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Leitfaden für Gründerinnen und Gründer - Gründerservice

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steuern<br />

Als Einzelunternehmer werden Sie zur Einkommensteuer<br />

veranlagt; Sie sind ebenfalls<br />

verpflichtet, Umsatzsteuer abzuliefern (Ausnahmemöglichkeit:<br />

siehe Kleinunternehmerregelung<br />

im Kapitel Steuern – Rechnung).<br />

Vorteile:<br />

– Rasche, einfache Gründung – das<br />

Einzelunternehmen entsteht mit<br />

Gewerbeanmeldung<br />

– Einnahmen-Ausgaben-Rechnung bis zum<br />

Erreichen eines Jahresumsatzes von<br />

700.000,– Euro<br />

nachteile:<br />

– Unbeschränkte, persönliche Haftung<br />

– Persönliches Einbringen der<br />

gewerberechtlichen Befähigung, sonst<br />

Anstellen eines gewerberechtlichen<br />

Geschäftsführers notwendig<br />

2.3.2 Offene Gesellschaft (OG)<br />

Die OG besteht aus mindestens zwei Gesellschaftern,<br />

die <strong>für</strong> die Gesellschaftsschulden unmittelbar,<br />

als Gesamtschuldner <strong>und</strong> daher nicht anteilsmäßig<br />

<strong>und</strong> auch mit ihrem Privatvermögen<br />

haften. Im Zweifel haben die Gesellschafter gleiche<br />

Einlagen zu leisten; die Einlage kann aber<br />

auch in der Leistung von Diensten bestehen.<br />

Gründung<br />

Für das Gründen einer OG brauchen Sie einen<br />

Gesellschaftsvertrag zwischen mindestens zwei<br />

Gesellschaftern. Der Gesellschaftsvertrag ist<br />

vom Gesetz an keine Form geb<strong>und</strong>en, das heißt,<br />

Sie dürfen Ihn auch mündlich schließen. Allerdings<br />

wird die Schriftform empfohlen, Sie müssen<br />

weder Notar noch Rechtsanwalt einbeziehen.<br />

Im Gesellschaftsvertrag sollten alle Rechte<br />

<strong>und</strong> Pflichten der Gesellschafter untereinander<br />

<strong>und</strong> zur Gesellschaft geregelt werden. Dazu gehören<br />

z.B. die Geschäftsführung <strong>und</strong> Vertretung,<br />

Gewinn- <strong>und</strong> Verlustbeteiligung, Abstimmungsverhältnis<br />

<strong>für</strong> wichtige Entscheidungen, Regelungen<br />

<strong>für</strong> Tod, Ausscheiden, Liquidation der<br />

Gesellschaft usw.<br />

firmenbuch<br />

Nachdem Sie den Gesellschaftsvertrag abgeschlossen<br />

haben, müssen Sie die Personengesellschaft<br />

zur Eintragung ins Firmenbuch anmelden.<br />

In das Firmenbuch werden alle Tatsachen<br />

eingetragen, die <strong>für</strong> alle Personen, die<br />

mit der Gesellschaft geschäftliche Kontakte<br />

haben, von Bedeutung sind (z.B. Haftung der<br />

Gesellschafter, Vertretungsbefugnis, Firma<br />

usw.). Die OG wird erst mit dem Eintrag im Firmenbuch<br />

existent.<br />

firma<br />

Der Firmenwortlaut einer OG kann als Personen-,<br />

Sach- oder Fantasiefirma gestaltet sein,<br />

wobei jedenfalls die Bezeichnung „Offene Gesellschaft“<br />

oder eine allgemein verständliche<br />

Abkürzung dieser Bezeichnung, z.B. „OG“, zu<br />

verwenden ist.<br />

Beispiele:<br />

Personenfirma: Springer OG,<br />

Sachfirma: XY Holzhandel OG,<br />

Fantasiefirma: Complex OG.<br />

Zusätzlich können Sie eine Geschäftsbezeichnung<br />

(z.B. „Gasthof zur Post“, mehr dazu in<br />

Kap. 2.3.7) verwenden.<br />

Vertretung<br />

Nach dem Gesetz ist jeder Gesellschafter berechtigt<br />

<strong>und</strong> verpflichtet, die Gesellschaft zu<br />

vertreten. Soll bei mehreren unbeschränkt haftenden<br />

Gesellschaftern einer (oder mehrere)<br />

von der Geschäftsführung ausgeschlossen werden,<br />

muss dies im Gesellschaftsvertrag vereinbart<br />

<strong>und</strong> im Firmenbuch eingetragen sein. Eine<br />

beschränkte Vertretungs- <strong>und</strong> Geschäftsführungsbefugnis<br />

bewirkt keine Haftungsbeschränkung<br />

gegenüber den Gläubigern.<br />

Gewerbeberechtigung<br />

Wird die Gesellschaft gewerblich tätig, muss<br />

sie um eine Gewerbeberechtigung ansuchen,<br />

die auf die Gesellschaft lautet. Da<strong>für</strong> muss Sie<br />

einen gewerberechtlichen Geschäftsführer bestellen.<br />

Das kann entweder ein unbeschränkt<br />

haftender Gesellschafter sein oder ein voll ver-<br />

2.3 Rechtsformen<br />

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