Holzbauweisen für den verdichteten Wohnbau
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Brandverhalten Magistrat der Stadt Wien<br />
brandschutztechnisch richtige Stoßausbildung schallschutztechnisch problematisch sein kann.<br />
- Auf Seite 21 müsste es offensichtlich in der Zeichnung rechts unten anstelle von RW3 RW4<br />
heißen.<br />
2.2 Massivholzwände MW 3-5 (Seiten 23 bis 33) 7<br />
- Im Knotenbereich (Anschluss von Bauteilen untereinander) sind die Stöße dicht auszuführen und<br />
bei Zweilagigkeit falzartig auszubil<strong>den</strong>. Hier ist zu berücksichtigen, dass eine<br />
brandschutztechnisch richtige Stoßausbildung schallschutztechnisch problematisch sein kann.<br />
- Die vorgesehene Verkleidung aus 12,5 mm Gipsfaserplatte und 60 mm mineralisch gebun<strong>den</strong>e<br />
Holzwolle-Dämmplatte wäre bei Verwendung entsprechender Materialien und einer<br />
brandschutztechnisch geeigneten Befestigung sowie einer geeigneten Knotenausbildung (siehe<br />
hiezu <strong>den</strong> vorstehen<strong>den</strong> Einschub) kein Problem. Sollte aus schallschutztechnischen Problemen<br />
eine entsprechende Befestigung der Platten sowie eine brandschutztechnisch geeignete Kapselung<br />
im Knotenbereich nicht möglich sein, müsste erforderlichenfalls ein Nachweis unter<br />
Berücksichtigung der Feuerwiderstandsdauer der Verkleidung (Zeitpunkt bis zum Abfallen der<br />
Verkleidung und Abbrand der Massivholzwand -unter Berücksichtigung der Tragfähigkeit) geführt<br />
wer<strong>den</strong>.<br />
- Auf die brandschutztechnisch richtige Ausbildung der Verbindung der Massivholzwandelemente<br />
untereinander wird hingewiesen (Fugenabdeckung, Schutz der Schrauben).<br />
3. Decken RD1 bis 4 (Seiten 17, 19, 21, 22 und 28) 8<br />
Beim gegenständlichen Bauvorhaben ist eine Ausführung in der Feuerwiderstandsklasse F 60<br />
(hochfeuerhemmend) erforderlich.<br />
3.1 Brandbeanspruchung von unten<br />
Die geforderte Feuerwiderstandsklasse kann wie folgt erreicht wer<strong>den</strong>:<br />
- Anordnung von 2 x 12,5 mm Gipsfaserplatten oder dergleichen.<br />
- Anordnung von Verkleidungen gemäß ÖNORM B 3800-4 Abschnitt 5.3.<br />
- Beurteilung der Gesamtdecke nach <strong>den</strong> Grundsätzen der ÖNORM B 3800-4 unter Berücksichtigung<br />
der Erhaltung der Tragfähigkeit.<br />
3.2 Brandbeanspruchung von oben<br />
Auch hier muss die Erhaltung der Tragfähigkeit (unter Beachtung von ÖNORM<br />
B 4100-2 Abschnitt 2.3.4.6) gewährleistet sein.<br />
Beläge:<br />
(a) Auf höhere Anforderungen z.B. im Bereich der Stiege wird hingewiesen.<br />
(b) Ein Austausch des Belages (z.B. eines Holzfußbo<strong>den</strong>s) ist unter Umstän<strong>den</strong> von Einfluß auf das<br />
Gesamtverhalten der Decke.<br />
RD1 und 3:<br />
Die Betonplatten sind knirsch zu stoßen.<br />
RD2:<br />
Der Fußbo<strong>den</strong>aufbau ist vermutlich <strong>für</strong> das Erreichen der Feuerwiderstandsklasse F 60 ausreichend,<br />
<strong>für</strong> eine abschließende Beurteilung wäre jedoch das genaue Material der einzelnen Schichten bzw.<br />
deren Abbrandraten (siehe hiezu auch Abschnitt 5.1 der ÖNORM B 3800-4) erforderlich.<br />
In diesem Zusammenhang wäre auch zu klären, ob im Sinne des angegebenen Aufbaus auf Seite 22<br />
die innere Schichte der Sandwich-Platte aus einer Holzfaserplatte oder aus einer Holzwolle-<br />
Seite 84 <strong>Holzbauweisen</strong> <strong>für</strong> <strong>den</strong> <strong>verdichteten</strong> <strong>Wohnbau</strong>