Technische Richtlinie für BOS-Gebäudefunkanlagen - AGBF Bund
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Die Gebäudefunkanlage ist durch den Betreiber der baulichen Anlage der Feuerwehr / dem<br />
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Rettungsdienst kostenfrei zur Verfügung zu stellen. Notwendige technische Änderungen gehen<br />
zu Lasten des Betreibers.<br />
3.17. Einführung Digitalfunk (<strong>BOS</strong>)<br />
Im Hinblick auf die bundesweite Einführung des Digitalfunks (TETRA) sind, soweit möglich, alle<br />
passiven Komponenten der Gebäudefunkanlage zusätzlich <strong>für</strong> den entsprechenden<br />
Frequenzbereich (380 – 400 MHz) auszulegen.<br />
3.18. Nutzung der Anlage mit „Nicht-<strong>BOS</strong>-Frequenzen"<br />
Die Infrastruktur der Gebäudefunkversorgung kann auch <strong>für</strong> Betriebsfunk- und<br />
Personensuchanlagen verwendet werden. Diese Einrichtungen müssen auf „Nicht-<strong>BOS</strong>-<br />
Frequenzen“ eingekoppelt werden.<br />
<strong>BOS</strong>-Frequenzen dürfen nicht <strong>für</strong> den Betriebsfunk verwendet werden.<br />
Für diese Systeme sind eigene S/E-Anlagen vorzuhalten.<br />
Es ist zwingend sicherzustellen, dass die <strong>BOS</strong>-Funkanlagen nicht von der anderweitigen<br />
Nutzung gestört werden.<br />
4. Ergänzende Anforderungen <strong>für</strong> Straßentunnel<br />
Straßentunnel, bei denen das Sicherheitskonzept ein Einfahren von Einsatzkräften vorsieht,<br />
sind mit folgenden Kanälen zu versorgen:<br />
4 m-Band Bereich : K467<br />
K411<br />
2 m-Band Bereich : K56<br />
K39<br />
Die Tunnelfunkanlage ist so auszulegen, dass ein Funktionserhalt von mindestens 90 Minuten<br />
sichergestellt ist.<br />
Für die Gebäudefunkversorgung in Tunnel müssen Relaisfunkstellengeräte nach Teil C der<br />
„TR-<strong>BOS</strong> Relaisfunkstellengeräte“ vom Oktober 1994 eingesetzt werden.<br />
Neben dem Tunnel selbst sind sämtliche Zu- und Abfahrten, das Betriebsgebäude und die<br />
Notausstiege zu versorgen.<br />
Die Tunnelfunkanlagen <strong>für</strong> die beiden 4 m-Band Funkkanäle sind an die bestehenden<br />
Gleichwellen anzubinden. Die Anbindung erfolgt über 70 cm-Richtfunk (<strong>BOS</strong>).<br />
Die S/E-Anlagen müssen über eine Fernsteuereinheit bedient werden können. Die Feldstärke<br />
an den S/E-Anlagen ist zu übertragen.<br />
5. Stromversorgung/Störmeldungen<br />
5.1. Sicherheitsstromversorgung<br />
Die Stromversorgung der funktechnischen Anlage ist unterbrechungsfrei auszulegen. Es muss<br />
eine Sicherheitsstromversorgung <strong>für</strong> 48 Stunden bei einer prozentualen Funkauslastung von