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Technische Richtlinie für BOS-Gebäudefunkanlagen - AGBF Bund

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Funktechnik oder ein entsprechend qualifizierter Mitarbeiter/Mitarbeiterin der<br />

Brandschutzdienststelle.<br />

7.4. Erst- und Wiederholungsprüfung durch Sachverständige <strong>für</strong><br />

sicherheitstechnische Anlagen und Einrichtungen<br />

Die Sicherheitsstromversorgung der Gebäudefunkanlage ist vor Inbetriebnahme und dann<br />

wiederkehrend entsprechend Muster-Prüfverordnung durch einen anerkannten<br />

Sachverständigen nach M-PPVO durchführen zu lassen. Die Mängelfreiheit und<br />

Betriebssicherheit ist zu bestätigen. Diese Bestätigung ist auf Anforderung der<br />

Brandschutzdienststelle vorzulegen.<br />

7.5. Instandhaltung<br />

Die Gebäudefunkanlage ist zweimal im Jahr zu warten.<br />

Weiterhin ist der Abschluss eines Service- u. Wartungsvertrages nachzuweisen, aus dem<br />

Seite 12<br />

hervor geht, dass mit der Behebung von Störungen innerhalb von 24 Stunden begonnen wird.

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