Leitfaden für Gründerinnen und Gründer - Gründerservice
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Da<strong>für</strong> brauchen Sie mindestens 180 Beitragsmonate.<br />
Derzeit ist <strong>für</strong> die Erfüllung der besonderen<br />
Anspruchsvoraussetzungen <strong>für</strong> die Korridorpension<br />
<strong>und</strong> die bis zum Jahr 2017 auslaufende<br />
(<strong>und</strong> insbesondere <strong>für</strong> weibliche Versicherte<br />
relevante) vorzeitige Alterspension bei<br />
langer Versicherungsdauer das Vorliegen von<br />
450 Versicherungsmonaten erforderlich. Diese<br />
Anspruchsvoraussetzungen können bei der vorzeitigen<br />
Alterspension bei langer Versicherungsdauer<br />
auch durch den Erwerb von 420 Beitragsmonaten<br />
der Pflichtversicherung erfüllt<br />
werden. Die Anspruchsvoraussetzungen <strong>für</strong> die<br />
beiden Pensionen werden durch das Stabilitätsgesetz<br />
2012 dahingehend verschärft, dass bis<br />
2017 die anspruchsbegründenden Versicherungs-<br />
oder Beitragsmonate jährlich um sechs<br />
Monate erhöht werden. Anstelle des Vorliegens<br />
von 450 sind 2017 bei der Korridorpension mindestens<br />
480 Versicherungsmonate erforderlich.<br />
Für die (auslaufende) vorzeitige Alterspension<br />
bei langer Versicherungsdauer müssen 2017<br />
mindestens 480 statt 450 Versicherungsmonate<br />
bzw. mindestens 450 statt 420 Beitragsmonate<br />
am Stichtag vorliegen. Damit wird schrittweise<br />
ein späterer Pensionsantritt sichergestellt.<br />
Bei einem Stichtag 2013 müssen in der Korridorpension<br />
<strong>und</strong> bei der vorzeitigen Alterspension<br />
bei langer Versicherungsdauer 456 Versicherungsmonate<br />
(vorzeitige Alterspension:<br />
oder 426 Beitragsmonate) vorliegen.<br />
WiChtiG: Rechtzeitig vor dem beabsichtigten<br />
Pensionsbeginn sollte von der Sozialversicherungsanstalt<br />
eine Information über die zu erwartende<br />
Pensionshöhe angefordert werden.<br />
Für Gewerbetreibende, die wegen Krankheit ihre<br />
selbstständige Tätigkeit nicht mehr ausüben<br />
können, gibt es die Erwerbsunfähigkeitspension.<br />
Wenn der Versicherte diese Pension beantragt,<br />
werden medizinische Gutachten eingeholt, aufgr<strong>und</strong><br />
derer die Erwerbsunfähigkeitspension<br />
zugesprochen werden kann. Gegen einen ablehnenden<br />
Bescheid kann eine Klage vor dem Arbeits-<br />
<strong>und</strong> Sozialgericht erhoben werden. Die<br />
Pension errechnet sich gr<strong>und</strong>sätzlich aus dem<br />
Produkt, aus der Anzahl von Versicherungsjahren<br />
<strong>und</strong> den durchschnittlichen Beitragsgr<strong>und</strong>lagenhöhen<br />
während des Erwerbslebens. Zeiten<br />
der unselbstständigen (ASVG) <strong>und</strong> der selbstständigen<br />
Tätigkeit (GSVG) werden zusammengerechnet.<br />
Wegen der Fülle an Details ist <strong>für</strong> den<br />
Pensionsantritt eine genaue Beratung durch die<br />
Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen<br />
Wirtschaft unerlässlich.<br />
2.4.7 ende der pflichtversicherung<br />
Sie scheiden mit Ende jenes Monats aus der<br />
Pflichtversicherung aus, in dem Sie<br />
Ihre Gewerbeberechtigung zurücklegen,<br />
den Nichtbetrieb Ihres Gewerbes<br />
durch eine Ruhendmeldung bei der Fachgruppe<br />
bzw. Bezirksstelle/Regionalstelle<br />
der Wirtschaftskammer anzeigen,<br />
die Löschung Ihrer Stellung als persönlich<br />
haftender Gesellschafter einer<br />
Personengesellschaft im Firmenbuch<br />
beantragen oder<br />
den Widerruf Ihrer Bestellung zum Geschäftsführer<br />
einer GmbH im Firmenbuch<br />
beantragen bzw. als Gesellschafter<br />
dieser GmbH ausscheiden.<br />
Für weitere Informationen <strong>und</strong> Beratung sind<br />
die Experten der Wirtschaftskammer Ihres<br />
B<strong>und</strong>eslandes gerne <strong>für</strong> Sie da.<br />
WiChtiG: Nach der Gewerbeanmeldung<br />
melden Sie sich bei der Sozialversicherungsanstalt<br />
der Gewerblichen Wirtschaft – www.<br />
sva.or.at. Dort erhalten Sie auch alle Informationen<br />
zur Beitragshöhe, Versicherungsumfang,<br />
Kleinunternehmerregelung, Differenzvorschreibung<br />
etc. Berücksichtigen Sie<br />
die Kosten <strong>für</strong> die Sozialversicherung auch in<br />
Ihrer Kalkulation, da diese einen nicht unerheblichen<br />
Teil ausmachen.<br />
Umfangreiche Information zur Sozialversicherungspflicht<br />
erhalten Sie auch unter<br />
http://wko.at/sozialversicherung<br />
2.4 Sozialversicherung<br />
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