Schuldbetreibungs- und Konkursrecht (SchKG) 1. Allgemeines - SVIT
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3. Betreibung auf Pfändung<br />
Wer? Was? Wo?<br />
Betreibungsamt<br />
Verteilung<br />
− Zeitpunkt: Sobald alle gepfändeten Vermögenswerte<br />
verwertet sind.<br />
− Nachpfändung von Amtes wegen, wenn der Erlös die<br />
Forderungen nicht deckt.<br />
− Kollokationsplan (Rangordnung wie im Konkurs) <strong>und</strong><br />
Verteilliste, wenn nicht alle Gläubiger bezahlt werden können.<br />
Liegt beim Betreibungsamt auf <strong>und</strong> jeder Gläubiger erhält<br />
einen Auszug für seine Forderung.<br />
− Pfändungsverlustschein<br />
− enthält den ungedeckten Betrag<br />
− gilt als Schuldanerkennung<br />
− Gläubiger kann innert 6 Monaten seit Zustellung ohne<br />
neuen Zahlungsbefehl die Betreibung fortsetzen<br />
− Verlustscheinforderung unverzinslich<br />
− Verjährung: 20 Jahre nach Ausstellung, bei Tod des<br />
Schuldners: 1 Jahr nach Eröffnung des Erbgangs<br />
− Berechtigung zur Arrestlegung <strong>und</strong> Legitimation zur<br />
Anfechtungsklage<br />
4. Betreibung auf<br />
Pfandverwertung<br />
Fallbeispiel<br />
<strong>SchKG</strong> 144-<br />
150<br />
<strong>SchKG</strong> 144<br />
<strong>SchKG</strong> 149 f.<br />
<strong>SchKG</strong> 149 I<br />
<strong>SchKG</strong> 149 II<br />
<strong>SchKG</strong> 149 II<br />
<strong>SchKG</strong> 149 IV<br />
<strong>SchKG</strong> 149a I<br />
<strong>SchKG</strong> 271<br />
Ziff. 5 <strong>und</strong> 285<br />
Sie haben jemandem ein Darlehen gewährt <strong>und</strong> dafür hat<br />
Ihnen diese Person eine Rolex-Uhr als Sicherheit übergeben.<br />
Das pfandgesicherte Darlehen konnte auf den festgelegten<br />
Zeitpunkt nicht zurückbezahlt werden. Sie haben die<br />
Betreibung eingeleitet, der Zahlungsbefehl wurde dem<br />
Schuldner zugestellt <strong>und</strong> dieser hat keinen Rechtsvorschlag erhoben.<br />
Was sind die nächsten betreibungsrechtlichen Schritte?<br />
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