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Leitfaden für Gründerinnen und Gründer - Gründerservice

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2.4.5 kleinunternehmerregelung<br />

Unter bestimmten Voraussetzungen können<br />

Sie sich als einzelunternehmer (nicht aber Gesellschafter<br />

einer Personen- oder Kapitalgesellschaft)<br />

von der gewerblichen Kranken- <strong>und</strong><br />

Pensionsversicherung sowie den Beiträgen zur<br />

Selbstständigenvorsorge befreien lassen.<br />

Kleingewerbetreibende sind Personen,<br />

deren jährlicher Gewinn den Betrag von<br />

4.641,50 Euro <strong>und</strong><br />

deren jährlicher Umsatz den Betrag von<br />

30.000 Euro (netto) nicht übersteigt.<br />

Stellen Sie da<strong>für</strong> einen Antrag auf Ausnahme<br />

von der Vollversicherungspflicht bei der Sozialversicherungsanstalt<br />

der gewerblichen Wirtschaft.<br />

VOrsiCht: Diesen Antrag können Sie nicht<br />

rückwirkend <strong>für</strong> ein vergangenes Kalenderjahr<br />

stellen! Das Einhalten der Umsatz- <strong>und</strong><br />

Gewinngrenzen wird nachträglich anhand<br />

des Einkommen- <strong>und</strong> Umsatzsteuerbescheides<br />

kontrolliert.<br />

Der Befreiungsantrag kann nur von einer Person<br />

gestellt werden, die innerhalb der letzten<br />

60 Kalendermonate nicht mehr als zwölf Monate<br />

nach dem GSVG pflichtversichert war oder<br />

bestimmte Altersgrenzen erreicht hat.<br />

aChtunG: Wenn Sie von der Vollversicherungspflicht<br />

befreit sind, sind Sie in der<br />

Kranken- <strong>und</strong> Pensionsversicherung nicht<br />

geschützt. Der Unfallversicherungsschutz<br />

besteht jedoch weiter, Sie bezahlen da<strong>für</strong><br />

monatlich den Unfallversicherungsbeitrag<br />

von 8,48 Euro (101,76 Euro/Jahr).<br />

2.4.6 Leistungen aus der gewerblichen<br />

sozialversicherung<br />

krankenversicherung<br />

Die wichtigsten Leistungen sind ärztliche Hilfe,<br />

Zahnbehandlung, Spitalsbehandlung, Heilmit-<br />

34 2.4 Sozialversicherung<br />

tel, Kuraufenthalte etc. Man unterscheidet zwischen<br />

Sach- <strong>und</strong> Geldleistungsberechtigten.<br />

sachleistungsberechtigte sind Unternehmer,<br />

deren Einkünfte unter der Höchstbeitragsgr<strong>und</strong>lage<br />

(2013: 62.160,– Euro jährlich) liegen. Dabei<br />

haben Sie Anspruch auf Sachleistungen <strong>und</strong> erhalten<br />

eine e-card <strong>für</strong> den Arztbesuch. Die Behandlung<br />

ist vorerst kostenlos. Es wird Ihnen<br />

jedoch im Nachhinein ein Selbstbehalt von 20%<br />

verrechnet – mit Ausnahme von Spitalspflege<br />

auf der allgemeinen Gebührenklasse. Diese Regelung<br />

gilt auch <strong>für</strong> Jungunternehmer.<br />

Geldleistungsberechtigte (Gewinn ab 62.160,–<br />

Euro) bezahlen bei Arztbesuchen zunächst als<br />

Privatpatienten die ärztliche Behandlung selbst<br />

<strong>und</strong> erhalten bei Vorlage der Rechnung einen<br />

bestimmten Anteil zurück – ca. 80% des Ärztetarifs.<br />

Bei Spitalsbehandlung erhalten Sie neben<br />

dem Pflegegebührenersatz der allgemeinen Gebührenklasse<br />

zusätzliche Geldleistungen <strong>für</strong> die<br />

Sonderklasse. Auf Antrag können Sachleistungsberechtigte<br />

gegen einen Zusatzbeitrag die<br />

Berechtigung <strong>für</strong> die Spital-Sonderklasse erwerben.<br />

Umgekehrt können Geldleis tungsberechtigte<br />

sich gegen den sehr geringen Zusatzbeitrag<br />

von 2,– Euro pro Monat das Recht auf<br />

Behandlung beim Arzt mit e-card erwerben.<br />

„selbstständig ges<strong>und</strong>“ –<br />

selbstbehalt auf 10% reduzieren<br />

Seit 1.1.2012 besteht die Möglichkeit, durch aktive<br />

Ges<strong>und</strong>heitsvorsorge den Selbstbehalt in<br />

der Krankenversicherung auf 10% zu reduzieren.<br />

Hier<strong>für</strong> unterzieht sich der Versicherte einem<br />

Ges<strong>und</strong>heitscheck bei seinem Vertrauensarzt.<br />

Basierend auf den Ergebnissen des Ges<strong>und</strong>heitschecks<br />

werden individuelle Ges<strong>und</strong>heitsziele<br />

– das kann der Erhalt guter Werte<br />

oder die Verbesserung in einzelnen Bereichen<br />

sein – festgesetzt. Frühestens nach sechs Monaten<br />

findet ein Evaluierungsgespräch statt,<br />

bei welchem geprüft wird, ob die Ges<strong>und</strong>heitsziele<br />

erreicht wurden. Ist dies der Fall, stellt der<br />

Arzt ein positives Zeugnis aus, mit welchem bei<br />

der SVA der Antrag auf Reduzierung des Selbst-

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