Holzbauweisen für den verdichteten Wohnbau
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Magistrat der Stadt Wien Brandverhalten<br />
Verkleidungen sollten zumindest schwerbrennbar (Brennbarkeitsklasse B 1 nach ÖNORM B 3800-<br />
1) sein.<br />
Dämmstoffe sollten nicht brennbar sein.<br />
Grundsätzlich wäre bei Verwendung brennbarer Baustoffe ein Nachweis erforderlich, dass ein<br />
ausschließlich durch die Verwendung brennbarer Baustoffe bedingter Brandüberschlag in<br />
angrenzende höhere Geschoße nicht möglich ist.<br />
1.6.2 Auf mögliche brandschutztechnische Schwachstellen im Bereich der Fenster (Rolla<strong>den</strong>- kästen etc)<br />
und Türen ist zu achten.<br />
1.7 Metallische Verbindungsmittel<br />
Bei metallischen Verbindungsmitteln ist im Brandfalle die Hitzeweiterleitung zu beachten.<br />
Insbesondere gilt:<br />
1.7.1 Das Durchnageln mehrerer Verkleidungsschichten ist weitgehend zu vermei<strong>den</strong>.<br />
1.7.2 Schrauben sind mit Brandschutzplatten abzudecken.<br />
2. Wände<br />
2.1 Holzrahmenbauwände<br />
2.1.1 RW2 (Seite 16 bis 17) 4<br />
- Der über mehrere Geschoße durchgehende Luftraum zwischen <strong>den</strong> bei<strong>den</strong> Wandschalen ist<br />
brandschutztechnisch ungünstig.<br />
- Die Brennbarkeitsklasse der Holzfaserdämmplatte wäre zu klären.<br />
- Im Knotenbereich (Anschluß von Bauteilen untereinander) sind die Stöße dicht auszuführen und<br />
bei Zweilagigkeit falzartig auszubil<strong>den</strong>. Hier ist zu berücksichtigen, dass eine<br />
brandschutztechnisch richtige Stoßausbildung schallschutztechnisch problematisch sein kann.<br />
- Die Gleichung F 30 + F 30 = F 60 ist nicht immer korrekt, da in der Regel die zweite Schicht<br />
bereits thermisch vorgeschädigt wird.<br />
2.1.2 RW3 (Seiten 18 und 19) 5<br />
- Die Brennbarkeitsklasse der Holzfaserdämmplatte wäre zu klären.<br />
- Im Knotenbereich (Anschluss von Bauteilen untereinander) sind die Stöße dicht auszuführen und<br />
bei Zweilagigkeit falzartig auszubil<strong>den</strong>. Hier ist zu berücksichtigen, dass eine<br />
brandschutztechnisch richtige Stoßausbildung schallschutztechnisch problematisch sein kann.<br />
- Auf Seite 19 müsste es in der Zeichnung rechts unten offensichtlich an Stelle von RW1 RW3<br />
lauten.<br />
2.1.3 RW4 (Seiten 20 und 21) 6<br />
- Für die Feuerwiderstandsklasse F 60 wären zwei Lagen 12,5 mm Gipsfaserplatten erforderlich. Die<br />
vorgesehene Variante (12,5 mm Brandschutzplatte auf 100 mm Holzwolle-Dämmplatte) bedarf<br />
eines brandschutztechnischen Eignungsnachweises. Ein derartiger Nachweis ist nicht erforderlich,<br />
wenn entweder<br />
(a) die Brandschutzplatte so befestigt wird, dass sie innerhalb von 30 Minuten im Brandfalle<br />
nicht abfällt, oder<br />
(b) die mineralisch gebun<strong>den</strong>e Holzwolle-Dämmplatte einen raumseitigen Porenverschluss mit<br />
mineralischen Bindemitteln aufweist.<br />
In bei<strong>den</strong> Fällen ist <strong>den</strong>noch eine geeignete Befestigung der mineralisch gebun<strong>den</strong>en<br />
Holzwolle-Dämmplatte an der OSB-Platte erforderlich.<br />
- Die Brennbarkeitsklasse der Holzfaserdämmplatte wäre zu klären.<br />
- Im Knotenbereich (Anschluss von Bauteilen untereinander) sind die Stöße dicht auszuführen und<br />
bei Zweilagigkeit falzartig auszubil<strong>den</strong>. Hier ist zu berücksichtigen, dass eine<br />
<strong>Holzbauweisen</strong> <strong>für</strong> <strong>den</strong> <strong>verdichteten</strong> <strong>Wohnbau</strong> Seite 83