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Leitfaden für Gründerinnen und Gründer - Gründerservice

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Das ist der Fall, wenn z.B. die Betriebsfläche<br />

800 m 2 nicht übersteigt <strong>und</strong> die Maschinenanschlussleistung<br />

(= Summe des Stromverbrauches<br />

aller im Betrieb verwendeten Maschinen<br />

exklusive Büromaschinen <strong>und</strong> Beleuchtung)<br />

300 kW nicht übersteigt. Darüber hinaus muss<br />

gewährleistet werden, dass aufgr<strong>und</strong> der geplanten<br />

Ausführungen der Anlage zu erwarten<br />

ist, dass Gefährdungen, Belästigungen etc. vermieden<br />

werden (Prognose-Tatbestand).<br />

Weitere GenehmiGunGen<br />

Neben der Betriebsanlagengenehmigung können<br />

noch eine Vielzahl weiterer Genehmigungen<br />

benötigt werden, wie z.B.:<br />

Baubewilligung<br />

Flächenumwidmung<br />

Abfallwirtschaftsrechtliche Bewilligungen<br />

(Abfallwirtschaftskonzept)<br />

Wasserrechtliche Bewilligungen<br />

Naturschutzrechtliche Bewilligungen<br />

Bewilligungen nach dem<br />

B<strong>und</strong>esstraßengesetz<br />

Hier finden Sie eine kurze Checkliste, mit<br />

der Sie schnell feststellen können, ob Sie eine<br />

weitere Beratung zur Betriebsanlagengenehmigung<br />

benötigen:<br />

standort der Betriebsanlage:<br />

Flächenwidmung bekannt ja/nein<br />

Bauordnung <strong>und</strong><br />

Arbeitsstättenverordnung bekannt ja/nein<br />

Nachbarschaftssituation positiv/negativ<br />

Verkehrsaufkommen gering/stark<br />

Betriebsabläufe:<br />

Betriebszeit Tag/Nacht<br />

Lärm ja/nein<br />

Staub ja/nein<br />

Geruch ja/nein<br />

Gewässereinwirkung ja/nein<br />

Zukünftige aktivitäten:<br />

Mehr Produktion ja/nein<br />

Mehr Mitarbeiter ja/nein<br />

Mehr Gebäude ja/nein<br />

Mehr Verkehr ja/nein<br />

Wenn Sie einige dieser Fragen mit Ja beantwortet<br />

haben, empfehlen wir Ihnen, sich mit<br />

Ihrer zuständigen Stelle der Wirtschaftskammer<br />

in Verbindung zu setzen! Zusätzlich können<br />

Sie in manchen B<strong>und</strong>esländern Bau- bzw.<br />

Betriebsanlagensprechtage besuchen, um dort<br />

das Projekt zu besprechen.<br />

aBfaLLWirtsChaftskOnZept<br />

Für Anlagen, in deren Betrieb Abfälle anfallen<br />

<strong>und</strong> in denen mehr als 20 Arbeitnehmer beschäftigt<br />

sind, ist ein Abfallwirtschaftskonzept<br />

zu erstellen. Das Abfallwirtschaftskonzept hat<br />

innerhalb von zwölf Monaten nach Aufnahme<br />

des Betriebes oder nach Aufnahme des 21sten<br />

Arbeitnehmers vorzuliegen.<br />

Es ist auf jeden Fall zusätzlich auch Teil des<br />

Betriebsanlagengenehmigungsverfahrens.<br />

Klären Sie im Rahmen der Gründungsberatung<br />

ab, ob Sie zusätzlich auch ein Abfallwirtschaftskonzept<br />

erstellen müssen!<br />

Weitere Informationen r<strong>und</strong> um das Thema<br />

Betriebsanlagenrecht finden Sie auch auf<br />

http://wko.at<br />

unser tipp: Erk<strong>und</strong>igen Sie sich frühzeitig,<br />

ob Sie eine Betriebsanlagengenehmigung<br />

benötigen. Klären Sie dabei<br />

auch gleich ab, ob Sie noch andere<br />

Bewilligungen brauchen. Nehmen Sie<br />

dazu auch die Hilfestellungen der Wirtschaftskammer<br />

in Anspruch. Und ganz<br />

wichtig: Unterschreiben Sie keine Kauf-/<br />

Miet-/ Pachtverträge, bevor Sie nicht<br />

das Thema Betriebsanlagengenehmigung<br />

abgehakt haben!<br />

2.2 Betriebsanlagenrecht<br />

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