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Dokument ansehen - Amt Oeversee

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1<br />

NIEDERSCHRIFT<br />

über den öffentlichen Teil der Gemeindevertretersitzung Tarp,<br />

am Montag, den 05. März 2012, ab 19:00 Uhr,<br />

im großen Sitzungssaal des <strong>Amt</strong>sgebäudes <strong>Oeversee</strong> in Tarp<br />

Anwesend sind unter dem Vorsitz von Frau Bürgermeisterin Brunhilde Eberle die nachstehend<br />

aufgeführten Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertreter:<br />

• Ralf Andersen<br />

• Jürgen Cordes<br />

• Thomas Dappert<br />

• Axel Fuge<br />

• Peter Hopfstock<br />

• Herbert Jensen<br />

• Dr. Hans-Werner Johannsen<br />

• Heinzjörg Kretzschmann (ab 19.30 Uhr zu TOP 2)<br />

• Ilonka Neugebauer-Wisotzki<br />

• Andreas Otto<br />

• Franz-Josef Pahrmann<br />

• Klaus-Dieter Puhlmann<br />

• Bernd Sommer<br />

• Rüdiger Wiese<br />

Entschuldigt fehlen:<br />

• Marianne Clausen<br />

• Per Dittrich<br />

• Detlef Leipelt<br />

• Andrea Petersen<br />

Von der Verwaltung zur Beratung hinzugezogen:<br />

• Leitender Verwaltungsbeamter Stefan Ploog<br />

• Horst Rudolph, dieser zugleich als Protokollführer<br />

Als Gäste anwesend:<br />

• Herr Thomsen, Herr Arno Johannsen, Herr Theede, Herr Will sowie Familie<br />

Plonski<br />

Tagesordnung:<br />

I. Öffentlicher Teil<br />

1. Begrüßung, Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Beschlussfähigkeit,<br />

Genehmigung der Tagesordnung<br />

2. Einwohnerfragestunde<br />

3. Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung vom 01.12.2011<br />

hier: Beschlussfassung über evtl. Einwendungen


2<br />

4. 11. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Tarp<br />

hier: Entwurfs- und Auslegungsbeschluss, Beschluss über die Öffentlichkeitsbeteiligung<br />

5. Bebauungsplan Nr. 21 „Schellenpark“ der Gemeinde Tarp<br />

hier: Entwurfs- und Auslegungsbeschluss, Beschluss über die Öffentlichkeitsbeteiligung<br />

6. 6. Änderung des Bebauungsplans Nr. 8 „Gewerbegebiet“ der Gemeinde<br />

Tarp<br />

hier: Beratung und Beschlussfassung über die Stellungnahme der Behörden<br />

und sonstigen Trägern öffentlicher Belange und der Nachbargemeinden<br />

und die Anregungen privater Personen, die landesplanerische<br />

Stellungnahme und den Satzungsbeschluss<br />

7. Verschiedenes<br />

II. Nichtöffentlicher Teil<br />

1. Grundstücksangelegenheiten<br />

Zu den folgenden Tagesordnungspunkten wurde wie folgt beraten und beschlossen:<br />

Zu TOP 1) Begrüßung, Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Beschlussfähigkeit,<br />

Genehmigung der Tagesordnung<br />

Frau Bürgermeisterin Brunhilde Eberle begrüßt die Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertreter<br />

sowie Gäste. Sie eröffnet die Sitzung um 19.00 Uhr und stellt die Beschlussfähigkeit<br />

der Gemeindevertretung sowie die ordnungsgemäße Ladung fest. Änderungswünsche<br />

zur Tagesordnung bestehen nicht.<br />

Zu TOP 2) Einwohnerfragestunde<br />

Hierzu liegt keine Wortmeldung vor.<br />

Im Nachgang zur Einwohnerfragestunde berichtet Schulverbandsvorsteher Rüdiger<br />

Wiese über den aktuellen Sachstand zur Situation in der Alexander-Behm-Schule.<br />

Schulverbandsvorsteher Wiese berichtet, dass es am Aschermittwoch zu einem Brand<br />

im Haus 1, im rückwärtigen Bereich zum Flachanbau, gekommen ist. Die polizeilichen<br />

Ermittlungen sind noch nicht abgeschlossen und Teilbereiche sind deshalb noch nicht<br />

freigegeben worden. Aussagen über den Brandhergang und der Ursache können erst<br />

nach Abschluss der polizeilichen Ermittlungen getroffen werden. Im Haus 5, insbesondere<br />

im Erdgeschoss, ist es auch zu Rauchschäden gekommen. Haus 3 und Haus 4<br />

wurden sicherheitshalber beprobt und sind mittlerweile für unbedenklich erklärt worden.<br />

Die Arbeitsfähigkeit der Schule läuft zurzeit über den Infopunkt, da die gesamte Technik<br />

sich im Haus 1 befunden hat. Seit 01.03. findet die Beschulung in anderen Häusern in<br />

der näheren Region wieder statt. Hierzu spricht er seinen besonderen Dank, für die


3<br />

große regionale Bereitschaft, den umliegenden anderen Trägern und der Verwaltung<br />

aus.<br />

> Gemeindevertreter Heinzjörg Kretschmann betritt den Sitzungssaal und nimmt ab<br />

jetzt im weiteren Verlauf der Sitzung teil. <<br />

Schulverbandsvorsteher Rüdiger Wiese berichtet noch, dass im Erdgeschossbereich<br />

des Hauses 5 ein etwas umfangreicherer Sanierungsaufwand vorzunehmen ist, bevor<br />

hier wieder Betrieb erfolgen kann. Die schwerer betroffenen Bereiche im Haus 1 und<br />

Haus 2 sowie dem Mittelgang werden noch längere Zeit in Anspruch nehmen. In den<br />

freigegebenen Bereichen wird die Rückführung der Schüler und die Beschulung nach<br />

und nach vorgenommen.<br />

Zu TOP 3) Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung vom 01.12.2011<br />

hier: Beschlussfassung über evtl. Einwendungen<br />

Zu dem Protokoll des nichtöffentlichen Teils der Sitzung vom 01.12.2011, muss im letzten<br />

Absatz der Teilsatz „… und darüber hinaus ggf. auch über die Nutzungsgebühren“<br />

gestrichen werden.<br />

Mit dieser Änderung sind die Protokolle der Sitzung vom 01.12.2011 genehmigt.<br />

Zu TOP 4) 11. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Tarp<br />

hier: Entwurfs- und Auslegungsbeschluss, Beschluss über die Öffentlichkeitsbeteiligung<br />

Durch den Unterzeichner wird der Entwurf der Planzeichnung sowie die Begründung zu<br />

der 11. Änderung des Flächennutzungsplanes dargestellt. Es handelt sich um die Vorbereitung<br />

der wohnbaulichen Nachnutzung im Bereich des Kasernengeländes.<br />

Ohne weitere Aussprache beschließt die Gemeindevertretung die Aufstellung der 11.<br />

Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Tarp.<br />

a. Der vorliegende Entwurf der 11. Änderung des Flächennutzungsplanes der<br />

Gemeinde Tarp und der Begründung werden gebilligt.<br />

b. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit an der Planung ist gemäß § 3<br />

Abs. 1 Baugesetzbuch im Rahmen einer öffentlichen Veranstaltung durchzuführen.<br />

Die Öffentlichkeit ist über die Planung zu unterrichten. Ihr ist Gelegenheit<br />

zur Äußerung und Erörterung zu geben. Die frühzeitige Beteiligung<br />

der Öffentlichkeit wurde bereits durchgeführt. Diese Vorgehensweise<br />

wird gebilligt.<br />

c. Der Entwurf der 11. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde<br />

Tarp gemäß. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch öffentlich auszulegen, die Beteiligung<br />

der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4<br />

Abs. 2 Baugesetzbuch gleichzeitig durchzuführen sowie mit den benachbarten<br />

Gemeinden gemäß § 2 Abs. 2 Baugesetzbuch abzustimmen.<br />

d. Die Planung ist gemäß § 16 Landesplanungsgesetz dem Innenministerium<br />

des Landes Schleswig-Holstein, Referat Regionalentwicklung und Regio-


4<br />

nalplanung, zur Abgabe einer landesplanerischen Stellungnahme vorzulegen.<br />

Zu TOP 5) Bebauungsplan Nr. 21 „Schellenpark“ der Gemeinde Tarp<br />

hier: Entwurfs- und Auslegungsbeschluss, Beschluss über die Öffentlichkeitsbeteiligung<br />

Durch den Unterzeichner wird der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 21 „Schellenpark“<br />

vorgestellt. Wesentliche Änderungen zu der Vorstellung zum B-Plan in der Sitzung vom<br />

01.12.2011 haben sich nicht ergeben.<br />

Ohne weitere Aussprache beschließt die Gemeindevertretung die Aufstellung des Bebauungsplanes<br />

a. Der vorliegende Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 21 „Schellenpark“ der<br />

Gemeinde Tarp und der Begründung werden gebilligt.<br />

b. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit an der Planung ist gemäß § 3<br />

Abs. 1 Baugesetzbuch im Rahmen einer öffentlichen Veranstaltung<br />

durchzuführen. Die Öffentlichkeit ist über die Planung zu unterrichten. Ihr<br />

ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben. Die frühzeitige<br />

Beteiligung der Öffentlichkeit wurde bereits durchgeführt. Diese Vorgehensweise<br />

wird gebilligt.<br />

c. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 21 „Schellenpark“ der Gemeinde<br />

Tarp gemäß. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch öffentlich auszulegen, die Beteiligung<br />

der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4<br />

Abs. 2 Baugesetzbuch gleichzeitig durchzuführen sowie mit den benachbarten<br />

Gemeinden gemäß § 2 Abs. 2 Baugesetzbuch abzustimmen.<br />

d. Die Planung ist gemäß § 16 Landesplanungsgesetz dem Innenministerium<br />

des Landes Schleswig-Holstein, Referat Regionalentwicklung und Regionalplanung,<br />

zur Abgabe einer landesplanerischen Stellungnahme vorzulegen.<br />

Zu TOP 6) 6. Änderung des Bebauungsplans Nr. 8 „Gewerbegebiet“ der Gemeinde<br />

Tarp<br />

hier: Beratung und Beschlussfassung über die Stellungnahme der<br />

Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange und der<br />

Nachbargemeinden und die Anregungen privater Personen, die<br />

landesplanerische Stellungnahme und den Satzungsbeschluss<br />

Hierzu ist den Mitgliedern der Gemeindevertretung mit der Einladung eine Beschlussvorlage<br />

zugesandt worden.<br />

Gemeindevertreter Fuge erläutert die Inhalte der eingegangenen Stellungnahmen zu<br />

der Änderung des Bebauungsplanes und deren Berücksichtigung im weiteren Verfahren.<br />

Ohne weitere Aussprache beschließt die Gemeindevertretung einstimmig die 6. Änderung<br />

des Bebauungsplanes Nr. 8 „Gewerbegebiet“ für das Gebiet östlich der


5<br />

Wanderuper Straße und westlich der Industriestraße, bestehend aus der Planzeichnung<br />

(Teil A) und dem Text (Teil B) als Satzung.<br />

Die Begründung hierzu wird gebilligt.<br />

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange die eine Stellungnahme abgegeben<br />

haben und deren Inhalt hier beraten wurde, sind von dem Ergebnis der Beratung,<br />

mit Angabe der Gründe, in Kenntnis zu setzen.<br />

Der Beschluss über die Änderung des Bebauungsplanes durch die Gemeindevertretung<br />

ist nach §10 Baugesetzbuch ortsüblich bekanntzumachen. In der Bekanntmachung<br />

ist auch anzugeben, wo der Plan mit der Begründung während der Öffnungszeiten<br />

für den Publikumsverkehr von allen Interessierten eingesehen und über den Inhalt<br />

Auskunft zu erhalten ist.<br />

Zu TOP 7) Verschiedenes<br />

Gemeindevertreter Cordes weißt auf die Gemeindereinigungsaktion am 24. März 2012<br />

hin.<br />

Nachdem keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, schließt die Vorsitzende den öffentlichen<br />

Teil der Gemeindevertretung Tarp um 19.32 Uhr.<br />

In der Zeit von 19.35 Uhr bis 20.58 Uhr wird der nichtöffentliche Teil der Gemeindevertretersitzung<br />

abgehandelt. Die Gemeindevertretung hat hier über eine mögliche Ansiedlung<br />

einer betreuten Wohneinrichtungsform einen Beschluss gefasst und diesem<br />

grundsätzlich zugestimmt. Des Weiteren wurde über die Geeignetheit von Grundstücken<br />

hierzu beraten und nach Prioritäten eine Liste festgelegt.<br />

Des Weiteren wurde dem Abschluss einer Vereinbarung mit einer anderen Gemeinde<br />

für die Übernahme von Ausgleichsflächen außerhalb des Gemeindegebietes Tarp zugestimmt<br />

sowie Anträge zur Änderung des gerade in der Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes<br />

Nr. 21 „Schellenpark“ abgelehnt.<br />

Da nach Wiederherstellung der Öffentlichkeit keine Bürgerinnen oder Bürger mehr anwesend<br />

sind, wird auf die Verkündung verzichtet.<br />

Rudolph Eberle<br />

Protokollführer Bürgermeisterin

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