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Holzbauweisen für den verdichteten Wohnbau

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Magistrat der Stadt Wien Brandverhalten<br />

Verkleidungen sollten zumindest schwerbrennbar (Brennbarkeitsklasse B 1 nach ÖNORM B 3800-<br />

1) sein.<br />

Dämmstoffe sollten nicht brennbar sein.<br />

Grundsätzlich wäre bei Verwendung brennbarer Baustoffe ein Nachweis erforderlich, dass ein<br />

ausschließlich durch die Verwendung brennbarer Baustoffe bedingter Brandüberschlag in<br />

angrenzende höhere Geschoße nicht möglich ist.<br />

1.6.2 Auf mögliche brandschutztechnische Schwachstellen im Bereich der Fenster (Rolla<strong>den</strong>- kästen etc)<br />

und Türen ist zu achten.<br />

1.7 Metallische Verbindungsmittel<br />

Bei metallischen Verbindungsmitteln ist im Brandfalle die Hitzeweiterleitung zu beachten.<br />

Insbesondere gilt:<br />

1.7.1 Das Durchnageln mehrerer Verkleidungsschichten ist weitgehend zu vermei<strong>den</strong>.<br />

1.7.2 Schrauben sind mit Brandschutzplatten abzudecken.<br />

2. Wände<br />

2.1 Holzrahmenbauwände<br />

2.1.1 RW2 (Seite 16 bis 17) 4<br />

- Der über mehrere Geschoße durchgehende Luftraum zwischen <strong>den</strong> bei<strong>den</strong> Wandschalen ist<br />

brandschutztechnisch ungünstig.<br />

- Die Brennbarkeitsklasse der Holzfaserdämmplatte wäre zu klären.<br />

- Im Knotenbereich (Anschluß von Bauteilen untereinander) sind die Stöße dicht auszuführen und<br />

bei Zweilagigkeit falzartig auszubil<strong>den</strong>. Hier ist zu berücksichtigen, dass eine<br />

brandschutztechnisch richtige Stoßausbildung schallschutztechnisch problematisch sein kann.<br />

- Die Gleichung F 30 + F 30 = F 60 ist nicht immer korrekt, da in der Regel die zweite Schicht<br />

bereits thermisch vorgeschädigt wird.<br />

2.1.2 RW3 (Seiten 18 und 19) 5<br />

- Die Brennbarkeitsklasse der Holzfaserdämmplatte wäre zu klären.<br />

- Im Knotenbereich (Anschluss von Bauteilen untereinander) sind die Stöße dicht auszuführen und<br />

bei Zweilagigkeit falzartig auszubil<strong>den</strong>. Hier ist zu berücksichtigen, dass eine<br />

brandschutztechnisch richtige Stoßausbildung schallschutztechnisch problematisch sein kann.<br />

- Auf Seite 19 müsste es in der Zeichnung rechts unten offensichtlich an Stelle von RW1 RW3<br />

lauten.<br />

2.1.3 RW4 (Seiten 20 und 21) 6<br />

- Für die Feuerwiderstandsklasse F 60 wären zwei Lagen 12,5 mm Gipsfaserplatten erforderlich. Die<br />

vorgesehene Variante (12,5 mm Brandschutzplatte auf 100 mm Holzwolle-Dämmplatte) bedarf<br />

eines brandschutztechnischen Eignungsnachweises. Ein derartiger Nachweis ist nicht erforderlich,<br />

wenn entweder<br />

(a) die Brandschutzplatte so befestigt wird, dass sie innerhalb von 30 Minuten im Brandfalle<br />

nicht abfällt, oder<br />

(b) die mineralisch gebun<strong>den</strong>e Holzwolle-Dämmplatte einen raumseitigen Porenverschluss mit<br />

mineralischen Bindemitteln aufweist.<br />

In bei<strong>den</strong> Fällen ist <strong>den</strong>noch eine geeignete Befestigung der mineralisch gebun<strong>den</strong>en<br />

Holzwolle-Dämmplatte an der OSB-Platte erforderlich.<br />

- Die Brennbarkeitsklasse der Holzfaserdämmplatte wäre zu klären.<br />

- Im Knotenbereich (Anschluss von Bauteilen untereinander) sind die Stöße dicht auszuführen und<br />

bei Zweilagigkeit falzartig auszubil<strong>den</strong>. Hier ist zu berücksichtigen, dass eine<br />

<strong>Holzbauweisen</strong> <strong>für</strong> <strong>den</strong> <strong>verdichteten</strong> <strong>Wohnbau</strong> Seite 83

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