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Abbildung 83: Matrix zum Abgleich von Inhalt der Lernaufgaben und der Verordnung (1) 99<br />
Dennoch führt die Verknüpfung von Rahmenstoffplan und inhaltlicher Unterrichtsplanung bei<br />
den meisten Dozententeams zur erforderlichen Sicherheit. Es hat sich bewährt, zu diesem Zweck<br />
eine Matrix zu verwenden, in der in der Senkrechten die Elemente des Rahmenstoffplans verzeichnet<br />
sind, die Spalten durch die betrieblichen Situationsaufgabenstellungen benannt werden.<br />
In den einzelnen Fächern tragen sich die jeweiligen Trainer ein, die zusammen an einer Situationsaufgabe,<br />
aber mit unterschiedlichen Inhalten des Rahmenstoffplans arbeiten.<br />
Die im Lehrgang bearbeiteten situativen Lernaufgaben enthalten jeweils Bezüge zu den Inhalten<br />
der Verordnung. Ihre zumeist sehr konkreten Themen lassen sich übergeordneten Themen zuordnen<br />
(s. Kapitel 2.1). Diese Themen hängen mit dem systematischen Wissen zusammen, etwa<br />
in einem Beispiel (s. Abbildung) die Verwirklichung kontinuierlicher Verbesserungsprozesse (etwa<br />
ein technischer Vorschlag eines Mitarbeiters) mit betriebswirtschaftlichem Handeln (Prüfung der<br />
Kosten-Nutzen-Aspekte des Vorschlags), rechtsbewusstes Handeln (Klärung der rechtlichen<br />
Rahmenbedingungen), Betriebstechnik (technische Details), Arbeitsschutz (Verbesserungswirkung<br />
für die Arbeitsanforderungen) und Personalentwicklung (Förderung des Engagements von<br />
Mitarbeitern, die Verbesserungsvorschläge machen).<br />
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