelle.<br />
Nähere Infos: www.ams.at<br />
förderung <strong>für</strong> die einstellung<br />
des ersten mitarbeiters<br />
Gefördert werden alle Unternehmen – egal<br />
ob Einzelunternehmen, Personengesellschaft<br />
oder GmbH –, die einen Mitarbeiter erstmalig<br />
oder nach fünf Jahren wieder im Rahmen eines<br />
echten Dienstverhältnisses anstellen. Eine etwaige<br />
vorherige geringfügige Beschäftigung<br />
bzw. frühere Dienstverhältnisse, die nicht länger<br />
als zwei Monate gedauert haben (z.B. Ferialjobs),<br />
sind da<strong>für</strong> unerheblich. Eine weitere<br />
Voraussetzung <strong>für</strong> die Förderung ist, dass der<br />
Arbeitgeber oder ihre Geschäftsführer nach<br />
dem Gewerblichen Sozialversicherungsgesetz<br />
(GSVG) voll sozialversichert ist.<br />
Förderbar sind Personen, die unmittelbar zuvor<br />
eine Ausbildung abgeschlossen haben <strong>und</strong><br />
beim AMS als arbeitssuchend vorgemerkt oder<br />
arbeitslos sind <strong>und</strong> beim AMS bereits zwei Wochen<br />
arbeitslos gemeldet sind. Nicht gefördert<br />
werden unter anderem Lehrlinge, Ehepartner,<br />
Lebensgefährten <strong>und</strong> Verwandte bis zum zweiten<br />
Grad.<br />
Die Förderung beträgt 25 % des Bruttogehalts<br />
<strong>und</strong> wird höchstens <strong>für</strong> zwölf Monate gewährt.<br />
Die Arbeitszeit muss mindest 50 % der Normalarbeitszeit<br />
betragen, <strong>und</strong> das Dienstverhältnis<br />
muss länger als zwei Monate dauern.<br />
Die Förderung muss spätestens sechs Wochen<br />
nach Beginn des Dienstverhältnisses bei Ihrer<br />
regionalen AMS-Geschäftsstelle beantragt werden.<br />
Nähere Infos: www.ams.at<br />
3.5.3 Geförderte Beratung<br />
<strong>und</strong> information<br />
akademische, innovative<br />
unternehmensgründungen<br />
AplusB (Academia plus Business) hilft bei der<br />
Gründung von Firmen, die aus dem akademischen<br />
Sektor kommen. AkademikerInnen haben<br />
die Möglichkeit, sich auf dem Weg von einer guten<br />
Idee bis zu einer Unternehmensgründung<br />
professionell begleiten zu lassen. Das heißt konkrete<br />
Beratung <strong>und</strong> Unterstützung im Gründungsprozess.<br />
Dazu wurden österreichweit neun<br />
AplusB-Zentren eingerichtet, in denen <strong>Gründer</strong>-<br />
Innen qualifiziert, beraten <strong>und</strong> betreut werden.<br />
AplusB ist eine Initiative des B<strong>und</strong>esministeriums<br />
<strong>für</strong> Verkehr, Innovation <strong>und</strong> Technologie<br />
(BMVIT). Mit der Abwicklung des Programms ist<br />
die Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft<br />
(FFG) betraut.<br />
Nähere Infos unter: www.ffg.at/aplusb<br />
serviceabteilungen der<br />
Wirtschaftskammern<br />
Die <strong>Gründer</strong>services sowie die Rechts- <strong>und</strong><br />
Serviceabteilungen der Wirtschaftskammern<br />
informieren <strong>und</strong> beraten Sie beim Gründungsprozess<br />
kostenlos. In vielen B<strong>und</strong>esländern<br />
werden auch Beratungsleistungen von externen<br />
Unternehmensberatern <strong>für</strong> z.B. die Unterstützung<br />
bei Businessplänen, Finanzierung,<br />
Marketing etc. gefördert. Die Schwerpunkte,<br />
die die einzelnen Länder fördern, sind oft unterschiedlich.<br />
Die Förderung erfolgt üblicherweise<br />
durch die Wirtschaftskammer <strong>und</strong>/oder<br />
das jeweilige Land. Erk<strong>und</strong>igen Sie sich daher<br />
beim <strong>Gründer</strong>service in Ihrem B<strong>und</strong>esland über<br />
die regionalen Fördermöglichkeiten (siehe Kapitel<br />
7.5 Kontakte).<br />
3.5 Förderungen<br />
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