Merkblatt 2: Internationaler und europäischer ... - TGZ Würzburg
Merkblatt 2: Internationaler und europäischer ... - TGZ Würzburg
Merkblatt 2: Internationaler und europäischer ... - TGZ Würzburg
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
Zentrum Marke & Patent<br />
ERFINDUNGEN PATENT VERWERTEN<br />
• Einräumung von Benutzungsrechten durch Lizenzierung möglich; Europäisches Patent ist<br />
auch übertragbar <strong>und</strong> vererblich;<br />
• Ausschlussfunktion: Befugnis, anderen die Benutzung zu verbieten → Ansprüche auf<br />
Unterlassung, Schadensersatz, ggf. Rückruf <strong>und</strong> Vernichtung sowie vorbereitende<br />
Auskunftsansprüche ggf. auch gegen Dritte, Zollbeschlagnahme;<br />
• Strafrechtliche Sanktionen auf Antrag des Verletzten.<br />
Nicht patentfähig:<br />
• Entdeckungen sowie wissenschaftliche Theorien <strong>und</strong> mathematische Methoden;<br />
• Ästhetische Formschöpfungen (Design);<br />
• Pläne, Regeln <strong>und</strong> Verfahren für gedankliche Tätigkeiten, für Spiele oder für geschäftliche<br />
Tätigkeiten;<br />
• Wiedergabe von Informationen;<br />
• Computersoftware;<br />
• Erfindungen, deren Veröffentlichung gegen die öffentliche Ordnung oder die guten Sitten<br />
verstoßen würden;<br />
• Pflanzensorten <strong>und</strong> Tierarten sowie biologische Verfahren zu deren Züchtung.<br />
B. Schutzvoraussetzungen<br />
1. Weltneuheit<br />
• Erfindung gehört am Stichtag nicht zum Stand der Technik (letzterer umfasst alle Kennt-<br />
nisse, die der Öffentlichkeit - sowohl im In- als auch im Ausland - schriftlich oder mündlich<br />
zugänglich gemacht worden sind);<br />
• Maßgeblicher Zeitpunkt für den Stichtag: Tag der europäischen Anmeldung bzw. bei Inan-<br />
spruchnahme des Zeitrangs einer früheren Anmeldung (Prioritätsrecht) der Tag dieser An-<br />
meldung. (Beachte: Inanspruchnahme der Priorität nur innerhalb von 12 Monaten nach<br />
dem Anmeldetag der früheren Anmeldung möglich!)<br />
• Achtung! → Auch eigene Vorveröffentlichungen sind neuheitsschädlich!<br />
Ausnahmsweise unschädlich sind:<br />
Offenbarungen innerhalb von sechs Monaten vor dem Anmeldetag, wenn sie auf einen of-<br />
fensichtlichen Missbrauch zum Nachteil des Anmelders zurückzuführen sind oder wenn sie<br />
durch den Anmelder auf einer amtlich anerkannten Ausstellung (z. B. EXPO) erfolgt sind.<br />
2. Erfinderische Tätigkeit<br />
Eine Erfindung gilt als auf einer erfinderischen Tätigkeit beruhend, wenn<br />
<strong>Merkblatt</strong> 2: <strong>Internationaler</strong> <strong>und</strong> <strong>europäischer</strong> Patentschutz 2