Leitfaden für Gründerinnen und Gründer - Gründerservice
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Vorteile:<br />
– Rasche, einfache Gründung –<br />
keine Formvorschriften beim Vertrag<br />
– Keine Eintragung ins Firmenbuch<br />
– Einfache Form <strong>für</strong> Arbeitsgemeinschaften<br />
nachteile:<br />
– Keine Rechtspersönlichkeit <strong>und</strong> damit<br />
– Keine Gewerberechtsfähigkeit (jeder<br />
Gesellschafter braucht einen/mehrere<br />
Gewerbescheine)<br />
– Keine Gr<strong>und</strong>buchsfähigkeit<br />
– Keine Firma<br />
– Solidarische Haftung<br />
2.3.6 Weitere rechtsformen<br />
Verein<br />
Ein Verein im Sinne des Vereinsgesetzes ist eine<br />
juristische Person. Er besitzt selbst Rechtspersönlichkeit,<br />
nimmt durch seine Organe am<br />
Rechtsleben teil <strong>und</strong> verfolgt ideelle Zwecke. Ein<br />
Verein kann auch wirtschaftlich tätig sein, solange<br />
die Einnahmen der Verwirklichung des<br />
übergeordneten ideellen Vereinszweckes dienen.<br />
Er kann selbstständig, d.h. unabhängig von<br />
seinen Mitgliedern, <strong>für</strong> sich selbst Rechte <strong>und</strong><br />
Pflichten haben. Er kann Besitz <strong>und</strong> Eigentum<br />
erwerben, Verträge abschließen, Dienstleistungen<br />
in Auftrag geben, als Arbeitgeber auftreten<br />
usw., aber er ist auch steuerpflichtig, zu Schadenersatz<br />
verpflichtet, kann in Konkurs gehen<br />
<strong>und</strong> haftet mit seinem Vereinsvermögen.<br />
Wie bei den anderen juristischen Personen<br />
braucht auch der Verein eine Gewerbeberechtigung,<br />
<strong>und</strong> seine mittätigen Organe <strong>und</strong> Mitarbeiter<br />
unterliegen der Sozialversicherungspflicht.<br />
Überall dort, wo viele Menschen sich zur Verwirklichung<br />
eines ideellen Zwecks <strong>für</strong> längere<br />
Zeit zusammenfinden, ist diese Rechtsform <strong>für</strong><br />
gemeinschaftliche Aktivitäten vorgesehen. Bevor<br />
Sie sich zu einer Vereinsgründung entschließen,<br />
sollten Sie aber genau prüfen, ob ein<br />
zulässiger Vereinszweck vorliegt <strong>und</strong> ob der<br />
Verein wirklich die <strong>für</strong> das angestrebte Ziel am<br />
besten geeignete Organisationsform ist.<br />
erwerbs- <strong>und</strong> Wirtschaftsgenossenschaft<br />
Genossenschaften sind Vereine von nicht geschlossener<br />
Mitgliederzahl, die der Förderung<br />
des Erwerbs oder der Wirtschaft ihrer Mitglieder<br />
dienen.<br />
In der Praxis treten unterschiedliche Arten von<br />
Genossenschaften auf, z.B. Kredit-, Einkaufs-,<br />
Verkaufs-, Konsum-, Verwertungs-, Nutzungs-,<br />
Bau-, Wohnungs- <strong>und</strong> Siedlungsgenossenschaften.<br />
Die Genossenschaft ist juristische<br />
Person <strong>und</strong> hat eigene Rechtspersönlichkeit.<br />
Die Organe der Genossenschaft sind der Vorstand,<br />
der Aufsichtsrat <strong>und</strong> die Generalversammlung.<br />
Die Geschäftsführung <strong>und</strong> Vertretung<br />
erfolgt durch den Vorstand.<br />
WiChtiG: Es gibt keine Rechtsform, die auf<br />
Dauer vorteilhaft ist. Denn so vielfältig die<br />
Gründe <strong>für</strong> die Auswahl zunächst sind, so unterschiedlich<br />
können sich diese früher oder<br />
später ändern. Denken Sie in regelmäßigen<br />
Abständen über die optimale Rechtsform<br />
nach!<br />
2.3 Rechtsformen<br />
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