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Holzbauweisen für den verdichteten Wohnbau

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Brandverhalten Magistrat der Stadt Wien<br />

6.3 Beurteilung der erarbeiteten Varianten<br />

Senatsrat DI Ferdinand Schmid 1 von der Magistratsabteilung 35B 2 der Stadt Wien, im Bauverfahren zuständig <strong>für</strong> <strong>den</strong><br />

baulich-konstruktiven Brandschutz, wurde um eine Stellungnahme zu <strong>den</strong> untersuchten und entwickelten<br />

Konstruktionen gebeten. Aus dieser geht hervor, dass aus brandschutztechnischer Sicht die im Forschungsprojekt<br />

genannten Konstruktionen realisierbar sind.<br />

M A G I S T R A T D E R S T A D T W I E N<br />

MAGISTRATSABTEILUNG 35<br />

Allgemeine baubehördliche Angelegenheiten<br />

A-1200 Wien, Dresdner Straße 75, 4. Stock<br />

Telefon: 4000<br />

Telefax: 4000/99/92110<br />

e-mail: post@m35.magwien.gv.at<br />

MA 35-B/21-14/2000<br />

Bei Antwortschreiben bitte<br />

Wien, 18. Dezember 2000<br />

Geschäftszahl anführen! DVR: 0000191<br />

Parteienverkehr:<br />

Dienstag und Donnerstag<br />

von 8.00 Uhr - 12.30 Uhr<br />

Projekt „Spöttlgasse“, Brandschutztechnische Beurteilung von Wand- und Deckenaufbauten<br />

Schöberl & Pöll OEG<br />

Ybbsstraße 6/30<br />

1020 Wien<br />

Sehr geehrte Damen und Herren!<br />

Im Sinne Ihrer Schreiben vom 20. Juni, 31. Oktober und vom 7. Dezember 2000 wird zum Brandverhalten<br />

von Wand- und Deckenaufbauten mit hölzernen Tragkonstruktionen wie folgt Stellung genommen:<br />

I. Vorbemerkung:<br />

1. Es ist heute unbestritten, dass Bauteile mit brennbaren Baustoffen (z.B. mit Holzkonstruktionen)<br />

Feuerwiderstandsdauern von 90 Minuten und mehr erreichen können. Dabei ist allerdings eine in<br />

brandschutztechnischer Sicht einwandfreie Planung, Ausführung, Nutzung (!) und Wartung<br />

Voraussetzung. Wenn man von grundsätzlichen Be<strong>den</strong>ken gegenüber Bauteilen mit brennbaren Baustoffen<br />

absieht (z.B. höhere Brandlast, Weiterbrand nach Ende der vorgesehenen Feuerwiderstandsdauer),<br />

bestehen derzeit eben Be<strong>den</strong>ken vor allem hinsichtlich einer nicht einwandfreien Ausführung und Nutzung.<br />

1 seit 31. Jänner 2001 Senatsrat in Ruhe<br />

2 Die Magistratsabteilung 35 existiert als eigenständige Magistratsabteilung nicht mehr und ist mit der Magistratsabteilung 37 verschmolzen.<br />

Seite 80 <strong>Holzbauweisen</strong> <strong>für</strong> <strong>den</strong> <strong>verdichteten</strong> <strong>Wohnbau</strong>

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