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Brandschutz_News4_20.. - Adjutum

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<strong>Brandschutz</strong><br />

ADJUTUM VERLAG • Breitenfurter Straße 386, 1230 Wien • P.b.b. • GZ05Z036063 • Verlagspostamt: 1230 Wien Ausgabe 4/2008<br />

Neue <strong>Brandschutz</strong>normen<br />

und Richtlinien<br />

ISSN 1816-8744


2<br />

Leserbrief<br />

Fragen, die Sie und vermutlich auch andere „brennend“ interessieren ...<br />

Sehr geehrte Redaktion!<br />

Ich bin <strong>Brandschutz</strong>beauftragter in einem größeren<br />

Einkaufszentrum und habe gerade zu besonderen Anlässen,<br />

wie zu Weihnachten oder zu Ostern mit diversen<br />

Einmietern Probleme mit der Fluchtweg- und Notausgangsfreihaltung.<br />

Viele zusätzliche Dinge werden<br />

in diesen Bereichen abgestellt, da sich diese ja prächtig<br />

als Präsentationsflächen eignen.<br />

Nunmehr habe ich weiters gehört, dass es eine neue<br />

Richtlinie für die Fluchtweggestaltung bzw. deren<br />

Ausführungen und Randbedingungen geben soll. In<br />

dieser sollen sich auch die notwendigen Fluchtwegbreiten<br />

verändert haben.<br />

Können Sie mir darüber Auskunft geben?<br />

Antwort der Redaktion:<br />

Prinzipiell ist es richtig, dass es seit April 2007 die<br />

OIB – Richtlinie 4 gibt, welche sich mit der Nutzungssicherheit<br />

und Barrierefreiheit auseinandersetzt.<br />

In dieser Richtlinie wird z. B. auf die Erschließung, deren<br />

Durchgangsbreiten und -höhen, die notwendigen<br />

Türbreiten aber auch auf den Schutz vor Rutsch-, Stol-<br />

4/2008<br />

per- und Absturzunfällen (z.B. notwendige Geländer,...)<br />

eingegangen. Weiters werden auch Themen wie der<br />

Schutz vor Aufprallunfällen und herabstürzenden Gegenständen,<br />

der Verbrennungs- und Blitzschutz sowie<br />

zusätzliche Anforderungen an die barrierefreie Gestaltung<br />

von Bauwerken angeführt.<br />

Diese Richtlinie ist allerdings noch nicht in allen Teilbereichen<br />

in allen Bundesländern anerkannt und wird<br />

von den Arbeitsinspektoraten auch noch nicht als vollwertiger<br />

Ersatz zur bestehenden Arbeitsstättenverordnung<br />

bzw. dem ArbeitnehmerInnenschutzgesetz anerkannt.<br />

Die Weichen dürften aber in diese Richtung<br />

gestellt sein und es ist vermutlich nur noch eine Frage<br />

der Zeit, dass eine generelle Anerkennung folgt.<br />

Ungeachtet dieser Aussagen ist aber dennoch anzumerken,<br />

dass sich die Betreiber, Besitzer oder Nutzer<br />

von Objekten an bestehende behördliche Vorgaben<br />

(Bescheide) halten müssen und keinesfalls ohne Genehmigung<br />

von diesen Vorgaben abgegangen werden<br />

kann. Erst nach dezidierter Genehmigung können<br />

Veränderungen an den Fluchtweg- und Notausgangsparametern<br />

vorgenommen werden. Dies auch unter<br />

der Annahme, dass es in der OIB-Richtlinie in einigen<br />

Bereichen geringfügige Änderungen zu den bestehenden<br />

bisherigen Regulativen gibt.<br />

Das Team vom ADJUTUM VERLAG wünscht Ihnen ein erfolgreiches und gesundes Jahr 2009.<br />

Wir hoffen, dass wir Ihnen mit diesem Medium<br />

eine interessante und hochwertige Informationsquelle zur Verfügung stellen können.<br />

An dieser Stelle bedanken wir uns sehr herzlich bei unseren Autoren für Ihre Bereitschaft,<br />

uns Beiträge zur Verfügung zu stellen und bei unseren Inserenten für Ihre Unterstützung.<br />

Wir freuen uns auf weiterhin gute Zusammenarbeit im Jahr 2009!<br />

Michaela Haubl, Verlagsleitung<br />

Andrea Anna Schranz, Redaktion und Beratung


4/2008<br />

Sehr geehrte LeserInnen!<br />

Ein Jahr der <strong>Brandschutz</strong> News hat sich wieder<br />

dem Ende zugeneigt.<br />

Wir danken unseren Lesern, Interessenten,<br />

Beratern und natürlich den Mitarbeitern und Partnern<br />

für die Hilfe und Treue zur Gestaltung dieses Mediums.<br />

Ich möchte somit die überaus positiven Rückmeldungen<br />

und Mails an alle Beteiligten mit einem persönlichen<br />

Dankeschön weitergeben.<br />

In dieser Ausgabe beschäftigen wir uns mit diversen<br />

Normen und Rechtsmaterien, welche sich bereits<br />

oder in kurzer Zukunft ändern werden. Das derzeitige<br />

<strong>Brandschutz</strong>regelwerk befindet sich in reger Bewegung<br />

und die Brandschützer sind somit gefordert<br />

„am Ball“ zu bleiben.<br />

Mit 3. Mai 2010 endet die Koexistenzperiode österreichischer<br />

und europäischer Klassifizierungen. So<br />

sind dann z.B. diverse bisherige gültige oder ÖNOR-<br />

MEN der Reihe 3800 nicht mehr gültig. Wir wollen Sie<br />

auf diesen Umstand aufmerksam machen und einen<br />

Überblick über die Veränderungen gewähren.<br />

Einen ähnlichen Wissensbedarf gibt es bei der Verwendung<br />

CE - gekennzeichneter Bauprodukte. Di-<br />

INHALT<br />

editoriaL<br />

verse Wissenslücken haben es manchen Anwendern<br />

in der kürzeren Vergangenheit schwer gemacht, so<br />

manche Entscheidungen zu treffen.<br />

Schlussendlich befassen wir uns in dieser Ausgabe<br />

mit dem Thema „<strong>Brandschutz</strong> Heute“, einer Allgemeinbetrachtung<br />

diverser <strong>Brandschutz</strong>informationen.<br />

Ing. Manfred Görlich<br />

<strong>Brandschutz</strong> und Barrierefreiheit bei Aufzügen - ÖNORM B 2473 4<br />

ÖNORM EN 15493 4<br />

Universeller Protokollumsetzer zur Anbindung von<br />

Brandmeldeanlagen an Gebäudeleittechnik 5<br />

<strong>Brandschutz</strong> heute – ein Überblick 6<br />

Verwendung CE-gekennzeichneter Bauprodukte in Österreich<br />

Vierte Ausgabe der Baustoffliste ÖE 10<br />

Ende der Koexistenzperiode österreichischer und europäischer<br />

Klassifizierungen am 3. Mai 2010 12<br />

Feuerschutzabschlüsse in Lüftungsleitungen 14<br />

Die BETAfixss-Schulungsserie E 30, E 90 15<br />

Druckbelüftungsanlagen 16<br />

Aussenstelle Prüfstelle für <strong>Brandschutz</strong>technik Vorarlberg 19<br />

<strong>Brandschutz</strong> in Zügen 20<br />

Brandbekämpfungssystem im Tunnel 22<br />

Impressum:<br />

Verlag (meDIenInhaber):<br />

ADJUTUM Verlag, Michaela Haubl<br />

1230 Wien, Breitenfurter Str. 386<br />

Tel.: 01/890 48 78<br />

Fax: 01/890 48 78-15<br />

michaela.haubl@adjutum.at<br />

herausgeber:<br />

Prüfstelle für <strong>Brandschutz</strong>technik des österr.<br />

Bundesfeuerwehrverbandes GmbH.<br />

1050 Wien, Siebenbrunnengasse 21/5<br />

CheFreDaKTIOn / prOjeKTleITung:<br />

Ing. Manfred Görlich<br />

E-Mail: manfred.goerlich@adjutum.at<br />

Tel: 0676/848 966 203<br />

anZeIgenVerKauF:<br />

Andrea Schranz<br />

E-Mail: verkauf@adjutum.at<br />

Tel: 0676/848 966 202<br />

banKVerbInDung:<br />

Österreichische Verkehrskreditbank AG<br />

BLZ: 18190<br />

Konto-Nr.: 48506001003<br />

abO-Verwaltung:<br />

Tel.: 01/890 48 78<br />

Fax: 01/890 48 78-15<br />

office@adjutum.at<br />

3<br />

Ankündigungen, Empfehlungen sowie sonstige Beiträge<br />

und Berichte, für deren Veröffentlichung ein Entgelt geleistet<br />

wird, sind am Ende des Beitrages mit den Buchstaben<br />

„EB“ gekennzeichnet.


4<br />

NormeN, richtLiNieN uNd gesetze<br />

<strong>Brandschutz</strong> und Barrierefreiheit bei Aufzügen im Zuge<br />

der Harmonisierung bautechnischer Vorschriften<br />

Die neue ÖNORM B 2473<br />

Seit 25. April 2007 gibt es in Österreich ein Regelwerk<br />

zur Harmonisierung bautechnischer Vorschriften<br />

in Form der OIB-Richtlinien, die von der Generalversammlung<br />

des Österreichischen Instituts für Bautechnik<br />

(OIB) – zusammengesetzt aus Vertretern der<br />

Bundesländer – einstimmig beschlossen wurden. Auf<br />

Grund einer Entscheidung der Landesamtsdirektoren-<br />

Konferenz sollen diese Richtlinien nun von den Bundesländern<br />

als technische Regelwerke in die landesgesetzlichen<br />

Bestimmungen aufgenommen werden.<br />

Dieser Prozess ist in mehreren Bundesländern bereits<br />

abgeschlossen.<br />

ÖNORM EN 15493<br />

4/2008<br />

Für Aufzüge sind Anforderungen hinsichtlich des<br />

<strong>Brandschutz</strong>es in den OIB-Richtlinien 2 „<strong>Brandschutz</strong>“<br />

und 2.2 „<strong>Brandschutz</strong> bei Garagen, überdachten Stellplätzen<br />

und Parkdecks“ sowie hinsichtlich der Barrierefreiheit<br />

in der OIB-Richtlinie 4 „Nutzungssicherheit<br />

und Barrierefreiheit“ enthalten.<br />

Die neue ÖNORM B 2473 regelt die brandschutztechnische<br />

Maßnahmen bei Schachtzugängen von<br />

Aufzügen.<br />

Hier wird unter anderem detailiert auf die diversen<br />

möglichen Anwendungsfälle eingegangen.<br />

Weihnachten ist zwar vorbei. Kerzen haben aber immer Saison. So romantisch und stimmungsvoll<br />

Kerzenlicht auch ist, auf Sicherheit sollte man dabei achten, damit es nicht plötzlich unangenehme<br />

Überraschungen gibt.<br />

Beispiel für Warnhinweise auf<br />

Kerzen nach ÖNORM EN 15494<br />

Quelle: ON prm<br />

Wien (ON prm, 2008-03-17)<br />

Nun gibt es erstmals in der mehr als 2.000 Jahre<br />

langen Geschichte von Kerzen eine spezifische Europäische<br />

Norm, die sich mit Fragen der Feuersicherheit<br />

befasst: ÖNORM EN 15493.<br />

Sie legt unter anderem fest, dass die Flammenhöhe<br />

75 mm nicht übersteigen darf, wobei eine natürliche<br />

Schwankungsbreite berücksichtigt ist. Bei Teelichtern<br />

darf die Flamme nicht höher als 30 mm sein.<br />

Nach dem Auslöschen der Flamme darf der Docht<br />

längstens 20 Sekunden weiterglühen, und am Ende<br />

ihrer Brenndauer müssen Kerzen von selbst verlöschen.<br />

Weitere wichtige Themen sind Standsicherheit<br />

und so genanntes „sekundäres Entzünden“.<br />

Die Spezifikationen für das Rußverhalten finden<br />

sich in ÖNORM EN 15426. Bei dem Prüfverfahren<br />

wird der durch das Abbrennen entstehende Ruß<br />

auf einer Glasplatte gesammelt und danach in einer<br />

Messkammer die durch den Rußniederschlag entstehende<br />

Lichtschwächung bestimmt. Der daraus abgeleitete<br />

Rußindex macht Produkte unterschiedlicher<br />

Hersteller besser vergleichbar.<br />

Die Mindestsicherheitsinformationen, mit denen<br />

Kerzen beim Verkauf gekennzeichnet sein müssen,<br />

sowie zusätzliche optionale Sicherheitshinweise liefert<br />

ÖNORM EN 15494. Die Angaben können entweder<br />

in Form eines Symbols (siehe Grafik) oder als<br />

Text angebracht werden.


4/2008<br />

Honeywell Life Safety Austria GmbH liefert ab sofort<br />

das Multiprotokoll-Gateway optional zu seinen<br />

ESSER by Honeywell Brandmeldeanlagen und sorgt<br />

so für die Umsetzung des Brandemeldetechnikprotokolls<br />

in Standard-Softwareprotokolle für die Kommunikation<br />

zur übergeordneten Gebäudeleittechnik<br />

sowie zu Geräten anderer Hersteller. Folgende Protokolle<br />

werden unterstützt:<br />

- BACnet<br />

- EIB/Instabus<br />

- LONTalk<br />

- Modbus IP<br />

- OPC<br />

- auch herstellerspezifische Protokolle können implementiert<br />

werden<br />

betriebLicher braNdschutz<br />

hoNeyweLL<br />

Universeller Protokollumsetzer zur Anbindung<br />

von Brandmeldeanlagen an Gebäudeleittechnik<br />

Innerhalb komplexer, technischer Gebäudenetzwerke kommt es häufig vor, dass ein Datentransfer<br />

zu übergeordneten Stellen benötigt wird. Eine kostengünstige Möglichkeit bietet nun<br />

das Multiprotokoll-Gateway. Dieses Gerät ist eine Kombination aus Hardware und Software mit<br />

fest integrierten Standardprotokollen.<br />

Multiprotokoll-Gateway<br />

SEI<br />

Gebäudeleittechnik<br />

WINMAGplus-<br />

Touch-Panel<br />

essernet ® IGIS-LOOP<br />

esserbus ®<br />

Kommunikationskoppler<br />

Serielle Anbindung Ethernet<br />

Multiprotokoll-Gateway<br />

IGIS-LOOP-Controller<br />

Löschmittel-Ansteuereinrichtung<br />

Somit unterstützt erstmals auch die Brandmeldetechnik<br />

alle in der Gebäudetechnik<br />

standardisierten Protokolle.<br />

Die Grundkonfiguration erfolgt über einfaches Einlesen<br />

der Projektdaten aus der ESSER by Honeywell<br />

Programmier-software Tools8000 und das Konvertieren<br />

dieser editierbaren Projektdaten in die Datenobjekte des<br />

jeweiligen Zielprotokolls. Hierbei gelten für einen Meldepunkt<br />

(z. B. einen Brandmelder) die Zustände Alarm,<br />

Störung und Abschaltung als jeweils ein Informationspunkt,<br />

dessen Status mittels des gewählten Protokolls<br />

übermittelt werden kann. Während der Projektierung<br />

ist es auf einfache Weise möglich, die Liste der Meldepunkte<br />

zu editieren. Da in vielen Fällen nicht alle Informationen<br />

des Brandmeldenetzes an eine<br />

übergeordnete Leittechnik übermittelt werden<br />

sollen, lässt sich so die Anzahl der Informationspunkte,<br />

die durch das Gateway übertragen<br />

werden, auf das gewünschte Maß reduzieren.<br />

Web-Server integriert<br />

Das Multiprotokoll-Gateway besitzt eine zugriffsgeschützte<br />

Web-Benutzeroberfläche mit<br />

eigener Benutzerverwaltung. Dadurch wird<br />

sowohl eine Ferndiagnose ermöglicht als<br />

auch die Zustandabfrage aller Datenpunkte.<br />

Beim Einsatz entsprechender ESSER-Baugruppen<br />

kann auch das Schalten über das<br />

Gateway ohne zusätzliche Software realisiert<br />

werden. Die Anbindung des Multiprotokoll-<br />

Gateways erfolgt auf einfache Weise mit Standardkomponenten<br />

von ESSER by Honeywell.<br />

Auch eine Einbindung in bereits installierte<br />

ESSER by Honeywell Brandmeldeanlagen ist<br />

möglich.<br />

Honeywell Life Safety<br />

www.hls-austria.com<br />

5


6<br />

betriebLicher braNdschutz braNdschutz<br />

<strong>Brandschutz</strong> heute – ein Überblick<br />

Dipl.-Ing. Frank Peter<br />

In Wien herrscht eine rege Bautätigkeit. Neben<br />

vielen Wohn-, Büro- und Geschäftsbauten sind in<br />

den letzten Jahren auch mehrere Hochhäuser in<br />

den Himmel gewachsen.<br />

Die meisten Gebäude weisen hinsichtlich der Nutzung<br />

ähnliche Strukturen auf. Im unterirdischen Bereich<br />

befinden sich Tiefgaragen und Technikräume.<br />

Im Sockelbereich der unteren Ebene befinden sich<br />

ein- oder mehrgeschossige Shopping-Malls. Daran<br />

schließen Büroetagen und/oder Wohnanlagen an.<br />

Schutzziele<br />

Um die Schutzziele in einem Gebäude zu erreichen,<br />

sind unter Berücksichtigung gebäudespezifischer Risikomerkmale<br />

spezielle brandschutztechnische Maßnahmen<br />

und Einrichtungen erforderlich. Die Schutzziele<br />

umfassen den Personenschutz (Warnung und<br />

Alarmierung, Begrenzung der vom Brand betroffenen<br />

Personen, Flucht bzw. Rettung von Personen), den<br />

Umgebungsschutz (Brandübertragung, Gefährdung<br />

der Nachbarschaft durch Brandübertragung und Einsturz<br />

des Gebäudes), den Sachgüterschutz (Verlust<br />

von Inventar und Wissen, Verlust des Gebäudes, Betriebsausfall)<br />

und den Schutz der Einsatzkräfte (Verhinderung<br />

der Entstehung eines unbeherrschbaren<br />

Großbrandes).<br />

Vorbeugender <strong>Brandschutz</strong><br />

Die an Gebäude gestellten Anforderungen können<br />

in die Bereiche „Baulicher <strong>Brandschutz</strong>“, „Betriebstechnischer<br />

<strong>Brandschutz</strong>“ und „Betrieblicher <strong>Brandschutz</strong>“<br />

unterteilt werden. In diesem Artikel sollen<br />

nicht nur die wichtigsten einzelnen <strong>Brandschutz</strong>maßnahmen<br />

aufgezählt, sondern deren Erfordernis und<br />

Hintergründe kurz erklärt werden.<br />

Grundlagen des Vorbeugenden <strong>Brandschutz</strong>es<br />

Vor allem in den Bau- und Arbeitnehmerschutzgesetzen<br />

finden sich detaillierte Anforderungen hinsichtlich<br />

des Vorbeugenden <strong>Brandschutz</strong>es. Für den<br />

Sachverständigen sind vor allem die neu erschienen<br />

OIB Richtlinien, Technischen Richtlinien Vorbeugender<br />

<strong>Brandschutz</strong> (TRVB), und die Österreichischen<br />

Normen (ÖNORM) von Bedeutung.<br />

Baulicher <strong>Brandschutz</strong><br />

3/2008 4/2008<br />

Brandabschnitte und Rauchabschnitte<br />

Die maximal zulässige Brandabschnittsfläche ist<br />

in den Baugesetzen unterschiedlich geregelt. Gemäß<br />

OIB Richtlinie 2 „<strong>Brandschutz</strong>“ sind bei Bürogebäuden<br />

Brandabschnitte bis zu 1600 m² möglich.<br />

Ungeachtet dessen müssen jede Wohn- oder Büroeinheit,<br />

Stiegenhäuser sowie Räume besonderer<br />

Verwendung, wie z.B. Müllräume und Installationsschächte,<br />

einen eigenen Brandabschnitt bilden.<br />

In zunehmendem Maße ist jedoch auch Rauchkontrolle<br />

nicht nur für den Personenschutz sondern<br />

auch für den Sachwertschutz von Bedeutung.<br />

In den meisten größeren Brandfällen übersteigt<br />

der Rauchgasschaden den reinen Brandschaden.<br />

Pulm nennt in seinem Buch Falsche Taktik<br />

– Große Schäden als Beispiel den Brand in der<br />

Fachhochschule in Karlsruhe, bei welchem der<br />

reine Brandschaden etwa 250.000 EUR und der Rauchgasschaden<br />

etwa 50 Mio. EUR betrug. D.h. der Brandschaden<br />

betrug ca. 0,5 % des Rauchgasschadens.<br />

Daraus ergibt sich die Notwendigkeit einer konsequenten<br />

Rauchabschnittsbildung innerhalb von<br />

Brandabschnitten. Die Herstellung von möglichst kleinen<br />

Rauch- und Brandabschnitten stellt eine bewährte<br />

störungsunanfällige <strong>Brandschutz</strong>maßnahme, welche<br />

auch im Nachhinein durchgeführt werden kann, dar.<br />

Blick auf die Donau-City


4/2008<br />

Flucht- und Rettungswege<br />

Der Personenschutz und somit die Möglichkeit zur<br />

Flucht bzw. Rettung der durch Feuer und Rauch gefährdeten<br />

Personen stellt aus Sicht des <strong>Brandschutz</strong>planers<br />

das wichtigste Schutzziel dar. Die Fluchtwegsituation<br />

kann durch die Unterteilung von Gängen in<br />

kurze Rauchabschnitte, durch den Stiegenhäusern<br />

vorgelagerte belüftete Schleusen und Sicherheitsstiegenhäusern<br />

wesentlich verbessert werden.<br />

Gemäß OIB Richtlinie 2 darf kein Punkt eines Aufenthaltsraumes<br />

mehr als 40 m von einem Stiegenhaus<br />

gemäß Arbeitsstättenverordnung von einem<br />

gesicherten Fluchtweg (nicht zwangsweise das<br />

Stiegenhaus) entfernt sein. Beim Stiegenhaus und<br />

beim gesicherten Fluchtweg handelt es sich um<br />

brandschutztechnisch abgetrennte Verbindungswege,<br />

die über Einrichtungen zur Rauchfreihaltung,<br />

Rauchverdünnung und/oder Rauchabfuhr verfügen.<br />

Gemäß OIB Richtlinie 2 benötigt jedes Gebäude<br />

einen 1. und 2. Flucht- und Rettungsweg oder<br />

einen „gesicherten“ Fluchtweg, dessen Ausführung<br />

von der Gebäudeklasse abhängig ist.<br />

Die Rettung von Personen mit Steigrettungsgeräten<br />

der Feuerwehr ist i. a. nur bei niedrigen Häusern<br />

(Fluchtniveau kleiner als 22 m) und bei einer begrenz-<br />

Rivergate<br />

ten Anzahl von Personen möglich. Diesen Umständen<br />

wird z.B. in der ONR 22000 „<strong>Brandschutz</strong> in Hochhäusern“<br />

durch die Errichtung von Sicherheitstreppenhäusern<br />

(außenliegend oder innenliegend mit Druckbelüftungsanlage)<br />

Rechnung getragen.<br />

Betriebstechnischer <strong>Brandschutz</strong><br />

Brandmeldeanlage<br />

In erster Linie dienen Brandmeldeanlagen und<br />

Alarmierungseinrichtungen dem Personenschutz.<br />

Grundsätzlich sollte jede Wohnung mit Brandmeldern,<br />

wie z. B. mit sogenannten „Homemeldern“<br />

überwacht werden. Die jährlich zu beklagenden<br />

Brandopfer finden sich vor allem im privaten Wohn-<br />

Florido-Tower<br />

braNdschutz<br />

hausbereich. Diesem Umstand wurde auch in der OIB<br />

Richtlinie 2 durch die verpflichtende Installation von<br />

Rauchwarnmeldern in Wohnungen Rechnung getragen.<br />

In Gebäuden mit großen Menschenansammlungen<br />

oder hoher Personenbelegung, wie z. B. Einkaufszentren,<br />

Hochhäuser etc. sind automatische Brandmeldeanlagen<br />

und Alarmweiterleitung an eine Brandmeldestelle<br />

jedenfalls erforderlich. In Bürohäusern<br />

gehören sie heutzutage zur Standardausstattung.<br />

Automatische Brandmeldeanlagen übernehmen<br />

mehrere wichtige Aufgaben. Durch die Brandfrüherkennung<br />

erfolgt die Warnung der vom Brand betroffenen<br />

Personen und gleichzeitig die Alarmierung der<br />

Feuerwehr. Weiters löst sie durch Brandfallsteuerun-<br />

Hochhaus Neue Donau<br />

7


8<br />

braNdschutz<br />

gen wichtige brandschutztechnische Einrichtungen<br />

aus: Rauch- und Wärmeabzugs-Anlagen, Druckbelüftungsanlagen<br />

werden aktiviert, <strong>Brandschutz</strong>klappen<br />

und durch Feststellvorrichtungen offen gehaltene<br />

Türen werden geschlossen, Aufzüge fahren automatisch<br />

in das Ausgangsgeschoß und bleiben mit offenen<br />

Türen stehen, ...<br />

Unter der Voraussetzung, daß zweckmäßige Mittel<br />

der der Ersten und Erweiterten Löschhilfe vorhanden<br />

sind, das Personal in deren Umgang unterwiesen ist<br />

und die Interventionszeit der Feuerwehr kurz ist, kann<br />

eine wirksame Brandbekämpfung sehr oft im Brandentstehungsstadium<br />

erfolgen, so daß bei entsprechender<br />

Rauchabschnittsbildung größere Sachschäden<br />

vermieden werden können.<br />

Naßsteigleitungen und Wandhydranten<br />

Naßsteigleitungen mit Wandhydranten dienen der<br />

Ersten und Erweiterten Löschhilfe. Die anwesenden<br />

Personen können unter Beachtung der Eigengefährdung<br />

Löschmaßnahmen durchführen. Die Verwendung<br />

von Wandhydranten fällt sehr leicht, da er<br />

Ähnlichkeit mit einem jedermann bekannten und vertrauten<br />

Gerät - dem Gartenschlauch auf einer Haspel<br />

- besitzt. Der große Vorteil von Wandhydranten gegenüber<br />

Tragbaren Feuerlöschern liegt an der beinahe<br />

unbegrenzten Menge des Löschmittels.<br />

Durch einen Anschluss für die feuerwehreigenen<br />

Schläuche tragen sie zudem für eine rasche Brandbekämpfung<br />

durch die Feuerwehr bei und es müssen<br />

i.a. keine Schläuche im Stiegenhaus, welche zu einer<br />

Behinderung der Flucht führen (Stolpergefahr), ausgelegt<br />

werden.<br />

Sprinkleranlage<br />

Sprinkleranlagen sind eine bewährte zuverlässige<br />

Löscheinrichtung (im Grunde genommen wurden<br />

sie vor mehr als 150 Jahren erfunden). Sie werden<br />

vor allem dort eingesetzt, wo die Gefahr besteht,<br />

www.willenig.at<br />

Wienerstraße 18<br />

4481 Asten<br />

Town-Town<br />

4/2008<br />

daß bis zum Einsetzen von effizienten Löschmaßnahen<br />

bereits ein schwer beherrschbarer Brand entstanden<br />

ist. Dies ist bei Gebäuden mit sehr großen<br />

Brandabschnitten oder/und der Gefahr der schnellen<br />

Brandausbreitung sowie bei komplexen Gebäuden<br />

mit langen Angriffswegen der Fall. Aus diesem Grund<br />

sind z. B. bei großen Einkaufszentren und jedenfalls<br />

bei Hochhäusern mit einem Fluchniveau von mehr<br />

als 32 m Sprinkleranlagen notwendig. Sie dienen<br />

auch als Kompensationsmaßnahme bei fehlenden<br />

Brandüberschlagswegen und geringem Brandwiderstand<br />

von Bauteilen (i.a. jedoch nicht bei Tragkonstruktionen).<br />

Der Einsatz von Sprinkleranlagen öffnet<br />

der Architektur hinsichtlich der Bauweise und der<br />

Baustoffe unzählige Entfaltungsmöglichkeiten.<br />

Rauch- und Wärmeabzugsanlagen<br />

Brand- und Rauchabschnitte mit großen Grundflächen,<br />

wie sie vor allem bei Verkaufsstätten vorkommen,<br />

müssen mit einer Rauch- und Wärmeabzugsanlage<br />

zur Fluchtwegsicherung ausgestattet werden.<br />

Sie dient für eine gewisse Zeit zur Sicherstellung einer<br />

raucharmen Schicht, um die Flucht von Personen<br />

zu ermöglichen, erleichtert<br />

der Feuerwehr die Brandbekämpfung<br />

und bewirkt<br />

eine Reduzierung von<br />

Rauchgasschäden. Prinzipiell<br />

unterscheidet man nach<br />

der Wirkungsweise zwischen<br />

natürlichen Rauch-<br />

und Wärmeabzugsanlagen<br />

und mechanischen Rauch-<br />

E-Mail: office@willenig.at<br />

Tel.: 07224/66 373-0<br />

Fax: 07224/67 135<br />

und Wärmeabzugsanlagen.<br />

Brandrauchabsauganlagen<br />

gemäß ÖNORM H<br />

6029 sind Rauchverdünnungsanlagen<br />

und daher


42008<br />

Wienerberg<br />

i.a. nicht für den Personenschutz, bedingt für den<br />

Sachwertschutz und zur Unterstützung eines Feuerwehreinsatzes<br />

geeignet, da durch sie keine rauchfreie<br />

Schicht sichergestellt werden kann. Im wesentlichen<br />

benötigt jeder Raum unabhängig von seiner Größe<br />

eine „Rauch- und Wärmeabzugsanlage“, seien es<br />

händisch öffenbare Fenster oder eine dimensionierte<br />

Rauch- und Wärmeabzugsanlage.<br />

Druckbelüftungsanlagen<br />

Druckbelüftungsanlagen (DBA) dienen zur Rauchfreihaltung<br />

von Fluchtwegen wie z.B. Stiegenhäuser<br />

(geschützte Bereiche). Sie verhindern das Eindringen<br />

von Rauch in geschützte Bereiche durch Überdruck.<br />

Die Dimensionierung der DBA soll im wesentlichen<br />

bei geschlossenen Türen einen Überdruck von 50 Pa<br />

(Druckkriterium) vom Stiegenhaus zur Nutzung und<br />

bei offenen Türen eine Luftströmung vom Stiegenhaus<br />

zur Nutzung (Strömungskriterium) gewährleisten.<br />

Die erforderliche Strömungsgeschwindigkeit ist<br />

vom verfolgten Konzept abhängig und beträgt 1 m/s<br />

bzw. 2 m/s. Die Dimensionierung einer DBA ist von<br />

den baulichen Begebenheiten und von feuerwehrtaktischen<br />

Gesichtspunkten abhängig.<br />

Funktionserhalt der brandschutztechnischen Einrichtungen<br />

Um die Funktion der brandschutztechnischen Einrichtungen<br />

zu erhalten, müssen diese grundsätzlich<br />

an eine Notstromversorgung angeschlossen sein. An<br />

die Steuer- und Kraftleitungen werden je nach Erfordernis<br />

Anforderungen an die Brandwiderstandsdauer<br />

gestellt. Sicherheitstechnische Einrichtungen, die zur<br />

Durchführung des Feuerwehreinsatzes notwendig<br />

braNdschutz<br />

sind oder welche Flucht und Rettungsmöglichkeiten<br />

gewährleisten, müssen i. a für einen Funktionserhalt<br />

von 90 min ausgelegt werden.<br />

Betrieblicher <strong>Brandschutz</strong><br />

Sicherheitstechnische Einrichtungen müssen einer Abnahmeprüfung<br />

und periodischen Revisionen durch eine<br />

akkreditierte Überwachungsstelle unterzogen werden.<br />

Die regelmäßige Kontrolle und Wartung obliegt dem<br />

Betreiber. Hiefür wird eine <strong>Brandschutz</strong>organisation<br />

eingerichtet. <strong>Brandschutz</strong>beauftragte erarbeiten eine<br />

<strong>Brandschutz</strong>ordnung, führen Kontrollen durch und veranlassen<br />

Wartungsarbeiten.<br />

<strong>Brandschutz</strong>pläne dienen besonders in Verbindung<br />

mit einer Brandmeldeanlage dem raschen Auffinden<br />

der Brandstelle und erleichtern die Orientierung bei<br />

komplexen Gebäudestrukturen.<br />

Resüme<br />

Trotz aufwendiger Sicherheitstechnik ist es nicht<br />

möglich, ein größeres Schadensereignis mit Sicherheit<br />

auszuschließen. Durch eine gebäudespezifische<br />

Auswahl der beschriebenen <strong>Brandschutz</strong>maßnahmen<br />

kann unter Beachtung der Wirtschaftlichkeit das Brandrisiko<br />

auf ein vertretbares Maß reduziert werden. Es<br />

ist jedoch jedes Gebäude gesondert zu betrachten,<br />

generelle Aussagen sind i. a nicht möglich.<br />

Geboren in Bregenz am 11.03.1965<br />

Studium Maschinenbau - Verfahrenstechnik<br />

an der Technischen Universität<br />

Wien; von 1995 bis 2007 Offizier<br />

bei der Berufsfeuerwehr Wien;<br />

Lehrbeauftragter an der Technischen<br />

Universität Wien; Mitarbeiter der<br />

Prüfstelle für <strong>Brandschutz</strong>technik;<br />

Mitarbeit in diversen Ausschüssen<br />

des Österr. Normungsinstitutes, im TRVB-Arbeitskreis und<br />

des ÖBFV; Nationale und internationale Vortragstätigkeiten.<br />

Seit 2007 Ziviltechniker; Gründung der brandRat ZT<br />

GesmbH <strong>Brandschutz</strong> Consulting und Engineering.<br />

Kontakt:<br />

Dipl.-Ing. Frank Peter<br />

T: +43 1 581 08 67<br />

F: +43 1 581 08 67 15<br />

E: brandrat@brandrat.at<br />

9


10<br />

NormeN, richtLiNieN uNd gesetze<br />

Verwendung CE-gekennzeichneter Bauprodukte in<br />

Österreich – Vierte Ausgabe der Baustoffliste ÖE<br />

Die mit Jänner 2007 erlassene Baustoffliste ÖE wird durch diese Neuausgabe abgelöst.<br />

Die Mehrzahl der Bauprodukte, mit denen der Planer, der Bausachverständige, die Baubehörde,<br />

und nicht zuletzt der öffentliche Bauträger sowie der private „Häuselbauer“ im täglichen Leben<br />

zu tun haben, sind nun schon mit der CE-Kennzeichnung versehen.<br />

Wichtig zu wissen ist auch, dass hierbei<br />

nicht zwischen öffentlichen und privaten<br />

Bauvorhaben zu unterscheiden ist. Die CE-<br />

Kennzeichnungsverpflichtung gilt allgemein. Mit der<br />

Baustoffliste ÖE werden nun für diese CE-gekennzeichneten<br />

Produkte die in Österreich geltenden Verwendbarkeitsbestimmungen<br />

definiert.<br />

Was ist neu in der vierten Ausgabe der Baustoffliste<br />

ÖE? Zur leichteren Lesbarkeit der Baustoffliste<br />

ÖE (Schlagwort: „Small is beautiful“) sind allgemeine<br />

Verwendbarkeitsbestimmungen nun in einer eigenen<br />

Anlage B 4 zusammengefasst und es wird in<br />

den einzelnen Produktabschnitten lediglich darauf<br />

verwiesen. Neu aufgenommen wurden harmonisierte<br />

Normen für die Produktgruppen „Türen, Tore und<br />

Fenster“ und „Bauprodukte aus Beton, Stahlbeton<br />

und Spannbeton“. Weiters wurde die Produktgruppe<br />

„Heizungs- und Feuerungsanlagen“ ergänzt und<br />

komplettiert. In der Produktgruppe „Holzwerkstoffe<br />

und andere Plattenwerkstoffe“ finden sich nun auch<br />

Verwendungsbestimmungen für eine vorliegende Europäische<br />

technische Zulassung. Ebenso wurden im<br />

Bereich Dämmstoffe die zusätzlichen zwischenzeitlich<br />

erteilten Europäischen technischen Zulassungen aufgenommen.<br />

Selbstverständlich wurde mit dieser Ausgabe der<br />

Baustoffliste ÖE auch dem Aktualisierungsbedarf,<br />

hervorgerufen durch zahlreiche Ergänzungen zu bereits<br />

bestehenden harmonisierten Normen, Rechnung<br />

getragen. Details zu den Änderungen sind den einleitenden<br />

Bemerkungen zur Baustoffliste ÖE angeführt.<br />

Die vierte Ausgabe der Baustoffliste ÖE tritt am 7.<br />

November 2008 in allen neun Bundesländern in Kraft.<br />

Herausgeber ist das Österreichische Institut für<br />

Bautechnik (OIB), bei dem Sie die Baustoffliste auch<br />

beziehen können.<br />

Was heißt „Baustoffliste ÖE“?<br />

4/2008<br />

Die Baustoffliste ÖE ist eine Verordnung des Österreichischen<br />

Instituts für Bautechnik im Auftrag der<br />

Bundesländer und gilt in allen Bundesländern in ihrem<br />

Wirkungsbereich. Durch das Burgenländische<br />

Bauprodukte- und Akkreditierungsgesetz 2007 erlangt<br />

mit dieser Neuausgabe die Baustoffliste ÖE erstmals<br />

auch in diesem Bundesland Geltung.<br />

Die Bestimmungen dieser Baustofflisten-Verordnung<br />

müssen bei Verwendung solcher Bauprodukte<br />

eingehalten werden. Und zwar unabhängig davon,<br />

wo die Produkte erzeugt worden sind – ob im Inland<br />

oder im Ausland. Das bedeutet zum Beispiel, dass die<br />

Bestimmungen aus der Baustoffliste ÖE nicht nur für<br />

Fangsysteme aus einem österreichischen Herstellwerk<br />

gelten, sondern natürlich auch für solche, die in<br />

den Niederlanden produziert werden. Gleiches gilt für<br />

Zuschlagstoffe, die zum Beispiel aus dem grenznahen<br />

Raum nach Österreich geliefert werden. Die Baustoffliste<br />

ÖE gilt ausschließlich für Produkte, die die CE-<br />

Kennzeichnung tragen.<br />

Wann gilt die Baustoffliste ÖE?<br />

Die vierte Ausgabe der Baustoffliste ÖE tritt mit 7.<br />

November 2008 in Kraft. In den Bundesländern werden<br />

in den Amtsblättern auch die entsprechenden<br />

Kundmachungen durchgeführt.<br />

Mit der neuen Baustoffliste ÖE („4. Ausgabe der<br />

Baustoffliste ÖE“) wird die aus dem Jahre 2007 stammende<br />

dritte Ausgabe ersetzt.<br />

Wozu ist die Baustoffliste ÖE überhaupt notwendig?<br />

Auf europäischer Ebene liegen für viele Produktbereiche<br />

im Bauwesen harmonisierte Normen vor, die<br />

entsprechend den CEN-Regeln auch in das nationale


4/2008<br />

Normenwerk übernommen wurden. Ebenso liegen<br />

Leitlinien für Europäische technische Zulassungen<br />

(ETAG) vor. Bauprodukte, die diesen Regelwerken<br />

entsprechen, müssen die CE-Kennzeichnung tragen.<br />

Die Baustoffliste ÖE ist ein für die Bundesländer<br />

einheitliches Regelwerk (Verordnung), in dem die<br />

Verwendungsbestimmungen und Leistungsanforderungen<br />

für CE-gekennzeichnete Bauprodukte festgelegt<br />

werden. Und zwar in der Art, dass zum Beispiel<br />

eine Auswahl aus den nach der harmonisierten Norm<br />

möglichen Klassen getroffen wird.<br />

Zwei Beispiele:<br />

• In der Baustoffliste ÖE wird festgelegt, welche Toleranzklassen<br />

nach der ÖNORM EN 771-1 für die<br />

Brutto-Trockenrohdichte von Mauersteinen für Österreich<br />

zulässig sind.<br />

• Für Abgasanlagen nach den einschlägigen harmonisierten<br />

Normen werden die in Österreich zulässigen<br />

Druckklassen für die Gasdichtheit festgelegt.<br />

Es ist ein Irrtum, dass bei Vorliegen der CE-Kennzeichnung<br />

sich die Behörden und Planer nicht mehr<br />

über den Anwendungsbereich des Produktes Gedanken<br />

machen müssen.<br />

Mit der Baustoffliste ÖE wird Behörden, Planern<br />

und Verwendern ein Instrumentarium in die Hand<br />

gegeben, um die Verwendbarkeit dieser Bauprodukte<br />

mit den gesetzlichen Anforderungen an Bauwerke<br />

abstimmen zu können.<br />

Fachhochschule St. Pölten (NÖ)<br />

09:00 - 15:00 Uhr<br />

<strong>Brandschutz</strong> -Fachausstellung<br />

9./10. Februar 2009<br />

NormeN, richtLiNieN uNd gesetze<br />

Bezug der 4. Ausgabe der Baustoffliste ÖE<br />

Die Verordnung über die Baustoffliste ÖE wird als<br />

Sonderheft Nr. 8 im Rahmen der Mitteilungen des<br />

Österreichischen Instituts für Bautechnik OIB aktuell<br />

herausgegeben.<br />

Offene Fragen zum Thema und Klarstellungen zu<br />

den einzelnen Produktgruppen werden in regelmäßigen<br />

Abständen in gesonderten Fachbeiträgen<br />

über die Baustoffliste ÖE in OIB aktuell erläutert.<br />

Bestellungen sind direkt an das Österreichische<br />

Institut für Bautechnik, Schenkenstraße 4, A-1010<br />

Wien, Tel: + 43/1/533 65 50, Fax: + 43/1/533 64 23,<br />

E-Mail: mail@oib.or.at, zu richten.<br />

Detaillierte Informationen zur Baustoffliste ÖE sind<br />

auch auf der Website des OIB (www.oib.or.at) zu finden.<br />

Rückfragen an:<br />

Dipl.-Ing. Dr. Rainer Mikulits (DW 10)<br />

Dipl.-Ing. Dr. Georg Kohlmaier (DW 20)<br />

Österreichisches Institut für Bautechnik (OIB), Schenkenstraße 4<br />

1010 Wien<br />

Tel.: +43/1/533 65 50, Fax: +43/1/533 64 23<br />

E-Mail: mail@oib.or.at, Homepage: www.oib.or.at<br />

Wien, Oktober 2008<br />

Autor:<br />

Dipl.-Ing. Dr. Rainer Mikulits,<br />

Geschäftsführer des Österreichischen<br />

Instituts für Bautechnik<br />

http://www.fse.at/tagung<br />

55 Aussteller - bei der Fachausstellung<br />

alle <strong>Brandschutz</strong>produkte an einem Ort<br />

<strong>Brandschutz</strong>glas, Fassadenkonstruktionen, Rauch- und Wärmeabzugsanlagen, Sicherheitsschränke, <strong>Brandschutz</strong>verteiler,<br />

<strong>Brandschutz</strong>klappen, Brandrohrmanschetten, <strong>Brandschutz</strong>- und Rauchschutztüren, <strong>Brandschutz</strong>beschichtung,<br />

Brandabschottungen, Lüftungskanäle, Brandmeldeanlagen, Löschanlagen, Fluchtwegskennzeichnung,<br />

Fluchttürsysteme, Mobile Feuerlöschgeräte, tragbare Feuer lö scher, Wandhydranten, etc. ...<br />

Eintritt frei!<br />

11


12<br />

NormeN, richtLiNieN uNd gesetze<br />

Ende der Koexistenzperiode österreichischer und<br />

europäischer Klassifizierungen am 3. Mai 2010<br />

Im Jahr 2000 sind im Amtsblatt der Europäischen<br />

Union ENTSCHEIDUNGEN DER KOMMISSION hinsichtlich<br />

der Klassifi zierung des Brandverhaltens von<br />

Bauprodukten zur Durchführung der Richtlinie 89/106/<br />

EWG (Bauproduktenrichtlinie) veröffentlicht worden.<br />

Spätestens seit diesem Zeitpunkt sind die Grundzüge<br />

des neuen Klassifizierungswesens bekannt. Die Reaktionen<br />

der Interes sensgruppen Behörden, Wissenschaft<br />

und Wirtschaft waren bisher bescheiden. Umso<br />

wichtiger erscheint zum wiederholten Male auf das<br />

Ende der Koexistenz nationaler und europäischer Klassifizierungen<br />

am 3. Mai 2010 zu verweisen. Dies umso<br />

mehr als bislang 4 Bundesländer die OIB-Richtlinien –<br />

basierend auf den europäischen Klassifizierungen - für<br />

den <strong>Brandschutz</strong> übernommen haben.<br />

Problemstellung<br />

Die Beurteilung der Brennbarkeit und der Brandnebenerscheinungen<br />

wie Qualmbildung und Tropfenbildung<br />

von Baustoffen – gemeinsam als Brandver halten<br />

bezeichnet - und des Brandwiderstandes von Bauteilen<br />

unterlag in den letzten Jahren großen Veränderungen.<br />

Baustoffe<br />

So waren bis zum 31. Dezember 2003 die ÖNORMen<br />

B 3800-1 und B 3810 zur Prüfung und Klassifizierung<br />

des Brandverhaltens von Baustoffen gültig. Mit diesem<br />

Tag wurden die beiden Normen zurückgezogen<br />

und durch die ÖNORM EN 13501-1 ersetzt. Diese Klassifizierungsnorm<br />

regelt die Klassifizierung von Bauprodukten<br />

in mittlerweile 21 Klassen, wobei 7 Klassen<br />

für Bauprodukte mit Ausnahme von Bodenbelägen,<br />

7 Klassen für Bodenbeläge und 7 Klassen für lineare<br />

Bauprodukte (Rohrisolierungen) zur Verfügung stehen<br />

(siehe dazu ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION vom<br />

8. Februar 2000 zur Durchführung der Richtlinie 89/106/<br />

EWG des Rates im Hinblick auf die Klassifizierung des<br />

Brandverhaltens von Bauprodukten). Die Anwendbarkeit<br />

aller Klassifizierungen – gleichgültig ob alt oder<br />

neu – ist für jene Bundesländer, die die OIB-Richtlinien<br />

noch nicht in ihre landesrechtlichen Bestimmungen<br />

implementiert haben, uneingeschränkt sichergestellt.<br />

Damit sind alte Klassifizierungen (zumeist in Prüfbe-<br />

4/2008<br />

richten enthalten) bis zum Ablauf ihrer Gültigkeit anwendbar.<br />

Liegen zu einem Produkt nur neue europäische<br />

Klassifizierungen vor, kann die ÖNORM B 3806<br />

zum Nachweis der Anwend barkeit im Sinne des Standes<br />

der Technik herangezogen werden. Auf Grund der<br />

Techniknovelle 2007 in Verbindung mit der Wiener<br />

Bautechnikverordnung kommt etwa in Wien uneingeschränkt<br />

die ÖNORM B 3806 zur Anwendung.<br />

Bauteile<br />

Wendet man sich nun dem Bereich des Brandwiderstandes<br />

zu, der auf Basis der europäischen Normen<br />

nunmehr Feuerwiderstand genannt wird (aufgrund<br />

der Übersetzungen der englischen Fassungen durch<br />

DIN und den in Deutschland gebräuchlichen terminus<br />

technicus „Feuerwiderstand“ in Analogie zum in<br />

Österreich gebräuchlichen „Brandwiderstand“), bietet<br />

sich eine grundsätzlich andere Situation.<br />

Insbesondere die beiden Basisnormen ÖNORM B<br />

3800-2 und B 3800-3 haben mit dem Erscheinen der<br />

ÖNORM EN 13501-2 zurückgezogen werden müssen.<br />

Die wesentlichen Inhalte dieser Norm waren seit der<br />

ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION vom 3. Mai 2000<br />

zur Durchführung der Richtlinie 89/106/EWG des Rates<br />

im Hinblick auf die Klassifizierung des Feuerwiderstands<br />

von Bauprodukten, Bauwerken und Teilen bekannt.<br />

Leider sind bis zum heutigen Tage noch immer<br />

nicht alle Prüfnormen zu dieser Klassifizierungsnorm<br />

erschienen. Die Tatsache des Vorhandenseins von<br />

Prüfnormen zu einzelnen Bauprodukten wurde durch<br />

die verschiedenen Fachnormenausschüsse des ON unterschiedlich<br />

gelöst. Als Beispiele, wie unterschiedlich<br />

vorge gangen werden kann, seien das ON-Komittee<br />

227 – zuständig für <strong>Brandschutz</strong>türen und –tore – und<br />

141 – zuständig für <strong>Brandschutz</strong>klappen und Luftleitungen<br />

– erwähnt. So hat das ON-K 227 bereits zum<br />

Jahreswechsel 2001/02 neue nationale Produktnormen<br />

auf Basis europäischer Prüfungen ver fasst und verabschiedet.<br />

Im ON-K 141 war man zwar hinsichtlich der<br />

<strong>Brandschutz</strong>klappen bezüglich der Verfassung einer<br />

neuen nationalen Produktnorm ähnlich schnell, alleine<br />

die Herausgabe einer ähnlichen ÖNORM verzögerte<br />

sich bis 2007/08. Zu den Produktnormen für Brand-


4/2008<br />

schutztüren und –tore sei noch zusätzlich angemerkt,<br />

dass deren Europäische Fassung nach wie vor auf sich<br />

warten lässt. Daher wird gerade jetzt – aufgrund der<br />

Tatsache, dass das durch die Öffentlichkeit erwartete<br />

Schutzziel bisher keiner Änderung unterlag – die Anerkennung<br />

alter österreichischer Prüfergebnisse zur weiteren<br />

ÖNORM-Registrierung durch eine Neufassung<br />

der beiden Normen verlängert.<br />

ÖNORM B 3800-4<br />

Somit verbleibt als offenes Problem eine entsprechende<br />

Nachfolge zur ÖNORM B 3800-4 zu finden.<br />

Dazu sei vorangestellt, dass diese Norm das Ergebnis<br />

von mehreren Dekaden Prüferfahrung einerseits und<br />

mehreren Jahren Normenentstehung andererseits<br />

darstellt. Naturgemäß haben solche Arbeiten auch<br />

so manche Inkonsistenz zur Folge. Eine davon ist die<br />

wohl gut gemeinte Vorbereitung auf eine damals zukünftige<br />

europäische Klassifikationswelt. So wur den<br />

den Brandwiderstandsklassen in Klammer Feuerwiderstandsklassen<br />

mit der Bemerkung „die Bezeichnung<br />

(REI ...) würde einer Klassifikation auf der Basis des<br />

Grundlagendokumentes „<strong>Brandschutz</strong>“ entsprechen“<br />

hinzugefügt. Nun ist kurze Zeit nach Erscheinen der<br />

ÖNORM B 3800-4, am 1. Mai 2000, genau am 6. Juni<br />

2000 die ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION vom 3.<br />

Mai 2000 zur Durchführung der Richtlinie 89/106/EWG<br />

des Rates im Hinblick auf die Klassifizierung des Feuerwiderstands<br />

von Bauprodukten, Bauwerken und<br />

Teilen davon veröffentlicht worden, die eine europäsche<br />

Klassifizierung eindeutig auf die Basis einer Prüfung<br />

gemäß einer europäischen Prüfnorm bzw. einer<br />

Bemessung gemäß einem EUROCODE stellt. In Reaktion<br />

darauf war das ON-K 006 bemüht, rasch Äquivalenztabellen<br />

- Übersetzung europäischer Klassen des<br />

Feuerwiderstandes von Bauprodukten (Bauteilen) in<br />

österreichi sche Brandwiderstandsklassen - als ÖNORM<br />

B 3807 zu verfassen, um keinesfalls, für jemanden der<br />

bereits eine Prüfung nach einer neuen europäischen<br />

Prüfnorm durchgeführt hat, eine Anwendung dieses<br />

Prüfergebnisses bzw. einer daraus resultierenden<br />

Klassifizierung zu verunmöglichen. Diese VOR NORM<br />

erschien am 1. Dezember 2002. Ausdrücklich sei auf<br />

den Titel und den Text in der Norm verwiesen, der<br />

aufgrund anderer Ofenbedingungen bei der Prü fung<br />

(Plattenthermoelemente, geänderter Prüfdruck und<br />

Mindestsauerstoffgehalt) eine Lesbarkeit ausschließlich<br />

von einer europäischen Klassifizierung in Richtung<br />

einer österreichischen Äquivalenz erlaubt, jedoch keinesfalls<br />

in der umgekehrten Richtung. Wichtig hierzu<br />

sei angemerkt, dass dies für die Anwendbarkeit alter<br />

Prüf- und Klassifizierungsergebnisse keine nachteilige<br />

Wirkung hat, da der Gesetzgeber (derzeit 5 Lan-<br />

NormeN, richtLiNieN uNd gesetze<br />

desbauordnungen bzw. Bautechnischen Vorschriften)<br />

sich ausschließlich auf die Schutzziele aus der alten<br />

ÖNORM bezieht. In jenen Bundesländern, in denen die<br />

bereits weiter oben erwähnte Harmonisierung Bautechnischer<br />

Vorschriften in Österreich wirksam ist, derzeit<br />

sind das die Bundesländer Burgenland, Tirol, Vorarlberg<br />

und Wien, ist in Punkt 2.2.2 der OIB-Richtlinie 2<br />

„<strong>Brandschutz</strong>“, Ausgabe April 2007, folgende „Übergangsregelung“<br />

enthalten: „Bis zum 3. Mai 2010 können<br />

zur Erfüllung des geforderten Feuerwiderstandes<br />

für Bauteile neben den nach europäischen Normen geprüften<br />

Produkten mit den in dieser Richtlinie angegebenen<br />

Feuerwiderstandsklassen auch nach den bisher<br />

geltenden österreichischen Prüfnormen geprüfte Produkte<br />

mit einer gemäß ÖNORM B 3807 äquivalenten<br />

Brandwiderstandsdauer verwendet werden. Liegt für<br />

ein Produkt eine europäische technische Spezifikation<br />

vor, gilt dies nur bis zum Ablauf der jeweiligen Koexistenzperiode.“<br />

Im Anhang der ÖNORM B 3807:2007-11<br />

wurde diese Vorgangsweise durch ein entsprechendes<br />

Flussdiagramm erläutert. Dadurch wurde u.a. auch<br />

klargestellt, dass die ÖNORM B 3800-4 nur als Nachweis<br />

für „österreichische“ Anforderungen des Brandwiderstandes<br />

herangezogen werden darf.<br />

Autoren:<br />

Dipl.-HTL-Ing. Kurt Danzinger, MA 39 – Arbeitsgebiet Brand<br />

Dipl.-Ing. Dieter Werner, MA 39 – Arbeitsgebiet Brand<br />

Dipl.-Ing. Dr. Christian Pöhn, MA 39 –<br />

Leiter des Bauphysiklabors, stellvertretender Leiter der MA 39<br />

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14<br />

NormeN, richtLiNieN uNd gesetze<br />

Feuerschutzabschlüsse in Lüftungsleitungen<br />

ÖNORM H 6027 regelt Verwendung und Einbau von Feuerschutzabschlüssen in Lüftungsleitungen auf Basis intumeszierender<br />

Materialien mit mechanischem oder ohne mechanisches Verschlusselement.<br />

Anforderungen an die Verwendung und den Einbau<br />

von Feuerschutzabschlüssen in Lüftungsleitungen<br />

auf Basis intumeszierender Materialien mit oder ohne<br />

mechanische Verschlusselemente legt die neue ÖNORM H<br />

6027 fest.<br />

„Intumeszierend“ bezeichnet die Wirkungsweise von Materialien<br />

(z. B. Beschichtungen), die – wenn es brennt – von<br />

selbst aufschäumen und so eine „isolierende“ Schutzschicht,<br />

etwa in Form eines Hartschaums, bilden. Intumeszierende<br />

Feuerschutzabschlüsse können unter bestimmten Voraussetzungen<br />

in lüftungstechnischen Anlagen, dort wo Luftleitungen<br />

einen Brandabschnitt durchstoßen, die Ausbreitung von<br />

Feuer und Rauch durch die Luftleitung verhindern.<br />

Ohne begleitende Maßnahmen sind sie aber nicht geeig-<br />

RWA-Systeme<br />

für<br />

Stiegenhäuser<br />

Aufzugsschächte<br />

Druckbelüftungsanlagen<br />

komplexe Großobjekte und Tower<br />

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mehr als 10.000 RWA-Anlagen seit 1991<br />

01 480 46 64-0 www.zachantriebe.at<br />

4/2008<br />

Beispielhafte schematische Darstellung des Einbaus eines<br />

Feuerschutzabschlusses FLI-VE 60/90<br />

net, den Durchtritt von Rauch unterhalb ihrer Auslösetemperatur<br />

zu verhindern, und daher kein Ersatz für<br />

automatische <strong>Brandschutz</strong>klappen, die durch Rauchmelder<br />

ausgelöst werden.<br />

Beispielhafte schematische Darstellung des Einbaus<br />

eines Feuerschutzabschlusses FLI - VE 60/90<br />

Die Anwendung von Feuerschutzabschlüssen in Lüftungsleitungen<br />

auf Basis intumeszierender Materialien<br />

mit oder ohne mechanische Verschlusselemente wird<br />

z. B. durch Vorgaben der Behörde, einschlägige technische<br />

Richtlinien oder durch ein <strong>Brandschutz</strong>konzept geregelt.<br />

Die Anforderungen, Nachweise, Güteüberwachung<br />

und Kennzeichnung werden in den Verwendungsgrundsätzen<br />

OIB-095.4-001/06-005 und OIB-095.4-002/05-009<br />

festgelegt.<br />

Feuerschutzabschlüsse auf Basis intumeszierender Materialien<br />

mit mechanischem oder ohne mechanisches<br />

Verschluss element (FLI/FLI - VE) sind ausschließlich in<br />

lufttechnischen Anlagen zur Be- und Entlüftung mehrerer<br />

übereinander liegender Wohnräume, Küchen und<br />

Räume mit wohnraumähnlicher Nutzung oder Nassräume<br />

zu verwenden.<br />

Hinweis:<br />

Erhältlich ist die ÖNORM H 6027 Lüftungstechnische<br />

Anlagen - Feuerschutzabschlüsse in Lüftungsleitungen<br />

auf Basis intumeszierender Materialien mit mechanischem<br />

oder ohne mechanisches Verschlusselement -<br />

Verwendung und Einbau<br />

im Webshop: http://www.as-plus.at/shop


4/2008<br />

Die BETAfixss - Schulungsserie E30/E90<br />

Testen Sie sich selbst – ob Sie die Fehler in den gezeigten Bildern finden.<br />

Die Firma Centrovox, der Spezialist für die E30/<br />

E90 Kabelverlegung, veröffentlicht in den<br />

<strong>Brandschutz</strong> News in dieser und in den kommenden<br />

Ausgaben praxisorientierte Beispiele. Diese<br />

Probemontagen werden dokumentiert und eingehend<br />

erörtert.<br />

Finden Sie den Fehler?<br />

E30/E90 – Verlegung in Kollektorgängen<br />

Die gezeigte E30/E90 Kabelverlegung ist nach der<br />

ÖNORM DIN 4102-12 nicht zulässig.<br />

Es kann aus folgenden Gründen nicht gewährleistet<br />

werden, dass die gezeigte E30/E90 Kabelanlage im<br />

Brandfall die geforderte Funktion über 30 bzw. 90 Minuten<br />

hält.<br />

1) Eine E30/E90 Kabelanlage darf von umgebenden<br />

Bauwerken bzw. Installationen nicht negativ beeinflusst<br />

werden. Im gezeigten Fall wurden Kabelrinnen<br />

ohne Funktionserhalt oberhalb der E30/90<br />

Kabelrinne montiert. Diese werden im Falle eines<br />

Brandes auf die E30/E90 Kabelanlage herabfallen<br />

und den Funktionserhalt lange vor dem Erreichen<br />

der geforderten Funktionsdauer von 30 Minuten<br />

bzw. 90 Minuten zerstören.<br />

ceNtrovox<br />

2) Auch das Herabtropfen der Ummantelung der<br />

oben liegenden Kabel ist bei größerem Ausmaß eine<br />

reelle Gefahr für die E30/E90 Kabel. Denn auch<br />

die E30/E90 Kabel werden trotz Ihres speziellen<br />

Aufbaus im Brandfall sehr labil. Der Kabelmantel<br />

schmilzt langsam ab und es bleibt lediglich ein<br />

klebriger Aschenmantel übrig, welcher die Isolation<br />

noch aufrecht hält. In diesem Zustand benötigt<br />

es nicht mehr sehr viel um den Funktionserhalt der<br />

Kabel zu zerstören.<br />

3) Die Kabelmenge, welche beim Ausführen aus der<br />

Rinne in der Sammelhalterung weiter geführt wird,<br />

ist zu groß. Die Füllhöhe ist mit dem Verschlussclip<br />

zu begrenzen, da ein möglicher Anpressdruck auf<br />

den Clip im Brandfall den Funktionserhalt zerstören<br />

kann.<br />

4) Prinzipiell ist darauf zu achten, dass Notlaufkabel<br />

in Kabelanlagen mit integriertem Funktionserhalt<br />

so verlegt werden, dass Sie keinem mechanischen<br />

Stress wie z.B. das Aufliegen auf scharfen Kanten<br />

oder das Verlegen mit zu engem Biegeradius, ausgesetzt<br />

sind. Dies ist schon bei normaler Installation<br />

zu vermeiden – im Brandfall für Notlaufkabel<br />

aber fatal.<br />

5) Zumindest das dicke Notlaufkabel muss sofort<br />

beim Verlassen der Kabelrinne fixiert werden. Laut<br />

dem gezeigten Bild könnte man annehmen, dass<br />

dieses überhaupt nicht befestigt ist.<br />

6) Die Kabelbinder sind erst seit relativ kurzer Zeit in<br />

einigen Prüfberichten erfasst. Ob die Möglichkeit<br />

besteht diese einzusetzen, ist explizit im jeweiligen<br />

bauaufsichtlichen Prüfzeugnis des eingesetzten<br />

Systems (Notlaufkabel, Befestigungsmaterial und<br />

Verbindungsmaterial) nachzulesen.<br />

7) Eine senkrechte Kabelverlegung in einem Rohr ist<br />

nicht zulässig, da die Notlaufkabel darin unbefestigt<br />

laufen.<br />

Nähere Informationen erhalten Sie bei der<br />

Centrovox Kabelvertriebs GmbH<br />

Heinz Kuchar, Tel. 02262/68333-0<br />

EB<br />

15


16<br />

druckbeLüftuNgsaNLage<br />

Druckbelüftungsanlagen<br />

Rauchfreihaltung von Flucht- und Rettungswegen in mehrgeschossigen Gebäuden<br />

Eine wesentliche Eigenschaft des Brandrauches<br />

ist es, sich nach den Gesetzmäßigkeiten der<br />

Thermodynamik auszubreiten. Brandrauch<br />

breitet sich zunächst nach oben aus, und sobald er<br />

die Decke erreicht verteilt sich dieser in horizontaler<br />

Richtung. Somit füllt sich ein allseits geschlossener<br />

Raum von oben nach unten mit Brandrauch.<br />

Um das Eindringen von Brandrauch in das Treppenhaus<br />

von angrenzenden Brandräumen zu verhindern<br />

verwendet man Druckbelüftungsanlagen die im<br />

Wesentlichen das Eindringen von Brandrauch in das<br />

Treppenhaus durch Erzeugung eines Überdruckes<br />

verhindern sollen.<br />

Diese Anlagen verhüten zwar keinen Brand und<br />

stellen auch keine Löscheinrichtungen dar, Ihre Funktionsfähigkeit<br />

zur Rauchfreihaltung ist aber unverzichtbar<br />

zur Rettung von Menschenleben und den<br />

Löschangriff der Feuerwehr.<br />

Im Vergleich zu mechanischen Rauchabzugs- und<br />

Entrauchungsanlagen saugt die Druckbelüftungsanlage<br />

nicht ab. Ein Druckunterschied zwischen den<br />

Flucht- und Rettungswegen und den so genannten<br />

Brandräumen, wie Wohnungen/Aufenthaltsräume,<br />

sorgt dafür, dass kein gefährlicher Rauch die Flucht-<br />

und Rettungswege unpassierbar macht. Die bedrohten<br />

Personen können sich retten, die Feuerwehr findet<br />

rauchfreie Zugangswege zum Brandherd.<br />

Druckbelüftunsanlagen sind unverzichtbar<br />

in einem durch Sicherheitsaspekte getragenen<br />

<strong>Brandschutz</strong>konzept.<br />

Stiegenhäuser und Gänge sind keine Brandräume.<br />

Dagegen stellen angrenze Wohnungen und Nutzungsflächen<br />

mögliche Brandräume dar. Beim Einsatz<br />

einer maschinellen Entrauchung, zum Beispiel<br />

eines Dachventilators, wird immer ein Unterdruck im<br />

beaufschlagten Raum erzeugt. Dies kann bewirken,<br />

dass aus den angrenzenden Wohnungen Brandrauch<br />

in das Stiegenhaus und die Gänge gesaugt wird. In<br />

diesem Fall werden die Flucht- und Rettungswege<br />

unpassierbar.<br />

Bei natürlicher Entrauchung über herkömmliche<br />

Rauchabzüge besteht wiederum die Gefahr, dass mit<br />

4/2008<br />

abkühlendem Rauch die Anlage unwirksam wird.<br />

Flucht- und Rettungswege sollen immer mit Außenluft<br />

in Verbindung mit einem Zuluftventilator<br />

durchspült werden um im Rettungsbereich einem<br />

Überdruck gegenüber den Wohnungen und Nutzungsflächen<br />

zu erzielen und das Eindringen von<br />

Rauch zu verhindern.<br />

Anforderungen für Druckbelüftungsanlagen<br />

Die Anlagen die Aufgabe den Rauchübertritt von<br />

Brandräumen in die Fluchtwege zu verhindern bzw.<br />

zu minimieren und haben dabei folgende Anforderungen<br />

zu erfüllen:<br />

m Erzeugung von Überdruck<br />

Zwischen Stiegenhaus und Brandraum ist bei geschlossener<br />

Tür ein kontrollierter Überdruck zu realisieren.<br />

Damit die Türen ohne größere Anstrengung<br />

von auch schwächeren Personen zu öffnen sind, darf<br />

der dabei zulässige Differenzdruck nicht größer als<br />

50Pa sein.<br />

m Luftgeschwindigkeitsaufbau im geöffneten<br />

Türquerschnitt<br />

Der Überdruck verhindert den Raucheintritt, solange<br />

die Türe zum Brandraum geschlossen bleibt.<br />

Wenn die Türe geöffnet wird, erfolgt in einem Zeitraum<br />

kleiner als 1 Sekunde der Druckausgleich. Hier<br />

ist sicherzustellen, dass der offene Türquerschnitt mit<br />

einer ausreichenden Luftgeschwindigkeit, hin zum<br />

Brandraum durchströmt wird. Nur die Gewährleistung<br />

einer Mindestluftgeschwindigkeit stellt auch bei<br />

offener Tür sicher, dass der Rauch nicht in das Stiegenhaus<br />

gelangen kann.<br />

Die Dimensionierung der unterschiedlichen Luftgeschwindigkeiten<br />

hängt davon ab, ob ein Gang, eine<br />

Schleuse oder eine Wohnung anschließt. Gemäß<br />

TRVB S 112 ist mit einer Luftgeschwindigkeit von<br />

1m/s bei Türen, die für Rettungsmaßnahmen genutzt<br />

werden, und mit 2m/s bei Türen die zusätzlich für die<br />

Brandbekämpfung genutzt werden, zu rechnen.


4/2008<br />

Um eine Durchströmung der offenen Türen sicherzustellen<br />

ist es erforderlich, dass Abströmeinheiten<br />

aus den nachfolgenden Räumen vorhanden sind.<br />

Dies kann z.B. über Geschoßweise angeordnete Entrauchungsklappen<br />

über einen L90 Schacht erfolgen.<br />

Bemessung von Rauchschutz-Druckanlagen<br />

Jede Anlage muss neben der Durchströmung offener<br />

Türen auch Leckageverluste abdecken. Der Zuluft<br />

Volumenstrom ist daher entsprechend zu dimensionieren<br />

und entspricht dem Volumenstrom für die<br />

Durchströmung offener Türen zuzüglich der Leckluftraten.<br />

Leckagen sind an allen Türen, Fenstern, Aufzugsschachttüren,<br />

Spalten und Rissen in Wänden etc.<br />

zu finden und daher zu berücksichtigen. Ebenso gehört<br />

die eventuell gewünschte kontinuierliche Durchspülung<br />

über dafür geschaffene Öffnungen berücksichtigt.<br />

Ausführungsbeispiel einer Rauchschutz-<br />

Druckanlage mit selbsttätig regelnder Abströmeinheit<br />

Die nachfolgend beschriebene Rauchschutz-Druck-<br />

druckbeLüftuNgsaNLage<br />

anlage besteht aus dem Rauchschutz-Druckgerät sowie<br />

der auf dem Dach befindlichen Abströmeinheit.<br />

In dieser integriert ist die selbsttätig regelnde Druckentlastungsklappe<br />

mit Nachgeschalteter motorischer<br />

Jalousieklappe sowie Lamellenhaube für die Sicherstellung<br />

der Druckentlastung unabhängig von Windrichtung<br />

und Windgeschwindigkeit.<br />

Die Ansteuerung der Anlage erfolgt über Rauchmelder,<br />

die innerhalb und/oder außerhalb des Stiegenhauses<br />

im Bereich der Zugangstüren angeordnet<br />

werden, oder durch Handauslösung.<br />

Bei Rauchdetektierung der Rauchmelder außerhalb<br />

des Stiegenhauses werden alle eventuell für<br />

Lüftungszwecke geöffneten Fenster im Stiegenhaus<br />

zugefahren; die der Druckentlastungsklappe Nachgeschaltete<br />

Jalousieklappe im Kopf des Stiegenhauses<br />

wird über einen Federrücklaufmotor geöffnet (stromlos<br />

offen). Nach Signalisierung der Stellung “offen“<br />

über den integrierten Endlagenschalter wird die<br />

Druckanlage in Betrieb gesetzt.<br />

Die Lage der Druckentlastungsklappe im Kopf des<br />

Stiegenhauses bewirkt, dass bei geschlossenen Türen<br />

und resultierenden Druckaufbau die Klappe öffnet<br />

und eine Durchspülung des Stiegenhauses von unten<br />

17


18<br />

druckbeLüftuNgsaNLage<br />

nach oben erfolgt. Öffnet sich eine Tür und die Abströmung<br />

kann horizontal durch die Nutzungseinheit<br />

erfolgen, schließt die Druckentlastungsklappe und<br />

der Bemessungsvolumenstrom steht für die Durchströmung<br />

der offenen Tür bereit.<br />

Druckbelüftungsanlagen sind aktive Systeme des<br />

vorbeugenden <strong>Brandschutz</strong>es, die in entscheidendem<br />

Maße die Sicherheit von Personen in Gebäuden beeinflussen.<br />

Es ist daher dringend empfohlen Druckbelüftungsanlagen<br />

nicht Gewerke übergreifend auszuschreiben,<br />

sondern als autarkes System einzusetzen,<br />

welches aus aufeinander abgestimmten Bauteilen<br />

und Komponenten wie Zuluftgerät, Druckentlastungssystem,<br />

Abströmeinheit, Rauchmelder, Alarmsirene,<br />

Handtaster, Blitzleuchte, Klappensteller etc. und<br />

Schaltschrank für die Auslösung und Ansteuerung,<br />

besteht.<br />

Es wird empfohlen einen Sachverständigen in die<br />

Planung von Druckbelüftungsanlagen einzubeziehen,<br />

um die Sicherheit für die reibungslose, behördliche<br />

Endabnahme zu geben.<br />

4/2008<br />

Die Inbetriebnahme erfolgt über den Systemlieferanten<br />

durch Anlegen der elektrischen Leitungen,<br />

der elektrischen Inbetriebnahme, Einregulierung des<br />

Überdruckes und Erstellung aller erforderlichen Messprotokolle,<br />

sowie Einweisung des Bedienungspersonals.<br />

Wartung, Instandhaltung und regelmäßige Funktionskontrollen<br />

erfolgen durch qualifiziertes Personal<br />

vom Systemlieferanten. Dies ist über ein Betriebsführungsbuch<br />

nachzuweisen.<br />

Verfasser:<br />

Ing. Rudolf Kramar EUR. Ingenieur<br />

Inhaber der Gevent Ventilatoren GmbH<br />

Spezialunternehmen für Ventilatoren und<br />

Druckbelüftungsanlagen<br />

Tel. +1/728 18 35<br />

Fax.+1/728 59 95<br />

e-mail: office@gevent.at<br />

www.gevent.at<br />

EB


4/2008<br />

PrüfsteLLe betriebLicher für braNdschutztechNik<br />

braNdschutz<br />

Prüfstelle für <strong>Brandschutz</strong>technik –<br />

Außenstelle Vorarlberg<br />

In Vorarlberg wurde dem stetig steigenden<br />

Sicherheitsbedürfnis der Bevölkerung<br />

insofern entsprochen, indem<br />

neben baulichen auch immer mehr<br />

technische <strong>Brandschutz</strong>einrichtungen in<br />

sowohl öffentlichen Gebäuden als auch in<br />

privaten bzw. gewerblichen Betrieben errichtet<br />

werden.<br />

Es resultiert daraus auch eine zusätzliche<br />

Belastung der Vorarlberger Freiwilligen<br />

Orts- und Betriebsfeuerwehren – hervorgerufen<br />

durch Fehl- und Täuschungsalarme.<br />

Die Rettungs- und Feuerwehrleitstelle in<br />

Feldkirch (RFL) als dessen Betreiber das<br />

Österreichische Rote Kreuz, Landesverband<br />

Vorarlberg fungiert, ist die einzige<br />

öffentliche Brandmeldestelle des Landes.<br />

Über dieses einzigartige Netzwerk werden<br />

nicht nur die gesamten Brandmeldeanlagen<br />

des Landes, sondern auch alle Notrufe,<br />

ausgenommen diejenigen der Bundespolizei,<br />

entgegengenommen, verwaltet<br />

und weitergeleitet.<br />

Durch diese Konzentrierung der Aufschaltung<br />

an eine Stelle, können die Fehl-<br />

und Täuschungsalarme der Brandmeldeanlagen<br />

in Zusammenarbeit mit der<br />

Außenstelle Vorarlberg der Prüfstelle für<br />

<strong>Brandschutz</strong>technik minimiert, und eine<br />

zusätzliche und nachhaltige Steigerung<br />

der Sicherheit erreicht werden.<br />

Mit dem Hauptziel die Betreiber von<br />

Brandmelde-, Sprinkler- und RWA-Anlagen<br />

in Vorarlberg durch besonders geschulte<br />

und ausgebildete Prüfer diesel-<br />

Leiter der Außenstelle Vorarlberg:<br />

Erich Bösch<br />

Prüfer für Brandmeldeanlage und Brandfallsteuerungen<br />

Rauch- und Wärmeabzugsanlagen sowie<br />

Gaslöschanlagen<br />

<strong>Brandschutz</strong>beauftragter<br />

Landespolizeikommando Vorarlberg<br />

be professionelle und kostengünstige<br />

Betreuung durch die Prüfstelle für <strong>Brandschutz</strong>technik<br />

des ÖBFV wie in den anderen<br />

Bundesländern zu bieten, wurde die<br />

Außenstelle Vorarlberg begründet. Durch<br />

die Einhaltung der vorgeschriebenen Prüf-<br />

und Überwachungsanforderungen werden<br />

nicht nur die negativen Auswirkungen<br />

minimiert, sondern auch eine nachhaltige<br />

Steigerung der Sicherheit erreicht.<br />

Neben der laufend Aus- und Weiterbildung<br />

der Prüfer für ihre Tätigkeiten in<br />

den Sachgebieten Brandmelde-, Sprinkler,<br />

RWA- und Gaslöschanlagen werden diese<br />

in weiteren Sachgebieten (u.a. Objektfunkanlagen,<br />

Druckbelüftungsanlagen)<br />

ausgebildet.<br />

Die Außenstelle Vorarlberg wird von<br />

HBM Erich Bösch geleitet. Als derzeit<br />

kleinste Außenstelle der Prüfstelle für<br />

<strong>Brandschutz</strong>technik werden renomierte<br />

Objekte wie Rauch-Fruchtsäfte, Doppelmayer<br />

Lifte, Haberkorn-Ulmer Gruppe,<br />

Rondo Frastanz sowie Liebherr Krane u.a.<br />

zur vollsten Zufriedenheit betreut.<br />

Die Zusammensetzung des derzeit noch<br />

kleinen Teams, ist mit Fachleuten aus dem<br />

Bereich des Vorbeugenden und Abwehrenden<br />

<strong>Brandschutz</strong>es besetzt und sichert<br />

die Möglichkeit des Einsatzes qualifizierter<br />

Prüfer für jeden einzelnen Auftrag.<br />

Prüfstelle für <strong>Brandschutz</strong>technik GmbH.,<br />

Außenstelle Vorarlberg Grafenweg 8, 6890 Lustenau<br />

Tel. 05577/84414<br />

Fax 05577/84414<br />

Mobil: 0650/8441400<br />

Mail: erich.boesch@vol.at<br />

Prüfer:<br />

Stefan Schuchter<br />

Prüfer für Brandmeldeanlagen und<br />

Brandfallsteuerungen,<br />

Sprinkleranlagen<br />

<strong>Brandschutz</strong>beauftragter Landespolizeikommando<br />

Vorarlberg - Bezirk Bludenz<br />

Curaflam ® Rollit IS0<br />

Das flexible <strong>Brandschutz</strong>band<br />

für isolierte Rohre<br />

DOYMA<br />

Durchführungssysteme GmbH<br />

Perfektastr. 57<br />

1230 Wien<br />

Fon: 01/698 1388-0<br />

www.doyma.at<br />

info@doyma.at<br />

Führend durch Wand und Decke


20<br />

marioff<br />

<strong>Brandschutz</strong> in Zügen<br />

In Passagier- und Güterzügen besteht ein nicht unerhebliches Brandrisiko, welches durch die<br />

Konstruktion des Zuges sowie den Verwendungszweck beeinflusst wird. Entscheidend jedoch ist<br />

die Tatsache, dass bei einem Feuerereignis vor allem Passagiere und natürlich auch die Fracht<br />

ernsthaft gefährdet sind.<br />

Das HI-FOG Hochdruck-Nebelsystem bietet ein Optimum<br />

zum Schutz von Zügen. Das System bietet eine<br />

optimale Brandbekämpfung mit minimalstem Wassereinsatz.<br />

Die für das HI-FOG System verwendeten Rohrleitungen<br />

sind sehr klein und können daher leicht und<br />

schnell installiert werden.<br />

Allgemein<br />

Ein Brandrisiko in Diesel-betriebenen Zügen geht vor<br />

allem vom Maschinenraum durch Leckagen an den<br />

Kraftstoff- und Schmierölleitungen aus. An den heißen<br />

Oberflächen, z.B. den Abgaseinrichtungen, ist ein Zündrisiko<br />

stets gegeben. In elektro-betriebenen Zügen kann<br />

ein Feuer durch Überhitzung des Elektromotors oder<br />

von Hilfsaggregaten aus gehen. In den Zugabteilen der<br />

Passagiere kann ein Feuer durch unachtsam weggeworfene<br />

Zigarettenreste oder durch Brandstiftung entstehen.<br />

Güterwagen haben Brandrisiken unterschiedlichster<br />

Art.<br />

Das Ziel einer stationären Löschanlage ist es, das Feuer<br />

im Maschinenraum zu löschen und jegliche Art von<br />

Bränden in den Passagierabteilen und Führerständen,<br />

ohne Gefährdung der Fahrgäste und des Personals, zu<br />

bekämpfen. Das System muss den ständigen Bewegungen,<br />

Vibrationen und einem möglichen Vandalismus-Risiko<br />

standhalten. Es muss einerseits die Umwelt<br />

schonen und darf andererseits keine Schäden an der<br />

sensiblen Elektronik oder der elektrischen Einrichtung<br />

verursachen. Die Vorzüge der neuentwickelten Hochdrucknebellösch-Technologie<br />

erlaubt es, alle Bereiche<br />

eines Zuges vom Triebwerk bis hin zu den Passagier-<br />

und Güterwagen zu schützen. Im Motorraum führt der<br />

Einsatz des Hochdrucknebel-Systems zu einer schnellen<br />

Löschung und Kühlung ohne Nachreinigung und ohne<br />

Umweltprobleme. In Passagier- und Güterwagons wird<br />

4/2008<br />

das Feuer, ohne übermäßige Platz- und Gewichtsbelastungen<br />

durch die Zentralentechnik, effizient bekämpft.<br />

HI-FOG Lösung<br />

Marioff hat eine große Anzahl von Hochdruck-Wassernebellösch-Anlagen<br />

für ein breites Spektrum an<br />

Anwendungen entwickelt.Dieses beinhaltet einen kompletten<br />

Schutz des Zuges mit leichtgewichtigen, selbstversorgenden,<br />

gasbetriebenen Pumpen, befestigt unter<br />

einem Wagon sowie dezent angeordnete Sprühdüsen<br />

(„Vandalismus-gesichert“) für den Fahrgast- und den<br />

Führerstandbereich. Optional kann zusätzlich der Maschinenraum<br />

gesichert werden. Die Pumpeneinheit<br />

wurde für extreme Belastungen entwickelt und beinhaltet<br />

ebenso den Wassertank sowie die gut zugänglichen<br />

Druckluftzylinder. Die Unit gewährleistet eine einfache<br />

Bedienung und Wartung. Auf Grund des sehr geringen<br />

Wassereinsatzes verbunden mit kleinstem Tropfendurchmesser<br />

werden Schäden an der sensiblen Elektronik<br />

an der elektrischen Anlage vermieden. Sollte nur<br />

der Schutz des Maschinenraumes gewünscht werden,<br />

so bietet Marioff eine selbstversorgende Zylindereinheit<br />

mit einfachem Aufbau als Standardpaket an. Die<br />

Betriebszeit beträgt üblicher Weise 10 Minuten und verhindert<br />

auf Grund der hervorragenden Kühleigenschaften<br />

die Rückzündung. Durch das Blockieren der Wärmestrahlung<br />

werden angrenzende Bereiche geschützt. Für<br />

mit LKWs beladene Autozüge stellt Marioff ein spezielles<br />

hochentwickeltes HI-FOG System zur Verfügung.<br />

HI-FOG Systeme<br />

Die HI-FOG Anlage zum Schutz von Passagierzügen<br />

besteht aus einer selbstversorgenden GPU-Einheit<br />

(Gas-driven Pump Unit) befestigt unter einem Wagon


4/2008<br />

oder eingepasst im Inneren des Wagons, den Sprühköpfen,<br />

Rohrleitungen sowie den Auslöseventilen.<br />

Kleinste Rohrleitungen aus Edelstahl verbinden die in<br />

der Decke befestigten Sprühköpfe. Das System wird<br />

zwischen den Zugeinheiten mit einem flexiblen Hochdruckschlauch<br />

verbunden. Im Falle eines Brandes kann<br />

das Löschsystem, in Übereinstimmung mit unseren<br />

Kunden, durch Nutzung von Wasser Menschenleben<br />

und Werte schützen. Eine entsprechende Betriebszeit ist<br />

dabei Voraussetzung. Zum Schutz von einzelnen Wagon<br />

oder Triebwagen besteht das HI-FOG System aus einer<br />

MAU (Machinery Accumulator Unit) installiert in der Lokomotive<br />

oder als spezielle Konstruktion, genannt HAU<br />

(Horizontal Accumulator Unit), in horizontaler Lage unter<br />

dem Wagon, den Sprühköpfen sowie dem Rohrleitungssystem.<br />

Das System kann manuell oder optional<br />

per Knopfdruck durch den Zugführer aktiviert werden.<br />

Hochdruckwassernebel ist die ideale Lösung für stationäre<br />

Löschanlagen in Zügen. Die Technologie verbindet<br />

exzellente Brandbekämpfung und kleinstes Gewicht. HI-<br />

FOG ist sicher für Mensch, Sachwerte und Umwelt. HI-<br />

FOG ist die führende Hochdrucknebel-Technik mit den<br />

meisten Anerkennungen und Referenzen weltweit.<br />

Beispiel Madrider U-Bahn<br />

Marioff lieferte eine große Anzahl von Systemen zum<br />

Schutz von drei und sechs Wagoneinheiten für die Ma-<br />

marioff<br />

drider U-Bahn. Umfangreiche 1:1 Brandversuche wurden<br />

durchgeführt und bestätigten die effizienten Eigenschaften<br />

von HI-FOG mit minimalem Wassereinsatz. Die<br />

Anlagenkomponenten wurden in weiteren Tests unter<br />

„Alltagsbedingungen“ geprüft. Das endgültige System<br />

wurde in enger Zusammenarbeit mit den Verantwortlichen<br />

der Madrider U-Bahn entwickelt und bestätigt Zuverlässigkeit<br />

und Einsatzmöglichkeit unter extremsten<br />

Bedingungen.<br />

EB<br />

Bei Rückfragen: Marioff GmbH, Christian Jindrich<br />

Technischer Vertriebsleiter/Sales Manager<br />

Aredstraße 29/2, A - 2544 Leobersdorf, Tel.: +43 (0)2256 622 14<br />

Fax.: +43 (0)2256 622 15, Mobil.: +43 (0)664 1562924<br />

Email: christian.jindrich@marioff.at, Web: www.hi-fog.at<br />

21


22<br />

betriebLicher aquasys braNdschutz<br />

Brandbekämpfungssystem im Tunnel<br />

Die schrecklichen Tunnelbrände im Mont Blanc, Tauern, St. Gotthard und Frejus-Tunnel sind den<br />

meisten Menschen noch immer in Erinnerung.<br />

Mittlerweile wurden auch viele Maßnahmen<br />

innerhalb Europas unternommen, um die<br />

Sicherheit der Straßentunnels zu verbessern.<br />

Daraus resultierten neue Technologien zur besseren<br />

Branddetektion, Aufrüstung der Notnischen<br />

und verbesserten Tunnellüftungen. All diese Maßnahmen<br />

zielen darauf ab, die Auswirkungen eines<br />

Tunnelbrandes zu lindern, aber sie bekämpfen nicht<br />

die eigentliche Ursache – das Feuer selbst.<br />

Die österreichische Firma AQUASYS entwickelte<br />

daher ein im Tunnel stationär installiertes, leistungsfähiges<br />

Wassernebel-Brandbekämpfungssystem.<br />

Nach Detektion eines Brandes im Tunnel wird der<br />

Wassernebel nur im von Feuer betroffenen Bereich<br />

4/2008<br />

aktiviert. Dies ist durch eine Sektionierung der gesamten<br />

Tunnellänge in Brandbekämpfungsabschnitte<br />

möglich. Diese Brandbekämpfungsabschnitte<br />

entsprechen den in 1:1 Tests durch zertifizierte Prüfstellen<br />

festgelegten Kriterien.<br />

Die feinen Wassertröpfchen verdunsten im Brandbereich,<br />

was zu einem beträchtlichen Kühleffekt<br />

führt und wirken weiters als unzählige Reflektoren,<br />

wie ein Schutzschild gegen die Ausbreitung der<br />

Strahlungshitze.<br />

Wassernebel ist für den Menschen gänzlich harmlos<br />

und wird daher auch während und zur Evakuierung<br />

des Tunnels eingesetzt.<br />

Die Hauptfunktion der AQUASYS Wassernebelsystems<br />

ist der Personenschutz, gewährleistet durch<br />

• Eindämmung des Feuers<br />

• Verhinderung der Brandausbreitung auf weitere<br />

Fahrzeuge,<br />

• Schutz der Tunnelstruktur vor Betonabplatzungen<br />

und<br />

• Ermöglichung des Feuerwehrangriffs bis unmittelbar<br />

zum Brandherd.<br />

Dieses System dient daher neben dem Personenschutz<br />

auch dem Tunnelschutz und gewährleistet<br />

dadurch eine schnelle Widerherstellung der Normalsituation,<br />

wie auch dem Schutz der Feuerwehrkräfte<br />

und deren Zugang zu dem eigentlichen Brandereignis.<br />

Die Wirksamkeit des AQUASYS Systems wurde<br />

in zahlreichen Brandtests mit zwei Zulassungsinstituten<br />

(VdS Deutschland und IBS Institut für <strong>Brandschutz</strong>technik<br />

und Sicherheitsforschung) demonstriert,<br />

unter Beweis gestellt und durch Ausstellung<br />

der Anerkennungs- und Zulassungszertifikate bestätigt.<br />

Mit dieser Technologie wurde endlich eine aktive<br />

und fix installierte Brandbekämpfung in Tunnel<br />

möglich. Weltweit sind derzeit die ersten vier Straßentunnels<br />

mit einer AQUASYS Wassernebelanlage<br />

Brandbekämpfungsanlage ausgestattet.<br />

Der erste Straßentunnel mit einer AQUASYS Wassernebelanlage<br />

ist ein Tunnel zum größten Industriegebiet<br />

in Oberösterreich, der Mona-Lisa Tunnel.<br />

Dieser städtische Tunnel ist einröhrig und wird im<br />

Gegenverkehr betrieben. Die Installation des Was-


4/2008<br />

sernebelsystems erfolgte bereits im Jahre 2004.<br />

Ein weiterer Tunnel, der mit der AQUASYS Wassernebelanlage<br />

ausgestattet ist, ist der Felbertauern<br />

Tunnel. Dieser Tunnel stellt eine wichtige Nord-Süd-<br />

Verbindung in den Alpen dar. Der ebenfalls im Gegenverkehr<br />

betriebene Tunnel besitzt eine Zwischendecke<br />

mit Zu- und Abluftkanal und ist mehr als 5 km<br />

lang. Hier ist die AQUASYS Wassernebel Brandbekämpfungsanlage<br />

und andere Sicherheitssystemen<br />

wie Tunnellüftung und Verkehrsleiteinrichtungen<br />

wirkungsvoll in ein Gesamtkonzept eingegliedert.<br />

Antwortkarte_04 19.12.2008 11:06 Uhr Seite 1<br />

Ja! Ich möchte nähere Infos zu den<br />

<strong>Brandschutz</strong> News und den<br />

angekreuzten Produkten.<br />

Ja! Ich möchte die <strong>Brandschutz</strong> News<br />

(4 Ausgaben) zum Abopreis von € 30,–<br />

inkl. MwSt. und Porto.<br />

NAME: . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .<br />

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TEL.: . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .<br />

MAILADRESSE: . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .<br />

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E<br />

I<br />

G<br />

E<br />

N<br />

I n f o r m a t i o n s a n f o r d e r u n g<br />

betriebLicher braNdschutz<br />

Niederlande, sicherlich Vorreiter in Bezug auf Tunnelsicherheit,<br />

rüstete bereits zwei Straßentunnels<br />

mit einer AQUASYS Wassernebel Brandbekämpfungsanlage<br />

aus. Die Tunnel Roermond und Swalmen<br />

sind jeweils zweiröhrige Tunnels mit jeweils<br />

2 Fahrstreifen. In diesen Tunneln wird neben dem<br />

Personenschutz auch ein hohes Augemerk auf den<br />

Bauwerkschutz gelegt. Zusätzlich zum Löschmittel<br />

Wasser kann durch ein patentiertes System die Beimengung<br />

eines Netzmittels dosiert werden.<br />

EB<br />

Sehr geehrte Leser!<br />

Wenn Sie nähere Informationen zu den in den Anzeigen angeführten<br />

Produkten wünschen, kreuzen Sie bitte die Produkte<br />

Ihrer Wahl an und faxen/senden Sie diesen Abschnitt an den<br />

Verlag.<br />

Fax 01-890 48 78-15<br />

Inserent Seite Infogespräch Literatur<br />

Honeywell Life Safety Austria GmbH 5<br />

Willenig <strong>Brandschutz</strong>technik GmbH 8<br />

Multiservices 13<br />

Zach Antriebe 14<br />

Centrovox Kabelvertriebs GmbH 15<br />

Gevent Ventilatoren GmbH 18<br />

Doyma Durchführungssysteme GmbH 19<br />

Marioff GmbH 21<br />

Aquasys Technik GmbH 24<br />

Senden, faxen oder mailen Sie uns Ihre Anforderung:<br />

FAX: 01-890 48 78-15, Mail: office@adjutum.at<br />


4/2008<br />

sernebelsystems erfolgte bereits im Jahre 2004.<br />

Ein weiterer Tunnel, der mit der AQUASYS Wassernebelanlage<br />

ausgestattet ist, ist der Felbertauern<br />

Tunnel. Dieser Tunnel stellt eine wichtige Nord-Süd-<br />

Verbindung in den Alpen dar. Der ebenfalls im Gegenverkehr<br />

betriebene Tunnel besitzt eine Zwischendecke<br />

mit Zu- und Abluftkanal und ist mehr als 5 km<br />

lang. Hier ist die AQUASYS Wassernebel Brandbekämpfungsanlage<br />

und andere Sicherheitssystemen<br />

wie Tunnellüftung und Verkehrsleiteinrichtungen<br />

wirkungsvoll in ein Gesamtkonzept eingegliedert.<br />

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Niederlande, sicherlich Vorreiter in Bezug auf Tunnelsicherheit,<br />

rüstete bereits zwei Straßentunnels<br />

mit einer AQUASYS Wassernebel Brandbekämpfungsanlage<br />

aus. Die Tunnel Roermond und Swalmen<br />

sind jeweils zweiröhrige Tunnels mit jeweils<br />

2 Fahrstreifen. In diesen Tunneln wird neben dem<br />

Personenschutz auch ein hohes Augemerk auf den<br />

Bauwerkschutz gelegt. Zusätzlich zum Löschmittel<br />

Wasser kann durch ein patentiertes System die Beimengung<br />

eines Netzmittels dosiert werden.<br />

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