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KURZNACHRICHTEN · KURZNACHRICHTEN · KURZNACHRICHT

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arbeiter schult, oder bekannte Malware-<br />

Server sperrt.<br />

Missbrauch von Schweizer Webseiten<br />

soll gestoppt werden<br />

Seit April 2010 betreibt MELANI ein Checktool,<br />

mit dem Schweizer Webseiten auf<br />

Infektionen durch Viren und anderer Malware<br />

überprüft werden können. Alleine<br />

von Juni bis August wurden über 230 000<br />

Schweizer Domänen unter die Lupe genommen<br />

und dabei 148 Webseiteninfektionen<br />

entdeckt. Ein Grossteil davon<br />

konnte auf dem bilateralen Weg beseitigt<br />

werden, da die Besitzer der Domänen keine<br />

Ahnung von den Infektionen hatten und<br />

die Webseiten gehackt worden waren.<br />

Um Missbrauch von Schweizer Internetadressen<br />

zu bekämpfen und akute Gefahren<br />

für Internetbenutzer abzuwehren,<br />

wurde bei der Revision der Verordnung<br />

über die Adressierungselemente im<br />

Fernmelde bereich (AEFV) eine neue Bestimmung<br />

eingeführt. Laut dieser muss<br />

die Registerbetreiberin von «.ch»-Domains<br />

(SWITCH) unter gewissen Bedingungen<br />

solche Domain-Namen blockieren und die<br />

entsprechende Zuweisung zu einem Na-<br />

menserver aufheben. Seit dem 1. Januar<br />

2010 kann eine vom Bundesamt für Kommunikation<br />

(BAKOM) anerkannte Stelle<br />

zur Bekämpfung der Cyberkriminalität bei<br />

Verdacht auf unerlaubte Datenbeschaffung<br />

(Phishing) oder der Verbreitung schädlicher<br />

Software (Malware) die Blockierung<br />

und Aufhebung der Serverzuweisung beantragen.<br />

MELANI ist zwar seit Juni 2010<br />

als kompetente Stelle in diesem Bereich<br />

beim BAKOM anerkannt, hat von dieser<br />

Möglichkeit bis jetzt aber noch nicht Gebrauch<br />

gemacht. MELANI will sich ihrer<br />

auch in Zukunft nur bedienen, wenn alle<br />

anderen, weniger einschneidenden Massnahmen<br />

erfolglos bleiben.<br />

Seit Juni 2010 tauchen in der Schweiz vermehrt<br />

E-Mails auf, die für Stellen als Geldkuriere<br />

werben. Der Job ist verlockend einfach:<br />

Innert kurzer Zeit wird ein Geldbetrag<br />

auf das eigene Konto überwiesen, welcher<br />

dann über Geldtransferfi rmen, etwa «Western-Union»,<br />

ins Ausland überwiesen werden<br />

sollen. Ein gewisser Prozentsatz des<br />

überwiesenen Betrags darf als Provision<br />

behalten werden. Das verschobene Geld<br />

stammt jedoch nicht aus legalen Quellen.<br />

Wer an solchen Geschäften mitwirkt, riskiert<br />

ein Strafverfahren wegen Gehilfen-<br />

Informationssicherheit IT-SOLUTIONS<br />

schaft zu Geldwäscherei. Doch nicht nur<br />

per E-Mail werden diese «Jobangebote»<br />

verbreitet, auch auf etablierten und seriösen<br />

Internetseiten zur Stellensuche tauchen<br />

sie auf. MELANI berichtet gar von einem<br />

Mitarbeiter einer Sozialverwaltung<br />

der einem Arbeitslosen einen solchen Finanzagentenjob<br />

weitervermittelt hat.<br />

Viele Gefahren<br />

noch weitgehend unbekannt<br />

Gänzlich neu sind die Gefahren, welche<br />

von abgelaufenen Domainnamen ausgehen.<br />

Erst jetzt, nachdem das Internet den<br />

Kinderschuhen entwachsen ist, gehören<br />

auslaufende Registrierungen zum Alltag.<br />

Wer es verpasst rechtzeitig die Registrierung<br />

zu erneuern, läuft Gefahr, dass ein<br />

Dritter sich die Rechte an der betreffenden<br />

Domäne sichert, inklusive aller E-Mails die<br />

an die Domäne gesendet werden. Darum<br />

ist es äusserst wichtig, die einzelnen Domänen<br />

rechtzeitig zu erneuern und auch<br />

zu bezahlen. Auch wenn eine Domäne absichtlich<br />

aufgegeben wird, muss man sich<br />

bewusst sein, dass irgendeine Person mit<br />

irgendeinem Geschäftsmodell – sei es<br />

noch so dubios – unter dieser Adresse anschliessend<br />

Geschäfte machen kann.

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