Leitfaden für Gründerinnen und Gründer - Gründerservice
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wenn die genannten Grenzen in zwei aufeinander<br />
folgenden Kalenderjahren nicht überschritten<br />
werden. Unabhängig von der Umsatzgröße sind<br />
Kapitalgesellschaften <strong>und</strong> unternehmerisch tätige<br />
Personengesellschaften, bei denen keine<br />
natürliche Person unbeschränkt haftender Gesellschafter<br />
ist (z.B. GmbH <strong>und</strong> Co KG), buchführungspflichtig.<br />
Sie dürfen keine Einnahmen-Ausgaben-Rechnung<br />
führen. Bei Personengesellschaften<br />
(OG <strong>und</strong> KG) richtet sich die Rechnungslegungspflicht<br />
nach der Art der Tätigkeit <strong>und</strong> der<br />
Höhe des Umsatzes. Die Protokollierung im Firmenbuch<br />
ist kein Kriterium <strong>für</strong> die Buchführungspflicht,<br />
lediglich die bereits erwähnte Überschreitung<br />
der Umsatzschwelle. Personengesellschaften<br />
können deshalb ihren Gewinn entweder<br />
mittels Einnahmen-Ausgaben-Rechnung<br />
oder mittels Buchführung ermitteln. Die Aufzeichnungen<br />
sind nicht nur Selbstzweck bzw. gesetzlich<br />
gefordert, sondern beinhalten eine Fülle<br />
an Informationen, die Sie zur Unternehmensführung<br />
<strong>und</strong> -weiterentwicklung intensiv nutzen<br />
können.<br />
3.2.2 freiwillige aufzeichnungen<br />
kostenrechnung<br />
Ihr Unternehmen kann auf Dauer nur existieren,<br />
wenn der Verkaufserlös auf dem Markt<br />
größer ist als die <strong>für</strong> die Leistungserstellung<br />
eingesetzten Werte, also die da<strong>für</strong> entstandenen<br />
Kosten. Ihre Selbstkosten sind einerseits<br />
Ausgangspunkt <strong>für</strong> die Preisfestsetzung <strong>und</strong><br />
andererseits eine unbedingte Voraussetzung<br />
<strong>für</strong> die verantwortungsbewusste Unternehmensführung.<br />
Ziel der Kostenrechnung ist es,<br />
den Wert der innerbetrieblichen Leistungserstellung<br />
(z.B. Preis einer Arbeitsst<strong>und</strong>e) zu ermitteln,<br />
welcher dem K<strong>und</strong>en verrechnet wird.<br />
Kosten, die Sie nicht kennen, können Sie nicht<br />
errechnen bzw. verrechnen. Darüber hinaus ist<br />
54 3.2 Ihre Buchhaltung – Rechnungswesen<br />
ohne Kenntnis der Preisgrenzen keine aktive<br />
Preispolitik möglich. Deshalb ist das Ermitteln<br />
der Kostenstruktur <strong>und</strong> das Beobachten der<br />
Kostenentwicklung <strong>für</strong> eine richtige Kalkulation<br />
unerlässlich.<br />
Das Ergebnis dieser Kalkulation ist die Ausgangsbasis<br />
<strong>für</strong> die Festsetzung des Verkaufspreises.<br />
Weil sich aber Marktpreise meistens<br />
nicht nach den Kosten richten, sind Sie als Unternehmer<br />
gezwungen, die Kos tenentwicklung<br />
Ihres Betriebes ständig unter Kontrolle zu halten<br />
<strong>und</strong> alle Maßnahmen zur Kostensenkung<br />
durchzuführen. Die Zahlen aus der Finanzbuchhaltung<br />
(das ist die Einnahmen-Ausgaben-<br />
Rechnung oder die doppelte Buchführung) reichen<br />
dazu nicht immer aus. Sie werden vielfach<br />
nach rein steuerlichen Gesichtspunkten ermittelt,<br />
<strong>und</strong> die in der Finanzbuchhaltung verbuchten<br />
Aufwände können sich auch erheblich von<br />
den Kosten unterscheiden.<br />
die kostenrechnung dient vor allem folgenden<br />
Zwecken:<br />
Ermitteln der Selbstkosten als Gr<strong>und</strong>lage<br />
ihres Marktpreises<br />
Errechnen der Wirtschaftlichkeit einzelner<br />
Betriebszwecke, einzelner Produktgruppen<br />
oder einzelner Produkte als Gr<strong>und</strong>lage <strong>für</strong><br />
die Produktions- <strong>und</strong> Absatzplanung<br />
Ermitteln von Preisuntergrenzen, bis zu<br />
denen Aufträge angenommen werden<br />
(Preispolitik des Unternehmens)<br />
Ermitteln von Zuschlagsätzen <strong>für</strong> bilanzielle<br />
Bewertung von Halb- <strong>und</strong> Fertigfabrikaten<br />
<strong>und</strong> selbst erstellten Anlagen<br />
Selbsterstellung oder Fremdbezug. Ihre<br />
betriebliche Kostenrechnung muss beispielsweise<br />
in der Lage sein zu beantworten,<br />
ob eine eigene Reparaturwerkstätte<br />
günstiger ist oder die<br />
Reparaturen ausgelagert werden sollen.<br />
unser tipp: Im Merkblatt „Der Unternehmer <strong>und</strong> sein steuerlicher Berater” finden<br />
Sie den Berechtigungsumfang der einzelnen Berufsgruppen Steuerberater, Bilanzbuchhalter,<br />
Buchhalter <strong>und</strong> Personalverrechner (http://wko.at).