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Schuldbetreibungs- und Konkursrecht (SchKG) 1. Allgemeines - SVIT

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3. Betreibung auf Pfändung<br />

Fallbeispiel<br />

Sie haben vom Betreibungsamt eine Pfändungsurk<strong>und</strong>e<br />

erhalten. In dieser Pfändungsurk<strong>und</strong>e steht der<br />

Personenwagen Marke „XXZ“, welcher im Eigentum des<br />

Schuldners steht, werde als Kompetenzstück ausgeschieden.<br />

Was bedeutet das gr<strong>und</strong>sätzlich (rechtliche Begründung) <strong>und</strong><br />

was könnte der Gr<strong>und</strong> dafür sein, dass der Betreibungsbeamte<br />

auf die Einpfändung verzichtet?<br />

3. Betreibung auf Pfändung<br />

Fallbeispiel<br />

Gegen den Schuldner X wurde ein Fortsetzungsbegehren mit<br />

einem Forderungsbetrag von Fr. 10'000.-- eingereicht. Beim<br />

Pfändungsvollzug wurden lediglich Vermögenswerte in der<br />

Höhe von Fr. 5'000.-- (bewegliche Gegenstände) festgestellt.<br />

Der Schuldner arbeitet nicht, er wird in der Höhe des<br />

Existenzminimums vom Sozialamt unterstützt. Die Gegenstände<br />

werden gepfändet. 15 Tage nach dem<br />

Pfändungsvollzug geht gegen den gleichen Schuldner beim<br />

Betreibungsamt ein weiteres Fortsetzungsbegehren mit einem<br />

Forderungsbetrag von Fr. 15'000.-- ein.<br />

Wie muss das Betreibungsamt in Bezug auf das zweite<br />

Fortsetzungsbegehren weiter vorgehen?<br />

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