Brandschutz_News4_20.. - Adjutum
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<strong>Brandschutz</strong><br />
ADJUTUM VERLAG • Breitenfurter Straße 386, 1230 Wien • P.b.b. • GZ05Z036063 • Verlagspostamt: 1230 Wien Ausgabe 4/2008<br />
Neue <strong>Brandschutz</strong>normen<br />
und Richtlinien<br />
ISSN 1816-8744
2<br />
Leserbrief<br />
Fragen, die Sie und vermutlich auch andere „brennend“ interessieren ...<br />
Sehr geehrte Redaktion!<br />
Ich bin <strong>Brandschutz</strong>beauftragter in einem größeren<br />
Einkaufszentrum und habe gerade zu besonderen Anlässen,<br />
wie zu Weihnachten oder zu Ostern mit diversen<br />
Einmietern Probleme mit der Fluchtweg- und Notausgangsfreihaltung.<br />
Viele zusätzliche Dinge werden<br />
in diesen Bereichen abgestellt, da sich diese ja prächtig<br />
als Präsentationsflächen eignen.<br />
Nunmehr habe ich weiters gehört, dass es eine neue<br />
Richtlinie für die Fluchtweggestaltung bzw. deren<br />
Ausführungen und Randbedingungen geben soll. In<br />
dieser sollen sich auch die notwendigen Fluchtwegbreiten<br />
verändert haben.<br />
Können Sie mir darüber Auskunft geben?<br />
Antwort der Redaktion:<br />
Prinzipiell ist es richtig, dass es seit April 2007 die<br />
OIB – Richtlinie 4 gibt, welche sich mit der Nutzungssicherheit<br />
und Barrierefreiheit auseinandersetzt.<br />
In dieser Richtlinie wird z. B. auf die Erschließung, deren<br />
Durchgangsbreiten und -höhen, die notwendigen<br />
Türbreiten aber auch auf den Schutz vor Rutsch-, Stol-<br />
4/2008<br />
per- und Absturzunfällen (z.B. notwendige Geländer,...)<br />
eingegangen. Weiters werden auch Themen wie der<br />
Schutz vor Aufprallunfällen und herabstürzenden Gegenständen,<br />
der Verbrennungs- und Blitzschutz sowie<br />
zusätzliche Anforderungen an die barrierefreie Gestaltung<br />
von Bauwerken angeführt.<br />
Diese Richtlinie ist allerdings noch nicht in allen Teilbereichen<br />
in allen Bundesländern anerkannt und wird<br />
von den Arbeitsinspektoraten auch noch nicht als vollwertiger<br />
Ersatz zur bestehenden Arbeitsstättenverordnung<br />
bzw. dem ArbeitnehmerInnenschutzgesetz anerkannt.<br />
Die Weichen dürften aber in diese Richtung<br />
gestellt sein und es ist vermutlich nur noch eine Frage<br />
der Zeit, dass eine generelle Anerkennung folgt.<br />
Ungeachtet dieser Aussagen ist aber dennoch anzumerken,<br />
dass sich die Betreiber, Besitzer oder Nutzer<br />
von Objekten an bestehende behördliche Vorgaben<br />
(Bescheide) halten müssen und keinesfalls ohne Genehmigung<br />
von diesen Vorgaben abgegangen werden<br />
kann. Erst nach dezidierter Genehmigung können<br />
Veränderungen an den Fluchtweg- und Notausgangsparametern<br />
vorgenommen werden. Dies auch unter<br />
der Annahme, dass es in der OIB-Richtlinie in einigen<br />
Bereichen geringfügige Änderungen zu den bestehenden<br />
bisherigen Regulativen gibt.<br />
Das Team vom ADJUTUM VERLAG wünscht Ihnen ein erfolgreiches und gesundes Jahr 2009.<br />
Wir hoffen, dass wir Ihnen mit diesem Medium<br />
eine interessante und hochwertige Informationsquelle zur Verfügung stellen können.<br />
An dieser Stelle bedanken wir uns sehr herzlich bei unseren Autoren für Ihre Bereitschaft,<br />
uns Beiträge zur Verfügung zu stellen und bei unseren Inserenten für Ihre Unterstützung.<br />
Wir freuen uns auf weiterhin gute Zusammenarbeit im Jahr 2009!<br />
Michaela Haubl, Verlagsleitung<br />
Andrea Anna Schranz, Redaktion und Beratung
4/2008<br />
Sehr geehrte LeserInnen!<br />
Ein Jahr der <strong>Brandschutz</strong> News hat sich wieder<br />
dem Ende zugeneigt.<br />
Wir danken unseren Lesern, Interessenten,<br />
Beratern und natürlich den Mitarbeitern und Partnern<br />
für die Hilfe und Treue zur Gestaltung dieses Mediums.<br />
Ich möchte somit die überaus positiven Rückmeldungen<br />
und Mails an alle Beteiligten mit einem persönlichen<br />
Dankeschön weitergeben.<br />
In dieser Ausgabe beschäftigen wir uns mit diversen<br />
Normen und Rechtsmaterien, welche sich bereits<br />
oder in kurzer Zukunft ändern werden. Das derzeitige<br />
<strong>Brandschutz</strong>regelwerk befindet sich in reger Bewegung<br />
und die Brandschützer sind somit gefordert<br />
„am Ball“ zu bleiben.<br />
Mit 3. Mai 2010 endet die Koexistenzperiode österreichischer<br />
und europäischer Klassifizierungen. So<br />
sind dann z.B. diverse bisherige gültige oder ÖNOR-<br />
MEN der Reihe 3800 nicht mehr gültig. Wir wollen Sie<br />
auf diesen Umstand aufmerksam machen und einen<br />
Überblick über die Veränderungen gewähren.<br />
Einen ähnlichen Wissensbedarf gibt es bei der Verwendung<br />
CE - gekennzeichneter Bauprodukte. Di-<br />
INHALT<br />
editoriaL<br />
verse Wissenslücken haben es manchen Anwendern<br />
in der kürzeren Vergangenheit schwer gemacht, so<br />
manche Entscheidungen zu treffen.<br />
Schlussendlich befassen wir uns in dieser Ausgabe<br />
mit dem Thema „<strong>Brandschutz</strong> Heute“, einer Allgemeinbetrachtung<br />
diverser <strong>Brandschutz</strong>informationen.<br />
Ing. Manfred Görlich<br />
<strong>Brandschutz</strong> und Barrierefreiheit bei Aufzügen - ÖNORM B 2473 4<br />
ÖNORM EN 15493 4<br />
Universeller Protokollumsetzer zur Anbindung von<br />
Brandmeldeanlagen an Gebäudeleittechnik 5<br />
<strong>Brandschutz</strong> heute – ein Überblick 6<br />
Verwendung CE-gekennzeichneter Bauprodukte in Österreich<br />
Vierte Ausgabe der Baustoffliste ÖE 10<br />
Ende der Koexistenzperiode österreichischer und europäischer<br />
Klassifizierungen am 3. Mai 2010 12<br />
Feuerschutzabschlüsse in Lüftungsleitungen 14<br />
Die BETAfixss-Schulungsserie E 30, E 90 15<br />
Druckbelüftungsanlagen 16<br />
Aussenstelle Prüfstelle für <strong>Brandschutz</strong>technik Vorarlberg 19<br />
<strong>Brandschutz</strong> in Zügen 20<br />
Brandbekämpfungssystem im Tunnel 22<br />
Impressum:<br />
Verlag (meDIenInhaber):<br />
ADJUTUM Verlag, Michaela Haubl<br />
1230 Wien, Breitenfurter Str. 386<br />
Tel.: 01/890 48 78<br />
Fax: 01/890 48 78-15<br />
michaela.haubl@adjutum.at<br />
herausgeber:<br />
Prüfstelle für <strong>Brandschutz</strong>technik des österr.<br />
Bundesfeuerwehrverbandes GmbH.<br />
1050 Wien, Siebenbrunnengasse 21/5<br />
CheFreDaKTIOn / prOjeKTleITung:<br />
Ing. Manfred Görlich<br />
E-Mail: manfred.goerlich@adjutum.at<br />
Tel: 0676/848 966 203<br />
anZeIgenVerKauF:<br />
Andrea Schranz<br />
E-Mail: verkauf@adjutum.at<br />
Tel: 0676/848 966 202<br />
banKVerbInDung:<br />
Österreichische Verkehrskreditbank AG<br />
BLZ: 18190<br />
Konto-Nr.: 48506001003<br />
abO-Verwaltung:<br />
Tel.: 01/890 48 78<br />
Fax: 01/890 48 78-15<br />
office@adjutum.at<br />
3<br />
Ankündigungen, Empfehlungen sowie sonstige Beiträge<br />
und Berichte, für deren Veröffentlichung ein Entgelt geleistet<br />
wird, sind am Ende des Beitrages mit den Buchstaben<br />
„EB“ gekennzeichnet.
4<br />
NormeN, richtLiNieN uNd gesetze<br />
<strong>Brandschutz</strong> und Barrierefreiheit bei Aufzügen im Zuge<br />
der Harmonisierung bautechnischer Vorschriften<br />
Die neue ÖNORM B 2473<br />
Seit 25. April 2007 gibt es in Österreich ein Regelwerk<br />
zur Harmonisierung bautechnischer Vorschriften<br />
in Form der OIB-Richtlinien, die von der Generalversammlung<br />
des Österreichischen Instituts für Bautechnik<br />
(OIB) – zusammengesetzt aus Vertretern der<br />
Bundesländer – einstimmig beschlossen wurden. Auf<br />
Grund einer Entscheidung der Landesamtsdirektoren-<br />
Konferenz sollen diese Richtlinien nun von den Bundesländern<br />
als technische Regelwerke in die landesgesetzlichen<br />
Bestimmungen aufgenommen werden.<br />
Dieser Prozess ist in mehreren Bundesländern bereits<br />
abgeschlossen.<br />
ÖNORM EN 15493<br />
4/2008<br />
Für Aufzüge sind Anforderungen hinsichtlich des<br />
<strong>Brandschutz</strong>es in den OIB-Richtlinien 2 „<strong>Brandschutz</strong>“<br />
und 2.2 „<strong>Brandschutz</strong> bei Garagen, überdachten Stellplätzen<br />
und Parkdecks“ sowie hinsichtlich der Barrierefreiheit<br />
in der OIB-Richtlinie 4 „Nutzungssicherheit<br />
und Barrierefreiheit“ enthalten.<br />
Die neue ÖNORM B 2473 regelt die brandschutztechnische<br />
Maßnahmen bei Schachtzugängen von<br />
Aufzügen.<br />
Hier wird unter anderem detailiert auf die diversen<br />
möglichen Anwendungsfälle eingegangen.<br />
Weihnachten ist zwar vorbei. Kerzen haben aber immer Saison. So romantisch und stimmungsvoll<br />
Kerzenlicht auch ist, auf Sicherheit sollte man dabei achten, damit es nicht plötzlich unangenehme<br />
Überraschungen gibt.<br />
Beispiel für Warnhinweise auf<br />
Kerzen nach ÖNORM EN 15494<br />
Quelle: ON prm<br />
Wien (ON prm, 2008-03-17)<br />
Nun gibt es erstmals in der mehr als 2.000 Jahre<br />
langen Geschichte von Kerzen eine spezifische Europäische<br />
Norm, die sich mit Fragen der Feuersicherheit<br />
befasst: ÖNORM EN 15493.<br />
Sie legt unter anderem fest, dass die Flammenhöhe<br />
75 mm nicht übersteigen darf, wobei eine natürliche<br />
Schwankungsbreite berücksichtigt ist. Bei Teelichtern<br />
darf die Flamme nicht höher als 30 mm sein.<br />
Nach dem Auslöschen der Flamme darf der Docht<br />
längstens 20 Sekunden weiterglühen, und am Ende<br />
ihrer Brenndauer müssen Kerzen von selbst verlöschen.<br />
Weitere wichtige Themen sind Standsicherheit<br />
und so genanntes „sekundäres Entzünden“.<br />
Die Spezifikationen für das Rußverhalten finden<br />
sich in ÖNORM EN 15426. Bei dem Prüfverfahren<br />
wird der durch das Abbrennen entstehende Ruß<br />
auf einer Glasplatte gesammelt und danach in einer<br />
Messkammer die durch den Rußniederschlag entstehende<br />
Lichtschwächung bestimmt. Der daraus abgeleitete<br />
Rußindex macht Produkte unterschiedlicher<br />
Hersteller besser vergleichbar.<br />
Die Mindestsicherheitsinformationen, mit denen<br />
Kerzen beim Verkauf gekennzeichnet sein müssen,<br />
sowie zusätzliche optionale Sicherheitshinweise liefert<br />
ÖNORM EN 15494. Die Angaben können entweder<br />
in Form eines Symbols (siehe Grafik) oder als<br />
Text angebracht werden.
4/2008<br />
Honeywell Life Safety Austria GmbH liefert ab sofort<br />
das Multiprotokoll-Gateway optional zu seinen<br />
ESSER by Honeywell Brandmeldeanlagen und sorgt<br />
so für die Umsetzung des Brandemeldetechnikprotokolls<br />
in Standard-Softwareprotokolle für die Kommunikation<br />
zur übergeordneten Gebäudeleittechnik<br />
sowie zu Geräten anderer Hersteller. Folgende Protokolle<br />
werden unterstützt:<br />
- BACnet<br />
- EIB/Instabus<br />
- LONTalk<br />
- Modbus IP<br />
- OPC<br />
- auch herstellerspezifische Protokolle können implementiert<br />
werden<br />
betriebLicher braNdschutz<br />
hoNeyweLL<br />
Universeller Protokollumsetzer zur Anbindung<br />
von Brandmeldeanlagen an Gebäudeleittechnik<br />
Innerhalb komplexer, technischer Gebäudenetzwerke kommt es häufig vor, dass ein Datentransfer<br />
zu übergeordneten Stellen benötigt wird. Eine kostengünstige Möglichkeit bietet nun<br />
das Multiprotokoll-Gateway. Dieses Gerät ist eine Kombination aus Hardware und Software mit<br />
fest integrierten Standardprotokollen.<br />
Multiprotokoll-Gateway<br />
SEI<br />
Gebäudeleittechnik<br />
WINMAGplus-<br />
Touch-Panel<br />
essernet ® IGIS-LOOP<br />
esserbus ®<br />
Kommunikationskoppler<br />
Serielle Anbindung Ethernet<br />
Multiprotokoll-Gateway<br />
IGIS-LOOP-Controller<br />
Löschmittel-Ansteuereinrichtung<br />
Somit unterstützt erstmals auch die Brandmeldetechnik<br />
alle in der Gebäudetechnik<br />
standardisierten Protokolle.<br />
Die Grundkonfiguration erfolgt über einfaches Einlesen<br />
der Projektdaten aus der ESSER by Honeywell<br />
Programmier-software Tools8000 und das Konvertieren<br />
dieser editierbaren Projektdaten in die Datenobjekte des<br />
jeweiligen Zielprotokolls. Hierbei gelten für einen Meldepunkt<br />
(z. B. einen Brandmelder) die Zustände Alarm,<br />
Störung und Abschaltung als jeweils ein Informationspunkt,<br />
dessen Status mittels des gewählten Protokolls<br />
übermittelt werden kann. Während der Projektierung<br />
ist es auf einfache Weise möglich, die Liste der Meldepunkte<br />
zu editieren. Da in vielen Fällen nicht alle Informationen<br />
des Brandmeldenetzes an eine<br />
übergeordnete Leittechnik übermittelt werden<br />
sollen, lässt sich so die Anzahl der Informationspunkte,<br />
die durch das Gateway übertragen<br />
werden, auf das gewünschte Maß reduzieren.<br />
Web-Server integriert<br />
Das Multiprotokoll-Gateway besitzt eine zugriffsgeschützte<br />
Web-Benutzeroberfläche mit<br />
eigener Benutzerverwaltung. Dadurch wird<br />
sowohl eine Ferndiagnose ermöglicht als<br />
auch die Zustandabfrage aller Datenpunkte.<br />
Beim Einsatz entsprechender ESSER-Baugruppen<br />
kann auch das Schalten über das<br />
Gateway ohne zusätzliche Software realisiert<br />
werden. Die Anbindung des Multiprotokoll-<br />
Gateways erfolgt auf einfache Weise mit Standardkomponenten<br />
von ESSER by Honeywell.<br />
Auch eine Einbindung in bereits installierte<br />
ESSER by Honeywell Brandmeldeanlagen ist<br />
möglich.<br />
Honeywell Life Safety<br />
www.hls-austria.com<br />
5
6<br />
betriebLicher braNdschutz braNdschutz<br />
<strong>Brandschutz</strong> heute – ein Überblick<br />
Dipl.-Ing. Frank Peter<br />
In Wien herrscht eine rege Bautätigkeit. Neben<br />
vielen Wohn-, Büro- und Geschäftsbauten sind in<br />
den letzten Jahren auch mehrere Hochhäuser in<br />
den Himmel gewachsen.<br />
Die meisten Gebäude weisen hinsichtlich der Nutzung<br />
ähnliche Strukturen auf. Im unterirdischen Bereich<br />
befinden sich Tiefgaragen und Technikräume.<br />
Im Sockelbereich der unteren Ebene befinden sich<br />
ein- oder mehrgeschossige Shopping-Malls. Daran<br />
schließen Büroetagen und/oder Wohnanlagen an.<br />
Schutzziele<br />
Um die Schutzziele in einem Gebäude zu erreichen,<br />
sind unter Berücksichtigung gebäudespezifischer Risikomerkmale<br />
spezielle brandschutztechnische Maßnahmen<br />
und Einrichtungen erforderlich. Die Schutzziele<br />
umfassen den Personenschutz (Warnung und<br />
Alarmierung, Begrenzung der vom Brand betroffenen<br />
Personen, Flucht bzw. Rettung von Personen), den<br />
Umgebungsschutz (Brandübertragung, Gefährdung<br />
der Nachbarschaft durch Brandübertragung und Einsturz<br />
des Gebäudes), den Sachgüterschutz (Verlust<br />
von Inventar und Wissen, Verlust des Gebäudes, Betriebsausfall)<br />
und den Schutz der Einsatzkräfte (Verhinderung<br />
der Entstehung eines unbeherrschbaren<br />
Großbrandes).<br />
Vorbeugender <strong>Brandschutz</strong><br />
Die an Gebäude gestellten Anforderungen können<br />
in die Bereiche „Baulicher <strong>Brandschutz</strong>“, „Betriebstechnischer<br />
<strong>Brandschutz</strong>“ und „Betrieblicher <strong>Brandschutz</strong>“<br />
unterteilt werden. In diesem Artikel sollen<br />
nicht nur die wichtigsten einzelnen <strong>Brandschutz</strong>maßnahmen<br />
aufgezählt, sondern deren Erfordernis und<br />
Hintergründe kurz erklärt werden.<br />
Grundlagen des Vorbeugenden <strong>Brandschutz</strong>es<br />
Vor allem in den Bau- und Arbeitnehmerschutzgesetzen<br />
finden sich detaillierte Anforderungen hinsichtlich<br />
des Vorbeugenden <strong>Brandschutz</strong>es. Für den<br />
Sachverständigen sind vor allem die neu erschienen<br />
OIB Richtlinien, Technischen Richtlinien Vorbeugender<br />
<strong>Brandschutz</strong> (TRVB), und die Österreichischen<br />
Normen (ÖNORM) von Bedeutung.<br />
Baulicher <strong>Brandschutz</strong><br />
3/2008 4/2008<br />
Brandabschnitte und Rauchabschnitte<br />
Die maximal zulässige Brandabschnittsfläche ist<br />
in den Baugesetzen unterschiedlich geregelt. Gemäß<br />
OIB Richtlinie 2 „<strong>Brandschutz</strong>“ sind bei Bürogebäuden<br />
Brandabschnitte bis zu 1600 m² möglich.<br />
Ungeachtet dessen müssen jede Wohn- oder Büroeinheit,<br />
Stiegenhäuser sowie Räume besonderer<br />
Verwendung, wie z.B. Müllräume und Installationsschächte,<br />
einen eigenen Brandabschnitt bilden.<br />
In zunehmendem Maße ist jedoch auch Rauchkontrolle<br />
nicht nur für den Personenschutz sondern<br />
auch für den Sachwertschutz von Bedeutung.<br />
In den meisten größeren Brandfällen übersteigt<br />
der Rauchgasschaden den reinen Brandschaden.<br />
Pulm nennt in seinem Buch Falsche Taktik<br />
– Große Schäden als Beispiel den Brand in der<br />
Fachhochschule in Karlsruhe, bei welchem der<br />
reine Brandschaden etwa 250.000 EUR und der Rauchgasschaden<br />
etwa 50 Mio. EUR betrug. D.h. der Brandschaden<br />
betrug ca. 0,5 % des Rauchgasschadens.<br />
Daraus ergibt sich die Notwendigkeit einer konsequenten<br />
Rauchabschnittsbildung innerhalb von<br />
Brandabschnitten. Die Herstellung von möglichst kleinen<br />
Rauch- und Brandabschnitten stellt eine bewährte<br />
störungsunanfällige <strong>Brandschutz</strong>maßnahme, welche<br />
auch im Nachhinein durchgeführt werden kann, dar.<br />
Blick auf die Donau-City
4/2008<br />
Flucht- und Rettungswege<br />
Der Personenschutz und somit die Möglichkeit zur<br />
Flucht bzw. Rettung der durch Feuer und Rauch gefährdeten<br />
Personen stellt aus Sicht des <strong>Brandschutz</strong>planers<br />
das wichtigste Schutzziel dar. Die Fluchtwegsituation<br />
kann durch die Unterteilung von Gängen in<br />
kurze Rauchabschnitte, durch den Stiegenhäusern<br />
vorgelagerte belüftete Schleusen und Sicherheitsstiegenhäusern<br />
wesentlich verbessert werden.<br />
Gemäß OIB Richtlinie 2 darf kein Punkt eines Aufenthaltsraumes<br />
mehr als 40 m von einem Stiegenhaus<br />
gemäß Arbeitsstättenverordnung von einem<br />
gesicherten Fluchtweg (nicht zwangsweise das<br />
Stiegenhaus) entfernt sein. Beim Stiegenhaus und<br />
beim gesicherten Fluchtweg handelt es sich um<br />
brandschutztechnisch abgetrennte Verbindungswege,<br />
die über Einrichtungen zur Rauchfreihaltung,<br />
Rauchverdünnung und/oder Rauchabfuhr verfügen.<br />
Gemäß OIB Richtlinie 2 benötigt jedes Gebäude<br />
einen 1. und 2. Flucht- und Rettungsweg oder<br />
einen „gesicherten“ Fluchtweg, dessen Ausführung<br />
von der Gebäudeklasse abhängig ist.<br />
Die Rettung von Personen mit Steigrettungsgeräten<br />
der Feuerwehr ist i. a. nur bei niedrigen Häusern<br />
(Fluchtniveau kleiner als 22 m) und bei einer begrenz-<br />
Rivergate<br />
ten Anzahl von Personen möglich. Diesen Umständen<br />
wird z.B. in der ONR 22000 „<strong>Brandschutz</strong> in Hochhäusern“<br />
durch die Errichtung von Sicherheitstreppenhäusern<br />
(außenliegend oder innenliegend mit Druckbelüftungsanlage)<br />
Rechnung getragen.<br />
Betriebstechnischer <strong>Brandschutz</strong><br />
Brandmeldeanlage<br />
In erster Linie dienen Brandmeldeanlagen und<br />
Alarmierungseinrichtungen dem Personenschutz.<br />
Grundsätzlich sollte jede Wohnung mit Brandmeldern,<br />
wie z. B. mit sogenannten „Homemeldern“<br />
überwacht werden. Die jährlich zu beklagenden<br />
Brandopfer finden sich vor allem im privaten Wohn-<br />
Florido-Tower<br />
braNdschutz<br />
hausbereich. Diesem Umstand wurde auch in der OIB<br />
Richtlinie 2 durch die verpflichtende Installation von<br />
Rauchwarnmeldern in Wohnungen Rechnung getragen.<br />
In Gebäuden mit großen Menschenansammlungen<br />
oder hoher Personenbelegung, wie z. B. Einkaufszentren,<br />
Hochhäuser etc. sind automatische Brandmeldeanlagen<br />
und Alarmweiterleitung an eine Brandmeldestelle<br />
jedenfalls erforderlich. In Bürohäusern<br />
gehören sie heutzutage zur Standardausstattung.<br />
Automatische Brandmeldeanlagen übernehmen<br />
mehrere wichtige Aufgaben. Durch die Brandfrüherkennung<br />
erfolgt die Warnung der vom Brand betroffenen<br />
Personen und gleichzeitig die Alarmierung der<br />
Feuerwehr. Weiters löst sie durch Brandfallsteuerun-<br />
Hochhaus Neue Donau<br />
7
8<br />
braNdschutz<br />
gen wichtige brandschutztechnische Einrichtungen<br />
aus: Rauch- und Wärmeabzugs-Anlagen, Druckbelüftungsanlagen<br />
werden aktiviert, <strong>Brandschutz</strong>klappen<br />
und durch Feststellvorrichtungen offen gehaltene<br />
Türen werden geschlossen, Aufzüge fahren automatisch<br />
in das Ausgangsgeschoß und bleiben mit offenen<br />
Türen stehen, ...<br />
Unter der Voraussetzung, daß zweckmäßige Mittel<br />
der der Ersten und Erweiterten Löschhilfe vorhanden<br />
sind, das Personal in deren Umgang unterwiesen ist<br />
und die Interventionszeit der Feuerwehr kurz ist, kann<br />
eine wirksame Brandbekämpfung sehr oft im Brandentstehungsstadium<br />
erfolgen, so daß bei entsprechender<br />
Rauchabschnittsbildung größere Sachschäden<br />
vermieden werden können.<br />
Naßsteigleitungen und Wandhydranten<br />
Naßsteigleitungen mit Wandhydranten dienen der<br />
Ersten und Erweiterten Löschhilfe. Die anwesenden<br />
Personen können unter Beachtung der Eigengefährdung<br />
Löschmaßnahmen durchführen. Die Verwendung<br />
von Wandhydranten fällt sehr leicht, da er<br />
Ähnlichkeit mit einem jedermann bekannten und vertrauten<br />
Gerät - dem Gartenschlauch auf einer Haspel<br />
- besitzt. Der große Vorteil von Wandhydranten gegenüber<br />
Tragbaren Feuerlöschern liegt an der beinahe<br />
unbegrenzten Menge des Löschmittels.<br />
Durch einen Anschluss für die feuerwehreigenen<br />
Schläuche tragen sie zudem für eine rasche Brandbekämpfung<br />
durch die Feuerwehr bei und es müssen<br />
i.a. keine Schläuche im Stiegenhaus, welche zu einer<br />
Behinderung der Flucht führen (Stolpergefahr), ausgelegt<br />
werden.<br />
Sprinkleranlage<br />
Sprinkleranlagen sind eine bewährte zuverlässige<br />
Löscheinrichtung (im Grunde genommen wurden<br />
sie vor mehr als 150 Jahren erfunden). Sie werden<br />
vor allem dort eingesetzt, wo die Gefahr besteht,<br />
www.willenig.at<br />
Wienerstraße 18<br />
4481 Asten<br />
Town-Town<br />
4/2008<br />
daß bis zum Einsetzen von effizienten Löschmaßnahen<br />
bereits ein schwer beherrschbarer Brand entstanden<br />
ist. Dies ist bei Gebäuden mit sehr großen<br />
Brandabschnitten oder/und der Gefahr der schnellen<br />
Brandausbreitung sowie bei komplexen Gebäuden<br />
mit langen Angriffswegen der Fall. Aus diesem Grund<br />
sind z. B. bei großen Einkaufszentren und jedenfalls<br />
bei Hochhäusern mit einem Fluchniveau von mehr<br />
als 32 m Sprinkleranlagen notwendig. Sie dienen<br />
auch als Kompensationsmaßnahme bei fehlenden<br />
Brandüberschlagswegen und geringem Brandwiderstand<br />
von Bauteilen (i.a. jedoch nicht bei Tragkonstruktionen).<br />
Der Einsatz von Sprinkleranlagen öffnet<br />
der Architektur hinsichtlich der Bauweise und der<br />
Baustoffe unzählige Entfaltungsmöglichkeiten.<br />
Rauch- und Wärmeabzugsanlagen<br />
Brand- und Rauchabschnitte mit großen Grundflächen,<br />
wie sie vor allem bei Verkaufsstätten vorkommen,<br />
müssen mit einer Rauch- und Wärmeabzugsanlage<br />
zur Fluchtwegsicherung ausgestattet werden.<br />
Sie dient für eine gewisse Zeit zur Sicherstellung einer<br />
raucharmen Schicht, um die Flucht von Personen<br />
zu ermöglichen, erleichtert<br />
der Feuerwehr die Brandbekämpfung<br />
und bewirkt<br />
eine Reduzierung von<br />
Rauchgasschäden. Prinzipiell<br />
unterscheidet man nach<br />
der Wirkungsweise zwischen<br />
natürlichen Rauch-<br />
und Wärmeabzugsanlagen<br />
und mechanischen Rauch-<br />
E-Mail: office@willenig.at<br />
Tel.: 07224/66 373-0<br />
Fax: 07224/67 135<br />
und Wärmeabzugsanlagen.<br />
Brandrauchabsauganlagen<br />
gemäß ÖNORM H<br />
6029 sind Rauchverdünnungsanlagen<br />
und daher
42008<br />
Wienerberg<br />
i.a. nicht für den Personenschutz, bedingt für den<br />
Sachwertschutz und zur Unterstützung eines Feuerwehreinsatzes<br />
geeignet, da durch sie keine rauchfreie<br />
Schicht sichergestellt werden kann. Im wesentlichen<br />
benötigt jeder Raum unabhängig von seiner Größe<br />
eine „Rauch- und Wärmeabzugsanlage“, seien es<br />
händisch öffenbare Fenster oder eine dimensionierte<br />
Rauch- und Wärmeabzugsanlage.<br />
Druckbelüftungsanlagen<br />
Druckbelüftungsanlagen (DBA) dienen zur Rauchfreihaltung<br />
von Fluchtwegen wie z.B. Stiegenhäuser<br />
(geschützte Bereiche). Sie verhindern das Eindringen<br />
von Rauch in geschützte Bereiche durch Überdruck.<br />
Die Dimensionierung der DBA soll im wesentlichen<br />
bei geschlossenen Türen einen Überdruck von 50 Pa<br />
(Druckkriterium) vom Stiegenhaus zur Nutzung und<br />
bei offenen Türen eine Luftströmung vom Stiegenhaus<br />
zur Nutzung (Strömungskriterium) gewährleisten.<br />
Die erforderliche Strömungsgeschwindigkeit ist<br />
vom verfolgten Konzept abhängig und beträgt 1 m/s<br />
bzw. 2 m/s. Die Dimensionierung einer DBA ist von<br />
den baulichen Begebenheiten und von feuerwehrtaktischen<br />
Gesichtspunkten abhängig.<br />
Funktionserhalt der brandschutztechnischen Einrichtungen<br />
Um die Funktion der brandschutztechnischen Einrichtungen<br />
zu erhalten, müssen diese grundsätzlich<br />
an eine Notstromversorgung angeschlossen sein. An<br />
die Steuer- und Kraftleitungen werden je nach Erfordernis<br />
Anforderungen an die Brandwiderstandsdauer<br />
gestellt. Sicherheitstechnische Einrichtungen, die zur<br />
Durchführung des Feuerwehreinsatzes notwendig<br />
braNdschutz<br />
sind oder welche Flucht und Rettungsmöglichkeiten<br />
gewährleisten, müssen i. a für einen Funktionserhalt<br />
von 90 min ausgelegt werden.<br />
Betrieblicher <strong>Brandschutz</strong><br />
Sicherheitstechnische Einrichtungen müssen einer Abnahmeprüfung<br />
und periodischen Revisionen durch eine<br />
akkreditierte Überwachungsstelle unterzogen werden.<br />
Die regelmäßige Kontrolle und Wartung obliegt dem<br />
Betreiber. Hiefür wird eine <strong>Brandschutz</strong>organisation<br />
eingerichtet. <strong>Brandschutz</strong>beauftragte erarbeiten eine<br />
<strong>Brandschutz</strong>ordnung, führen Kontrollen durch und veranlassen<br />
Wartungsarbeiten.<br />
<strong>Brandschutz</strong>pläne dienen besonders in Verbindung<br />
mit einer Brandmeldeanlage dem raschen Auffinden<br />
der Brandstelle und erleichtern die Orientierung bei<br />
komplexen Gebäudestrukturen.<br />
Resüme<br />
Trotz aufwendiger Sicherheitstechnik ist es nicht<br />
möglich, ein größeres Schadensereignis mit Sicherheit<br />
auszuschließen. Durch eine gebäudespezifische<br />
Auswahl der beschriebenen <strong>Brandschutz</strong>maßnahmen<br />
kann unter Beachtung der Wirtschaftlichkeit das Brandrisiko<br />
auf ein vertretbares Maß reduziert werden. Es<br />
ist jedoch jedes Gebäude gesondert zu betrachten,<br />
generelle Aussagen sind i. a nicht möglich.<br />
Geboren in Bregenz am 11.03.1965<br />
Studium Maschinenbau - Verfahrenstechnik<br />
an der Technischen Universität<br />
Wien; von 1995 bis 2007 Offizier<br />
bei der Berufsfeuerwehr Wien;<br />
Lehrbeauftragter an der Technischen<br />
Universität Wien; Mitarbeiter der<br />
Prüfstelle für <strong>Brandschutz</strong>technik;<br />
Mitarbeit in diversen Ausschüssen<br />
des Österr. Normungsinstitutes, im TRVB-Arbeitskreis und<br />
des ÖBFV; Nationale und internationale Vortragstätigkeiten.<br />
Seit 2007 Ziviltechniker; Gründung der brandRat ZT<br />
GesmbH <strong>Brandschutz</strong> Consulting und Engineering.<br />
Kontakt:<br />
Dipl.-Ing. Frank Peter<br />
T: +43 1 581 08 67<br />
F: +43 1 581 08 67 15<br />
E: brandrat@brandrat.at<br />
9
10<br />
NormeN, richtLiNieN uNd gesetze<br />
Verwendung CE-gekennzeichneter Bauprodukte in<br />
Österreich – Vierte Ausgabe der Baustoffliste ÖE<br />
Die mit Jänner 2007 erlassene Baustoffliste ÖE wird durch diese Neuausgabe abgelöst.<br />
Die Mehrzahl der Bauprodukte, mit denen der Planer, der Bausachverständige, die Baubehörde,<br />
und nicht zuletzt der öffentliche Bauträger sowie der private „Häuselbauer“ im täglichen Leben<br />
zu tun haben, sind nun schon mit der CE-Kennzeichnung versehen.<br />
Wichtig zu wissen ist auch, dass hierbei<br />
nicht zwischen öffentlichen und privaten<br />
Bauvorhaben zu unterscheiden ist. Die CE-<br />
Kennzeichnungsverpflichtung gilt allgemein. Mit der<br />
Baustoffliste ÖE werden nun für diese CE-gekennzeichneten<br />
Produkte die in Österreich geltenden Verwendbarkeitsbestimmungen<br />
definiert.<br />
Was ist neu in der vierten Ausgabe der Baustoffliste<br />
ÖE? Zur leichteren Lesbarkeit der Baustoffliste<br />
ÖE (Schlagwort: „Small is beautiful“) sind allgemeine<br />
Verwendbarkeitsbestimmungen nun in einer eigenen<br />
Anlage B 4 zusammengefasst und es wird in<br />
den einzelnen Produktabschnitten lediglich darauf<br />
verwiesen. Neu aufgenommen wurden harmonisierte<br />
Normen für die Produktgruppen „Türen, Tore und<br />
Fenster“ und „Bauprodukte aus Beton, Stahlbeton<br />
und Spannbeton“. Weiters wurde die Produktgruppe<br />
„Heizungs- und Feuerungsanlagen“ ergänzt und<br />
komplettiert. In der Produktgruppe „Holzwerkstoffe<br />
und andere Plattenwerkstoffe“ finden sich nun auch<br />
Verwendungsbestimmungen für eine vorliegende Europäische<br />
technische Zulassung. Ebenso wurden im<br />
Bereich Dämmstoffe die zusätzlichen zwischenzeitlich<br />
erteilten Europäischen technischen Zulassungen aufgenommen.<br />
Selbstverständlich wurde mit dieser Ausgabe der<br />
Baustoffliste ÖE auch dem Aktualisierungsbedarf,<br />
hervorgerufen durch zahlreiche Ergänzungen zu bereits<br />
bestehenden harmonisierten Normen, Rechnung<br />
getragen. Details zu den Änderungen sind den einleitenden<br />
Bemerkungen zur Baustoffliste ÖE angeführt.<br />
Die vierte Ausgabe der Baustoffliste ÖE tritt am 7.<br />
November 2008 in allen neun Bundesländern in Kraft.<br />
Herausgeber ist das Österreichische Institut für<br />
Bautechnik (OIB), bei dem Sie die Baustoffliste auch<br />
beziehen können.<br />
Was heißt „Baustoffliste ÖE“?<br />
4/2008<br />
Die Baustoffliste ÖE ist eine Verordnung des Österreichischen<br />
Instituts für Bautechnik im Auftrag der<br />
Bundesländer und gilt in allen Bundesländern in ihrem<br />
Wirkungsbereich. Durch das Burgenländische<br />
Bauprodukte- und Akkreditierungsgesetz 2007 erlangt<br />
mit dieser Neuausgabe die Baustoffliste ÖE erstmals<br />
auch in diesem Bundesland Geltung.<br />
Die Bestimmungen dieser Baustofflisten-Verordnung<br />
müssen bei Verwendung solcher Bauprodukte<br />
eingehalten werden. Und zwar unabhängig davon,<br />
wo die Produkte erzeugt worden sind – ob im Inland<br />
oder im Ausland. Das bedeutet zum Beispiel, dass die<br />
Bestimmungen aus der Baustoffliste ÖE nicht nur für<br />
Fangsysteme aus einem österreichischen Herstellwerk<br />
gelten, sondern natürlich auch für solche, die in<br />
den Niederlanden produziert werden. Gleiches gilt für<br />
Zuschlagstoffe, die zum Beispiel aus dem grenznahen<br />
Raum nach Österreich geliefert werden. Die Baustoffliste<br />
ÖE gilt ausschließlich für Produkte, die die CE-<br />
Kennzeichnung tragen.<br />
Wann gilt die Baustoffliste ÖE?<br />
Die vierte Ausgabe der Baustoffliste ÖE tritt mit 7.<br />
November 2008 in Kraft. In den Bundesländern werden<br />
in den Amtsblättern auch die entsprechenden<br />
Kundmachungen durchgeführt.<br />
Mit der neuen Baustoffliste ÖE („4. Ausgabe der<br />
Baustoffliste ÖE“) wird die aus dem Jahre 2007 stammende<br />
dritte Ausgabe ersetzt.<br />
Wozu ist die Baustoffliste ÖE überhaupt notwendig?<br />
Auf europäischer Ebene liegen für viele Produktbereiche<br />
im Bauwesen harmonisierte Normen vor, die<br />
entsprechend den CEN-Regeln auch in das nationale
4/2008<br />
Normenwerk übernommen wurden. Ebenso liegen<br />
Leitlinien für Europäische technische Zulassungen<br />
(ETAG) vor. Bauprodukte, die diesen Regelwerken<br />
entsprechen, müssen die CE-Kennzeichnung tragen.<br />
Die Baustoffliste ÖE ist ein für die Bundesländer<br />
einheitliches Regelwerk (Verordnung), in dem die<br />
Verwendungsbestimmungen und Leistungsanforderungen<br />
für CE-gekennzeichnete Bauprodukte festgelegt<br />
werden. Und zwar in der Art, dass zum Beispiel<br />
eine Auswahl aus den nach der harmonisierten Norm<br />
möglichen Klassen getroffen wird.<br />
Zwei Beispiele:<br />
• In der Baustoffliste ÖE wird festgelegt, welche Toleranzklassen<br />
nach der ÖNORM EN 771-1 für die<br />
Brutto-Trockenrohdichte von Mauersteinen für Österreich<br />
zulässig sind.<br />
• Für Abgasanlagen nach den einschlägigen harmonisierten<br />
Normen werden die in Österreich zulässigen<br />
Druckklassen für die Gasdichtheit festgelegt.<br />
Es ist ein Irrtum, dass bei Vorliegen der CE-Kennzeichnung<br />
sich die Behörden und Planer nicht mehr<br />
über den Anwendungsbereich des Produktes Gedanken<br />
machen müssen.<br />
Mit der Baustoffliste ÖE wird Behörden, Planern<br />
und Verwendern ein Instrumentarium in die Hand<br />
gegeben, um die Verwendbarkeit dieser Bauprodukte<br />
mit den gesetzlichen Anforderungen an Bauwerke<br />
abstimmen zu können.<br />
Fachhochschule St. Pölten (NÖ)<br />
09:00 - 15:00 Uhr<br />
<strong>Brandschutz</strong> -Fachausstellung<br />
9./10. Februar 2009<br />
NormeN, richtLiNieN uNd gesetze<br />
Bezug der 4. Ausgabe der Baustoffliste ÖE<br />
Die Verordnung über die Baustoffliste ÖE wird als<br />
Sonderheft Nr. 8 im Rahmen der Mitteilungen des<br />
Österreichischen Instituts für Bautechnik OIB aktuell<br />
herausgegeben.<br />
Offene Fragen zum Thema und Klarstellungen zu<br />
den einzelnen Produktgruppen werden in regelmäßigen<br />
Abständen in gesonderten Fachbeiträgen<br />
über die Baustoffliste ÖE in OIB aktuell erläutert.<br />
Bestellungen sind direkt an das Österreichische<br />
Institut für Bautechnik, Schenkenstraße 4, A-1010<br />
Wien, Tel: + 43/1/533 65 50, Fax: + 43/1/533 64 23,<br />
E-Mail: mail@oib.or.at, zu richten.<br />
Detaillierte Informationen zur Baustoffliste ÖE sind<br />
auch auf der Website des OIB (www.oib.or.at) zu finden.<br />
Rückfragen an:<br />
Dipl.-Ing. Dr. Rainer Mikulits (DW 10)<br />
Dipl.-Ing. Dr. Georg Kohlmaier (DW 20)<br />
Österreichisches Institut für Bautechnik (OIB), Schenkenstraße 4<br />
1010 Wien<br />
Tel.: +43/1/533 65 50, Fax: +43/1/533 64 23<br />
E-Mail: mail@oib.or.at, Homepage: www.oib.or.at<br />
Wien, Oktober 2008<br />
Autor:<br />
Dipl.-Ing. Dr. Rainer Mikulits,<br />
Geschäftsführer des Österreichischen<br />
Instituts für Bautechnik<br />
http://www.fse.at/tagung<br />
55 Aussteller - bei der Fachausstellung<br />
alle <strong>Brandschutz</strong>produkte an einem Ort<br />
<strong>Brandschutz</strong>glas, Fassadenkonstruktionen, Rauch- und Wärmeabzugsanlagen, Sicherheitsschränke, <strong>Brandschutz</strong>verteiler,<br />
<strong>Brandschutz</strong>klappen, Brandrohrmanschetten, <strong>Brandschutz</strong>- und Rauchschutztüren, <strong>Brandschutz</strong>beschichtung,<br />
Brandabschottungen, Lüftungskanäle, Brandmeldeanlagen, Löschanlagen, Fluchtwegskennzeichnung,<br />
Fluchttürsysteme, Mobile Feuerlöschgeräte, tragbare Feuer lö scher, Wandhydranten, etc. ...<br />
Eintritt frei!<br />
11
12<br />
NormeN, richtLiNieN uNd gesetze<br />
Ende der Koexistenzperiode österreichischer und<br />
europäischer Klassifizierungen am 3. Mai 2010<br />
Im Jahr 2000 sind im Amtsblatt der Europäischen<br />
Union ENTSCHEIDUNGEN DER KOMMISSION hinsichtlich<br />
der Klassifi zierung des Brandverhaltens von<br />
Bauprodukten zur Durchführung der Richtlinie 89/106/<br />
EWG (Bauproduktenrichtlinie) veröffentlicht worden.<br />
Spätestens seit diesem Zeitpunkt sind die Grundzüge<br />
des neuen Klassifizierungswesens bekannt. Die Reaktionen<br />
der Interes sensgruppen Behörden, Wissenschaft<br />
und Wirtschaft waren bisher bescheiden. Umso<br />
wichtiger erscheint zum wiederholten Male auf das<br />
Ende der Koexistenz nationaler und europäischer Klassifizierungen<br />
am 3. Mai 2010 zu verweisen. Dies umso<br />
mehr als bislang 4 Bundesländer die OIB-Richtlinien –<br />
basierend auf den europäischen Klassifizierungen - für<br />
den <strong>Brandschutz</strong> übernommen haben.<br />
Problemstellung<br />
Die Beurteilung der Brennbarkeit und der Brandnebenerscheinungen<br />
wie Qualmbildung und Tropfenbildung<br />
von Baustoffen – gemeinsam als Brandver halten<br />
bezeichnet - und des Brandwiderstandes von Bauteilen<br />
unterlag in den letzten Jahren großen Veränderungen.<br />
Baustoffe<br />
So waren bis zum 31. Dezember 2003 die ÖNORMen<br />
B 3800-1 und B 3810 zur Prüfung und Klassifizierung<br />
des Brandverhaltens von Baustoffen gültig. Mit diesem<br />
Tag wurden die beiden Normen zurückgezogen<br />
und durch die ÖNORM EN 13501-1 ersetzt. Diese Klassifizierungsnorm<br />
regelt die Klassifizierung von Bauprodukten<br />
in mittlerweile 21 Klassen, wobei 7 Klassen<br />
für Bauprodukte mit Ausnahme von Bodenbelägen,<br />
7 Klassen für Bodenbeläge und 7 Klassen für lineare<br />
Bauprodukte (Rohrisolierungen) zur Verfügung stehen<br />
(siehe dazu ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION vom<br />
8. Februar 2000 zur Durchführung der Richtlinie 89/106/<br />
EWG des Rates im Hinblick auf die Klassifizierung des<br />
Brandverhaltens von Bauprodukten). Die Anwendbarkeit<br />
aller Klassifizierungen – gleichgültig ob alt oder<br />
neu – ist für jene Bundesländer, die die OIB-Richtlinien<br />
noch nicht in ihre landesrechtlichen Bestimmungen<br />
implementiert haben, uneingeschränkt sichergestellt.<br />
Damit sind alte Klassifizierungen (zumeist in Prüfbe-<br />
4/2008<br />
richten enthalten) bis zum Ablauf ihrer Gültigkeit anwendbar.<br />
Liegen zu einem Produkt nur neue europäische<br />
Klassifizierungen vor, kann die ÖNORM B 3806<br />
zum Nachweis der Anwend barkeit im Sinne des Standes<br />
der Technik herangezogen werden. Auf Grund der<br />
Techniknovelle 2007 in Verbindung mit der Wiener<br />
Bautechnikverordnung kommt etwa in Wien uneingeschränkt<br />
die ÖNORM B 3806 zur Anwendung.<br />
Bauteile<br />
Wendet man sich nun dem Bereich des Brandwiderstandes<br />
zu, der auf Basis der europäischen Normen<br />
nunmehr Feuerwiderstand genannt wird (aufgrund<br />
der Übersetzungen der englischen Fassungen durch<br />
DIN und den in Deutschland gebräuchlichen terminus<br />
technicus „Feuerwiderstand“ in Analogie zum in<br />
Österreich gebräuchlichen „Brandwiderstand“), bietet<br />
sich eine grundsätzlich andere Situation.<br />
Insbesondere die beiden Basisnormen ÖNORM B<br />
3800-2 und B 3800-3 haben mit dem Erscheinen der<br />
ÖNORM EN 13501-2 zurückgezogen werden müssen.<br />
Die wesentlichen Inhalte dieser Norm waren seit der<br />
ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION vom 3. Mai 2000<br />
zur Durchführung der Richtlinie 89/106/EWG des Rates<br />
im Hinblick auf die Klassifizierung des Feuerwiderstands<br />
von Bauprodukten, Bauwerken und Teilen bekannt.<br />
Leider sind bis zum heutigen Tage noch immer<br />
nicht alle Prüfnormen zu dieser Klassifizierungsnorm<br />
erschienen. Die Tatsache des Vorhandenseins von<br />
Prüfnormen zu einzelnen Bauprodukten wurde durch<br />
die verschiedenen Fachnormenausschüsse des ON unterschiedlich<br />
gelöst. Als Beispiele, wie unterschiedlich<br />
vorge gangen werden kann, seien das ON-Komittee<br />
227 – zuständig für <strong>Brandschutz</strong>türen und –tore – und<br />
141 – zuständig für <strong>Brandschutz</strong>klappen und Luftleitungen<br />
– erwähnt. So hat das ON-K 227 bereits zum<br />
Jahreswechsel 2001/02 neue nationale Produktnormen<br />
auf Basis europäischer Prüfungen ver fasst und verabschiedet.<br />
Im ON-K 141 war man zwar hinsichtlich der<br />
<strong>Brandschutz</strong>klappen bezüglich der Verfassung einer<br />
neuen nationalen Produktnorm ähnlich schnell, alleine<br />
die Herausgabe einer ähnlichen ÖNORM verzögerte<br />
sich bis 2007/08. Zu den Produktnormen für Brand-
4/2008<br />
schutztüren und –tore sei noch zusätzlich angemerkt,<br />
dass deren Europäische Fassung nach wie vor auf sich<br />
warten lässt. Daher wird gerade jetzt – aufgrund der<br />
Tatsache, dass das durch die Öffentlichkeit erwartete<br />
Schutzziel bisher keiner Änderung unterlag – die Anerkennung<br />
alter österreichischer Prüfergebnisse zur weiteren<br />
ÖNORM-Registrierung durch eine Neufassung<br />
der beiden Normen verlängert.<br />
ÖNORM B 3800-4<br />
Somit verbleibt als offenes Problem eine entsprechende<br />
Nachfolge zur ÖNORM B 3800-4 zu finden.<br />
Dazu sei vorangestellt, dass diese Norm das Ergebnis<br />
von mehreren Dekaden Prüferfahrung einerseits und<br />
mehreren Jahren Normenentstehung andererseits<br />
darstellt. Naturgemäß haben solche Arbeiten auch<br />
so manche Inkonsistenz zur Folge. Eine davon ist die<br />
wohl gut gemeinte Vorbereitung auf eine damals zukünftige<br />
europäische Klassifikationswelt. So wur den<br />
den Brandwiderstandsklassen in Klammer Feuerwiderstandsklassen<br />
mit der Bemerkung „die Bezeichnung<br />
(REI ...) würde einer Klassifikation auf der Basis des<br />
Grundlagendokumentes „<strong>Brandschutz</strong>“ entsprechen“<br />
hinzugefügt. Nun ist kurze Zeit nach Erscheinen der<br />
ÖNORM B 3800-4, am 1. Mai 2000, genau am 6. Juni<br />
2000 die ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION vom 3.<br />
Mai 2000 zur Durchführung der Richtlinie 89/106/EWG<br />
des Rates im Hinblick auf die Klassifizierung des Feuerwiderstands<br />
von Bauprodukten, Bauwerken und<br />
Teilen davon veröffentlicht worden, die eine europäsche<br />
Klassifizierung eindeutig auf die Basis einer Prüfung<br />
gemäß einer europäischen Prüfnorm bzw. einer<br />
Bemessung gemäß einem EUROCODE stellt. In Reaktion<br />
darauf war das ON-K 006 bemüht, rasch Äquivalenztabellen<br />
- Übersetzung europäischer Klassen des<br />
Feuerwiderstandes von Bauprodukten (Bauteilen) in<br />
österreichi sche Brandwiderstandsklassen - als ÖNORM<br />
B 3807 zu verfassen, um keinesfalls, für jemanden der<br />
bereits eine Prüfung nach einer neuen europäischen<br />
Prüfnorm durchgeführt hat, eine Anwendung dieses<br />
Prüfergebnisses bzw. einer daraus resultierenden<br />
Klassifizierung zu verunmöglichen. Diese VOR NORM<br />
erschien am 1. Dezember 2002. Ausdrücklich sei auf<br />
den Titel und den Text in der Norm verwiesen, der<br />
aufgrund anderer Ofenbedingungen bei der Prü fung<br />
(Plattenthermoelemente, geänderter Prüfdruck und<br />
Mindestsauerstoffgehalt) eine Lesbarkeit ausschließlich<br />
von einer europäischen Klassifizierung in Richtung<br />
einer österreichischen Äquivalenz erlaubt, jedoch keinesfalls<br />
in der umgekehrten Richtung. Wichtig hierzu<br />
sei angemerkt, dass dies für die Anwendbarkeit alter<br />
Prüf- und Klassifizierungsergebnisse keine nachteilige<br />
Wirkung hat, da der Gesetzgeber (derzeit 5 Lan-<br />
NormeN, richtLiNieN uNd gesetze<br />
desbauordnungen bzw. Bautechnischen Vorschriften)<br />
sich ausschließlich auf die Schutzziele aus der alten<br />
ÖNORM bezieht. In jenen Bundesländern, in denen die<br />
bereits weiter oben erwähnte Harmonisierung Bautechnischer<br />
Vorschriften in Österreich wirksam ist, derzeit<br />
sind das die Bundesländer Burgenland, Tirol, Vorarlberg<br />
und Wien, ist in Punkt 2.2.2 der OIB-Richtlinie 2<br />
„<strong>Brandschutz</strong>“, Ausgabe April 2007, folgende „Übergangsregelung“<br />
enthalten: „Bis zum 3. Mai 2010 können<br />
zur Erfüllung des geforderten Feuerwiderstandes<br />
für Bauteile neben den nach europäischen Normen geprüften<br />
Produkten mit den in dieser Richtlinie angegebenen<br />
Feuerwiderstandsklassen auch nach den bisher<br />
geltenden österreichischen Prüfnormen geprüfte Produkte<br />
mit einer gemäß ÖNORM B 3807 äquivalenten<br />
Brandwiderstandsdauer verwendet werden. Liegt für<br />
ein Produkt eine europäische technische Spezifikation<br />
vor, gilt dies nur bis zum Ablauf der jeweiligen Koexistenzperiode.“<br />
Im Anhang der ÖNORM B 3807:2007-11<br />
wurde diese Vorgangsweise durch ein entsprechendes<br />
Flussdiagramm erläutert. Dadurch wurde u.a. auch<br />
klargestellt, dass die ÖNORM B 3800-4 nur als Nachweis<br />
für „österreichische“ Anforderungen des Brandwiderstandes<br />
herangezogen werden darf.<br />
Autoren:<br />
Dipl.-HTL-Ing. Kurt Danzinger, MA 39 – Arbeitsgebiet Brand<br />
Dipl.-Ing. Dieter Werner, MA 39 – Arbeitsgebiet Brand<br />
Dipl.-Ing. Dr. Christian Pöhn, MA 39 –<br />
Leiter des Bauphysiklabors, stellvertretender Leiter der MA 39<br />
<br />
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13
14<br />
NormeN, richtLiNieN uNd gesetze<br />
Feuerschutzabschlüsse in Lüftungsleitungen<br />
ÖNORM H 6027 regelt Verwendung und Einbau von Feuerschutzabschlüssen in Lüftungsleitungen auf Basis intumeszierender<br />
Materialien mit mechanischem oder ohne mechanisches Verschlusselement.<br />
Anforderungen an die Verwendung und den Einbau<br />
von Feuerschutzabschlüssen in Lüftungsleitungen<br />
auf Basis intumeszierender Materialien mit oder ohne<br />
mechanische Verschlusselemente legt die neue ÖNORM H<br />
6027 fest.<br />
„Intumeszierend“ bezeichnet die Wirkungsweise von Materialien<br />
(z. B. Beschichtungen), die – wenn es brennt – von<br />
selbst aufschäumen und so eine „isolierende“ Schutzschicht,<br />
etwa in Form eines Hartschaums, bilden. Intumeszierende<br />
Feuerschutzabschlüsse können unter bestimmten Voraussetzungen<br />
in lüftungstechnischen Anlagen, dort wo Luftleitungen<br />
einen Brandabschnitt durchstoßen, die Ausbreitung von<br />
Feuer und Rauch durch die Luftleitung verhindern.<br />
Ohne begleitende Maßnahmen sind sie aber nicht geeig-<br />
RWA-Systeme<br />
für<br />
Stiegenhäuser<br />
Aufzugsschächte<br />
Druckbelüftungsanlagen<br />
komplexe Großobjekte und Tower<br />
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01 480 46 64-0 www.zachantriebe.at<br />
4/2008<br />
Beispielhafte schematische Darstellung des Einbaus eines<br />
Feuerschutzabschlusses FLI-VE 60/90<br />
net, den Durchtritt von Rauch unterhalb ihrer Auslösetemperatur<br />
zu verhindern, und daher kein Ersatz für<br />
automatische <strong>Brandschutz</strong>klappen, die durch Rauchmelder<br />
ausgelöst werden.<br />
Beispielhafte schematische Darstellung des Einbaus<br />
eines Feuerschutzabschlusses FLI - VE 60/90<br />
Die Anwendung von Feuerschutzabschlüssen in Lüftungsleitungen<br />
auf Basis intumeszierender Materialien<br />
mit oder ohne mechanische Verschlusselemente wird<br />
z. B. durch Vorgaben der Behörde, einschlägige technische<br />
Richtlinien oder durch ein <strong>Brandschutz</strong>konzept geregelt.<br />
Die Anforderungen, Nachweise, Güteüberwachung<br />
und Kennzeichnung werden in den Verwendungsgrundsätzen<br />
OIB-095.4-001/06-005 und OIB-095.4-002/05-009<br />
festgelegt.<br />
Feuerschutzabschlüsse auf Basis intumeszierender Materialien<br />
mit mechanischem oder ohne mechanisches<br />
Verschluss element (FLI/FLI - VE) sind ausschließlich in<br />
lufttechnischen Anlagen zur Be- und Entlüftung mehrerer<br />
übereinander liegender Wohnräume, Küchen und<br />
Räume mit wohnraumähnlicher Nutzung oder Nassräume<br />
zu verwenden.<br />
Hinweis:<br />
Erhältlich ist die ÖNORM H 6027 Lüftungstechnische<br />
Anlagen - Feuerschutzabschlüsse in Lüftungsleitungen<br />
auf Basis intumeszierender Materialien mit mechanischem<br />
oder ohne mechanisches Verschlusselement -<br />
Verwendung und Einbau<br />
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4/2008<br />
Die BETAfixss - Schulungsserie E30/E90<br />
Testen Sie sich selbst – ob Sie die Fehler in den gezeigten Bildern finden.<br />
Die Firma Centrovox, der Spezialist für die E30/<br />
E90 Kabelverlegung, veröffentlicht in den<br />
<strong>Brandschutz</strong> News in dieser und in den kommenden<br />
Ausgaben praxisorientierte Beispiele. Diese<br />
Probemontagen werden dokumentiert und eingehend<br />
erörtert.<br />
Finden Sie den Fehler?<br />
E30/E90 – Verlegung in Kollektorgängen<br />
Die gezeigte E30/E90 Kabelverlegung ist nach der<br />
ÖNORM DIN 4102-12 nicht zulässig.<br />
Es kann aus folgenden Gründen nicht gewährleistet<br />
werden, dass die gezeigte E30/E90 Kabelanlage im<br />
Brandfall die geforderte Funktion über 30 bzw. 90 Minuten<br />
hält.<br />
1) Eine E30/E90 Kabelanlage darf von umgebenden<br />
Bauwerken bzw. Installationen nicht negativ beeinflusst<br />
werden. Im gezeigten Fall wurden Kabelrinnen<br />
ohne Funktionserhalt oberhalb der E30/90<br />
Kabelrinne montiert. Diese werden im Falle eines<br />
Brandes auf die E30/E90 Kabelanlage herabfallen<br />
und den Funktionserhalt lange vor dem Erreichen<br />
der geforderten Funktionsdauer von 30 Minuten<br />
bzw. 90 Minuten zerstören.<br />
ceNtrovox<br />
2) Auch das Herabtropfen der Ummantelung der<br />
oben liegenden Kabel ist bei größerem Ausmaß eine<br />
reelle Gefahr für die E30/E90 Kabel. Denn auch<br />
die E30/E90 Kabel werden trotz Ihres speziellen<br />
Aufbaus im Brandfall sehr labil. Der Kabelmantel<br />
schmilzt langsam ab und es bleibt lediglich ein<br />
klebriger Aschenmantel übrig, welcher die Isolation<br />
noch aufrecht hält. In diesem Zustand benötigt<br />
es nicht mehr sehr viel um den Funktionserhalt der<br />
Kabel zu zerstören.<br />
3) Die Kabelmenge, welche beim Ausführen aus der<br />
Rinne in der Sammelhalterung weiter geführt wird,<br />
ist zu groß. Die Füllhöhe ist mit dem Verschlussclip<br />
zu begrenzen, da ein möglicher Anpressdruck auf<br />
den Clip im Brandfall den Funktionserhalt zerstören<br />
kann.<br />
4) Prinzipiell ist darauf zu achten, dass Notlaufkabel<br />
in Kabelanlagen mit integriertem Funktionserhalt<br />
so verlegt werden, dass Sie keinem mechanischen<br />
Stress wie z.B. das Aufliegen auf scharfen Kanten<br />
oder das Verlegen mit zu engem Biegeradius, ausgesetzt<br />
sind. Dies ist schon bei normaler Installation<br />
zu vermeiden – im Brandfall für Notlaufkabel<br />
aber fatal.<br />
5) Zumindest das dicke Notlaufkabel muss sofort<br />
beim Verlassen der Kabelrinne fixiert werden. Laut<br />
dem gezeigten Bild könnte man annehmen, dass<br />
dieses überhaupt nicht befestigt ist.<br />
6) Die Kabelbinder sind erst seit relativ kurzer Zeit in<br />
einigen Prüfberichten erfasst. Ob die Möglichkeit<br />
besteht diese einzusetzen, ist explizit im jeweiligen<br />
bauaufsichtlichen Prüfzeugnis des eingesetzten<br />
Systems (Notlaufkabel, Befestigungsmaterial und<br />
Verbindungsmaterial) nachzulesen.<br />
7) Eine senkrechte Kabelverlegung in einem Rohr ist<br />
nicht zulässig, da die Notlaufkabel darin unbefestigt<br />
laufen.<br />
Nähere Informationen erhalten Sie bei der<br />
Centrovox Kabelvertriebs GmbH<br />
Heinz Kuchar, Tel. 02262/68333-0<br />
EB<br />
15
16<br />
druckbeLüftuNgsaNLage<br />
Druckbelüftungsanlagen<br />
Rauchfreihaltung von Flucht- und Rettungswegen in mehrgeschossigen Gebäuden<br />
Eine wesentliche Eigenschaft des Brandrauches<br />
ist es, sich nach den Gesetzmäßigkeiten der<br />
Thermodynamik auszubreiten. Brandrauch<br />
breitet sich zunächst nach oben aus, und sobald er<br />
die Decke erreicht verteilt sich dieser in horizontaler<br />
Richtung. Somit füllt sich ein allseits geschlossener<br />
Raum von oben nach unten mit Brandrauch.<br />
Um das Eindringen von Brandrauch in das Treppenhaus<br />
von angrenzenden Brandräumen zu verhindern<br />
verwendet man Druckbelüftungsanlagen die im<br />
Wesentlichen das Eindringen von Brandrauch in das<br />
Treppenhaus durch Erzeugung eines Überdruckes<br />
verhindern sollen.<br />
Diese Anlagen verhüten zwar keinen Brand und<br />
stellen auch keine Löscheinrichtungen dar, Ihre Funktionsfähigkeit<br />
zur Rauchfreihaltung ist aber unverzichtbar<br />
zur Rettung von Menschenleben und den<br />
Löschangriff der Feuerwehr.<br />
Im Vergleich zu mechanischen Rauchabzugs- und<br />
Entrauchungsanlagen saugt die Druckbelüftungsanlage<br />
nicht ab. Ein Druckunterschied zwischen den<br />
Flucht- und Rettungswegen und den so genannten<br />
Brandräumen, wie Wohnungen/Aufenthaltsräume,<br />
sorgt dafür, dass kein gefährlicher Rauch die Flucht-<br />
und Rettungswege unpassierbar macht. Die bedrohten<br />
Personen können sich retten, die Feuerwehr findet<br />
rauchfreie Zugangswege zum Brandherd.<br />
Druckbelüftunsanlagen sind unverzichtbar<br />
in einem durch Sicherheitsaspekte getragenen<br />
<strong>Brandschutz</strong>konzept.<br />
Stiegenhäuser und Gänge sind keine Brandräume.<br />
Dagegen stellen angrenze Wohnungen und Nutzungsflächen<br />
mögliche Brandräume dar. Beim Einsatz<br />
einer maschinellen Entrauchung, zum Beispiel<br />
eines Dachventilators, wird immer ein Unterdruck im<br />
beaufschlagten Raum erzeugt. Dies kann bewirken,<br />
dass aus den angrenzenden Wohnungen Brandrauch<br />
in das Stiegenhaus und die Gänge gesaugt wird. In<br />
diesem Fall werden die Flucht- und Rettungswege<br />
unpassierbar.<br />
Bei natürlicher Entrauchung über herkömmliche<br />
Rauchabzüge besteht wiederum die Gefahr, dass mit<br />
4/2008<br />
abkühlendem Rauch die Anlage unwirksam wird.<br />
Flucht- und Rettungswege sollen immer mit Außenluft<br />
in Verbindung mit einem Zuluftventilator<br />
durchspült werden um im Rettungsbereich einem<br />
Überdruck gegenüber den Wohnungen und Nutzungsflächen<br />
zu erzielen und das Eindringen von<br />
Rauch zu verhindern.<br />
Anforderungen für Druckbelüftungsanlagen<br />
Die Anlagen die Aufgabe den Rauchübertritt von<br />
Brandräumen in die Fluchtwege zu verhindern bzw.<br />
zu minimieren und haben dabei folgende Anforderungen<br />
zu erfüllen:<br />
m Erzeugung von Überdruck<br />
Zwischen Stiegenhaus und Brandraum ist bei geschlossener<br />
Tür ein kontrollierter Überdruck zu realisieren.<br />
Damit die Türen ohne größere Anstrengung<br />
von auch schwächeren Personen zu öffnen sind, darf<br />
der dabei zulässige Differenzdruck nicht größer als<br />
50Pa sein.<br />
m Luftgeschwindigkeitsaufbau im geöffneten<br />
Türquerschnitt<br />
Der Überdruck verhindert den Raucheintritt, solange<br />
die Türe zum Brandraum geschlossen bleibt.<br />
Wenn die Türe geöffnet wird, erfolgt in einem Zeitraum<br />
kleiner als 1 Sekunde der Druckausgleich. Hier<br />
ist sicherzustellen, dass der offene Türquerschnitt mit<br />
einer ausreichenden Luftgeschwindigkeit, hin zum<br />
Brandraum durchströmt wird. Nur die Gewährleistung<br />
einer Mindestluftgeschwindigkeit stellt auch bei<br />
offener Tür sicher, dass der Rauch nicht in das Stiegenhaus<br />
gelangen kann.<br />
Die Dimensionierung der unterschiedlichen Luftgeschwindigkeiten<br />
hängt davon ab, ob ein Gang, eine<br />
Schleuse oder eine Wohnung anschließt. Gemäß<br />
TRVB S 112 ist mit einer Luftgeschwindigkeit von<br />
1m/s bei Türen, die für Rettungsmaßnahmen genutzt<br />
werden, und mit 2m/s bei Türen die zusätzlich für die<br />
Brandbekämpfung genutzt werden, zu rechnen.
4/2008<br />
Um eine Durchströmung der offenen Türen sicherzustellen<br />
ist es erforderlich, dass Abströmeinheiten<br />
aus den nachfolgenden Räumen vorhanden sind.<br />
Dies kann z.B. über Geschoßweise angeordnete Entrauchungsklappen<br />
über einen L90 Schacht erfolgen.<br />
Bemessung von Rauchschutz-Druckanlagen<br />
Jede Anlage muss neben der Durchströmung offener<br />
Türen auch Leckageverluste abdecken. Der Zuluft<br />
Volumenstrom ist daher entsprechend zu dimensionieren<br />
und entspricht dem Volumenstrom für die<br />
Durchströmung offener Türen zuzüglich der Leckluftraten.<br />
Leckagen sind an allen Türen, Fenstern, Aufzugsschachttüren,<br />
Spalten und Rissen in Wänden etc.<br />
zu finden und daher zu berücksichtigen. Ebenso gehört<br />
die eventuell gewünschte kontinuierliche Durchspülung<br />
über dafür geschaffene Öffnungen berücksichtigt.<br />
Ausführungsbeispiel einer Rauchschutz-<br />
Druckanlage mit selbsttätig regelnder Abströmeinheit<br />
Die nachfolgend beschriebene Rauchschutz-Druck-<br />
druckbeLüftuNgsaNLage<br />
anlage besteht aus dem Rauchschutz-Druckgerät sowie<br />
der auf dem Dach befindlichen Abströmeinheit.<br />
In dieser integriert ist die selbsttätig regelnde Druckentlastungsklappe<br />
mit Nachgeschalteter motorischer<br />
Jalousieklappe sowie Lamellenhaube für die Sicherstellung<br />
der Druckentlastung unabhängig von Windrichtung<br />
und Windgeschwindigkeit.<br />
Die Ansteuerung der Anlage erfolgt über Rauchmelder,<br />
die innerhalb und/oder außerhalb des Stiegenhauses<br />
im Bereich der Zugangstüren angeordnet<br />
werden, oder durch Handauslösung.<br />
Bei Rauchdetektierung der Rauchmelder außerhalb<br />
des Stiegenhauses werden alle eventuell für<br />
Lüftungszwecke geöffneten Fenster im Stiegenhaus<br />
zugefahren; die der Druckentlastungsklappe Nachgeschaltete<br />
Jalousieklappe im Kopf des Stiegenhauses<br />
wird über einen Federrücklaufmotor geöffnet (stromlos<br />
offen). Nach Signalisierung der Stellung “offen“<br />
über den integrierten Endlagenschalter wird die<br />
Druckanlage in Betrieb gesetzt.<br />
Die Lage der Druckentlastungsklappe im Kopf des<br />
Stiegenhauses bewirkt, dass bei geschlossenen Türen<br />
und resultierenden Druckaufbau die Klappe öffnet<br />
und eine Durchspülung des Stiegenhauses von unten<br />
17
18<br />
druckbeLüftuNgsaNLage<br />
nach oben erfolgt. Öffnet sich eine Tür und die Abströmung<br />
kann horizontal durch die Nutzungseinheit<br />
erfolgen, schließt die Druckentlastungsklappe und<br />
der Bemessungsvolumenstrom steht für die Durchströmung<br />
der offenen Tür bereit.<br />
Druckbelüftungsanlagen sind aktive Systeme des<br />
vorbeugenden <strong>Brandschutz</strong>es, die in entscheidendem<br />
Maße die Sicherheit von Personen in Gebäuden beeinflussen.<br />
Es ist daher dringend empfohlen Druckbelüftungsanlagen<br />
nicht Gewerke übergreifend auszuschreiben,<br />
sondern als autarkes System einzusetzen,<br />
welches aus aufeinander abgestimmten Bauteilen<br />
und Komponenten wie Zuluftgerät, Druckentlastungssystem,<br />
Abströmeinheit, Rauchmelder, Alarmsirene,<br />
Handtaster, Blitzleuchte, Klappensteller etc. und<br />
Schaltschrank für die Auslösung und Ansteuerung,<br />
besteht.<br />
Es wird empfohlen einen Sachverständigen in die<br />
Planung von Druckbelüftungsanlagen einzubeziehen,<br />
um die Sicherheit für die reibungslose, behördliche<br />
Endabnahme zu geben.<br />
4/2008<br />
Die Inbetriebnahme erfolgt über den Systemlieferanten<br />
durch Anlegen der elektrischen Leitungen,<br />
der elektrischen Inbetriebnahme, Einregulierung des<br />
Überdruckes und Erstellung aller erforderlichen Messprotokolle,<br />
sowie Einweisung des Bedienungspersonals.<br />
Wartung, Instandhaltung und regelmäßige Funktionskontrollen<br />
erfolgen durch qualifiziertes Personal<br />
vom Systemlieferanten. Dies ist über ein Betriebsführungsbuch<br />
nachzuweisen.<br />
Verfasser:<br />
Ing. Rudolf Kramar EUR. Ingenieur<br />
Inhaber der Gevent Ventilatoren GmbH<br />
Spezialunternehmen für Ventilatoren und<br />
Druckbelüftungsanlagen<br />
Tel. +1/728 18 35<br />
Fax.+1/728 59 95<br />
e-mail: office@gevent.at<br />
www.gevent.at<br />
EB
4/2008<br />
PrüfsteLLe betriebLicher für braNdschutztechNik<br />
braNdschutz<br />
Prüfstelle für <strong>Brandschutz</strong>technik –<br />
Außenstelle Vorarlberg<br />
In Vorarlberg wurde dem stetig steigenden<br />
Sicherheitsbedürfnis der Bevölkerung<br />
insofern entsprochen, indem<br />
neben baulichen auch immer mehr<br />
technische <strong>Brandschutz</strong>einrichtungen in<br />
sowohl öffentlichen Gebäuden als auch in<br />
privaten bzw. gewerblichen Betrieben errichtet<br />
werden.<br />
Es resultiert daraus auch eine zusätzliche<br />
Belastung der Vorarlberger Freiwilligen<br />
Orts- und Betriebsfeuerwehren – hervorgerufen<br />
durch Fehl- und Täuschungsalarme.<br />
Die Rettungs- und Feuerwehrleitstelle in<br />
Feldkirch (RFL) als dessen Betreiber das<br />
Österreichische Rote Kreuz, Landesverband<br />
Vorarlberg fungiert, ist die einzige<br />
öffentliche Brandmeldestelle des Landes.<br />
Über dieses einzigartige Netzwerk werden<br />
nicht nur die gesamten Brandmeldeanlagen<br />
des Landes, sondern auch alle Notrufe,<br />
ausgenommen diejenigen der Bundespolizei,<br />
entgegengenommen, verwaltet<br />
und weitergeleitet.<br />
Durch diese Konzentrierung der Aufschaltung<br />
an eine Stelle, können die Fehl-<br />
und Täuschungsalarme der Brandmeldeanlagen<br />
in Zusammenarbeit mit der<br />
Außenstelle Vorarlberg der Prüfstelle für<br />
<strong>Brandschutz</strong>technik minimiert, und eine<br />
zusätzliche und nachhaltige Steigerung<br />
der Sicherheit erreicht werden.<br />
Mit dem Hauptziel die Betreiber von<br />
Brandmelde-, Sprinkler- und RWA-Anlagen<br />
in Vorarlberg durch besonders geschulte<br />
und ausgebildete Prüfer diesel-<br />
Leiter der Außenstelle Vorarlberg:<br />
Erich Bösch<br />
Prüfer für Brandmeldeanlage und Brandfallsteuerungen<br />
Rauch- und Wärmeabzugsanlagen sowie<br />
Gaslöschanlagen<br />
<strong>Brandschutz</strong>beauftragter<br />
Landespolizeikommando Vorarlberg<br />
be professionelle und kostengünstige<br />
Betreuung durch die Prüfstelle für <strong>Brandschutz</strong>technik<br />
des ÖBFV wie in den anderen<br />
Bundesländern zu bieten, wurde die<br />
Außenstelle Vorarlberg begründet. Durch<br />
die Einhaltung der vorgeschriebenen Prüf-<br />
und Überwachungsanforderungen werden<br />
nicht nur die negativen Auswirkungen<br />
minimiert, sondern auch eine nachhaltige<br />
Steigerung der Sicherheit erreicht.<br />
Neben der laufend Aus- und Weiterbildung<br />
der Prüfer für ihre Tätigkeiten in<br />
den Sachgebieten Brandmelde-, Sprinkler,<br />
RWA- und Gaslöschanlagen werden diese<br />
in weiteren Sachgebieten (u.a. Objektfunkanlagen,<br />
Druckbelüftungsanlagen)<br />
ausgebildet.<br />
Die Außenstelle Vorarlberg wird von<br />
HBM Erich Bösch geleitet. Als derzeit<br />
kleinste Außenstelle der Prüfstelle für<br />
<strong>Brandschutz</strong>technik werden renomierte<br />
Objekte wie Rauch-Fruchtsäfte, Doppelmayer<br />
Lifte, Haberkorn-Ulmer Gruppe,<br />
Rondo Frastanz sowie Liebherr Krane u.a.<br />
zur vollsten Zufriedenheit betreut.<br />
Die Zusammensetzung des derzeit noch<br />
kleinen Teams, ist mit Fachleuten aus dem<br />
Bereich des Vorbeugenden und Abwehrenden<br />
<strong>Brandschutz</strong>es besetzt und sichert<br />
die Möglichkeit des Einsatzes qualifizierter<br />
Prüfer für jeden einzelnen Auftrag.<br />
Prüfstelle für <strong>Brandschutz</strong>technik GmbH.,<br />
Außenstelle Vorarlberg Grafenweg 8, 6890 Lustenau<br />
Tel. 05577/84414<br />
Fax 05577/84414<br />
Mobil: 0650/8441400<br />
Mail: erich.boesch@vol.at<br />
Prüfer:<br />
Stefan Schuchter<br />
Prüfer für Brandmeldeanlagen und<br />
Brandfallsteuerungen,<br />
Sprinkleranlagen<br />
<strong>Brandschutz</strong>beauftragter Landespolizeikommando<br />
Vorarlberg - Bezirk Bludenz<br />
Curaflam ® Rollit IS0<br />
Das flexible <strong>Brandschutz</strong>band<br />
für isolierte Rohre<br />
DOYMA<br />
Durchführungssysteme GmbH<br />
Perfektastr. 57<br />
1230 Wien<br />
Fon: 01/698 1388-0<br />
www.doyma.at<br />
info@doyma.at<br />
Führend durch Wand und Decke
20<br />
marioff<br />
<strong>Brandschutz</strong> in Zügen<br />
In Passagier- und Güterzügen besteht ein nicht unerhebliches Brandrisiko, welches durch die<br />
Konstruktion des Zuges sowie den Verwendungszweck beeinflusst wird. Entscheidend jedoch ist<br />
die Tatsache, dass bei einem Feuerereignis vor allem Passagiere und natürlich auch die Fracht<br />
ernsthaft gefährdet sind.<br />
Das HI-FOG Hochdruck-Nebelsystem bietet ein Optimum<br />
zum Schutz von Zügen. Das System bietet eine<br />
optimale Brandbekämpfung mit minimalstem Wassereinsatz.<br />
Die für das HI-FOG System verwendeten Rohrleitungen<br />
sind sehr klein und können daher leicht und<br />
schnell installiert werden.<br />
Allgemein<br />
Ein Brandrisiko in Diesel-betriebenen Zügen geht vor<br />
allem vom Maschinenraum durch Leckagen an den<br />
Kraftstoff- und Schmierölleitungen aus. An den heißen<br />
Oberflächen, z.B. den Abgaseinrichtungen, ist ein Zündrisiko<br />
stets gegeben. In elektro-betriebenen Zügen kann<br />
ein Feuer durch Überhitzung des Elektromotors oder<br />
von Hilfsaggregaten aus gehen. In den Zugabteilen der<br />
Passagiere kann ein Feuer durch unachtsam weggeworfene<br />
Zigarettenreste oder durch Brandstiftung entstehen.<br />
Güterwagen haben Brandrisiken unterschiedlichster<br />
Art.<br />
Das Ziel einer stationären Löschanlage ist es, das Feuer<br />
im Maschinenraum zu löschen und jegliche Art von<br />
Bränden in den Passagierabteilen und Führerständen,<br />
ohne Gefährdung der Fahrgäste und des Personals, zu<br />
bekämpfen. Das System muss den ständigen Bewegungen,<br />
Vibrationen und einem möglichen Vandalismus-Risiko<br />
standhalten. Es muss einerseits die Umwelt<br />
schonen und darf andererseits keine Schäden an der<br />
sensiblen Elektronik oder der elektrischen Einrichtung<br />
verursachen. Die Vorzüge der neuentwickelten Hochdrucknebellösch-Technologie<br />
erlaubt es, alle Bereiche<br />
eines Zuges vom Triebwerk bis hin zu den Passagier-<br />
und Güterwagen zu schützen. Im Motorraum führt der<br />
Einsatz des Hochdrucknebel-Systems zu einer schnellen<br />
Löschung und Kühlung ohne Nachreinigung und ohne<br />
Umweltprobleme. In Passagier- und Güterwagons wird<br />
4/2008<br />
das Feuer, ohne übermäßige Platz- und Gewichtsbelastungen<br />
durch die Zentralentechnik, effizient bekämpft.<br />
HI-FOG Lösung<br />
Marioff hat eine große Anzahl von Hochdruck-Wassernebellösch-Anlagen<br />
für ein breites Spektrum an<br />
Anwendungen entwickelt.Dieses beinhaltet einen kompletten<br />
Schutz des Zuges mit leichtgewichtigen, selbstversorgenden,<br />
gasbetriebenen Pumpen, befestigt unter<br />
einem Wagon sowie dezent angeordnete Sprühdüsen<br />
(„Vandalismus-gesichert“) für den Fahrgast- und den<br />
Führerstandbereich. Optional kann zusätzlich der Maschinenraum<br />
gesichert werden. Die Pumpeneinheit<br />
wurde für extreme Belastungen entwickelt und beinhaltet<br />
ebenso den Wassertank sowie die gut zugänglichen<br />
Druckluftzylinder. Die Unit gewährleistet eine einfache<br />
Bedienung und Wartung. Auf Grund des sehr geringen<br />
Wassereinsatzes verbunden mit kleinstem Tropfendurchmesser<br />
werden Schäden an der sensiblen Elektronik<br />
an der elektrischen Anlage vermieden. Sollte nur<br />
der Schutz des Maschinenraumes gewünscht werden,<br />
so bietet Marioff eine selbstversorgende Zylindereinheit<br />
mit einfachem Aufbau als Standardpaket an. Die<br />
Betriebszeit beträgt üblicher Weise 10 Minuten und verhindert<br />
auf Grund der hervorragenden Kühleigenschaften<br />
die Rückzündung. Durch das Blockieren der Wärmestrahlung<br />
werden angrenzende Bereiche geschützt. Für<br />
mit LKWs beladene Autozüge stellt Marioff ein spezielles<br />
hochentwickeltes HI-FOG System zur Verfügung.<br />
HI-FOG Systeme<br />
Die HI-FOG Anlage zum Schutz von Passagierzügen<br />
besteht aus einer selbstversorgenden GPU-Einheit<br />
(Gas-driven Pump Unit) befestigt unter einem Wagon
4/2008<br />
oder eingepasst im Inneren des Wagons, den Sprühköpfen,<br />
Rohrleitungen sowie den Auslöseventilen.<br />
Kleinste Rohrleitungen aus Edelstahl verbinden die in<br />
der Decke befestigten Sprühköpfe. Das System wird<br />
zwischen den Zugeinheiten mit einem flexiblen Hochdruckschlauch<br />
verbunden. Im Falle eines Brandes kann<br />
das Löschsystem, in Übereinstimmung mit unseren<br />
Kunden, durch Nutzung von Wasser Menschenleben<br />
und Werte schützen. Eine entsprechende Betriebszeit ist<br />
dabei Voraussetzung. Zum Schutz von einzelnen Wagon<br />
oder Triebwagen besteht das HI-FOG System aus einer<br />
MAU (Machinery Accumulator Unit) installiert in der Lokomotive<br />
oder als spezielle Konstruktion, genannt HAU<br />
(Horizontal Accumulator Unit), in horizontaler Lage unter<br />
dem Wagon, den Sprühköpfen sowie dem Rohrleitungssystem.<br />
Das System kann manuell oder optional<br />
per Knopfdruck durch den Zugführer aktiviert werden.<br />
Hochdruckwassernebel ist die ideale Lösung für stationäre<br />
Löschanlagen in Zügen. Die Technologie verbindet<br />
exzellente Brandbekämpfung und kleinstes Gewicht. HI-<br />
FOG ist sicher für Mensch, Sachwerte und Umwelt. HI-<br />
FOG ist die führende Hochdrucknebel-Technik mit den<br />
meisten Anerkennungen und Referenzen weltweit.<br />
Beispiel Madrider U-Bahn<br />
Marioff lieferte eine große Anzahl von Systemen zum<br />
Schutz von drei und sechs Wagoneinheiten für die Ma-<br />
marioff<br />
drider U-Bahn. Umfangreiche 1:1 Brandversuche wurden<br />
durchgeführt und bestätigten die effizienten Eigenschaften<br />
von HI-FOG mit minimalem Wassereinsatz. Die<br />
Anlagenkomponenten wurden in weiteren Tests unter<br />
„Alltagsbedingungen“ geprüft. Das endgültige System<br />
wurde in enger Zusammenarbeit mit den Verantwortlichen<br />
der Madrider U-Bahn entwickelt und bestätigt Zuverlässigkeit<br />
und Einsatzmöglichkeit unter extremsten<br />
Bedingungen.<br />
EB<br />
Bei Rückfragen: Marioff GmbH, Christian Jindrich<br />
Technischer Vertriebsleiter/Sales Manager<br />
Aredstraße 29/2, A - 2544 Leobersdorf, Tel.: +43 (0)2256 622 14<br />
Fax.: +43 (0)2256 622 15, Mobil.: +43 (0)664 1562924<br />
Email: christian.jindrich@marioff.at, Web: www.hi-fog.at<br />
21
22<br />
betriebLicher aquasys braNdschutz<br />
Brandbekämpfungssystem im Tunnel<br />
Die schrecklichen Tunnelbrände im Mont Blanc, Tauern, St. Gotthard und Frejus-Tunnel sind den<br />
meisten Menschen noch immer in Erinnerung.<br />
Mittlerweile wurden auch viele Maßnahmen<br />
innerhalb Europas unternommen, um die<br />
Sicherheit der Straßentunnels zu verbessern.<br />
Daraus resultierten neue Technologien zur besseren<br />
Branddetektion, Aufrüstung der Notnischen<br />
und verbesserten Tunnellüftungen. All diese Maßnahmen<br />
zielen darauf ab, die Auswirkungen eines<br />
Tunnelbrandes zu lindern, aber sie bekämpfen nicht<br />
die eigentliche Ursache – das Feuer selbst.<br />
Die österreichische Firma AQUASYS entwickelte<br />
daher ein im Tunnel stationär installiertes, leistungsfähiges<br />
Wassernebel-Brandbekämpfungssystem.<br />
Nach Detektion eines Brandes im Tunnel wird der<br />
Wassernebel nur im von Feuer betroffenen Bereich<br />
4/2008<br />
aktiviert. Dies ist durch eine Sektionierung der gesamten<br />
Tunnellänge in Brandbekämpfungsabschnitte<br />
möglich. Diese Brandbekämpfungsabschnitte<br />
entsprechen den in 1:1 Tests durch zertifizierte Prüfstellen<br />
festgelegten Kriterien.<br />
Die feinen Wassertröpfchen verdunsten im Brandbereich,<br />
was zu einem beträchtlichen Kühleffekt<br />
führt und wirken weiters als unzählige Reflektoren,<br />
wie ein Schutzschild gegen die Ausbreitung der<br />
Strahlungshitze.<br />
Wassernebel ist für den Menschen gänzlich harmlos<br />
und wird daher auch während und zur Evakuierung<br />
des Tunnels eingesetzt.<br />
Die Hauptfunktion der AQUASYS Wassernebelsystems<br />
ist der Personenschutz, gewährleistet durch<br />
• Eindämmung des Feuers<br />
• Verhinderung der Brandausbreitung auf weitere<br />
Fahrzeuge,<br />
• Schutz der Tunnelstruktur vor Betonabplatzungen<br />
und<br />
• Ermöglichung des Feuerwehrangriffs bis unmittelbar<br />
zum Brandherd.<br />
Dieses System dient daher neben dem Personenschutz<br />
auch dem Tunnelschutz und gewährleistet<br />
dadurch eine schnelle Widerherstellung der Normalsituation,<br />
wie auch dem Schutz der Feuerwehrkräfte<br />
und deren Zugang zu dem eigentlichen Brandereignis.<br />
Die Wirksamkeit des AQUASYS Systems wurde<br />
in zahlreichen Brandtests mit zwei Zulassungsinstituten<br />
(VdS Deutschland und IBS Institut für <strong>Brandschutz</strong>technik<br />
und Sicherheitsforschung) demonstriert,<br />
unter Beweis gestellt und durch Ausstellung<br />
der Anerkennungs- und Zulassungszertifikate bestätigt.<br />
Mit dieser Technologie wurde endlich eine aktive<br />
und fix installierte Brandbekämpfung in Tunnel<br />
möglich. Weltweit sind derzeit die ersten vier Straßentunnels<br />
mit einer AQUASYS Wassernebelanlage<br />
Brandbekämpfungsanlage ausgestattet.<br />
Der erste Straßentunnel mit einer AQUASYS Wassernebelanlage<br />
ist ein Tunnel zum größten Industriegebiet<br />
in Oberösterreich, der Mona-Lisa Tunnel.<br />
Dieser städtische Tunnel ist einröhrig und wird im<br />
Gegenverkehr betrieben. Die Installation des Was-
4/2008<br />
sernebelsystems erfolgte bereits im Jahre 2004.<br />
Ein weiterer Tunnel, der mit der AQUASYS Wassernebelanlage<br />
ausgestattet ist, ist der Felbertauern<br />
Tunnel. Dieser Tunnel stellt eine wichtige Nord-Süd-<br />
Verbindung in den Alpen dar. Der ebenfalls im Gegenverkehr<br />
betriebene Tunnel besitzt eine Zwischendecke<br />
mit Zu- und Abluftkanal und ist mehr als 5 km<br />
lang. Hier ist die AQUASYS Wassernebel Brandbekämpfungsanlage<br />
und andere Sicherheitssystemen<br />
wie Tunnellüftung und Verkehrsleiteinrichtungen<br />
wirkungsvoll in ein Gesamtkonzept eingegliedert.<br />
Antwortkarte_04 19.12.2008 11:06 Uhr Seite 1<br />
Ja! Ich möchte nähere Infos zu den<br />
<strong>Brandschutz</strong> News und den<br />
angekreuzten Produkten.<br />
Ja! Ich möchte die <strong>Brandschutz</strong> News<br />
(4 Ausgaben) zum Abopreis von € 30,–<br />
inkl. MwSt. und Porto.<br />
NAME: . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .<br />
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .<br />
ANSCHRIFT: . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .<br />
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .<br />
TEL.: . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .<br />
MAILADRESSE: . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .<br />
A<br />
N<br />
Z<br />
E<br />
I<br />
G<br />
E<br />
N<br />
I n f o r m a t i o n s a n f o r d e r u n g<br />
betriebLicher braNdschutz<br />
Niederlande, sicherlich Vorreiter in Bezug auf Tunnelsicherheit,<br />
rüstete bereits zwei Straßentunnels<br />
mit einer AQUASYS Wassernebel Brandbekämpfungsanlage<br />
aus. Die Tunnel Roermond und Swalmen<br />
sind jeweils zweiröhrige Tunnels mit jeweils<br />
2 Fahrstreifen. In diesen Tunneln wird neben dem<br />
Personenschutz auch ein hohes Augemerk auf den<br />
Bauwerkschutz gelegt. Zusätzlich zum Löschmittel<br />
Wasser kann durch ein patentiertes System die Beimengung<br />
eines Netzmittels dosiert werden.<br />
EB<br />
Sehr geehrte Leser!<br />
Wenn Sie nähere Informationen zu den in den Anzeigen angeführten<br />
Produkten wünschen, kreuzen Sie bitte die Produkte<br />
Ihrer Wahl an und faxen/senden Sie diesen Abschnitt an den<br />
Verlag.<br />
Fax 01-890 48 78-15<br />
Inserent Seite Infogespräch Literatur<br />
Honeywell Life Safety Austria GmbH 5<br />
Willenig <strong>Brandschutz</strong>technik GmbH 8<br />
Multiservices 13<br />
Zach Antriebe 14<br />
Centrovox Kabelvertriebs GmbH 15<br />
Gevent Ventilatoren GmbH 18<br />
Doyma Durchführungssysteme GmbH 19<br />
Marioff GmbH 21<br />
Aquasys Technik GmbH 24<br />
Senden, faxen oder mailen Sie uns Ihre Anforderung:<br />
FAX: 01-890 48 78-15, Mail: office@adjutum.at<br />
✁
4/2008<br />
sernebelsystems erfolgte bereits im Jahre 2004.<br />
Ein weiterer Tunnel, der mit der AQUASYS Wassernebelanlage<br />
ausgestattet ist, ist der Felbertauern<br />
Tunnel. Dieser Tunnel stellt eine wichtige Nord-Süd-<br />
Verbindung in den Alpen dar. Der ebenfalls im Gegenverkehr<br />
betriebene Tunnel besitzt eine Zwischendecke<br />
mit Zu- und Abluftkanal und ist mehr als 5 km<br />
lang. Hier ist die AQUASYS Wassernebel Brandbekämpfungsanlage<br />
und andere Sicherheitssystemen<br />
wie Tunnellüftung und Verkehrsleiteinrichtungen<br />
wirkungsvoll in ein Gesamtkonzept eingegliedert.<br />
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ANSCHRIFT: . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .<br />
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TEL.: . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .<br />
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Niederlande, sicherlich Vorreiter in Bezug auf Tunnelsicherheit,<br />
rüstete bereits zwei Straßentunnels<br />
mit einer AQUASYS Wassernebel Brandbekämpfungsanlage<br />
aus. Die Tunnel Roermond und Swalmen<br />
sind jeweils zweiröhrige Tunnels mit jeweils<br />
2 Fahrstreifen. In diesen Tunneln wird neben dem<br />
Personenschutz auch ein hohes Augemerk auf den<br />
Bauwerkschutz gelegt. Zusätzlich zum Löschmittel<br />
Wasser kann durch ein patentiertes System die Beimengung<br />
eines Netzmittels dosiert werden.<br />
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