Technische Richtlinie für BOS-Gebäudefunkanlagen - AGBF Bund
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Funktechnik oder ein entsprechend qualifizierter Mitarbeiter/Mitarbeiterin der<br />
Brandschutzdienststelle.<br />
7.4. Erst- und Wiederholungsprüfung durch Sachverständige <strong>für</strong><br />
sicherheitstechnische Anlagen und Einrichtungen<br />
Die Sicherheitsstromversorgung der Gebäudefunkanlage ist vor Inbetriebnahme und dann<br />
wiederkehrend entsprechend Muster-Prüfverordnung durch einen anerkannten<br />
Sachverständigen nach M-PPVO durchführen zu lassen. Die Mängelfreiheit und<br />
Betriebssicherheit ist zu bestätigen. Diese Bestätigung ist auf Anforderung der<br />
Brandschutzdienststelle vorzulegen.<br />
7.5. Instandhaltung<br />
Die Gebäudefunkanlage ist zweimal im Jahr zu warten.<br />
Weiterhin ist der Abschluss eines Service- u. Wartungsvertrages nachzuweisen, aus dem<br />
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hervor geht, dass mit der Behebung von Störungen innerhalb von 24 Stunden begonnen wird.