Leitfaden für Gründerinnen und Gründer - Gründerservice
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2.4.5 kleinunternehmerregelung<br />
Unter bestimmten Voraussetzungen können<br />
Sie sich als einzelunternehmer (nicht aber Gesellschafter<br />
einer Personen- oder Kapitalgesellschaft)<br />
von der gewerblichen Kranken- <strong>und</strong><br />
Pensionsversicherung sowie den Beiträgen zur<br />
Selbstständigenvorsorge befreien lassen.<br />
Kleingewerbetreibende sind Personen,<br />
deren jährlicher Gewinn den Betrag von<br />
4.641,50 Euro <strong>und</strong><br />
deren jährlicher Umsatz den Betrag von<br />
30.000 Euro (netto) nicht übersteigt.<br />
Stellen Sie da<strong>für</strong> einen Antrag auf Ausnahme<br />
von der Vollversicherungspflicht bei der Sozialversicherungsanstalt<br />
der gewerblichen Wirtschaft.<br />
VOrsiCht: Diesen Antrag können Sie nicht<br />
rückwirkend <strong>für</strong> ein vergangenes Kalenderjahr<br />
stellen! Das Einhalten der Umsatz- <strong>und</strong><br />
Gewinngrenzen wird nachträglich anhand<br />
des Einkommen- <strong>und</strong> Umsatzsteuerbescheides<br />
kontrolliert.<br />
Der Befreiungsantrag kann nur von einer Person<br />
gestellt werden, die innerhalb der letzten<br />
60 Kalendermonate nicht mehr als zwölf Monate<br />
nach dem GSVG pflichtversichert war oder<br />
bestimmte Altersgrenzen erreicht hat.<br />
aChtunG: Wenn Sie von der Vollversicherungspflicht<br />
befreit sind, sind Sie in der<br />
Kranken- <strong>und</strong> Pensionsversicherung nicht<br />
geschützt. Der Unfallversicherungsschutz<br />
besteht jedoch weiter, Sie bezahlen da<strong>für</strong><br />
monatlich den Unfallversicherungsbeitrag<br />
von 8,48 Euro (101,76 Euro/Jahr).<br />
2.4.6 Leistungen aus der gewerblichen<br />
sozialversicherung<br />
krankenversicherung<br />
Die wichtigsten Leistungen sind ärztliche Hilfe,<br />
Zahnbehandlung, Spitalsbehandlung, Heilmit-<br />
34 2.4 Sozialversicherung<br />
tel, Kuraufenthalte etc. Man unterscheidet zwischen<br />
Sach- <strong>und</strong> Geldleistungsberechtigten.<br />
sachleistungsberechtigte sind Unternehmer,<br />
deren Einkünfte unter der Höchstbeitragsgr<strong>und</strong>lage<br />
(2013: 62.160,– Euro jährlich) liegen. Dabei<br />
haben Sie Anspruch auf Sachleistungen <strong>und</strong> erhalten<br />
eine e-card <strong>für</strong> den Arztbesuch. Die Behandlung<br />
ist vorerst kostenlos. Es wird Ihnen<br />
jedoch im Nachhinein ein Selbstbehalt von 20%<br />
verrechnet – mit Ausnahme von Spitalspflege<br />
auf der allgemeinen Gebührenklasse. Diese Regelung<br />
gilt auch <strong>für</strong> Jungunternehmer.<br />
Geldleistungsberechtigte (Gewinn ab 62.160,–<br />
Euro) bezahlen bei Arztbesuchen zunächst als<br />
Privatpatienten die ärztliche Behandlung selbst<br />
<strong>und</strong> erhalten bei Vorlage der Rechnung einen<br />
bestimmten Anteil zurück – ca. 80% des Ärztetarifs.<br />
Bei Spitalsbehandlung erhalten Sie neben<br />
dem Pflegegebührenersatz der allgemeinen Gebührenklasse<br />
zusätzliche Geldleistungen <strong>für</strong> die<br />
Sonderklasse. Auf Antrag können Sachleistungsberechtigte<br />
gegen einen Zusatzbeitrag die<br />
Berechtigung <strong>für</strong> die Spital-Sonderklasse erwerben.<br />
Umgekehrt können Geldleis tungsberechtigte<br />
sich gegen den sehr geringen Zusatzbeitrag<br />
von 2,– Euro pro Monat das Recht auf<br />
Behandlung beim Arzt mit e-card erwerben.<br />
„selbstständig ges<strong>und</strong>“ –<br />
selbstbehalt auf 10% reduzieren<br />
Seit 1.1.2012 besteht die Möglichkeit, durch aktive<br />
Ges<strong>und</strong>heitsvorsorge den Selbstbehalt in<br />
der Krankenversicherung auf 10% zu reduzieren.<br />
Hier<strong>für</strong> unterzieht sich der Versicherte einem<br />
Ges<strong>und</strong>heitscheck bei seinem Vertrauensarzt.<br />
Basierend auf den Ergebnissen des Ges<strong>und</strong>heitschecks<br />
werden individuelle Ges<strong>und</strong>heitsziele<br />
– das kann der Erhalt guter Werte<br />
oder die Verbesserung in einzelnen Bereichen<br />
sein – festgesetzt. Frühestens nach sechs Monaten<br />
findet ein Evaluierungsgespräch statt,<br />
bei welchem geprüft wird, ob die Ges<strong>und</strong>heitsziele<br />
erreicht wurden. Ist dies der Fall, stellt der<br />
Arzt ein positives Zeugnis aus, mit welchem bei<br />
der SVA der Antrag auf Reduzierung des Selbst-