Leitfaden für Gründerinnen und Gründer - Gründerservice
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ständnis sowie ein positives Firmenimage zu<br />
schaffen. Ihre Werbeaussagen werden glaubhafter,<br />
<strong>und</strong> Ihre Mitarbeiter werden motivierter<br />
sein. Wie können Sie Ihr Image beeinflussen?<br />
Versuchen Sie, im öffentlichen Gespräch zu<br />
sein. Dies gelingt durch Berichte in der Zeitung,<br />
durch „Tage der offenen Tür“ oder durch Betriebsbesichtigungen<br />
sowie durch das Fördern<br />
von sozialen oder kulturellen Einrichtungen<br />
<strong>und</strong> vieles mehr. Ihrer Kreativität sind in diesem<br />
Bereich kaum Grenzen gesetzt.<br />
Achten Sie bei der Kombination dieser Marketinginstrumente<br />
jedoch auf eine durchgängige<br />
Linie. Nur ein einheitliches Erscheinungsbild<br />
lässt sich bei Ihren K<strong>und</strong>en oder Interessenten<br />
entsprechend verankern. Dies gilt nicht nur in<br />
der Werbung <strong>und</strong> Kommunikation, sondern <strong>für</strong><br />
den gesamten Marketingmix. Erst durch die<br />
optimale Mischung der Maßnahmen in der Produkt-,<br />
Preis-, Distributions- <strong>und</strong> Kommunikationspolitik<br />
werden Sie den angestrebten Erfolg<br />
erreichen. Wenn Sie Ihr Marketingkonzept entworfen<br />
haben, bleibt nur noch eins an den<br />
Schluss zu stellen:<br />
52 3.1 Marketing<br />
WiChtiG:<br />
stellen sie sich folgende marketingfragen:<br />
Produkt-/Dienstleistungssortiment:<br />
Welchen K<strong>und</strong>ennutzen kann ich<br />
anbieten, <strong>und</strong> wie gestalte ich<br />
mein Angebot?<br />
Marktanalyse: Wer sind meine K<strong>und</strong>en,<br />
wer meine Konkurrenten?<br />
Welche K<strong>und</strong>en kommen infrage?<br />
Welche Wünsche haben diese K<strong>und</strong>en?<br />
Werbung kostet Geld! – Wie viel kostet<br />
mich die Werbung?<br />
Maßnahmen setzen <strong>und</strong><br />
Kosten bedenken!<br />
| 3.2 ihre BuChhaLtunG –<br />
reChnunGsWesen<br />
Zum „betrieblichen Rechnungswesen“ zählen<br />
alle Verfahren, die das gesamte betriebliche<br />
Geschehen zahlenmäßig erfassen <strong>und</strong> überwachen.<br />
Diese Aufzeichnungen dienen dem Gläubigerschutz,<br />
der Steuerbemessung <strong>und</strong> der<br />
Planung <strong>und</strong> Steuerung des Betriebsgeschehens,<br />
das sind:<br />
3.2.1 Verpflichtende aufzeichnungen<br />
Als Unternehmer sind Sie verpflichtet, Belege<br />
zu sammeln <strong>und</strong> Aufzeichnungen zu führen <strong>und</strong><br />
diese mindestens sieben Jahre aufzubewahren.<br />
Bei Belegen betreffend Gr<strong>und</strong>stücke <strong>und</strong> Gebäude<br />
kann sich die Aufbewahrungsfrist auf 22<br />
Jahre verlängern. Gr<strong>und</strong>sätzlich gibt es abhängig<br />
von Umsatzgröße, Einkunftsart <strong>und</strong> Rechtsform<br />
drei Varianten der Gewinnermittlung <strong>und</strong><br />
der damit verb<strong>und</strong>enen Aufzeichnungen. Die<br />
betriebliche Buchführung wird im UGB – Unternehmensgesetzbuch<br />
geregelt. Weitere Regelungen<br />
über die verpflichtenden Aufzeichnungen