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Brandschutz als Teil des Sicherheitskonzeptes - ADIP - TU Berlin

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Flurbreite/länge<br />

• Notwendige Flure müssen so breit sein,<br />

daß sie für den größten zu erwartenden<br />

Verkehr ausreichen.<br />

• Notwendige Flure von mehr <strong>als</strong> 30 m<br />

Länge sollen durch nicht abschließbare,<br />

rauchdichte und selbstschließende Türen<br />

unterteilt werden.<br />

• Notwendige Flure mit nur einer<br />

Fluchtrichtung, die zu einem<br />

Sicherheitstreppenraum führen, dürfen<br />

nicht länger <strong>als</strong> 15m sein.<br />

30m Flur<br />

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