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Schuldbetreibungs- und Konkursrecht (SchKG) 1. Allgemeines - SVIT

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9. Besondere Bestimmungen<br />

über Miete <strong>und</strong> Pacht<br />

Retentionsrecht = dingliche Sicherungs- <strong>und</strong><br />

Befriedigungsrecht an beweglichen Sachen<br />

Retentionsrecht<br />

des Vermieters von<br />

Geschäftsräumlichkeiten<br />

(Art. 283-284 <strong>SchKG</strong>)<br />

der<br />

Stockwerkeigentümergemeinschaft<br />

für offene Beitragsforderungen<br />

(Art. 712k ZGB)<br />

9. Besondere Bestimmungen<br />

über Miete <strong>und</strong> Pacht<br />

Fallbeispiel<br />

Das besondere Retentionsrecht des Vermieters von<br />

Geschäftsräumlichkeiten ist ein dingliches Sicherungs- <strong>und</strong><br />

Befriedigungsrecht. Sie haben der Firma Muster AG, mit Sitz<br />

Winterthur, Geschäftslokalitäten in Zürich vermietet. Ihr<br />

Mitarbeiter hat das Begehren um Aufnahme eines<br />

Retentionsverzeichnisses vorbereitet. Er beabsichtigt das<br />

Begehren heute an das Betreibungsamt Winterthur<br />

einzureichen. Er will für die zwei fälligen Monate <strong>und</strong> den<br />

zukünftigen Mietzins bis zum Ende der Kündigungsfrist (5<br />

Monate) ein Retentionsrecht geltend machen. Das<br />

Mietverhältnis ist gekündigt.<br />

Ist das Begehren korrekt vorbereitet?<br />

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