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Holzbauweisen für den verdichteten Wohnbau

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Brandverhalten Magistrat der Stadt Wien<br />

- neben der höheren Wahrscheinlichkeit der Bran<strong>den</strong>tstehung und der schnelleren<br />

Ausbreitung von Feuer und Rauch vor allem im<br />

- höheren Risiko des Eintritts einer Durchzündung (Flashover).<br />

Gefährlich ist beim „Flashover“ neben <strong>den</strong> sprunghaft ansteigen<strong>den</strong> Temperaturen und der<br />

rasanten Brandausbreitungsgeschwindigkeit vor allem die Druckwelle, die durch eine<br />

Volumenvergrößerung um das 4-fache innerhalb einer Zehntelsekunde beim Entzün<strong>den</strong> brennbarer<br />

Gase entsteht (und damit auch die schnellere Verrauchung benachbarter Räume begünstigt).<br />

3.4.2 Es sind mehrlagige Bekleidungen mit versetzten Fugen anzustreben. Beim Anschluß derartiger<br />

Bauteile untereinander sind die Stöße der Bekleidungen stufenfalzartig auszubil<strong>den</strong>.<br />

3.4.3 Bei brandschutztechnisch relevanten einlagigen Bekleidungen sind die Stöße zu hinterlegen oder in<br />

geeigneter Weise zu schützen.<br />

(a) Fugen erhöhen die Gefahr<br />

des lokalen Aufheizens des Hohlraums,<br />

des Austretens von brennbaren Gasen und<br />

des Durchtritts von Rauch und Gasen.<br />

(b) Bei hochfeuerhemmen<strong>den</strong> Bauteilen sollten akustische Federschienen nur bei zweilagiger<br />

Bekleidung eingesetzt wer<strong>den</strong>.<br />

3.5 Dämmstoffe<br />

3.5.1 Nichtbrennbare Dämmstoffe mit ausreichend hoher Rohdichte und hohem Schmelzpunkt sind<br />

anzustreben, bei brennbaren Bekleidungen erforderlich.<br />

3.5.2 Brennbare Dämmstoffe müssen ausreichendes Stehvermögen im Brandfalle (wie z.B.<br />

Zellulosefaserdämmstoffe) aufweisen.<br />

Schwerbrennbarkeit ist anzustreben.<br />

3.6 Hohlräume<br />

Der Hohlraumquerschnitt ist mindestens zu 70 % mit Dämmstoff zu füllen.<br />

Damit sollen Konvektionsflächen minimiert wer<strong>den</strong>.<br />

4 Wände<br />

4.1 Außenwände<br />

4.1.1 Außenwandverkleidungen sollten aus nichtbrennbaren Baustoffen bestehen.<br />

Untersuchungen haben gezeigt, dass bei auch nur teilweise brennbaren Außenwandverkleidungen<br />

sich der Wärmefluss aus einer im Vollbrand stehen<strong>den</strong> Wohnung derart vergrößert, dass innerhalb<br />

der Interventionszeit der Feuerwehr nicht nur das nächste, sondern auch darüber liegende<br />

Geschoße gefährdet sind.<br />

4.1.2 Vorgehängte Fassa<strong>den</strong><br />

4.1.2.1 Vorgehängte Fassa<strong>den</strong> aus brennbaren Baustoffen bedürfen einer gesonderten Genehmigung, als<br />

Grundlage der Beurteilung ist ein Prüfbericht nach ÖNORM B 3800-3 Abschn. 4 erforderlich.<br />

4.1.2.2 Brennbare Dämmstoffe sind unzulässig.<br />

4.2 Deckenanschlüsse<br />

Über flächigen Kontakt angeschlossene Tragelemente sind gegenüber Anschlüssen ausschließlich<br />

über Stahlformteile zu bevorzugen.<br />

4.3 Brandschutztüren<br />

Das Brandverhalten der Türen ist unter Berücksichtigung der Einbausituation (konkreter<br />

Wandaufbau) nachzuweisen (Punkt 2.1).<br />

Seite 76 <strong>Holzbauweisen</strong> <strong>für</strong> <strong>den</strong> <strong>verdichteten</strong> <strong>Wohnbau</strong>

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