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Schuldbetreibungs- und Konkursrecht (SchKG) 1. Allgemeines - SVIT

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3. Betreibung auf Pfändung<br />

Fallbeispiel<br />

Beim Pfändungsvollzug erklärt der Schuldner, der Gegenstand<br />

X gehöre nicht ihm sondern seinem Vater, welcher aber nicht<br />

bei ihm wohne. Entsprechende Unterlagen werden dem<br />

Betreibungsbeamten nicht vorgelegt.<br />

Was macht der Betreibungsbeamte mit dieser Aussage <strong>und</strong><br />

wie könnte sich der Gläubiger dagegen wehren?<br />

3. Betreibung auf Pfändung<br />

Wer? Was? Wo?<br />

Gläubiger Verwertungsbegehren<br />

− Form: mündlich oder schriftlich<br />

− Frist:<br />

− Bewegliches Vermögen: Frühestens 1 Monat <strong>und</strong><br />

spätestens 1 Jahr seit Pfändung<br />

− Gr<strong>und</strong>stücke: Frühestens 6 Monate <strong>und</strong> spätestens 2<br />

Jahre seit Pfändung<br />

− Vorm Arbeitgeber nicht abgelieferter Lohn: 15 Monate<br />

seit Pfändung<br />

− Bei Fristversäumnis erlischt die Betreibung<br />

<strong>SchKG</strong> 116 ff.<br />

<strong>SchKG</strong> 116<br />

<strong>SchKG</strong> 121<br />

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