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Leitfaden für Gründerinnen und Gründer - Gründerservice

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gung bis 25%. Eine weitere Ausnahme ergibt<br />

sich bei einer Beteiligung zwischen 26 <strong>und</strong> 49%<br />

<strong>und</strong> Weisungsabhängigkeit; in diesen Fällen<br />

kommt eine Pflichtversicherung nach ASVG in<br />

Betracht.<br />

steuern<br />

Die Gesellschaft unterliegt mit ihrem Gewinn<br />

der Körperschaftsteuer (25%). Wenn in einem<br />

Wirtschaftsjahr kein Gewinn oder Verlust<br />

entsteht, muss eine jährliche Mindestkörperschaftsteuer<br />

in der Höhe von 5% des gesetzlichen<br />

Stammkapitals, daher 437,50 Euro/Quartal<br />

(im ersten Jahr nur 273,– Euro/Quartal), vorausbezahlt<br />

werden. Gewinnausschüttungen unterliegen<br />

der Kapitalertragsteuer (25%).<br />

Gehälter, die sich die Gesellschafter <strong>für</strong> ihre<br />

Leistungen <strong>für</strong> die Gesellschaft zusätzlich ausbezahlen<br />

lassen, unterliegen entweder der<br />

Lohnsteuer oder der Einkommensteuer. Vergütungen<br />

sind einkommensteuerpflichtig.<br />

Vorteile:<br />

– Höhe des Stammkapitales prinzipiell als<br />

Haftungsobergrenze, eine darüber hinausgehende<br />

Haftung des handelsrechtlichen<br />

Geschäftsführers ist möglich<br />

– Nur eine Gewerbeberechtigung, die auf<br />

die Gesellschaft lautet, notwendig (siehe<br />

Gewerbeberechtigung)<br />

nachteile:<br />

– Hohe Gründungskosten<br />

– Immer Bilanzierungspflicht<br />

– Auch persönliche Haftung des handelsrechtlichen<br />

Geschäftsführers möglich<br />

– Mögliche Haftung der Gesellschafter gegenüber<br />

Kredit-gewährenden<br />

Instituten<br />

– Steuerlich erst ab einer gewissen<br />

Gewinngrenze sinnvoll<br />

Für 2013 ist eine Reform des GmbH-Rechts<br />

geplant. Erk<strong>und</strong>igen Sie sich bitte über den<br />

aktuellen Stand bei der Wirtschaftskammer<br />

(<strong>Gründer</strong>service, Bezirksstelle/Regionalstelle)<br />

Ihres B<strong>und</strong>eslandes.<br />

2.3 Rechtsformen<br />

25

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