Holzbauweisen für den verdichteten Wohnbau
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Holzbauweisen für den verdichteten Wohnbau
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Brandverhalten Magistrat der Stadt Wien<br />
Installationsschächte (§ 96/1a)<br />
Keine Übertragung von Feuer und Rauch während<br />
der <strong>für</strong> die jeweiligen Trennwände vorgeschriebenen<br />
Feuerwiderstandsdauer<br />
Produkte (§ 97/7)<br />
Es gilt die EWR-Anerkennungsklausel, d.h. Produkte<br />
oder Herstellungsverfahren, die in einem EWR-Staat<br />
entsprechend der gültigen Normen und technischen<br />
Vorschriften „rechtmäßig“ angewendet wer<strong>den</strong>,<br />
können <strong>für</strong> Wien nicht ausgeschlossen wer<strong>den</strong>. Es<br />
können höchstens ergänzende Tests vorgeschrieben<br />
wer<strong>den</strong>.<br />
Legende:<br />
fh feuerhemmend (F30)<br />
hfh hochfeuerhemmend (F60)<br />
fb feuerbeständig (F90)<br />
6.2 Auslegungsvorschlag der Stadt Wien<br />
Senatsrat DI Ferdinand Schmid 3 von der Magistratsabteilung<br />
35B 4 der Stadt Wien hat eine interne Richtlinie<br />
mit brandschutztechnischen Anforderungen an Wohn-<br />
und Bürogebäude mit hölzernen Tragkonstruktionen <strong>für</strong><br />
das Magistrat der Stadt Wien erstellt und gestattet, sie in<br />
diesem Kontext abzudrucken. Aus Grün<strong>den</strong> der<br />
besseren Wiedererkennbarkeit wurde die ursprüngliche<br />
grafische Darstellung beibehalten.<br />
3 seit 31. Jänner 2001 Senatsrat in Ruhe<br />
4 Die Magistratsabteilung 35 existiert als eigenständige<br />
Magistratsabteilung nicht mehr und ist großteils in die<br />
Magistratsabteilung 37 eingegliedert<br />
MA 35-B 58 Wien, 18. Dezember 2000<br />
Wohn- und Bürogebäude mit hölzernen Tragkonstruktionen,<br />
brandschutztechnische Anforderungen<br />
A l l g e m e i n e s<br />
1 Die nachfolgen<strong>den</strong> Richtlinien gelten <strong>für</strong> Gebäude mit hölzernen Tragkonstruktionen.<br />
Sie gelten nicht <strong>für</strong> Klein-, Reihen- und Sommerhäuser.<br />
Kursive Textstellen sind informativ.<br />
(a) Gebäude mit brennbaren Baustoffen (in Form von Vollholz, Holzwerkstoffen, organischen<br />
Dämmstoffen etc.) sind vor allem aus folgen<strong>den</strong> Grün<strong>den</strong> gegenüber massiven Gebäu<strong>den</strong> in<br />
brandschutztechnischer Hinsicht gefährdeter:<br />
Höhere Brandlast<br />
Beteiligung an der Rauchgasentwicklung<br />
Gefahr von Nachzündungen<br />
Bildung von Glutnestern<br />
Bran<strong>den</strong>tstehung innerhalb der Konstruktion (Kurzschluß o.ä.)<br />
Brandweiterleitung bzw. -einleitung über die Installation<br />
(b) Aus diesem Grund sind im Sinne § 97 Abs. BO <strong>für</strong> Wien brandschutztechnische Anforderungen zu<br />
stellen, die über die reinen Anforderungen an die Feuerwiderstandsklasse der einzelnen Bauteile<br />
hinausgehen.<br />
(c) Erschwerend kommt hinzu, dass derzeit noch <strong>für</strong> einige Bereiche wie Brandschutztüren,<br />
Installationsführung, Kabel- und Rohrabschottungen in Holzbauteilen etc. Verwendbarkeitsnachweise<br />
im gewünschten Umfang fehlen.<br />
Seite 74 <strong>Holzbauweisen</strong> <strong>für</strong> <strong>den</strong> <strong>verdichteten</strong> <strong>Wohnbau</strong>