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Leitfaden für Gründerinnen und Gründer - Gründerservice

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Vorteile:<br />

– Rasche, einfache Gründung –<br />

keine Formvorschriften beim Vertrag<br />

– Keine Eintragung ins Firmenbuch<br />

– Einfache Form <strong>für</strong> Arbeitsgemeinschaften<br />

nachteile:<br />

– Keine Rechtspersönlichkeit <strong>und</strong> damit<br />

– Keine Gewerberechtsfähigkeit (jeder<br />

Gesellschafter braucht einen/mehrere<br />

Gewerbescheine)<br />

– Keine Gr<strong>und</strong>buchsfähigkeit<br />

– Keine Firma<br />

– Solidarische Haftung<br />

2.3.6 Weitere rechtsformen<br />

Verein<br />

Ein Verein im Sinne des Vereinsgesetzes ist eine<br />

juristische Person. Er besitzt selbst Rechtspersönlichkeit,<br />

nimmt durch seine Organe am<br />

Rechtsleben teil <strong>und</strong> verfolgt ideelle Zwecke. Ein<br />

Verein kann auch wirtschaftlich tätig sein, solange<br />

die Einnahmen der Verwirklichung des<br />

übergeordneten ideellen Vereinszweckes dienen.<br />

Er kann selbstständig, d.h. unabhängig von<br />

seinen Mitgliedern, <strong>für</strong> sich selbst Rechte <strong>und</strong><br />

Pflichten haben. Er kann Besitz <strong>und</strong> Eigentum<br />

erwerben, Verträge abschließen, Dienstleistungen<br />

in Auftrag geben, als Arbeitgeber auftreten<br />

usw., aber er ist auch steuerpflichtig, zu Schadenersatz<br />

verpflichtet, kann in Konkurs gehen<br />

<strong>und</strong> haftet mit seinem Vereinsvermögen.<br />

Wie bei den anderen juristischen Personen<br />

braucht auch der Verein eine Gewerbeberechtigung,<br />

<strong>und</strong> seine mittätigen Organe <strong>und</strong> Mitarbeiter<br />

unterliegen der Sozialversicherungspflicht.<br />

Überall dort, wo viele Menschen sich zur Verwirklichung<br />

eines ideellen Zwecks <strong>für</strong> längere<br />

Zeit zusammenfinden, ist diese Rechtsform <strong>für</strong><br />

gemeinschaftliche Aktivitäten vorgesehen. Bevor<br />

Sie sich zu einer Vereinsgründung entschließen,<br />

sollten Sie aber genau prüfen, ob ein<br />

zulässiger Vereinszweck vorliegt <strong>und</strong> ob der<br />

Verein wirklich die <strong>für</strong> das angestrebte Ziel am<br />

besten geeignete Organisationsform ist.<br />

erwerbs- <strong>und</strong> Wirtschaftsgenossenschaft<br />

Genossenschaften sind Vereine von nicht geschlossener<br />

Mitgliederzahl, die der Förderung<br />

des Erwerbs oder der Wirtschaft ihrer Mitglieder<br />

dienen.<br />

In der Praxis treten unterschiedliche Arten von<br />

Genossenschaften auf, z.B. Kredit-, Einkaufs-,<br />

Verkaufs-, Konsum-, Verwertungs-, Nutzungs-,<br />

Bau-, Wohnungs- <strong>und</strong> Siedlungsgenossenschaften.<br />

Die Genossenschaft ist juristische<br />

Person <strong>und</strong> hat eigene Rechtspersönlichkeit.<br />

Die Organe der Genossenschaft sind der Vorstand,<br />

der Aufsichtsrat <strong>und</strong> die Generalversammlung.<br />

Die Geschäftsführung <strong>und</strong> Vertretung<br />

erfolgt durch den Vorstand.<br />

WiChtiG: Es gibt keine Rechtsform, die auf<br />

Dauer vorteilhaft ist. Denn so vielfältig die<br />

Gründe <strong>für</strong> die Auswahl zunächst sind, so unterschiedlich<br />

können sich diese früher oder<br />

später ändern. Denken Sie in regelmäßigen<br />

Abständen über die optimale Rechtsform<br />

nach!<br />

2.3 Rechtsformen<br />

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