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Leitfaden für Gründerinnen und Gründer - Gründerservice

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Da<strong>für</strong> brauchen Sie mindestens 180 Beitragsmonate.<br />

Derzeit ist <strong>für</strong> die Erfüllung der besonderen<br />

Anspruchsvoraussetzungen <strong>für</strong> die Korridorpension<br />

<strong>und</strong> die bis zum Jahr 2017 auslaufende<br />

(<strong>und</strong> insbesondere <strong>für</strong> weibliche Versicherte<br />

relevante) vorzeitige Alterspension bei<br />

langer Versicherungsdauer das Vorliegen von<br />

450 Versicherungsmonaten erforderlich. Diese<br />

Anspruchsvoraussetzungen können bei der vorzeitigen<br />

Alterspension bei langer Versicherungsdauer<br />

auch durch den Erwerb von 420 Beitragsmonaten<br />

der Pflichtversicherung erfüllt<br />

werden. Die Anspruchsvoraussetzungen <strong>für</strong> die<br />

beiden Pensionen werden durch das Stabilitätsgesetz<br />

2012 dahingehend verschärft, dass bis<br />

2017 die anspruchsbegründenden Versicherungs-<br />

oder Beitragsmonate jährlich um sechs<br />

Monate erhöht werden. Anstelle des Vorliegens<br />

von 450 sind 2017 bei der Korridorpension mindestens<br />

480 Versicherungsmonate erforderlich.<br />

Für die (auslaufende) vorzeitige Alterspension<br />

bei langer Versicherungsdauer müssen 2017<br />

mindestens 480 statt 450 Versicherungsmonate<br />

bzw. mindestens 450 statt 420 Beitragsmonate<br />

am Stichtag vorliegen. Damit wird schrittweise<br />

ein späterer Pensionsantritt sichergestellt.<br />

Bei einem Stichtag 2013 müssen in der Korridorpension<br />

<strong>und</strong> bei der vorzeitigen Alterspension<br />

bei langer Versicherungsdauer 456 Versicherungsmonate<br />

(vorzeitige Alterspension:<br />

oder 426 Beitragsmonate) vorliegen.<br />

WiChtiG: Rechtzeitig vor dem beabsichtigten<br />

Pensionsbeginn sollte von der Sozialversicherungsanstalt<br />

eine Information über die zu erwartende<br />

Pensionshöhe angefordert werden.<br />

Für Gewerbetreibende, die wegen Krankheit ihre<br />

selbstständige Tätigkeit nicht mehr ausüben<br />

können, gibt es die Erwerbsunfähigkeitspension.<br />

Wenn der Versicherte diese Pension beantragt,<br />

werden medizinische Gutachten eingeholt, aufgr<strong>und</strong><br />

derer die Erwerbsunfähigkeitspension<br />

zugesprochen werden kann. Gegen einen ablehnenden<br />

Bescheid kann eine Klage vor dem Arbeits-<br />

<strong>und</strong> Sozialgericht erhoben werden. Die<br />

Pension errechnet sich gr<strong>und</strong>sätzlich aus dem<br />

Produkt, aus der Anzahl von Versicherungsjahren<br />

<strong>und</strong> den durchschnittlichen Beitragsgr<strong>und</strong>lagenhöhen<br />

während des Erwerbslebens. Zeiten<br />

der unselbstständigen (ASVG) <strong>und</strong> der selbstständigen<br />

Tätigkeit (GSVG) werden zusammengerechnet.<br />

Wegen der Fülle an Details ist <strong>für</strong> den<br />

Pensionsantritt eine genaue Beratung durch die<br />

Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen<br />

Wirtschaft unerlässlich.<br />

2.4.7 ende der pflichtversicherung<br />

Sie scheiden mit Ende jenes Monats aus der<br />

Pflichtversicherung aus, in dem Sie<br />

Ihre Gewerbeberechtigung zurücklegen,<br />

den Nichtbetrieb Ihres Gewerbes<br />

durch eine Ruhendmeldung bei der Fachgruppe<br />

bzw. Bezirksstelle/Regionalstelle<br />

der Wirtschaftskammer anzeigen,<br />

die Löschung Ihrer Stellung als persönlich<br />

haftender Gesellschafter einer<br />

Personengesellschaft im Firmenbuch<br />

beantragen oder<br />

den Widerruf Ihrer Bestellung zum Geschäftsführer<br />

einer GmbH im Firmenbuch<br />

beantragen bzw. als Gesellschafter<br />

dieser GmbH ausscheiden.<br />

Für weitere Informationen <strong>und</strong> Beratung sind<br />

die Experten der Wirtschaftskammer Ihres<br />

B<strong>und</strong>eslandes gerne <strong>für</strong> Sie da.<br />

WiChtiG: Nach der Gewerbeanmeldung<br />

melden Sie sich bei der Sozialversicherungsanstalt<br />

der Gewerblichen Wirtschaft – www.<br />

sva.or.at. Dort erhalten Sie auch alle Informationen<br />

zur Beitragshöhe, Versicherungsumfang,<br />

Kleinunternehmerregelung, Differenzvorschreibung<br />

etc. Berücksichtigen Sie<br />

die Kosten <strong>für</strong> die Sozialversicherung auch in<br />

Ihrer Kalkulation, da diese einen nicht unerheblichen<br />

Teil ausmachen.<br />

Umfangreiche Information zur Sozialversicherungspflicht<br />

erhalten Sie auch unter<br />

http://wko.at/sozialversicherung<br />

2.4 Sozialversicherung<br />

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