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Leitfaden für Gründerinnen und Gründer - Gründerservice

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ehaltes gestellt werden kann. Abhängig vom<br />

Alter ist die nächste Untersuchung erst nach<br />

zwei bis drei Jahren fällig.<br />

mitversicherung<br />

In der Krankenversicherung sind kindererziehende<br />

Ehegatten <strong>und</strong> Kinder beitragsfrei mitversichert.<br />

Für Kinder ist überdies der 20-prozentige<br />

Arztselbstbehalt nicht zu bezahlen.<br />

Auch kinderlose Ehegatten können mit einem<br />

Zusatzbeitrag von 3,4% der Beitragsgr<strong>und</strong>lage<br />

des Hauptversicherten mitversichert werden.<br />

unfallversicherung<br />

Die wichtigsten Leistungen sind die Heilbehandlung<br />

nach einem Arbeitsunfall oder bei<br />

Berufskrankheit sowie eine Unfallrente bei<br />

Dauerinvalidität ab 20%. Es ist monatlich ein<br />

Unfallversicherungsbeitrag von 8,48 Euro<br />

(101,76 Euro/Jahr) zu bezahlen; eine freiwillige<br />

Höherversicherung ist möglich.<br />

arbeitslosenversicherungsschutz <strong>für</strong><br />

unternehmer<br />

Für Unternehmer gab es bisher keine eigenständige<br />

Arbeitslosenversicherung. Bei der Einstellung<br />

der selbstständigen Tätigkeit war der Unternehmer<br />

auf Arbeitslosengeldansprüche angewiesen,<br />

die er aufgr<strong>und</strong> einer unselbstständigen<br />

Beschäftigung (Dienstverhältnis) erworben<br />

<strong>und</strong> noch nicht verbraucht hatte.<br />

Mit 1.1.2009 traten neue Regelungen bei der<br />

Arbeitslosenversicherung <strong>für</strong> Selbstständige in<br />

Kraft: Unternehmer, die bereits vor dem<br />

1.1.2009 selbstständig <strong>und</strong> auch unselbstständig<br />

erwerbstätig waren, behalten ihren durch<br />

eine unselbstständige Tätigkeit erworbenen<br />

Anspruch auf Arbeitslosengeld nunmehr zeitlich<br />

unbeschränkt, ebenso wie jene Unternehmer,<br />

die nach dem 1.1.2009 eine selbstständige<br />

Tätigkeit beginnen <strong>und</strong> vor ihrer Selbstständigkeit<br />

zumindest fünf Jahre unselbstständig erwerbstätig<br />

waren. Durch einen freiwilligen Beitritt<br />

zur Arbeitslosenversicherung können<br />

diese Unternehmer unter gewissen Voraussetzungen<br />

die Bezugsdauer des Arbeitslosengel-<br />

des verlängern bzw. einen höheren Arbeitslosengeldanspruch<br />

erwerben.<br />

Ein Unternehmer, der seine selbstständige Tätigkeit<br />

nach dem 1.1.2009 aufgenommen hat<br />

<strong>und</strong> davor keine fünf Jahre lang unselbstständig<br />

erwerbstätig war, behält seinen Anspruch<br />

auf Arbeitslosengeld maximal <strong>für</strong> fünf Jahre.<br />

Hier besteht nach dem neuen Modell die Möglichkeit,<br />

sich über diesen Zeitraum hinaus<br />

(ebenfalls freiwillig) zu versichern.<br />

Die Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen<br />

Wirtschaft (SVA) informiert jeden einzelnen<br />

Versicherten über die Möglichkeit eines freiwilligen<br />

Beitritts („Opting-in“). Dabei gelten folgende<br />

Fristen: Unter nehmer, die ihre selbstständige<br />

Tätigkeit seit dem 1.1.2009 aufgenommen<br />

haben, müssen sich innerhalb von sechs<br />

Monaten ab Zugang der Information über die<br />

Möglichkeiten der freiwilligen Arbeitslosenversicherung<br />

durch die SVA zum Beitritt entscheiden.<br />

Die getroffene Entscheidung ist <strong>für</strong> acht Jahre<br />

bindend. Unternehmer, die sich erst später <strong>für</strong><br />

das neue Modell der Arbeitslosenversicherung<br />

entscheiden, haben frühestens nach acht Jahren<br />

die Möglichkeit, in die Arbeitslosenversicherung<br />

einbezogen zu werden.<br />

Beiträge: Selbstständige können zwischen drei<br />

fixen monatlichen Beitragsgr<strong>und</strong>lagen wählen.<br />

Die Beitragsgr<strong>und</strong>lage beträgt ein Viertel, die<br />

Hälfte oder drei Viertel der Höchstbeitragsgr<strong>und</strong>lage<br />

nach dem GSVG (2013: 5.180,– EUR). Der<br />

Beitragssatz macht sechs Prozent aus.<br />

Monatsbeitrag Arbeitslosensgeld<br />

pro Tag<br />

77,70 EUR 20,84 EUR<br />

155,40 EUR 32,83 EUR<br />

233,10 EUR 45,12 EUR<br />

Mehr dazu unter www.gruenderservice.at/<br />

arbeitslosenversicherung<br />

2.4 Sozialversicherung<br />

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