Schuldbetreibungs- und Konkursrecht (SchKG) 1. Allgemeines - SVIT
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9. Besondere Bestimmungen<br />
über Miete <strong>und</strong> Pacht<br />
Retentionsrecht = dingliche Sicherungs- <strong>und</strong><br />
Befriedigungsrecht an beweglichen Sachen<br />
Retentionsrecht<br />
des Vermieters von<br />
Geschäftsräumlichkeiten<br />
(Art. 283-284 <strong>SchKG</strong>)<br />
der<br />
Stockwerkeigentümergemeinschaft<br />
für offene Beitragsforderungen<br />
(Art. 712k ZGB)<br />
9. Besondere Bestimmungen<br />
über Miete <strong>und</strong> Pacht<br />
Fallbeispiel<br />
Das besondere Retentionsrecht des Vermieters von<br />
Geschäftsräumlichkeiten ist ein dingliches Sicherungs- <strong>und</strong><br />
Befriedigungsrecht. Sie haben der Firma Muster AG, mit Sitz<br />
Winterthur, Geschäftslokalitäten in Zürich vermietet. Ihr<br />
Mitarbeiter hat das Begehren um Aufnahme eines<br />
Retentionsverzeichnisses vorbereitet. Er beabsichtigt das<br />
Begehren heute an das Betreibungsamt Winterthur<br />
einzureichen. Er will für die zwei fälligen Monate <strong>und</strong> den<br />
zukünftigen Mietzins bis zum Ende der Kündigungsfrist (5<br />
Monate) ein Retentionsrecht geltend machen. Das<br />
Mietverhältnis ist gekündigt.<br />
Ist das Begehren korrekt vorbereitet?<br />
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