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Fördermittel für Wärmepumpen - Stadtwerke Düsseldorf AG

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1. Allgemeines<br />

Förderrichtlinien der<br />

<strong>Stadtwerke</strong> <strong>Düsseldorf</strong> <strong>AG</strong><br />

zu <strong>Wärmepumpen</strong> 2013<br />

(in der Folge SWD genannt)<br />

<strong>Fördermittel</strong> der SWD werden nur an Privatpersonen und private Eigentümergemeinschaften vergeben, die zum<br />

Zeitpunkt der Auszahlung der <strong>Fördermittel</strong> alle <strong>für</strong> ihren Haushalt erhältlichen Energiearten von den SWD<br />

beziehen. Es können nur Anträge berücksichtigt werden, bei denen der Antragsteller zugleich Eigentümer des<br />

Gebäudes ist, in das die Anlage montiert wird. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Das Förderprogramm bezieht sich<br />

nur auf neuzubauende Anlagen deren Gesamt-Jahresarbeitszahl (JAZ) > 3,8 sein muss. Erweiterungen oder<br />

Ergänzungen zu bestehenden Anlagen finden keine Berücksichtigung.<br />

2. Voraussetzung zur Vergabe von <strong>Fördermittel</strong>n<br />

Eine Förderung ist nur innerhalb von 8 Wochen nach Inbetriebnahme der Anlage möglich. Für die Bewilligung und<br />

Auszahlung von <strong>Fördermittel</strong>n durch die SWD ist dieser Antrag vom Kunden zu vervollständigen und innerhalb der<br />

oben genannten Frist, mit den auf der nächsten Seite genannten Unterlagen, den SWD vorzulegen. Verspätet<br />

eingegangene, oder unvollständige Unterlagen können leider nicht mehr berücksichtigt werden (Eingang SWD). Die<br />

Höhe der <strong>Fördermittel</strong> errechnet sich aus den Angaben des technischen Datenblattes (kW) multipliziert mit dem<br />

gültigen Förderfaktor. Bitte achten Sie darauf, dass bei Auftragsvergabe ein Installationsunternehmen gewählt<br />

wird, welches <strong>für</strong> derartige Arbeiten zugelassen ist.<br />

Bitte alle gelb unterlegten Felder ausfüllen:<br />

Vor- und Nachname<br />

Postanschrift<br />

PLZ / Ort<br />

Geburtsdatum<br />

Telefon<br />

Straße der Maßnahme<br />

Bankverbindung Institut<br />

BLZ<br />

<strong>Stadtwerke</strong> <strong>Düsseldorf</strong> <strong>AG</strong><br />

OE 321 / Energieberatung<br />

Höherweg 100<br />

40233 <strong>Düsseldorf</strong><br />

Kontonummer<br />

E-Mail falls vorhanden<br />

Vertragskontonummer (siehe SWD Rechnung beginnend mit 20……….)<br />

Fördernummer<br />

Wird von SWD ausgefüllt<br />

/ 2<br />

Version 01.01.2013


3. Bewilligung von <strong>Fördermittel</strong>n<br />

Alle Förderprogramme der SWD sind finanziell begrenzt. Unter der Voraussetzung rechtzeitig und vollständig<br />

übersandter Unterlagen, erhält der Kunde von der SWD die Auszahlung seiner Förderung. Die Maßnahme muss<br />

zum Antragsdatum abgeschlossen sein.<br />

Die Bewilligung und Auszahlung erfolgt vorbehaltlich einer internen Bonitätsprüfung. Zum Zeitpunkt der<br />

Antragstellung sowie der Auszahlung müssen alle offenen Rechnungen der SWD vollständig und vorbehaltlos<br />

beglichen sein.<br />

Nach Vorlage<br />

• der Fotos der Anlage<br />

• eines technischen Datenblattes (Angabe der Heizleistung muss ersichtlich sein)<br />

• einer Rechnungskopie<br />

• einem Zahlungsnachweis (z. B. Kopie des Kontoauszuges)<br />

• einem Eigentümernachweis (z. B. Kopie Grundsteuerbescheid)<br />

• einer Kopie des Installateurausweises<br />

• die Berechnung zur JAZ<br />

erfolgt eine Prüfung. Nach Vollständigkeit der Unterlagen wird der Förderbetrag auf das Konto eines inländischen<br />

Geldinstituts überwiesen.<br />

4. Rückforderungsanspruch<br />

- 2 –<br />

Mit der Zahlung von Fördergeldern ergibt sich ein Rückzahlungsanspruch der SWD gegenüber dem Kunden, wenn<br />

dieser mindestens einen seiner Energieverträge mit den SWD innerhalb von zwei Jahren kündigt, oder die<br />

Förderung auf Grund falscher Angaben erlangt worden ist. Die zweijährige Frist beginnt mit dem Datum der<br />

Auszahlung der <strong>Fördermittel</strong> an den Kunden. Mit der Unterzeichnung dieser Förderrichtlinien erkennt der Kunde<br />

diesen Rückzahlungsanspruch an.<br />

5. Förderhöchstbetrag/Abweichungen<br />

Es gelten nur die in den vorliegenden Förderrichtlinien eingetragenen Förderdaten<br />

(kW). Die damit zu errechnenden Förderbeträge (siehe Punkt 6) können nicht überschritten werden. Dies kann in<br />

Ausnahmefällen nur nach schriftlicher Zusage der SWD berücksichtigt werden. Alle benötigten Nachweise und<br />

Unterlagen hierzu müssen den SWD in prüffähiger Form vorliegen. Werden die in den Förderrichtlinien<br />

eingetragenen Angaben unterschritten, so sind diese geringeren Angaben <strong>für</strong> die Höhe des auszuzahlenden<br />

Förderzuschusses maßgebend. Eine genaue Bemessung des auszuzahlenden Fördergeldbetrages erfolgt nach<br />

Vorlage des technischen Datenblattes (Grundlage A+2/W35 oder B0/W35). Hierbei werden diese<br />

Anlagenkennwerte auf volle Beträge abgerundet. Eine Besichtigung der Anlage vor Ort behält sich die SWD nach<br />

vorheriger Terminabsprache vor. Zu Unrecht gezahlte <strong>Fördermittel</strong> sind umgehend zurückzuzahlen.<br />

6. Förderdaten und ergänzende Bestimmungen<br />

Sind innerhalb einer technischen Anlage zwei, oder mehr förderfähige Technologien verbaut (z.B.<br />

Wohnraumlüftungsanlage + Wärmepumpe), ist nur eine dieser Technologien nach Wahl des Gebäudeeigentümers<br />

förderfähig.<br />

Förderung Wärmepumpe:<br />

Wärmepumpe <strong>für</strong> max. 10 kW (angestrebte Heizleistung). Zuschussbetrag: 40,00 €/kW th ; Höchstbetrag 400,00<br />

€/Anlage<br />

Mit Unterschrift bestätigt der Kunde die volle Kenntnisnahme dieser Förderrichtlinien und erkennt sie auch im<br />

vollen Umfang an. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Förderung, der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Spätestens am<br />

01.12.2013 verfallen sämtliche Fördermöglichkeiten.<br />

Der Eigentümer eines Gebäudes/einer Wohnung hat u.U. die Möglichkeit, seine Kosten <strong>für</strong> energetische Sanierungs-/Optimierungsverfahren steuermindernd in<br />

seiner Einkommenssteuererklärung geltend zu machen. In diesem Fall hat er den Erhalt von Zuschüssen aufwandsmindernd zu berücksichtigen.<br />

Eigenmächtige Änderungen des Kunden in den Förderrichtlinien sind ungültig.<br />

Ort Datum Unterschrift des/der Eigentümer *<br />

___________________, den _____________ ____________________________<br />

*Wir bitten alle Eigentümer des Förderobjektes zu unterschreiben.<br />

Bei Verwaltungen bitte auch eine Vollmacht beifügen


3<br />

7. Vom ausführenden Fachbetrieb auszufüllen<br />

- 3 –<br />

____________________________<br />

Hiermit bestätigen wir verbindlich die Inbetriebnahme der Wärmepumpe am ___________________2013<br />

Die Gesamt-Jahresarbeitszahl der Wärmepumpe beträgt _____________ (kein COP-Wert)<br />

________________________ __________________________ __________________ kW<br />

Hersteller Typ Heizleistung<br />

_______________________, den ________________ ________________________________<br />

Ort Datum Unterschrift und Stempel des Fachbetriebes<br />

Wird von SWD ausgefüllt:<br />

Förderantrag vollständig, Auszahlung wird veranlasst<br />

--------------------, --------------------------------------<br />

Datum Unterschrift<br />

Version 01.01.2013<br />

Version 01.01.2013

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