Holzbauweisen für den verdichteten Wohnbau
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Brandverhalten Magistrat der Stadt Wien<br />
6.3 Beurteilung der erarbeiteten Varianten<br />
Senatsrat DI Ferdinand Schmid 1 von der Magistratsabteilung 35B 2 der Stadt Wien, im Bauverfahren zuständig <strong>für</strong> <strong>den</strong><br />
baulich-konstruktiven Brandschutz, wurde um eine Stellungnahme zu <strong>den</strong> untersuchten und entwickelten<br />
Konstruktionen gebeten. Aus dieser geht hervor, dass aus brandschutztechnischer Sicht die im Forschungsprojekt<br />
genannten Konstruktionen realisierbar sind.<br />
M A G I S T R A T D E R S T A D T W I E N<br />
MAGISTRATSABTEILUNG 35<br />
Allgemeine baubehördliche Angelegenheiten<br />
A-1200 Wien, Dresdner Straße 75, 4. Stock<br />
Telefon: 4000<br />
Telefax: 4000/99/92110<br />
e-mail: post@m35.magwien.gv.at<br />
MA 35-B/21-14/2000<br />
Bei Antwortschreiben bitte<br />
Wien, 18. Dezember 2000<br />
Geschäftszahl anführen! DVR: 0000191<br />
Parteienverkehr:<br />
Dienstag und Donnerstag<br />
von 8.00 Uhr - 12.30 Uhr<br />
Projekt „Spöttlgasse“, Brandschutztechnische Beurteilung von Wand- und Deckenaufbauten<br />
Schöberl & Pöll OEG<br />
Ybbsstraße 6/30<br />
1020 Wien<br />
Sehr geehrte Damen und Herren!<br />
Im Sinne Ihrer Schreiben vom 20. Juni, 31. Oktober und vom 7. Dezember 2000 wird zum Brandverhalten<br />
von Wand- und Deckenaufbauten mit hölzernen Tragkonstruktionen wie folgt Stellung genommen:<br />
I. Vorbemerkung:<br />
1. Es ist heute unbestritten, dass Bauteile mit brennbaren Baustoffen (z.B. mit Holzkonstruktionen)<br />
Feuerwiderstandsdauern von 90 Minuten und mehr erreichen können. Dabei ist allerdings eine in<br />
brandschutztechnischer Sicht einwandfreie Planung, Ausführung, Nutzung (!) und Wartung<br />
Voraussetzung. Wenn man von grundsätzlichen Be<strong>den</strong>ken gegenüber Bauteilen mit brennbaren Baustoffen<br />
absieht (z.B. höhere Brandlast, Weiterbrand nach Ende der vorgesehenen Feuerwiderstandsdauer),<br />
bestehen derzeit eben Be<strong>den</strong>ken vor allem hinsichtlich einer nicht einwandfreien Ausführung und Nutzung.<br />
1 seit 31. Jänner 2001 Senatsrat in Ruhe<br />
2 Die Magistratsabteilung 35 existiert als eigenständige Magistratsabteilung nicht mehr und ist mit der Magistratsabteilung 37 verschmolzen.<br />
Seite 80 <strong>Holzbauweisen</strong> <strong>für</strong> <strong>den</strong> <strong>verdichteten</strong> <strong>Wohnbau</strong>