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Holzbauweisen für den verdichteten Wohnbau

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Magistrat der Stadt Wien Brandverhalten<br />

Hinweise enthält die Richtlinie MA 35-B 23 (Installationsschächte).<br />

13 Feuerstätten und Verbindungsstücke<br />

Hinsichtlich der Anordnung von Feuerstätten und Verbindungsstücken im Bereich brennbarer<br />

Baustoffe gelten die §§ 2 bis 5 der Wiener Feuerpolizeiverordnung 1988, LGBl. <strong>für</strong> Wien Nr.<br />

5/1989.<br />

Weitere Hinweise enthält TRVB H 105 (Feuerstätten <strong>für</strong> feste Brennstoffe).<br />

14 Rauch- und Abgasfänge<br />

Rauch und Abgasfänge müssen zu Bauteilen aus brennbaren Baustoffen und von Einbaumöbeln<br />

einen ausreichen<strong>den</strong> Abstand aufweisen.<br />

Nähere Hinweise enthalten z.B. Zulassungen.<br />

A l a r m i e r u n g s e i n r i c h t u n g e n<br />

15 Die Anordnung von sogenannten „Homemeldern“ gemäß ÖNORM EN ISO 12239 im Vorraum<br />

(Ausgangsbereich) und in <strong>den</strong> Aufenthaltsräumen wird empfohlen.<br />

Der Zusammenschluss von Homemeldern aus verschie<strong>den</strong>en Bestandseinheiten ist nicht<br />

empfehlenswert.<br />

L ö s c h w a s s e r v e r s o r g u n g<br />

16 Empfohlen wird eine<br />

Löschwassermenge von mind. 1,5 l je m² und Minute, bezogen auf die Fläche des größten<br />

Brandabschnittes.<br />

<strong>Holzbauweisen</strong> <strong>für</strong> <strong>den</strong> <strong>verdichteten</strong> <strong>Wohnbau</strong> Seite 79

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