Leitfaden für Gründerinnen und Gründer - Gründerservice
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ehaltes gestellt werden kann. Abhängig vom<br />
Alter ist die nächste Untersuchung erst nach<br />
zwei bis drei Jahren fällig.<br />
mitversicherung<br />
In der Krankenversicherung sind kindererziehende<br />
Ehegatten <strong>und</strong> Kinder beitragsfrei mitversichert.<br />
Für Kinder ist überdies der 20-prozentige<br />
Arztselbstbehalt nicht zu bezahlen.<br />
Auch kinderlose Ehegatten können mit einem<br />
Zusatzbeitrag von 3,4% der Beitragsgr<strong>und</strong>lage<br />
des Hauptversicherten mitversichert werden.<br />
unfallversicherung<br />
Die wichtigsten Leistungen sind die Heilbehandlung<br />
nach einem Arbeitsunfall oder bei<br />
Berufskrankheit sowie eine Unfallrente bei<br />
Dauerinvalidität ab 20%. Es ist monatlich ein<br />
Unfallversicherungsbeitrag von 8,48 Euro<br />
(101,76 Euro/Jahr) zu bezahlen; eine freiwillige<br />
Höherversicherung ist möglich.<br />
arbeitslosenversicherungsschutz <strong>für</strong><br />
unternehmer<br />
Für Unternehmer gab es bisher keine eigenständige<br />
Arbeitslosenversicherung. Bei der Einstellung<br />
der selbstständigen Tätigkeit war der Unternehmer<br />
auf Arbeitslosengeldansprüche angewiesen,<br />
die er aufgr<strong>und</strong> einer unselbstständigen<br />
Beschäftigung (Dienstverhältnis) erworben<br />
<strong>und</strong> noch nicht verbraucht hatte.<br />
Mit 1.1.2009 traten neue Regelungen bei der<br />
Arbeitslosenversicherung <strong>für</strong> Selbstständige in<br />
Kraft: Unternehmer, die bereits vor dem<br />
1.1.2009 selbstständig <strong>und</strong> auch unselbstständig<br />
erwerbstätig waren, behalten ihren durch<br />
eine unselbstständige Tätigkeit erworbenen<br />
Anspruch auf Arbeitslosengeld nunmehr zeitlich<br />
unbeschränkt, ebenso wie jene Unternehmer,<br />
die nach dem 1.1.2009 eine selbstständige<br />
Tätigkeit beginnen <strong>und</strong> vor ihrer Selbstständigkeit<br />
zumindest fünf Jahre unselbstständig erwerbstätig<br />
waren. Durch einen freiwilligen Beitritt<br />
zur Arbeitslosenversicherung können<br />
diese Unternehmer unter gewissen Voraussetzungen<br />
die Bezugsdauer des Arbeitslosengel-<br />
des verlängern bzw. einen höheren Arbeitslosengeldanspruch<br />
erwerben.<br />
Ein Unternehmer, der seine selbstständige Tätigkeit<br />
nach dem 1.1.2009 aufgenommen hat<br />
<strong>und</strong> davor keine fünf Jahre lang unselbstständig<br />
erwerbstätig war, behält seinen Anspruch<br />
auf Arbeitslosengeld maximal <strong>für</strong> fünf Jahre.<br />
Hier besteht nach dem neuen Modell die Möglichkeit,<br />
sich über diesen Zeitraum hinaus<br />
(ebenfalls freiwillig) zu versichern.<br />
Die Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen<br />
Wirtschaft (SVA) informiert jeden einzelnen<br />
Versicherten über die Möglichkeit eines freiwilligen<br />
Beitritts („Opting-in“). Dabei gelten folgende<br />
Fristen: Unter nehmer, die ihre selbstständige<br />
Tätigkeit seit dem 1.1.2009 aufgenommen<br />
haben, müssen sich innerhalb von sechs<br />
Monaten ab Zugang der Information über die<br />
Möglichkeiten der freiwilligen Arbeitslosenversicherung<br />
durch die SVA zum Beitritt entscheiden.<br />
Die getroffene Entscheidung ist <strong>für</strong> acht Jahre<br />
bindend. Unternehmer, die sich erst später <strong>für</strong><br />
das neue Modell der Arbeitslosenversicherung<br />
entscheiden, haben frühestens nach acht Jahren<br />
die Möglichkeit, in die Arbeitslosenversicherung<br />
einbezogen zu werden.<br />
Beiträge: Selbstständige können zwischen drei<br />
fixen monatlichen Beitragsgr<strong>und</strong>lagen wählen.<br />
Die Beitragsgr<strong>und</strong>lage beträgt ein Viertel, die<br />
Hälfte oder drei Viertel der Höchstbeitragsgr<strong>und</strong>lage<br />
nach dem GSVG (2013: 5.180,– EUR). Der<br />
Beitragssatz macht sechs Prozent aus.<br />
Monatsbeitrag Arbeitslosensgeld<br />
pro Tag<br />
77,70 EUR 20,84 EUR<br />
155,40 EUR 32,83 EUR<br />
233,10 EUR 45,12 EUR<br />
Mehr dazu unter www.gruenderservice.at/<br />
arbeitslosenversicherung<br />
2.4 Sozialversicherung<br />
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