RN 7 S 08.1716 - Bayern
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grund der Wetterbedingungen vorzeitig abgebrochen. Das dazu erstellte schalltechnische<br />
Gutachten vom 2.7.1998 trifft folgende Feststellungen: Maßgebend sei die Sportanlagen-<br />
lärmschutzverordnung, zur Vermeidung von Benachteiligungen bei bestehenden Anlagen<br />
werde aber weiterhin auf die Freizeitlärmhinweise des LAI abgestellt. Für den gemessenen<br />
1,5stündigen Trainingsbetrieb (15 Trainingsläufe mit verschiedenen Fahrzeugklassen, 40%<br />
Anteil Fahrgeräusche) wurde beim Anwesen der Beigeladenen ein Beurteilungspegel von<br />
80 dB(A) im 1. Obergeschoss und von 75 dB(A) im Erdgeschoss ermittelt (bei Berücksichti-<br />
gung eines Messabschlags von 3 dB). Bei einem 3-stündigen Trainingsbetrieb wurden dar-<br />
aus Beurteilungspegel von 77 bzw. 72 dB(A) errechnet. Angegeben wird, dass sich nach der<br />
18.BImSchV aufgrund der geänderten Beurteilungszeiträume an Sonntagen tagsüber (Ver-<br />
anstaltungsbetrieb) um 2,5 dB höhere Beurteilungspegel ergeben, an Werktagen tagsüber<br />
(Trainingsbetrieb) um 1,3 dB höhere Beurteilungspegel. Es seien am Anwesen der Beigela-<br />
denen (1. OG) Maximalpegel von 98 dB(A) gemessen worden. Es wurde auf die schon 1994<br />
vorgeschlagenen Lärmschutzmaßnahmen und die Verlagerung des Standorts hingewiesen.<br />
Bei einer Besprechung am 19.8.1998 wurde zwischen der Antragstellerin, der Beigeladenen,<br />
dem MSC P***** und dem Deutschen Motorsportverband Einigung über eine mögliche Lö-<br />
sung erzielt. Eckpunkte waren die Begrenzung von motorsportlichen Großveranstaltungen<br />
auf maximal zweimal jährlich, mit Rennende spätestens um 22 Uhr und Ende der Aufräum-<br />
arbeiten spätestens eine Stunde nach Rennende; bei anderen Veranstaltungen Abschluss<br />
des Renngeschehens spätestens um 21 Uhr; Verzicht der Beigeladenen auf den Einbau von<br />
Lärm- und Lichtschutz an ihrem Haus; Bepflanzung der Innenseite der Stadionumzäunung.<br />
Die vom Landratsamt dazu entworfene Vereinbarung wurde von der Beigeladenen zunächst<br />
nicht unterzeichnet wegen mangelnden Einverständnisses mit Details und dem Wunsch der<br />
Einbeziehung von seitens des Bürgermeisters der Antragstellerin auch angekündigten evtl.<br />
Musikveranstaltungen im Stadion. Bei einer Besprechung des Landratsamts mit der Regie-<br />
rung von Niederbayern wurde dort zu bedenken gegeben, dass die errechneten Beurtei-<br />
lungspegel und gemessenen Maximalpegel eine gesundheitsschädigende Wirkung der Im-<br />
missionen vermuten ließen. Der gewöhnliche Trainingsbetrieb könne bei einer Erhöhung der<br />
Stadionumwehrung um weitere 3 m, Einsatz von Schalldämpfern im Trainingsbetrieb und<br />
Trainingsverkürzung auf 1,5 Stunden zugelassen werden. Ein Rennbetrieb könne ohne Ein-<br />
verständnis der Beigeladenen nicht stattfinden. Eine vom Immissionsschutzreferat des Land-<br />
ratsamts eingeholte Stellungnahme des Gesundheitsreferates bestätigte die nicht fernlie-<br />
gende Gefahr von Gesundheitsbeeinträchtigungen durch die erreichten Lärmwerte. Am<br />
30.3.1999 wurde dann die angedachte Vereinbarung geschlossen. Parallel wurde zwischen<br />
der Antragstellerin und der Beigeladenen vereinbart, dass im *****stadion jährlich maximal<br />
einmal eine nichtmotorsportliche Großveranstaltung stattfindet. Die Vereinbarung war zu-