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Leitfaden für Gründerinnen und Gründer - Gründerservice

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des Einkommensteuerbescheides. Diesen Einkünften<br />

werden die vorgeschriebenen Beiträge<br />

zur gewerblichen Kranken- <strong>und</strong> Pensionsversicherung<br />

hinzugerechnet.<br />

Da dieser aktuelle Steuerbescheid oft erst nach<br />

Jahren vorliegt, werden die Beiträge vorläufig<br />

vom Steuerbescheid des drittvorangegangenen<br />

Kalenderjahres herangezogen (Bescheid des<br />

Jahres 2010 dient <strong>für</strong> die vorläufige Beitragsbemessung<br />

im Jahr 2013).<br />

Wenn der Steuerbescheid 2013 vom Finanzamt<br />

erlassen ist, kommt es zu einer genauen Nachbemessung<br />

(Rückzahlung oder Nachzahlung).<br />

Bei Jungunternehmern gibt es in den ersten<br />

drei Jahren eine eigene Anfangseinstufung<br />

(siehe Kapitel 2.4.4 Jungunternehmer).<br />

mindestbeitragsgr<strong>und</strong>lage<br />

Im GSVG gibt es eine Mindestbeitragsgr<strong>und</strong>lage.<br />

Das heißt: Sie müssen auch dann Beiträge<br />

zahlen, wenn Ihre Einkünfte tatsächlich geringer<br />

sind oder ein Verlust vorliegt. Diese Mindestbeitragsgr<strong>und</strong>lage<br />

beträgt in der Krankenversicherung<br />

jährlich 8.277,70 Euro (d.h. monatlich<br />

689,81 Euro) <strong>und</strong> in der Pensionsversicherung<br />

jährlich 8.078,04 Euro (d.h. monatlich<br />

673,17 Euro).<br />

Dementsprechend zahlen Sie also jährlich zumindest<br />

den 7,65-prozentigen Krankenversicherungsbeitrag<br />

von 633,24 Euro (d.h. 52,77<br />

Euro monatlich) <strong>und</strong> den 18,50-prozentigen<br />

Pensionsversicherungsbeitrag von 1.494,43<br />

Euro (d.h. 124,53 Euro monatlich).<br />

höchstbeitragsgr<strong>und</strong>lage<br />

Im GSVG gibt es auch eine Höchstbeitragsgr<strong>und</strong>lage.<br />

Diese beträgt jährlich 62.160,– Euro<br />

(d.h. 5.180,– Euro monatlich). Das bedeutet,<br />

dass Sie <strong>für</strong> Gewinne über dieser Grenze keine<br />

weiteren Sozialversicherungsbeiträge leisten.<br />

Beitrag zur unfallversicherung<br />

Der Beitrag zur Unfallversicherung ist ein Monatsbetrag<br />

von 8,48 Euro <strong>und</strong> beträgt im Jahr<br />

2013: 101,76 Euro.<br />

2.4.4 Jungunternehmer<br />

Wenn Sie sich als Gewerbetreibender erstmals<br />

selbstständig machen <strong>und</strong> vorher noch nicht<br />

GSVG-versichert waren, gelten in den ersten<br />

drei Jahren Ihrer selbstständigen Tätigkeit<br />

reduzierte Beitragsgr<strong>und</strong>lagen, die zu einer<br />

Ersparnis an Beiträgen führen. Dadurch wird<br />

Ihrer finanziellen Situation bei Neugründung<br />

Rechnung getragen <strong>und</strong> die Unternehmensgründung<br />

(indirekt) gefördert.<br />

Der pensionsversicherungsbeitrag wird in<br />

den ersten drei Kalenderjahren auf jährlich<br />

1.193,87 Euro (d.h. 99,48 Euro monatlich) (vorläufig)<br />

abgesenkt. Zu einer Nachbemessung<br />

kommt es, wenn die im jeweiligen Jahr erzielten<br />

steuerlichen Gewinne laut Einkommensteuerbescheid<br />

zuzüglich der im Beitragsjahr<br />

vorgeschriebenen Pensions- <strong>und</strong> Krankenversicherungsbeiträge<br />

höher als jährlich 6.453,36<br />

Euro waren.<br />

Der krankenversicherungsbeitrag beträgt in<br />

den ersten beiden Kalenderjahren jährlich<br />

493,68 Euro (d.h. 41,14 Euro monatlich), <strong>und</strong> es<br />

gibt keine Nachbemessung. Im dritten Kalenderjahr<br />

kommt es zu einer Nachbemessung,<br />

wenn die steuerlichen Gewinne des dritten<br />

Jahres zuzüglich der im Beitragsjahr vorgeschriebenen<br />

Pensions- <strong>und</strong> Krankenversicherungsbeiträge<br />

höher als jährlich 6.453,36 Euro<br />

waren.<br />

Der unfallversicherungsbeitrag ist gewinnunabhängig<br />

<strong>und</strong> beträgt 101,76 Euro/Jahr oder<br />

8,48 Euro monatlich.<br />

2.4 Sozialversicherung<br />

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