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Leitfaden für Gründerinnen und Gründer - Gründerservice

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ständnis sowie ein positives Firmenimage zu<br />

schaffen. Ihre Werbeaussagen werden glaubhafter,<br />

<strong>und</strong> Ihre Mitarbeiter werden motivierter<br />

sein. Wie können Sie Ihr Image beeinflussen?<br />

Versuchen Sie, im öffentlichen Gespräch zu<br />

sein. Dies gelingt durch Berichte in der Zeitung,<br />

durch „Tage der offenen Tür“ oder durch Betriebsbesichtigungen<br />

sowie durch das Fördern<br />

von sozialen oder kulturellen Einrichtungen<br />

<strong>und</strong> vieles mehr. Ihrer Kreativität sind in diesem<br />

Bereich kaum Grenzen gesetzt.<br />

Achten Sie bei der Kombination dieser Marketinginstrumente<br />

jedoch auf eine durchgängige<br />

Linie. Nur ein einheitliches Erscheinungsbild<br />

lässt sich bei Ihren K<strong>und</strong>en oder Interessenten<br />

entsprechend verankern. Dies gilt nicht nur in<br />

der Werbung <strong>und</strong> Kommunikation, sondern <strong>für</strong><br />

den gesamten Marketingmix. Erst durch die<br />

optimale Mischung der Maßnahmen in der Produkt-,<br />

Preis-, Distributions- <strong>und</strong> Kommunikationspolitik<br />

werden Sie den angestrebten Erfolg<br />

erreichen. Wenn Sie Ihr Marketingkonzept entworfen<br />

haben, bleibt nur noch eins an den<br />

Schluss zu stellen:<br />

52 3.1 Marketing<br />

WiChtiG:<br />

stellen sie sich folgende marketingfragen:<br />

Produkt-/Dienstleistungssortiment:<br />

Welchen K<strong>und</strong>ennutzen kann ich<br />

anbieten, <strong>und</strong> wie gestalte ich<br />

mein Angebot?<br />

Marktanalyse: Wer sind meine K<strong>und</strong>en,<br />

wer meine Konkurrenten?<br />

Welche K<strong>und</strong>en kommen infrage?<br />

Welche Wünsche haben diese K<strong>und</strong>en?<br />

Werbung kostet Geld! – Wie viel kostet<br />

mich die Werbung?<br />

Maßnahmen setzen <strong>und</strong><br />

Kosten bedenken!<br />

| 3.2 ihre BuChhaLtunG –<br />

reChnunGsWesen<br />

Zum „betrieblichen Rechnungswesen“ zählen<br />

alle Verfahren, die das gesamte betriebliche<br />

Geschehen zahlenmäßig erfassen <strong>und</strong> überwachen.<br />

Diese Aufzeichnungen dienen dem Gläubigerschutz,<br />

der Steuerbemessung <strong>und</strong> der<br />

Planung <strong>und</strong> Steuerung des Betriebsgeschehens,<br />

das sind:<br />

3.2.1 Verpflichtende aufzeichnungen<br />

Als Unternehmer sind Sie verpflichtet, Belege<br />

zu sammeln <strong>und</strong> Aufzeichnungen zu führen <strong>und</strong><br />

diese mindestens sieben Jahre aufzubewahren.<br />

Bei Belegen betreffend Gr<strong>und</strong>stücke <strong>und</strong> Gebäude<br />

kann sich die Aufbewahrungsfrist auf 22<br />

Jahre verlängern. Gr<strong>und</strong>sätzlich gibt es abhängig<br />

von Umsatzgröße, Einkunftsart <strong>und</strong> Rechtsform<br />

drei Varianten der Gewinnermittlung <strong>und</strong><br />

der damit verb<strong>und</strong>enen Aufzeichnungen. Die<br />

betriebliche Buchführung wird im UGB – Unternehmensgesetzbuch<br />

geregelt. Weitere Regelungen<br />

über die verpflichtenden Aufzeichnungen

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