KURZNACHRICHTEN · KURZNACHRICHTEN · KURZNACHRICHT
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arbeiter schult, oder bekannte Malware-<br />
Server sperrt.<br />
Missbrauch von Schweizer Webseiten<br />
soll gestoppt werden<br />
Seit April 2010 betreibt MELANI ein Checktool,<br />
mit dem Schweizer Webseiten auf<br />
Infektionen durch Viren und anderer Malware<br />
überprüft werden können. Alleine<br />
von Juni bis August wurden über 230 000<br />
Schweizer Domänen unter die Lupe genommen<br />
und dabei 148 Webseiteninfektionen<br />
entdeckt. Ein Grossteil davon<br />
konnte auf dem bilateralen Weg beseitigt<br />
werden, da die Besitzer der Domänen keine<br />
Ahnung von den Infektionen hatten und<br />
die Webseiten gehackt worden waren.<br />
Um Missbrauch von Schweizer Internetadressen<br />
zu bekämpfen und akute Gefahren<br />
für Internetbenutzer abzuwehren,<br />
wurde bei der Revision der Verordnung<br />
über die Adressierungselemente im<br />
Fernmelde bereich (AEFV) eine neue Bestimmung<br />
eingeführt. Laut dieser muss<br />
die Registerbetreiberin von «.ch»-Domains<br />
(SWITCH) unter gewissen Bedingungen<br />
solche Domain-Namen blockieren und die<br />
entsprechende Zuweisung zu einem Na-<br />
menserver aufheben. Seit dem 1. Januar<br />
2010 kann eine vom Bundesamt für Kommunikation<br />
(BAKOM) anerkannte Stelle<br />
zur Bekämpfung der Cyberkriminalität bei<br />
Verdacht auf unerlaubte Datenbeschaffung<br />
(Phishing) oder der Verbreitung schädlicher<br />
Software (Malware) die Blockierung<br />
und Aufhebung der Serverzuweisung beantragen.<br />
MELANI ist zwar seit Juni 2010<br />
als kompetente Stelle in diesem Bereich<br />
beim BAKOM anerkannt, hat von dieser<br />
Möglichkeit bis jetzt aber noch nicht Gebrauch<br />
gemacht. MELANI will sich ihrer<br />
auch in Zukunft nur bedienen, wenn alle<br />
anderen, weniger einschneidenden Massnahmen<br />
erfolglos bleiben.<br />
Seit Juni 2010 tauchen in der Schweiz vermehrt<br />
E-Mails auf, die für Stellen als Geldkuriere<br />
werben. Der Job ist verlockend einfach:<br />
Innert kurzer Zeit wird ein Geldbetrag<br />
auf das eigene Konto überwiesen, welcher<br />
dann über Geldtransferfi rmen, etwa «Western-Union»,<br />
ins Ausland überwiesen werden<br />
sollen. Ein gewisser Prozentsatz des<br />
überwiesenen Betrags darf als Provision<br />
behalten werden. Das verschobene Geld<br />
stammt jedoch nicht aus legalen Quellen.<br />
Wer an solchen Geschäften mitwirkt, riskiert<br />
ein Strafverfahren wegen Gehilfen-<br />
Informationssicherheit IT-SOLUTIONS<br />
schaft zu Geldwäscherei. Doch nicht nur<br />
per E-Mail werden diese «Jobangebote»<br />
verbreitet, auch auf etablierten und seriösen<br />
Internetseiten zur Stellensuche tauchen<br />
sie auf. MELANI berichtet gar von einem<br />
Mitarbeiter einer Sozialverwaltung<br />
der einem Arbeitslosen einen solchen Finanzagentenjob<br />
weitervermittelt hat.<br />
Viele Gefahren<br />
noch weitgehend unbekannt<br />
Gänzlich neu sind die Gefahren, welche<br />
von abgelaufenen Domainnamen ausgehen.<br />
Erst jetzt, nachdem das Internet den<br />
Kinderschuhen entwachsen ist, gehören<br />
auslaufende Registrierungen zum Alltag.<br />
Wer es verpasst rechtzeitig die Registrierung<br />
zu erneuern, läuft Gefahr, dass ein<br />
Dritter sich die Rechte an der betreffenden<br />
Domäne sichert, inklusive aller E-Mails die<br />
an die Domäne gesendet werden. Darum<br />
ist es äusserst wichtig, die einzelnen Domänen<br />
rechtzeitig zu erneuern und auch<br />
zu bezahlen. Auch wenn eine Domäne absichtlich<br />
aufgegeben wird, muss man sich<br />
bewusst sein, dass irgendeine Person mit<br />
irgendeinem Geschäftsmodell – sei es<br />
noch so dubios – unter dieser Adresse anschliessend<br />
Geschäfte machen kann.