Fördermittel für Wärmepumpen - Stadtwerke Düsseldorf AG
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1. Allgemeines<br />
Förderrichtlinien der<br />
<strong>Stadtwerke</strong> <strong>Düsseldorf</strong> <strong>AG</strong><br />
zu <strong>Wärmepumpen</strong> 2013<br />
(in der Folge SWD genannt)<br />
<strong>Fördermittel</strong> der SWD werden nur an Privatpersonen und private Eigentümergemeinschaften vergeben, die zum<br />
Zeitpunkt der Auszahlung der <strong>Fördermittel</strong> alle <strong>für</strong> ihren Haushalt erhältlichen Energiearten von den SWD<br />
beziehen. Es können nur Anträge berücksichtigt werden, bei denen der Antragsteller zugleich Eigentümer des<br />
Gebäudes ist, in das die Anlage montiert wird. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Das Förderprogramm bezieht sich<br />
nur auf neuzubauende Anlagen deren Gesamt-Jahresarbeitszahl (JAZ) > 3,8 sein muss. Erweiterungen oder<br />
Ergänzungen zu bestehenden Anlagen finden keine Berücksichtigung.<br />
2. Voraussetzung zur Vergabe von <strong>Fördermittel</strong>n<br />
Eine Förderung ist nur innerhalb von 8 Wochen nach Inbetriebnahme der Anlage möglich. Für die Bewilligung und<br />
Auszahlung von <strong>Fördermittel</strong>n durch die SWD ist dieser Antrag vom Kunden zu vervollständigen und innerhalb der<br />
oben genannten Frist, mit den auf der nächsten Seite genannten Unterlagen, den SWD vorzulegen. Verspätet<br />
eingegangene, oder unvollständige Unterlagen können leider nicht mehr berücksichtigt werden (Eingang SWD). Die<br />
Höhe der <strong>Fördermittel</strong> errechnet sich aus den Angaben des technischen Datenblattes (kW) multipliziert mit dem<br />
gültigen Förderfaktor. Bitte achten Sie darauf, dass bei Auftragsvergabe ein Installationsunternehmen gewählt<br />
wird, welches <strong>für</strong> derartige Arbeiten zugelassen ist.<br />
Bitte alle gelb unterlegten Felder ausfüllen:<br />
Vor- und Nachname<br />
Postanschrift<br />
PLZ / Ort<br />
Geburtsdatum<br />
Telefon<br />
Straße der Maßnahme<br />
Bankverbindung Institut<br />
BLZ<br />
<strong>Stadtwerke</strong> <strong>Düsseldorf</strong> <strong>AG</strong><br />
OE 321 / Energieberatung<br />
Höherweg 100<br />
40233 <strong>Düsseldorf</strong><br />
Kontonummer<br />
E-Mail falls vorhanden<br />
Vertragskontonummer (siehe SWD Rechnung beginnend mit 20……….)<br />
Fördernummer<br />
Wird von SWD ausgefüllt<br />
/ 2<br />
Version 01.01.2013
3. Bewilligung von <strong>Fördermittel</strong>n<br />
Alle Förderprogramme der SWD sind finanziell begrenzt. Unter der Voraussetzung rechtzeitig und vollständig<br />
übersandter Unterlagen, erhält der Kunde von der SWD die Auszahlung seiner Förderung. Die Maßnahme muss<br />
zum Antragsdatum abgeschlossen sein.<br />
Die Bewilligung und Auszahlung erfolgt vorbehaltlich einer internen Bonitätsprüfung. Zum Zeitpunkt der<br />
Antragstellung sowie der Auszahlung müssen alle offenen Rechnungen der SWD vollständig und vorbehaltlos<br />
beglichen sein.<br />
Nach Vorlage<br />
• der Fotos der Anlage<br />
• eines technischen Datenblattes (Angabe der Heizleistung muss ersichtlich sein)<br />
• einer Rechnungskopie<br />
• einem Zahlungsnachweis (z. B. Kopie des Kontoauszuges)<br />
• einem Eigentümernachweis (z. B. Kopie Grundsteuerbescheid)<br />
• einer Kopie des Installateurausweises<br />
• die Berechnung zur JAZ<br />
erfolgt eine Prüfung. Nach Vollständigkeit der Unterlagen wird der Förderbetrag auf das Konto eines inländischen<br />
Geldinstituts überwiesen.<br />
4. Rückforderungsanspruch<br />
- 2 –<br />
Mit der Zahlung von Fördergeldern ergibt sich ein Rückzahlungsanspruch der SWD gegenüber dem Kunden, wenn<br />
dieser mindestens einen seiner Energieverträge mit den SWD innerhalb von zwei Jahren kündigt, oder die<br />
Förderung auf Grund falscher Angaben erlangt worden ist. Die zweijährige Frist beginnt mit dem Datum der<br />
Auszahlung der <strong>Fördermittel</strong> an den Kunden. Mit der Unterzeichnung dieser Förderrichtlinien erkennt der Kunde<br />
diesen Rückzahlungsanspruch an.<br />
5. Förderhöchstbetrag/Abweichungen<br />
Es gelten nur die in den vorliegenden Förderrichtlinien eingetragenen Förderdaten<br />
(kW). Die damit zu errechnenden Förderbeträge (siehe Punkt 6) können nicht überschritten werden. Dies kann in<br />
Ausnahmefällen nur nach schriftlicher Zusage der SWD berücksichtigt werden. Alle benötigten Nachweise und<br />
Unterlagen hierzu müssen den SWD in prüffähiger Form vorliegen. Werden die in den Förderrichtlinien<br />
eingetragenen Angaben unterschritten, so sind diese geringeren Angaben <strong>für</strong> die Höhe des auszuzahlenden<br />
Förderzuschusses maßgebend. Eine genaue Bemessung des auszuzahlenden Fördergeldbetrages erfolgt nach<br />
Vorlage des technischen Datenblattes (Grundlage A+2/W35 oder B0/W35). Hierbei werden diese<br />
Anlagenkennwerte auf volle Beträge abgerundet. Eine Besichtigung der Anlage vor Ort behält sich die SWD nach<br />
vorheriger Terminabsprache vor. Zu Unrecht gezahlte <strong>Fördermittel</strong> sind umgehend zurückzuzahlen.<br />
6. Förderdaten und ergänzende Bestimmungen<br />
Sind innerhalb einer technischen Anlage zwei, oder mehr förderfähige Technologien verbaut (z.B.<br />
Wohnraumlüftungsanlage + Wärmepumpe), ist nur eine dieser Technologien nach Wahl des Gebäudeeigentümers<br />
förderfähig.<br />
Förderung Wärmepumpe:<br />
Wärmepumpe <strong>für</strong> max. 10 kW (angestrebte Heizleistung). Zuschussbetrag: 40,00 €/kW th ; Höchstbetrag 400,00<br />
€/Anlage<br />
Mit Unterschrift bestätigt der Kunde die volle Kenntnisnahme dieser Förderrichtlinien und erkennt sie auch im<br />
vollen Umfang an. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Förderung, der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Spätestens am<br />
01.12.2013 verfallen sämtliche Fördermöglichkeiten.<br />
Der Eigentümer eines Gebäudes/einer Wohnung hat u.U. die Möglichkeit, seine Kosten <strong>für</strong> energetische Sanierungs-/Optimierungsverfahren steuermindernd in<br />
seiner Einkommenssteuererklärung geltend zu machen. In diesem Fall hat er den Erhalt von Zuschüssen aufwandsmindernd zu berücksichtigen.<br />
Eigenmächtige Änderungen des Kunden in den Förderrichtlinien sind ungültig.<br />
Ort Datum Unterschrift des/der Eigentümer *<br />
___________________, den _____________ ____________________________<br />
*Wir bitten alle Eigentümer des Förderobjektes zu unterschreiben.<br />
Bei Verwaltungen bitte auch eine Vollmacht beifügen
3<br />
7. Vom ausführenden Fachbetrieb auszufüllen<br />
- 3 –<br />
____________________________<br />
Hiermit bestätigen wir verbindlich die Inbetriebnahme der Wärmepumpe am ___________________2013<br />
Die Gesamt-Jahresarbeitszahl der Wärmepumpe beträgt _____________ (kein COP-Wert)<br />
________________________ __________________________ __________________ kW<br />
Hersteller Typ Heizleistung<br />
_______________________, den ________________ ________________________________<br />
Ort Datum Unterschrift und Stempel des Fachbetriebes<br />
Wird von SWD ausgefüllt:<br />
Förderantrag vollständig, Auszahlung wird veranlasst<br />
--------------------, --------------------------------------<br />
Datum Unterschrift<br />
Version 01.01.2013<br />
Version 01.01.2013