Leitfaden für Gründerinnen und Gründer - Gründerservice

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02.06.2013 Aufrufe

wenn die genannten Grenzen in zwei aufeinander folgenden Kalenderjahren nicht überschritten werden. Unabhängig von der Umsatzgröße sind Kapitalgesellschaften und unternehmerisch tätige Personengesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftender Gesellschafter ist (z.B. GmbH und Co KG), buchführungspflichtig. Sie dürfen keine Einnahmen-Ausgaben-Rechnung führen. Bei Personengesellschaften (OG und KG) richtet sich die Rechnungslegungspflicht nach der Art der Tätigkeit und der Höhe des Umsatzes. Die Protokollierung im Firmenbuch ist kein Kriterium für die Buchführungspflicht, lediglich die bereits erwähnte Überschreitung der Umsatzschwelle. Personengesellschaften können deshalb ihren Gewinn entweder mittels Einnahmen-Ausgaben-Rechnung oder mittels Buchführung ermitteln. Die Aufzeichnungen sind nicht nur Selbstzweck bzw. gesetzlich gefordert, sondern beinhalten eine Fülle an Informationen, die Sie zur Unternehmensführung und -weiterentwicklung intensiv nutzen können. 3.2.2 freiwillige aufzeichnungen kostenrechnung Ihr Unternehmen kann auf Dauer nur existieren, wenn der Verkaufserlös auf dem Markt größer ist als die für die Leistungserstellung eingesetzten Werte, also die dafür entstandenen Kosten. Ihre Selbstkosten sind einerseits Ausgangspunkt für die Preisfestsetzung und andererseits eine unbedingte Voraussetzung für die verantwortungsbewusste Unternehmensführung. Ziel der Kostenrechnung ist es, den Wert der innerbetrieblichen Leistungserstellung (z.B. Preis einer Arbeitsstunde) zu ermitteln, welcher dem Kunden verrechnet wird. Kosten, die Sie nicht kennen, können Sie nicht errechnen bzw. verrechnen. Darüber hinaus ist 54 3.2 Ihre Buchhaltung – Rechnungswesen ohne Kenntnis der Preisgrenzen keine aktive Preispolitik möglich. Deshalb ist das Ermitteln der Kostenstruktur und das Beobachten der Kostenentwicklung für eine richtige Kalkulation unerlässlich. Das Ergebnis dieser Kalkulation ist die Ausgangsbasis für die Festsetzung des Verkaufspreises. Weil sich aber Marktpreise meistens nicht nach den Kosten richten, sind Sie als Unternehmer gezwungen, die Kos tenentwicklung Ihres Betriebes ständig unter Kontrolle zu halten und alle Maßnahmen zur Kostensenkung durchzuführen. Die Zahlen aus der Finanzbuchhaltung (das ist die Einnahmen-Ausgaben- Rechnung oder die doppelte Buchführung) reichen dazu nicht immer aus. Sie werden vielfach nach rein steuerlichen Gesichtspunkten ermittelt, und die in der Finanzbuchhaltung verbuchten Aufwände können sich auch erheblich von den Kosten unterscheiden. die kostenrechnung dient vor allem folgenden Zwecken: Ermitteln der Selbstkosten als Grundlage ihres Marktpreises Errechnen der Wirtschaftlichkeit einzelner Betriebszwecke, einzelner Produktgruppen oder einzelner Produkte als Grundlage für die Produktions- und Absatzplanung Ermitteln von Preisuntergrenzen, bis zu denen Aufträge angenommen werden (Preispolitik des Unternehmens) Ermitteln von Zuschlagsätzen für bilanzielle Bewertung von Halb- und Fertigfabrikaten und selbst erstellten Anlagen Selbsterstellung oder Fremdbezug. Ihre betriebliche Kostenrechnung muss beispielsweise in der Lage sein zu beantworten, ob eine eigene Reparaturwerkstätte günstiger ist oder die Reparaturen ausgelagert werden sollen. unser tipp: Im Merkblatt „Der Unternehmer und sein steuerlicher Berater” finden Sie den Berechtigungsumfang der einzelnen Berufsgruppen Steuerberater, Bilanzbuchhalter, Buchhalter und Personalverrechner (http://wko.at).

| 3.3 kaLkuLatiOn und WirtsChaftLiChkeit Eine genaue Kalkulation der Erlöse und der Kosten (Planung) ist notwendig, um das zukünftige Unternehmen in Zahlen abzubilden. Dafür müssen Sie natürlich auch Ihre Ziele definieren. Nur wer seine Ziele kennt, kann sie auch erreichen. Wer nicht plant, überlässt alles dem Zufall. „Wer plant, ersetzt Zufall durch Irrtum.“ Eine Kalkulation fördert auch strukturiertes Denken und die Kommunikation im Betrieb. Zudem liefert die Planung wichtige Informationen für die betriebliche Umwelt, wie z.B. Bank, Lieferanten, Kunden, Behörden etc., und nicht zuletzt für die wichtigste Aussage, nämlich die „Wirtschaftlichkeit“. unser tipp: Zeigen Sie Ihrer Bank auch Unterlagen zu Planung und Kalkulation. Sie verbessern damit Ihre Kreditwürdigkeit. Kalkulations- und Planungsunterlagen werden von Banken positiv bewertet. 3.3.1 der Zeitraum für die kalkulation Sie finden hier eine gängige Einstufung für den Planungszeitraum. Abhängig vom Betriebstyp und Planungszweck kann und muss es hier aber individuelle Unterschiede geben. kurzfristig bis 1 Jahr sehr detailliert – monat oder Quartal mittelfristig 1–4 Jahre detailliert – Jahresplanung Langfristig › 4 Jahre Grobplanung unser tipp: Je höher die Investitionen und je länger die Amortisationsdauer, desto länger wird der notwendige Planungszeitraum. Wenn Sie Förderungen beantragen, sollte der Planungszeitraum mindestens drei Jahre betragen. 3.3 Kalkulation und Wirtschaftlichkeit 55

| 3.3 kaLkuLatiOn <strong>und</strong> WirtsChaftLiChkeit<br />

Eine genaue Kalkulation der Erlöse <strong>und</strong> der Kosten (Planung) ist notwendig, um das zukünftige<br />

Unternehmen in Zahlen abzubilden. Da<strong>für</strong> müssen Sie natürlich auch Ihre Ziele definieren. Nur wer<br />

seine Ziele kennt, kann sie auch erreichen. Wer nicht plant, überlässt alles dem Zufall. „Wer plant,<br />

ersetzt Zufall durch Irrtum.“ Eine Kalkulation fördert auch strukturiertes Denken <strong>und</strong> die Kommunikation<br />

im Betrieb. Zudem liefert die Planung wichtige Informationen <strong>für</strong> die betriebliche Umwelt,<br />

wie z.B. Bank, Lieferanten, K<strong>und</strong>en, Behörden etc., <strong>und</strong> nicht zuletzt <strong>für</strong> die wichtigste Aussage,<br />

nämlich die „Wirtschaftlichkeit“.<br />

unser tipp: Zeigen Sie Ihrer Bank auch Unterlagen zu Planung <strong>und</strong> Kalkulation.<br />

Sie verbessern damit Ihre Kreditwürdigkeit. Kalkulations- <strong>und</strong> Planungsunterlagen<br />

werden von Banken positiv bewertet.<br />

3.3.1 der Zeitraum <strong>für</strong> die kalkulation<br />

Sie finden hier eine gängige Einstufung <strong>für</strong> den Planungszeitraum. Abhängig vom Betriebstyp <strong>und</strong><br />

Planungszweck kann <strong>und</strong> muss es hier aber individuelle Unterschiede geben.<br />

kurzfristig<br />

bis 1 Jahr<br />

sehr detailliert –<br />

monat oder Quartal<br />

mittelfristig<br />

1–4 Jahre<br />

detailliert –<br />

Jahresplanung<br />

Langfristig<br />

› 4 Jahre<br />

Grobplanung<br />

unser tipp: Je höher die Investitionen <strong>und</strong> je länger die Amortisationsdauer, desto<br />

länger wird der notwendige Planungszeitraum. Wenn Sie Förderungen beantragen,<br />

sollte der Planungszeitraum mindestens drei Jahre betragen.<br />

3.3 Kalkulation <strong>und</strong> Wirtschaftlichkeit<br />

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