Leitfaden für Gründerinnen und Gründer - Gründerservice
Leitfaden für Gründerinnen und Gründer - Gründerservice
Leitfaden für Gründerinnen und Gründer - Gründerservice
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
steuern<br />
Als Einzelunternehmer werden Sie zur Einkommensteuer<br />
veranlagt; Sie sind ebenfalls<br />
verpflichtet, Umsatzsteuer abzuliefern (Ausnahmemöglichkeit:<br />
siehe Kleinunternehmerregelung<br />
im Kapitel Steuern – Rechnung).<br />
Vorteile:<br />
– Rasche, einfache Gründung – das<br />
Einzelunternehmen entsteht mit<br />
Gewerbeanmeldung<br />
– Einnahmen-Ausgaben-Rechnung bis zum<br />
Erreichen eines Jahresumsatzes von<br />
700.000,– Euro<br />
nachteile:<br />
– Unbeschränkte, persönliche Haftung<br />
– Persönliches Einbringen der<br />
gewerberechtlichen Befähigung, sonst<br />
Anstellen eines gewerberechtlichen<br />
Geschäftsführers notwendig<br />
2.3.2 Offene Gesellschaft (OG)<br />
Die OG besteht aus mindestens zwei Gesellschaftern,<br />
die <strong>für</strong> die Gesellschaftsschulden unmittelbar,<br />
als Gesamtschuldner <strong>und</strong> daher nicht anteilsmäßig<br />
<strong>und</strong> auch mit ihrem Privatvermögen<br />
haften. Im Zweifel haben die Gesellschafter gleiche<br />
Einlagen zu leisten; die Einlage kann aber<br />
auch in der Leistung von Diensten bestehen.<br />
Gründung<br />
Für das Gründen einer OG brauchen Sie einen<br />
Gesellschaftsvertrag zwischen mindestens zwei<br />
Gesellschaftern. Der Gesellschaftsvertrag ist<br />
vom Gesetz an keine Form geb<strong>und</strong>en, das heißt,<br />
Sie dürfen Ihn auch mündlich schließen. Allerdings<br />
wird die Schriftform empfohlen, Sie müssen<br />
weder Notar noch Rechtsanwalt einbeziehen.<br />
Im Gesellschaftsvertrag sollten alle Rechte<br />
<strong>und</strong> Pflichten der Gesellschafter untereinander<br />
<strong>und</strong> zur Gesellschaft geregelt werden. Dazu gehören<br />
z.B. die Geschäftsführung <strong>und</strong> Vertretung,<br />
Gewinn- <strong>und</strong> Verlustbeteiligung, Abstimmungsverhältnis<br />
<strong>für</strong> wichtige Entscheidungen, Regelungen<br />
<strong>für</strong> Tod, Ausscheiden, Liquidation der<br />
Gesellschaft usw.<br />
firmenbuch<br />
Nachdem Sie den Gesellschaftsvertrag abgeschlossen<br />
haben, müssen Sie die Personengesellschaft<br />
zur Eintragung ins Firmenbuch anmelden.<br />
In das Firmenbuch werden alle Tatsachen<br />
eingetragen, die <strong>für</strong> alle Personen, die<br />
mit der Gesellschaft geschäftliche Kontakte<br />
haben, von Bedeutung sind (z.B. Haftung der<br />
Gesellschafter, Vertretungsbefugnis, Firma<br />
usw.). Die OG wird erst mit dem Eintrag im Firmenbuch<br />
existent.<br />
firma<br />
Der Firmenwortlaut einer OG kann als Personen-,<br />
Sach- oder Fantasiefirma gestaltet sein,<br />
wobei jedenfalls die Bezeichnung „Offene Gesellschaft“<br />
oder eine allgemein verständliche<br />
Abkürzung dieser Bezeichnung, z.B. „OG“, zu<br />
verwenden ist.<br />
Beispiele:<br />
Personenfirma: Springer OG,<br />
Sachfirma: XY Holzhandel OG,<br />
Fantasiefirma: Complex OG.<br />
Zusätzlich können Sie eine Geschäftsbezeichnung<br />
(z.B. „Gasthof zur Post“, mehr dazu in<br />
Kap. 2.3.7) verwenden.<br />
Vertretung<br />
Nach dem Gesetz ist jeder Gesellschafter berechtigt<br />
<strong>und</strong> verpflichtet, die Gesellschaft zu<br />
vertreten. Soll bei mehreren unbeschränkt haftenden<br />
Gesellschaftern einer (oder mehrere)<br />
von der Geschäftsführung ausgeschlossen werden,<br />
muss dies im Gesellschaftsvertrag vereinbart<br />
<strong>und</strong> im Firmenbuch eingetragen sein. Eine<br />
beschränkte Vertretungs- <strong>und</strong> Geschäftsführungsbefugnis<br />
bewirkt keine Haftungsbeschränkung<br />
gegenüber den Gläubigern.<br />
Gewerbeberechtigung<br />
Wird die Gesellschaft gewerblich tätig, muss<br />
sie um eine Gewerbeberechtigung ansuchen,<br />
die auf die Gesellschaft lautet. Da<strong>für</strong> muss Sie<br />
einen gewerberechtlichen Geschäftsführer bestellen.<br />
Das kann entweder ein unbeschränkt<br />
haftender Gesellschafter sein oder ein voll ver-<br />
2.3 Rechtsformen<br />
21