RN 7 S 08.1716 - Bayern
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MSC P***** in eine Speedwaybahn umgebaut, im Jahr 1976 eine Fahrerlagerunterstellhalle<br />
(baurechtlich) genehmigt und errichtet. Immissionsschutzrechtlich wurde die Speedwayanla-<br />
ge im Jahr 1976 durch die Antragstellerin nach § 67 Bundesimmissionsschutzgesetz<br />
(BImSchG) als bestehende immissionsschutzrechtliche Anlage angezeigt. Eine Betriebsbe-<br />
schreibung wurde nicht vorgelegt und auch nicht angefordert.<br />
Anlässlich der im März 1991 erfolgten Ankündigung der Durchführung der Speedway-<br />
Weltmeisterschaft 1993 im *****stadion hat das Landratsamt Ermittlungen zum Betriebsum-<br />
fang aufgenommen. Es wurde dort zunächst davon ausgegangen, dass die immissions-<br />
schutzrechtliche Genehmigung erloschen sei, weil der Betrieb über einen längeren Zeitraum<br />
nur im nicht genehmigungspflichtigen Umfang (2 Veranstaltungen jährlich) stattgefunden<br />
habe. Der MSC P***** hat im Jahr 1992 Unterlagen vorgelegt, aus denen sich ergibt, dass<br />
von 1976 bis 1992 jährlich zwei Wettkampfveranstaltungen durchgeführt worden sind. Zu<br />
den Trainingzeiten wurde mitgeteilt, dass es dazu keine Aufzeichnungen gebe. Bis 1991 ha-<br />
be das Training 9 bis 12mal im Jahr 14-tägig an Freitagen zwischen 16 und 18 Uhr stattge-<br />
funden. Im Jahr 1992 habe kein Training stattgefunden.<br />
Bei einer internationalen Veranstaltung am 16.6.1991 hat die Firma A***** GmbH die Ge-<br />
räuschemissionen der Speedwaybahn gemessen und daraus die zu erwartende Belastung<br />
bei Trainingsbetrieb errechnet (Untersuchung vom 16.8.1991). Anlässlich einer Stellung-<br />
nahme zur einer Genehmigung der Weltmeisterschafts-Veranstaltung nach LSTVG teilte das<br />
Immissionsschutzreferat dem zuständigen Sachgebiet mit, dass sich bei der Untersuchung<br />
Richtwertüberschreitungen beim Betrieb der Speedway-Bahn ergeben hätten und deshalb<br />
ein Gutachten des für die Beurteilung von Motorsportanlagen zuständigen Landesamts für<br />
Umweltschutz (LfU) zur Vorbereitung einer nachträglichen Anordnung in Auftrag gegeben<br />
worden sei. Die Begutachtung durch das LfU erfolgte mit Schreiben vom 24.1.1994 auf der<br />
Grundlage des schalltechnischen Gutachtens der Fa. A***** GmbH und einer eigenen Orts-<br />
besichtigung mit Schallpegelmessungen im August 1993. Es wurde festgestellt, dass den<br />
Ergebnissen der Untersuchung der Fa. A***** GmbH ein Zuschlag für die Tonhaltigkeit der<br />
Motorengeräusche und für die Informationshaltigkeit der Lautsprecherdurchsagen hinzuzu-<br />
fügen sei. Die angegebenen Beurteilungspegel für den Trainingsbetrieb und für den Veran-<br />
staltungsbetrieb erhöhten sich daher um ca. 3 dB. Daraus ergibt sich beim Wohnhaus auf<br />
der Fl.Nr. ***** (nördlich des Stadions östlich vom Grundstück der Beigeladenen) ein Beurtei-<br />
lungspegel im 1.OG von 69,2 dB(A), an Immissionsorten im Wohngebiet jenseits der Bun-<br />
desstraße von 60 bis 63,2 dB(A) (jeweils im 1.OG). Es wurde festgestellt, dass aus Sicht des<br />
LfU bei der nördlichen nächstgelegenen Bebauung von einem Mischgebiet auszugehen sei,<br />
was von der Genehmigungsbehörde zu überprüfen sei. Im Ergebnis wird festgehalten, dass