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Leitfaden für Gründerinnen und Gründer - Gründerservice

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wenn die genannten Grenzen in zwei aufeinander<br />

folgenden Kalenderjahren nicht überschritten<br />

werden. Unabhängig von der Umsatzgröße sind<br />

Kapitalgesellschaften <strong>und</strong> unternehmerisch tätige<br />

Personengesellschaften, bei denen keine<br />

natürliche Person unbeschränkt haftender Gesellschafter<br />

ist (z.B. GmbH <strong>und</strong> Co KG), buchführungspflichtig.<br />

Sie dürfen keine Einnahmen-Ausgaben-Rechnung<br />

führen. Bei Personengesellschaften<br />

(OG <strong>und</strong> KG) richtet sich die Rechnungslegungspflicht<br />

nach der Art der Tätigkeit <strong>und</strong> der<br />

Höhe des Umsatzes. Die Protokollierung im Firmenbuch<br />

ist kein Kriterium <strong>für</strong> die Buchführungspflicht,<br />

lediglich die bereits erwähnte Überschreitung<br />

der Umsatzschwelle. Personengesellschaften<br />

können deshalb ihren Gewinn entweder<br />

mittels Einnahmen-Ausgaben-Rechnung<br />

oder mittels Buchführung ermitteln. Die Aufzeichnungen<br />

sind nicht nur Selbstzweck bzw. gesetzlich<br />

gefordert, sondern beinhalten eine Fülle<br />

an Informationen, die Sie zur Unternehmensführung<br />

<strong>und</strong> -weiterentwicklung intensiv nutzen<br />

können.<br />

3.2.2 freiwillige aufzeichnungen<br />

kostenrechnung<br />

Ihr Unternehmen kann auf Dauer nur existieren,<br />

wenn der Verkaufserlös auf dem Markt<br />

größer ist als die <strong>für</strong> die Leistungserstellung<br />

eingesetzten Werte, also die da<strong>für</strong> entstandenen<br />

Kosten. Ihre Selbstkosten sind einerseits<br />

Ausgangspunkt <strong>für</strong> die Preisfestsetzung <strong>und</strong><br />

andererseits eine unbedingte Voraussetzung<br />

<strong>für</strong> die verantwortungsbewusste Unternehmensführung.<br />

Ziel der Kostenrechnung ist es,<br />

den Wert der innerbetrieblichen Leistungserstellung<br />

(z.B. Preis einer Arbeitsst<strong>und</strong>e) zu ermitteln,<br />

welcher dem K<strong>und</strong>en verrechnet wird.<br />

Kosten, die Sie nicht kennen, können Sie nicht<br />

errechnen bzw. verrechnen. Darüber hinaus ist<br />

54 3.2 Ihre Buchhaltung – Rechnungswesen<br />

ohne Kenntnis der Preisgrenzen keine aktive<br />

Preispolitik möglich. Deshalb ist das Ermitteln<br />

der Kostenstruktur <strong>und</strong> das Beobachten der<br />

Kostenentwicklung <strong>für</strong> eine richtige Kalkulation<br />

unerlässlich.<br />

Das Ergebnis dieser Kalkulation ist die Ausgangsbasis<br />

<strong>für</strong> die Festsetzung des Verkaufspreises.<br />

Weil sich aber Marktpreise meistens<br />

nicht nach den Kosten richten, sind Sie als Unternehmer<br />

gezwungen, die Kos tenentwicklung<br />

Ihres Betriebes ständig unter Kontrolle zu halten<br />

<strong>und</strong> alle Maßnahmen zur Kostensenkung<br />

durchzuführen. Die Zahlen aus der Finanzbuchhaltung<br />

(das ist die Einnahmen-Ausgaben-<br />

Rechnung oder die doppelte Buchführung) reichen<br />

dazu nicht immer aus. Sie werden vielfach<br />

nach rein steuerlichen Gesichtspunkten ermittelt,<br />

<strong>und</strong> die in der Finanzbuchhaltung verbuchten<br />

Aufwände können sich auch erheblich von<br />

den Kosten unterscheiden.<br />

die kostenrechnung dient vor allem folgenden<br />

Zwecken:<br />

Ermitteln der Selbstkosten als Gr<strong>und</strong>lage<br />

ihres Marktpreises<br />

Errechnen der Wirtschaftlichkeit einzelner<br />

Betriebszwecke, einzelner Produktgruppen<br />

oder einzelner Produkte als Gr<strong>und</strong>lage <strong>für</strong><br />

die Produktions- <strong>und</strong> Absatzplanung<br />

Ermitteln von Preisuntergrenzen, bis zu<br />

denen Aufträge angenommen werden<br />

(Preispolitik des Unternehmens)<br />

Ermitteln von Zuschlagsätzen <strong>für</strong> bilanzielle<br />

Bewertung von Halb- <strong>und</strong> Fertigfabrikaten<br />

<strong>und</strong> selbst erstellten Anlagen<br />

Selbsterstellung oder Fremdbezug. Ihre<br />

betriebliche Kostenrechnung muss beispielsweise<br />

in der Lage sein zu beantworten,<br />

ob eine eigene Reparaturwerkstätte<br />

günstiger ist oder die<br />

Reparaturen ausgelagert werden sollen.<br />

unser tipp: Im Merkblatt „Der Unternehmer <strong>und</strong> sein steuerlicher Berater” finden<br />

Sie den Berechtigungsumfang der einzelnen Berufsgruppen Steuerberater, Bilanzbuchhalter,<br />

Buchhalter <strong>und</strong> Personalverrechner (http://wko.at).

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