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Holzbauweisen für den verdichteten Wohnbau

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Brandverhalten Magistrat der Stadt Wien<br />

Installationsschächte (§ 96/1a)<br />

Keine Übertragung von Feuer und Rauch während<br />

der <strong>für</strong> die jeweiligen Trennwände vorgeschriebenen<br />

Feuerwiderstandsdauer<br />

Produkte (§ 97/7)<br />

Es gilt die EWR-Anerkennungsklausel, d.h. Produkte<br />

oder Herstellungsverfahren, die in einem EWR-Staat<br />

entsprechend der gültigen Normen und technischen<br />

Vorschriften „rechtmäßig“ angewendet wer<strong>den</strong>,<br />

können <strong>für</strong> Wien nicht ausgeschlossen wer<strong>den</strong>. Es<br />

können höchstens ergänzende Tests vorgeschrieben<br />

wer<strong>den</strong>.<br />

Legende:<br />

fh feuerhemmend (F30)<br />

hfh hochfeuerhemmend (F60)<br />

fb feuerbeständig (F90)<br />

6.2 Auslegungsvorschlag der Stadt Wien<br />

Senatsrat DI Ferdinand Schmid 3 von der Magistratsabteilung<br />

35B 4 der Stadt Wien hat eine interne Richtlinie<br />

mit brandschutztechnischen Anforderungen an Wohn-<br />

und Bürogebäude mit hölzernen Tragkonstruktionen <strong>für</strong><br />

das Magistrat der Stadt Wien erstellt und gestattet, sie in<br />

diesem Kontext abzudrucken. Aus Grün<strong>den</strong> der<br />

besseren Wiedererkennbarkeit wurde die ursprüngliche<br />

grafische Darstellung beibehalten.<br />

3 seit 31. Jänner 2001 Senatsrat in Ruhe<br />

4 Die Magistratsabteilung 35 existiert als eigenständige<br />

Magistratsabteilung nicht mehr und ist großteils in die<br />

Magistratsabteilung 37 eingegliedert<br />

MA 35-B 58 Wien, 18. Dezember 2000<br />

Wohn- und Bürogebäude mit hölzernen Tragkonstruktionen,<br />

brandschutztechnische Anforderungen<br />

A l l g e m e i n e s<br />

1 Die nachfolgen<strong>den</strong> Richtlinien gelten <strong>für</strong> Gebäude mit hölzernen Tragkonstruktionen.<br />

Sie gelten nicht <strong>für</strong> Klein-, Reihen- und Sommerhäuser.<br />

Kursive Textstellen sind informativ.<br />

(a) Gebäude mit brennbaren Baustoffen (in Form von Vollholz, Holzwerkstoffen, organischen<br />

Dämmstoffen etc.) sind vor allem aus folgen<strong>den</strong> Grün<strong>den</strong> gegenüber massiven Gebäu<strong>den</strong> in<br />

brandschutztechnischer Hinsicht gefährdeter:<br />

Höhere Brandlast<br />

Beteiligung an der Rauchgasentwicklung<br />

Gefahr von Nachzündungen<br />

Bildung von Glutnestern<br />

Bran<strong>den</strong>tstehung innerhalb der Konstruktion (Kurzschluß o.ä.)<br />

Brandweiterleitung bzw. -einleitung über die Installation<br />

(b) Aus diesem Grund sind im Sinne § 97 Abs. BO <strong>für</strong> Wien brandschutztechnische Anforderungen zu<br />

stellen, die über die reinen Anforderungen an die Feuerwiderstandsklasse der einzelnen Bauteile<br />

hinausgehen.<br />

(c) Erschwerend kommt hinzu, dass derzeit noch <strong>für</strong> einige Bereiche wie Brandschutztüren,<br />

Installationsführung, Kabel- und Rohrabschottungen in Holzbauteilen etc. Verwendbarkeitsnachweise<br />

im gewünschten Umfang fehlen.<br />

Seite 74 <strong>Holzbauweisen</strong> <strong>für</strong> <strong>den</strong> <strong>verdichteten</strong> <strong>Wohnbau</strong>

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