KURZNACHRICHTEN · KURZNACHRICHTEN · KURZNACHRICHT
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E-GOVERNMENT Internetzugänglichkeit<br />
36 SKR 1/11<br />
WCAG-Prinzipien<br />
Abbildung 1: Praxisorientierte Checkliste für barrierefreie Websites<br />
Von den vier Prinzipien der «Richtlinien für barrierefreie<br />
Webinhalte, WCAG 2.0» sind drei ergonomische<br />
Prin zipien. Nur Robust ist ein technisches Prinzip. Die<br />
Defi nition der Prinzipien orientiert sich am Konzept<br />
der universellen Usability.<br />
Abbildung 2: Ausschnitt aus dem Erklärungen Dokument mit Beispielen für zugängliche CAPTCHAs<br />
Download Accessibility-Checkliste 2.0<br />
Die Accessibility-Checkliste 2.0 und das Dokument mit ergänzenden Erklärungen bilden<br />
die Basis für die notwendigen technischen, gestalterischen und redaktionellen<br />
Massnahmen für die Schaffung von barrierefreien Webseiten.<br />
�Accessibility Checkliste 2.0:<br />
www.ch.ch/accessibility und www.access-for-all.ch/checklist<br />
Kantone und Gemeinden<br />
Das BehiG sieht auch einen barrierefreien<br />
Zugang zu den Webseiten von Kantonen<br />
und Gemeinden vor. Im Gegensatz zum<br />
Bund sind die Kantone hier teilweise immer<br />
noch nicht weit fortgeschritten. In<br />
vielen Kantonen fehlen konkrete Richtlinien,<br />
Standards und Fristen für die Umsetzung<br />
des BehiG im Bereich Accessibility.<br />
Dadurch herrscht in den Gemeinden<br />
grosse Unsicherheit. Sie sind zurzeit meist<br />
auf sich selbst gestellt, wenn sie der<br />
Pfl icht nachkommen wollen, ihr Internet-<br />
Angebot barrierefrei zugänglich zu machen.<br />
Dennoch gibt es bereits etliche Gemeinden<br />
in der Schweiz, die ihr Inter netangebot<br />
zugänglich gemacht haben – es<br />
sind aber noch viel zu wenige. Auf der<br />
Basis des Bundesstandards P028 steht für<br />
Gemeinden der eCH-Standard 0059 für<br />
barrierefreie Websites zur Verfügung.<br />
Accessibility Checkliste 2.0<br />
Die neue Checkliste dient zur Beurteilung<br />
des Ist-Zustands einer Website bezüglich<br />
ihrer Barrierefreiheit. Mit der Checkliste<br />
können auch Anforderungen für Barrierefreiheit<br />
und Usability in einem Pfl ichtenheft<br />
beschrieben werden. Dieses Hilfsmittel<br />
für die Praxis richtet sich an Auftraggeber<br />
und Verantwortliche von Websites<br />
und Website-Projekten. Die Checkliste<br />
wird ergänzt durch ein Dokument mit Erklärungen<br />
sowie ein Glossar mit den verwendeten<br />
Fachbegriffen.<br />
Die Checkliste und das Dokument mit ergänzenden<br />
Erklärungen bilden die Basis für<br />
die notwendigen technischen, gestalterischen<br />
und redaktionellen Massnahmen<br />
für die Schaffung von barrierefreien Webseiten.<br />
Sie basieren auf den «Richtlinien<br />
für barrierefreie Webinhalte, WCAG 2.0»<br />
und ersetzen die erste Version, welche auf<br />
den WCAG 1.0 basierte.<br />
Wofür eine Checkliste?<br />
Im Vergleich zu den internationalen<br />
WCAG-2.0-Richtlinien ist die neue Checkliste<br />
einfacher verständlich und formuliert<br />
die sehr allgemein gehaltenen Erfolgsfaktoren<br />
der WCAG 2.0 als klar bewertbare<br />
Checkpunkte.<br />
Die Checkliste beschreibt die Anforderungen<br />
an Websites, damit sehbehinderte,<br />
hörbehinderte, motorisch sowie kognitiv<br />
behinderte Menschen diese nutzen können.<br />
Auftraggeber können so Barrierefrei-