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Technische Richtlinie für BOS-Gebäudefunkanlagen - AGBF Bund

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Die Gebäudefunkanlage ist durch den Betreiber der baulichen Anlage der Feuerwehr / dem<br />

Seite 10<br />

Rettungsdienst kostenfrei zur Verfügung zu stellen. Notwendige technische Änderungen gehen<br />

zu Lasten des Betreibers.<br />

3.17. Einführung Digitalfunk (<strong>BOS</strong>)<br />

Im Hinblick auf die bundesweite Einführung des Digitalfunks (TETRA) sind, soweit möglich, alle<br />

passiven Komponenten der Gebäudefunkanlage zusätzlich <strong>für</strong> den entsprechenden<br />

Frequenzbereich (380 – 400 MHz) auszulegen.<br />

3.18. Nutzung der Anlage mit „Nicht-<strong>BOS</strong>-Frequenzen"<br />

Die Infrastruktur der Gebäudefunkversorgung kann auch <strong>für</strong> Betriebsfunk- und<br />

Personensuchanlagen verwendet werden. Diese Einrichtungen müssen auf „Nicht-<strong>BOS</strong>-<br />

Frequenzen“ eingekoppelt werden.<br />

<strong>BOS</strong>-Frequenzen dürfen nicht <strong>für</strong> den Betriebsfunk verwendet werden.<br />

Für diese Systeme sind eigene S/E-Anlagen vorzuhalten.<br />

Es ist zwingend sicherzustellen, dass die <strong>BOS</strong>-Funkanlagen nicht von der anderweitigen<br />

Nutzung gestört werden.<br />

4. Ergänzende Anforderungen <strong>für</strong> Straßentunnel<br />

Straßentunnel, bei denen das Sicherheitskonzept ein Einfahren von Einsatzkräften vorsieht,<br />

sind mit folgenden Kanälen zu versorgen:<br />

4 m-Band Bereich : K467<br />

K411<br />

2 m-Band Bereich : K56<br />

K39<br />

Die Tunnelfunkanlage ist so auszulegen, dass ein Funktionserhalt von mindestens 90 Minuten<br />

sichergestellt ist.<br />

Für die Gebäudefunkversorgung in Tunnel müssen Relaisfunkstellengeräte nach Teil C der<br />

„TR-<strong>BOS</strong> Relaisfunkstellengeräte“ vom Oktober 1994 eingesetzt werden.<br />

Neben dem Tunnel selbst sind sämtliche Zu- und Abfahrten, das Betriebsgebäude und die<br />

Notausstiege zu versorgen.<br />

Die Tunnelfunkanlagen <strong>für</strong> die beiden 4 m-Band Funkkanäle sind an die bestehenden<br />

Gleichwellen anzubinden. Die Anbindung erfolgt über 70 cm-Richtfunk (<strong>BOS</strong>).<br />

Die S/E-Anlagen müssen über eine Fernsteuereinheit bedient werden können. Die Feldstärke<br />

an den S/E-Anlagen ist zu übertragen.<br />

5. Stromversorgung/Störmeldungen<br />

5.1. Sicherheitsstromversorgung<br />

Die Stromversorgung der funktechnischen Anlage ist unterbrechungsfrei auszulegen. Es muss<br />

eine Sicherheitsstromversorgung <strong>für</strong> 48 Stunden bei einer prozentualen Funkauslastung von

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