Leitfaden für Gründerinnen und Gründer - Gründerservice
Leitfaden für Gründerinnen und Gründer - Gründerservice Leitfaden für Gründerinnen und Gründer - Gründerservice
1 2 3 4 7.1.2 die neun schritte einer OG- bzw. kG-Gründung 1. Gründungs-, finanzierungs- und rechtsberatung im Gründerservice und/oder den Fachabteilungen bzw. Fachgruppen Ihrer Wirtschaftskammer. 2. erklären der neugründung bzw. Betriebsübertragung Bestimmte Abgaben, Beiträge und Gebühren im Zusammenhang mit einer Neugründung oder einer (entgeltlichen oder unentgeltlichen) Betriebsübertragung werden nicht erhoben. Voraussetzung dafür ist das Erklären der Neugründung bzw. Betriebsübertragung auf den dafür vorgesehenen Formularen (NeuFö 1 bei Neugründung; NeuFö 3 bei Betriebsübertragung). Bitte lassen Sie die Erklärung von Ihrer Wirtschaftskammer bestätigen. Ansprechstellen in der Wirtschaftskammer sind das Gründerservice, die Fachgruppen bzw. Innungen und die Bezirksstellen/Regionalstellen. Dort erhalten Sie auch die Formulare. 3. Gesellschaftsvertrag Die OG/KG wird durch einen Gesellschaftsvertrag (mindestens zwei Personen) errichtet, für den keine besonderen Formalitäten gelten und den Sie mündlich oder schriftlich abschließen können. Aus Beweisgründen empfehlen wir jedoch einen schriftlichen Vertrag. 4. firmenbucheingabe/antrag auf eintragung Die OG/KG entsteht erst mit dem Eintrag in das Firmenbuch. Die Gesellschafter können selbst den Antrag auf Eintragung in das Firmenbuch verfassen. Die Unterschriften unter den Antrag sind jedoch von einem Notar oder gerichtlich (Bezirksgericht) zu beglaubigen. Folgende Beilagen sind zur Firmenbucheingabe notwendig: Gesellschaftsvertrag (falls vorhanden; nicht zwingend, jedoch empfehlenswert) Durch Notar oder Bezirksgericht beglaubigte Musterzeichnung aller vertretungsbefugten Organe (persönlich haftende Gesellschafter) Auch wenn ein Gesellschaftsvertrag vorhanden ist, sind im Antrag auf Eintragung der Gesellschaft in das Firmenbuch folgende Angaben notwendig: Firma (Kommanditisten) dürfen im Firmenwortlaut nicht aufscheinen, der Rechtsformzusatz OG bzw. KG ist verpflichtend zu führen Haftungssumme der einzelnen Kommanditisten Sitz der Gesellschaft und die für die Gesellschaft maßgebliche Geschäftsadresse Bezeichnung des Geschäftszweiges Namen, Geburtsdaten und Adressen der Gesellschafter Sofern nicht alle persönlich haftenden Gesellschafter zeichnungsberechtigt sind, ist dies im Firmenbuch einzutragen Vertretungsregelung 104 7.1 Schritte der Betriebsgründung
Tag des Abschlusses des Gesellschaftsvertrages Bei Drittstaatsangehörigen (keine EWR-Bürger) ist zusätzlich eine Aufenthaltsgenehmigung und von den persönlich haftenden Gesellschaftern eine aufrechte Beschäftigungsbewilligung bzw. ein Befreiungsschein notwendig. 5. Gewerbeanmeldung elektronische Gewerbeanmeldung: für eine mögliche elektronische Gewerbeanmeldung kontaktieren sie bitte das Gründerservice ihrer Wirtschaftskammer. Folgende Beilagen sind zur Gewerbeanmeldung notwendig: Reisepass von allen Personen mit maßgeblichem Einfluss (d.s. persönlich haftende Gesellschafter oder Kommanditisten mit besonderen Geschäftsführungsbefugnissen und dgl.) Auszug aus dem Firmenbuch Strafregisterbescheinigung des Herkunftslandes vom gewerberechtlichen Geschäftsführer und von allen persönlich haftenden Gesellschaftern, falls diese nicht oder weniger als fünf Jahre in Österreich wohnen Erklärung über das Nichtvorliegen von Gewerbeausschlussgründen durch Insolvenztatbestand oder Vorstrafen (§ 13 GewO), und zwar von allen Personen mit maßgeblichem Einfluss (d.s. persönlich haftende Gesellschafter oder Kommanditisten mit besonderen Geschäftsführungsbefugnissen u. dgl.) Für den gewerberechtlichen Geschäftsführer sind zudem nötig: Reisepass Bestätigung der Sozialversicherung (GKK) über die Anmeldung als Arbeitnehmer für mindestens 20 Wochenstunden (nicht erforderlich, wenn gewerberechtlicher Geschäftsführer persönlich haftender Gesellschafter ist) Nachweis der Befähigung (z.B. Meister- bzw. Befähigungsprüfungszeugnis, Schul- oder Arbeitszeugnisse) oder erteilte individuelle Befähigung (ausgenommen bei freien Gewerben) Erklärung des gewerberechtlichen Geschäftsführers über seine Betätigung im Unternehmen (Formular). Der gewerberechtliche Geschäftsführer, aber auch alle persönlich haftenden Gesellschafter dürfen von der Gewerbeausübung nicht ausgeschlossen sein (§ 13 Gewerbeordnung). Mit der Gewerbeanmeldung sind Sie Mitglied in der Wirtschaftskammer mit entsprechender Beitragspflicht. Genauere Informationen erhalten Sie in der Wirtschaftskammer Ihres Bundeslandes. 6. Gebietskrankenkasse (Gkk) Sie müssen Mitarbeiter vor deren Einstellung (Beginn der Tätigkeit) bei der zuständigen Gebietskrankenkasse anmelden. Falls Sie einen gewerberechtlichen Geschäftsführer beschäftigen, müssen Sie ihn vor der Gewerbeanmeldung bei der GKK anmelden (mit Wirksamkeit der Gewerbeanmeldung möglich), da der Gewerbebehörde eine Bestätigung der GKK über das Beschäftigungsverhältnis vorgelegt werden muss. 7.1 Schritte der Betriebsgründung 5 6 105
- Seite 56 und 57: wenn die genannten Grenzen in zwei
- Seite 58 und 59: 3.3.2 das Grundschema für die kalk
- Seite 60 und 61: | 3.4 finanZierunG Eine gute Finanz
- Seite 62 und 63: 60 3.4 Finanzierung kapitalbedarfse
- Seite 64 und 65: 3.4.2 die kapitalbeschaffung 3.4.2.
- Seite 66 und 67: Venture-Capital-finanzierung Ventur
- Seite 68 und 69: - angebote vergleichen: Holen Sie v
- Seite 70 und 71: 3.5.1 übersicht wesentliche bundes
- Seite 72 und 73: WiChtiG: Nicht alle Kosten bzw. Pro
- Seite 74 und 75: 3.5.4 neugründungsförderungsgeset
- Seite 76 und 77: 74 3.5 Förderungen
- Seite 78 und 79: | 4.1 mitarBeiter 4.1.1 personalsuc
- Seite 80 und 81: Weitere Lohnnebenkosten sind die dr
- Seite 82 und 83: Speziell bei der Kündigung müssen
- Seite 84 und 85: 4.2.3 schadenersatz Schadenersatzan
- Seite 86 und 87: | 4.4 BetrieBLiChe VersiCherunGen 4
- Seite 88 und 89: 86 4.4 Betriebliche Versicherungen
- Seite 90 und 91: ersichtlichmachen von aGB Wenn Sie
- Seite 92 und 93: müssen sie weitere angaben machen?
- Seite 94 und 95: 92 Große Offenlegungspflicht Für
- Seite 96 und 97: | neBenBeruf unternehmer Sollten Si
- Seite 98 und 99: pension Hier gibt es verschiedene R
- Seite 100 und 101: | unternehmens- kOnZept/BusinesspLa
- Seite 102 und 103: 100
- Seite 104 und 105: 1 2 3 | 7.1 sChritte der BetrieBsGr
- Seite 108 und 109: 7 8 9 7. Gewerbliche sozialversiche
- Seite 110 und 111: 6 7 6. firmenbucheingabe/antrag auf
- Seite 112 und 113: | 7.2 nütZLiChe kOntakte 110 7.2 N
- Seite 114 und 115: 112 7.2 Nützliche Kontakte kontakt
- Seite 116 und 117: a B e f G i 114 7.3 Stichwortverzei
- Seite 118 und 119: | 7.4 naCh der GründunG Nach der e
- Seite 120 und 121: BeZirks-und reGiOnaLsteLLen BurGenL
- Seite 122 und 123: neunkirchen Triester Straße 63, 26
- Seite 124 und 125: tamsweg Friedhofstraße 6, 5580 Tam
- Seite 126 und 127: 124 | nOtiZen
- Seite 128 und 129: 126 | nOtiZen
- Seite 130 und 131: Wirtschaftskammer Österreich Grün
- Seite 132: Erasmus für JunguntErnEhmEr Das eu
Tag des Abschlusses des Gesellschaftsvertrages<br />
Bei Drittstaatsangehörigen (keine EWR-Bürger) ist zusätzlich eine Aufenthaltsgenehmigung<br />
<strong>und</strong> von den persönlich haftenden Gesellschaftern eine aufrechte Beschäftigungsbewilligung<br />
bzw. ein Befreiungsschein notwendig.<br />
5. Gewerbeanmeldung<br />
elektronische Gewerbeanmeldung: <strong>für</strong> eine mögliche elektronische Gewerbeanmeldung<br />
kontaktieren sie bitte das <strong>Gründer</strong>service ihrer Wirtschaftskammer.<br />
Folgende Beilagen sind zur Gewerbeanmeldung notwendig:<br />
Reisepass von allen Personen mit maßgeblichem Einfluss (d.s. persönlich haftende Gesellschafter<br />
oder Kommanditisten mit besonderen Geschäftsführungsbefugnissen <strong>und</strong> dgl.)<br />
Auszug aus dem Firmenbuch<br />
Strafregisterbescheinigung des Herkunftslandes vom gewerberechtlichen Geschäftsführer<br />
<strong>und</strong> von allen persönlich haftenden Gesellschaftern, falls diese nicht oder weniger als fünf<br />
Jahre in Österreich wohnen<br />
Erklärung über das Nichtvorliegen von Gewerbeausschlussgründen durch Insolvenztatbestand<br />
oder Vorstrafen (§ 13 GewO), <strong>und</strong> zwar von allen Personen mit maßgeblichem Einfluss<br />
(d.s. persönlich haftende Gesellschafter oder Kommanditisten mit besonderen Geschäftsführungsbefugnissen<br />
u. dgl.)<br />
Für den gewerberechtlichen Geschäftsführer sind zudem nötig:<br />
Reisepass<br />
Bestätigung der Sozialversicherung (GKK) über die Anmeldung als Arbeitnehmer <strong>für</strong> mindestens<br />
20 Wochenst<strong>und</strong>en (nicht erforderlich, wenn gewerberechtlicher Geschäftsführer persönlich<br />
haftender Gesellschafter ist)<br />
Nachweis der Befähigung (z.B. Meister- bzw. Befähigungsprüfungszeugnis, Schul- oder<br />
Arbeitszeugnisse) oder erteilte individuelle Befähigung (ausgenommen bei freien Gewerben)<br />
Erklärung des gewerberechtlichen Geschäftsführers über seine Betätigung im Unternehmen<br />
(Formular). Der gewerberechtliche Geschäftsführer, aber auch alle persönlich haftenden Gesellschafter<br />
dürfen von der Gewerbeausübung nicht ausgeschlossen sein (§ 13 Gewerbeordnung).<br />
Mit der Gewerbeanmeldung sind Sie Mitglied in der Wirtschaftskammer mit entsprechender Beitragspflicht.<br />
Genauere Informationen erhalten Sie in der Wirtschaftskammer Ihres B<strong>und</strong>eslandes.<br />
6. Gebietskrankenkasse (Gkk)<br />
Sie müssen Mitarbeiter vor deren Einstellung (Beginn der Tätigkeit) bei der zuständigen Gebietskrankenkasse<br />
anmelden.<br />
Falls Sie einen gewerberechtlichen Geschäftsführer beschäftigen, müssen Sie ihn vor der Gewerbeanmeldung<br />
bei der GKK anmelden (mit Wirksamkeit der Gewerbeanmeldung möglich), da der<br />
Gewerbebehörde eine Bestätigung der GKK über das Beschäftigungsverhältnis vorgelegt werden<br />
muss.<br />
7.1 Schritte der Betriebsgründung<br />
5<br />
6<br />
105