Leitfaden für Gründerinnen und Gründer - Gründerservice
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Das ist der Fall, wenn z.B. die Betriebsfläche<br />
800 m 2 nicht übersteigt <strong>und</strong> die Maschinenanschlussleistung<br />
(= Summe des Stromverbrauches<br />
aller im Betrieb verwendeten Maschinen<br />
exklusive Büromaschinen <strong>und</strong> Beleuchtung)<br />
300 kW nicht übersteigt. Darüber hinaus muss<br />
gewährleistet werden, dass aufgr<strong>und</strong> der geplanten<br />
Ausführungen der Anlage zu erwarten<br />
ist, dass Gefährdungen, Belästigungen etc. vermieden<br />
werden (Prognose-Tatbestand).<br />
Weitere GenehmiGunGen<br />
Neben der Betriebsanlagengenehmigung können<br />
noch eine Vielzahl weiterer Genehmigungen<br />
benötigt werden, wie z.B.:<br />
Baubewilligung<br />
Flächenumwidmung<br />
Abfallwirtschaftsrechtliche Bewilligungen<br />
(Abfallwirtschaftskonzept)<br />
Wasserrechtliche Bewilligungen<br />
Naturschutzrechtliche Bewilligungen<br />
Bewilligungen nach dem<br />
B<strong>und</strong>esstraßengesetz<br />
Hier finden Sie eine kurze Checkliste, mit<br />
der Sie schnell feststellen können, ob Sie eine<br />
weitere Beratung zur Betriebsanlagengenehmigung<br />
benötigen:<br />
standort der Betriebsanlage:<br />
Flächenwidmung bekannt ja/nein<br />
Bauordnung <strong>und</strong><br />
Arbeitsstättenverordnung bekannt ja/nein<br />
Nachbarschaftssituation positiv/negativ<br />
Verkehrsaufkommen gering/stark<br />
Betriebsabläufe:<br />
Betriebszeit Tag/Nacht<br />
Lärm ja/nein<br />
Staub ja/nein<br />
Geruch ja/nein<br />
Gewässereinwirkung ja/nein<br />
Zukünftige aktivitäten:<br />
Mehr Produktion ja/nein<br />
Mehr Mitarbeiter ja/nein<br />
Mehr Gebäude ja/nein<br />
Mehr Verkehr ja/nein<br />
Wenn Sie einige dieser Fragen mit Ja beantwortet<br />
haben, empfehlen wir Ihnen, sich mit<br />
Ihrer zuständigen Stelle der Wirtschaftskammer<br />
in Verbindung zu setzen! Zusätzlich können<br />
Sie in manchen B<strong>und</strong>esländern Bau- bzw.<br />
Betriebsanlagensprechtage besuchen, um dort<br />
das Projekt zu besprechen.<br />
aBfaLLWirtsChaftskOnZept<br />
Für Anlagen, in deren Betrieb Abfälle anfallen<br />
<strong>und</strong> in denen mehr als 20 Arbeitnehmer beschäftigt<br />
sind, ist ein Abfallwirtschaftskonzept<br />
zu erstellen. Das Abfallwirtschaftskonzept hat<br />
innerhalb von zwölf Monaten nach Aufnahme<br />
des Betriebes oder nach Aufnahme des 21sten<br />
Arbeitnehmers vorzuliegen.<br />
Es ist auf jeden Fall zusätzlich auch Teil des<br />
Betriebsanlagengenehmigungsverfahrens.<br />
Klären Sie im Rahmen der Gründungsberatung<br />
ab, ob Sie zusätzlich auch ein Abfallwirtschaftskonzept<br />
erstellen müssen!<br />
Weitere Informationen r<strong>und</strong> um das Thema<br />
Betriebsanlagenrecht finden Sie auch auf<br />
http://wko.at<br />
unser tipp: Erk<strong>und</strong>igen Sie sich frühzeitig,<br />
ob Sie eine Betriebsanlagengenehmigung<br />
benötigen. Klären Sie dabei<br />
auch gleich ab, ob Sie noch andere<br />
Bewilligungen brauchen. Nehmen Sie<br />
dazu auch die Hilfestellungen der Wirtschaftskammer<br />
in Anspruch. Und ganz<br />
wichtig: Unterschreiben Sie keine Kauf-/<br />
Miet-/ Pachtverträge, bevor Sie nicht<br />
das Thema Betriebsanlagengenehmigung<br />
abgehakt haben!<br />
2.2 Betriebsanlagenrecht<br />
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