Leitfaden für Gründerinnen und Gründer - Gründerservice

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02.06.2013 Aufrufe

2.1.4 Welche Voraussetzungen gibt es? Eine Gewerbeberechtigung erhalten Sie, wenn Sie – neben dem für bestimmte Gewerbe erforderlichen Befähigungsnachweis – folgende Voraussetzungen erfüllen: Sie haben das 18. Lebensjahr vollendet. Sie sind Staatsangehöriger eines Mitgliedsstaates der EU oder eines Vertragsstaates des EWR oder eines anderen Staates, mit dem ein diesbezüglicher Staatsvertrag abgeschlossen wurde, oder es wurde Ihnen ein Aufenthaltstitel, der Sie zur gewünschten selbstständigen Tätigkeit berechtigt, erteilt. Ihr Wohnsitz ist in Österreich (kein Wohnsitz in Österreich ist erforderlich, wenn die Vollstreckung von Verwaltungsstrafen im Sitzstaat des Gewerbeinhabers durch Übereinkommen gesichert ist oder ein gewerberechtlicher Geschäftsführer bestellt wird, 2.1.5 niederlassungs- und dienstleistungsfreiheit Durch den EWR-Vertrag gelten in Österreich die EU-Regeln über die Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit. Die niederlassungsfreiheit ermöglicht Ihnen als Gewerbetreibenden, in jedem anderen EWR/ der seinen Wohnsitz in Österreich hat. Der gewerberechtliche Geschäftsführer braucht dann keinen österreichischen Wohnsitz, wenn er Staatsangehöriger eines Mitgliedsstaates der EU oder eines Vertragsstaates des EWR ist oder wenn die Vollstreckung von Verwaltungsstrafen im Sitzstaat des gewerberechtlichen Geschäftsführers durch Übereinkommen gesichert ist; der gewerberechtliche Geschäftsführer muss aber in der Lage sein, sich im Betrieb entsprechend zu betätigen!) Gegen Sie liegen keine Ausschlussgründe vor (z.B. Bestrafung wegen Finanzstrafdelikten, gerichtliche Verurteilungen, das Insolvenzverfahren mangels kostendeckenden Vermögens rechtskräftig nicht eröffnet oder aufgehoben wurde und der Zeitraum, in dem in der Insolvenzdatei Einsicht in den genannten Insolvenzfall gewährt wird, noch nicht abgelaufen ist). Gewerbearten Befähigungsnachweise ausübungsbeginn freie Gewerbe: Kein Befähigungsnachweis Mit Gewerbeanmeldung notwendig, Sie brauchen aber eine Gewerbeberechtigung reglementierte Gewerbe: Sie brauchen einen Mit Gewerbeanmeldung, wenn Befähigungsnachweis der Befähigungsnachweis vorhanden ist rechtskraftgewerbe: Sie brauchen einen Sobald die Gewerbehörde den Befähigungsnachweis und rechtskräftigen Bescheid die Zuverlässigkeit erteilt 14 2.1 Gewerberecht EU-Mitgliedsstaat ein Unternehmen oder eine Gesellschaft zu gründen und zu betreiben. Die dienstleistungsfreiheit eröffnet Ihnen die Möglichkeit, Ihrer Tätigkeit in anderen Mitgliedsstaaten nachzugehen. Angehörige von EWR/EU-Staaten, die sich in Österreich niederlassen, um gewerblich tätig

zu werden oder bestellte gewerbliche Arbeiten ausführen wollen, sind Österreichern in Hinblick auf die Staatsbürgerschaft gleichgestellt. Sie müssen jedoch den für die Gewerbeausübung in Österreich notwendigen Befähigungsnachweis mitbringen. Informieren Sie sich vorab, welche Voraussetzungen Sie benötigen, um in Österreich tätig zu sein (z.B. beglaubigt übersetzte Befähigungsnachweise, allenfalls auch Aufenthaltstitel für Personen, die nicht aus dem EU/EWR-Raum stammen, etc.). Setzen Sie sich diesbezüglich mit dem Gründerservice in Verbindung! unser tipp: Klären Sie die gewerberechtlichen Fragen unbedingt im Voraus ab – das ist eine elementare Voraussetzung für Ihren Unternehmenserfolg. Sie vermeiden schwerwiegende haftungsrechtliche, strafrechtliche und finanzielle Probleme, die existenzgefährdend sein können. Wenden Sie sich daher gerade in diesen Fragen an die Wirtschaftskammer (Gründerservice, Regional- bzw. Bezirksstelle). die Beratung ist kostenlos! | 2.2 BetrieBs- anLaGenreCht 2.1.1 standort Standortwahl und -planung sind wesentliche Faktoren für den Erfolg Ihres Unternehmens. Verschiedenste Kriterien spielen bei dieser Entscheidung eine wichtige Rolle, z.B.: Flächenwidmung Verkehrslage (Zufahrt, Parkplätze, Lademöglichkeiten) Nähe zu Rohstoffen verfügbare Arbeitskräfte Entfernung zu Lieferanten und Kunden Subventionen und Förderungen Umweltschutzauflagen Grundstückskosten Wettbewerbslage Kaufkraft Berücksichtigen Sie daher alle Einflussfaktoren für einen möglichen Betriebsstandort, um langfristig erfolgreich zu wirtschaften. 2.1 Gewerberecht 15

2.1.4 Welche Voraussetzungen gibt es?<br />

Eine Gewerbeberechtigung erhalten Sie, wenn<br />

Sie – neben dem <strong>für</strong> bestimmte Gewerbe erforderlichen<br />

Befähigungsnachweis – folgende<br />

Voraussetzungen erfüllen:<br />

Sie haben das 18. Lebensjahr vollendet.<br />

Sie sind Staatsangehöriger eines Mitgliedsstaates<br />

der EU oder eines Vertragsstaates<br />

des EWR oder eines anderen Staates, mit<br />

dem ein diesbezüglicher Staatsvertrag abgeschlossen<br />

wurde, oder es wurde Ihnen ein<br />

Aufenthaltstitel, der Sie zur gewünschten<br />

selbstständigen Tätigkeit berechtigt, erteilt.<br />

Ihr Wohnsitz ist in Österreich (kein Wohnsitz<br />

in Österreich ist erforderlich, wenn die Vollstreckung<br />

von Verwaltungsstrafen im Sitzstaat<br />

des Gewerbeinhabers durch Übereinkommen<br />

gesichert ist oder ein gewerberechtlicher<br />

Geschäftsführer bestellt wird,<br />

2.1.5 niederlassungs- <strong>und</strong><br />

dienstleistungsfreiheit<br />

Durch den EWR-Vertrag gelten in Österreich<br />

die EU-Regeln über die Niederlassungs- <strong>und</strong><br />

Dienstleistungsfreiheit.<br />

Die niederlassungsfreiheit ermöglicht Ihnen<br />

als Gewerbetreibenden, in jedem anderen EWR/<br />

der seinen Wohnsitz in Österreich hat. Der<br />

gewerberechtliche Geschäftsführer braucht<br />

dann keinen österreichischen Wohnsitz,<br />

wenn er Staatsangehöriger eines Mitgliedsstaates<br />

der EU oder eines Vertragsstaates<br />

des EWR ist oder wenn die Vollstreckung von<br />

Verwaltungsstrafen im Sitzstaat des gewerberechtlichen<br />

Geschäftsführers durch Übereinkommen<br />

gesichert ist; der gewerberechtliche<br />

Geschäftsführer muss aber in der Lage<br />

sein, sich im Betrieb entsprechend zu betätigen!)<br />

Gegen Sie liegen keine Ausschlussgründe<br />

vor (z.B. Bestrafung wegen Finanzstrafdelikten,<br />

gerichtliche Verurteilungen, das Insolvenzverfahren<br />

mangels kostendeckenden<br />

Vermögens rechtskräftig nicht eröffnet oder<br />

aufgehoben wurde <strong>und</strong> der Zeitraum, in dem<br />

in der Insolvenzdatei Einsicht in den genannten<br />

Insolvenzfall gewährt wird, noch nicht<br />

abgelaufen ist).<br />

Gewerbearten Befähigungsnachweise ausübungsbeginn<br />

freie Gewerbe: Kein Befähigungsnachweis Mit Gewerbeanmeldung<br />

notwendig, Sie brauchen aber<br />

eine Gewerbeberechtigung<br />

reglementierte Gewerbe: Sie brauchen einen Mit Gewerbeanmeldung, wenn<br />

Befähigungsnachweis der Befähigungsnachweis<br />

vorhanden ist<br />

rechtskraftgewerbe: Sie brauchen einen Sobald die Gewerbehörde den<br />

Befähigungsnachweis <strong>und</strong> rechtskräftigen Bescheid<br />

die Zuverlässigkeit erteilt<br />

14 2.1 Gewerberecht<br />

EU-Mitgliedsstaat ein Unternehmen oder eine<br />

Gesellschaft zu gründen <strong>und</strong> zu betreiben.<br />

Die dienstleistungsfreiheit eröffnet Ihnen die<br />

Möglichkeit, Ihrer Tätigkeit in anderen Mitgliedsstaaten<br />

nachzugehen.<br />

Angehörige von EWR/EU-Staaten, die sich in<br />

Österreich niederlassen, um gewerblich tätig

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