Leitfaden für Gründerinnen und Gründer - Gründerservice
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des Einkommensteuerbescheides. Diesen Einkünften<br />
werden die vorgeschriebenen Beiträge<br />
zur gewerblichen Kranken- <strong>und</strong> Pensionsversicherung<br />
hinzugerechnet.<br />
Da dieser aktuelle Steuerbescheid oft erst nach<br />
Jahren vorliegt, werden die Beiträge vorläufig<br />
vom Steuerbescheid des drittvorangegangenen<br />
Kalenderjahres herangezogen (Bescheid des<br />
Jahres 2010 dient <strong>für</strong> die vorläufige Beitragsbemessung<br />
im Jahr 2013).<br />
Wenn der Steuerbescheid 2013 vom Finanzamt<br />
erlassen ist, kommt es zu einer genauen Nachbemessung<br />
(Rückzahlung oder Nachzahlung).<br />
Bei Jungunternehmern gibt es in den ersten<br />
drei Jahren eine eigene Anfangseinstufung<br />
(siehe Kapitel 2.4.4 Jungunternehmer).<br />
mindestbeitragsgr<strong>und</strong>lage<br />
Im GSVG gibt es eine Mindestbeitragsgr<strong>und</strong>lage.<br />
Das heißt: Sie müssen auch dann Beiträge<br />
zahlen, wenn Ihre Einkünfte tatsächlich geringer<br />
sind oder ein Verlust vorliegt. Diese Mindestbeitragsgr<strong>und</strong>lage<br />
beträgt in der Krankenversicherung<br />
jährlich 8.277,70 Euro (d.h. monatlich<br />
689,81 Euro) <strong>und</strong> in der Pensionsversicherung<br />
jährlich 8.078,04 Euro (d.h. monatlich<br />
673,17 Euro).<br />
Dementsprechend zahlen Sie also jährlich zumindest<br />
den 7,65-prozentigen Krankenversicherungsbeitrag<br />
von 633,24 Euro (d.h. 52,77<br />
Euro monatlich) <strong>und</strong> den 18,50-prozentigen<br />
Pensionsversicherungsbeitrag von 1.494,43<br />
Euro (d.h. 124,53 Euro monatlich).<br />
höchstbeitragsgr<strong>und</strong>lage<br />
Im GSVG gibt es auch eine Höchstbeitragsgr<strong>und</strong>lage.<br />
Diese beträgt jährlich 62.160,– Euro<br />
(d.h. 5.180,– Euro monatlich). Das bedeutet,<br />
dass Sie <strong>für</strong> Gewinne über dieser Grenze keine<br />
weiteren Sozialversicherungsbeiträge leisten.<br />
Beitrag zur unfallversicherung<br />
Der Beitrag zur Unfallversicherung ist ein Monatsbetrag<br />
von 8,48 Euro <strong>und</strong> beträgt im Jahr<br />
2013: 101,76 Euro.<br />
2.4.4 Jungunternehmer<br />
Wenn Sie sich als Gewerbetreibender erstmals<br />
selbstständig machen <strong>und</strong> vorher noch nicht<br />
GSVG-versichert waren, gelten in den ersten<br />
drei Jahren Ihrer selbstständigen Tätigkeit<br />
reduzierte Beitragsgr<strong>und</strong>lagen, die zu einer<br />
Ersparnis an Beiträgen führen. Dadurch wird<br />
Ihrer finanziellen Situation bei Neugründung<br />
Rechnung getragen <strong>und</strong> die Unternehmensgründung<br />
(indirekt) gefördert.<br />
Der pensionsversicherungsbeitrag wird in<br />
den ersten drei Kalenderjahren auf jährlich<br />
1.193,87 Euro (d.h. 99,48 Euro monatlich) (vorläufig)<br />
abgesenkt. Zu einer Nachbemessung<br />
kommt es, wenn die im jeweiligen Jahr erzielten<br />
steuerlichen Gewinne laut Einkommensteuerbescheid<br />
zuzüglich der im Beitragsjahr<br />
vorgeschriebenen Pensions- <strong>und</strong> Krankenversicherungsbeiträge<br />
höher als jährlich 6.453,36<br />
Euro waren.<br />
Der krankenversicherungsbeitrag beträgt in<br />
den ersten beiden Kalenderjahren jährlich<br />
493,68 Euro (d.h. 41,14 Euro monatlich), <strong>und</strong> es<br />
gibt keine Nachbemessung. Im dritten Kalenderjahr<br />
kommt es zu einer Nachbemessung,<br />
wenn die steuerlichen Gewinne des dritten<br />
Jahres zuzüglich der im Beitragsjahr vorgeschriebenen<br />
Pensions- <strong>und</strong> Krankenversicherungsbeiträge<br />
höher als jährlich 6.453,36 Euro<br />
waren.<br />
Der unfallversicherungsbeitrag ist gewinnunabhängig<br />
<strong>und</strong> beträgt 101,76 Euro/Jahr oder<br />
8,48 Euro monatlich.<br />
2.4 Sozialversicherung<br />
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