Schuldbetreibungs- und Konkursrecht (SchKG) 1. Allgemeines - SVIT
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3. Betreibung auf Pfändung<br />
Fallbeispiel<br />
Sie haben vom Betreibungsamt eine Pfändungsurk<strong>und</strong>e<br />
erhalten. In dieser Pfändungsurk<strong>und</strong>e steht der<br />
Personenwagen Marke „XXZ“, welcher im Eigentum des<br />
Schuldners steht, werde als Kompetenzstück ausgeschieden.<br />
Was bedeutet das gr<strong>und</strong>sätzlich (rechtliche Begründung) <strong>und</strong><br />
was könnte der Gr<strong>und</strong> dafür sein, dass der Betreibungsbeamte<br />
auf die Einpfändung verzichtet?<br />
3. Betreibung auf Pfändung<br />
Fallbeispiel<br />
Gegen den Schuldner X wurde ein Fortsetzungsbegehren mit<br />
einem Forderungsbetrag von Fr. 10'000.-- eingereicht. Beim<br />
Pfändungsvollzug wurden lediglich Vermögenswerte in der<br />
Höhe von Fr. 5'000.-- (bewegliche Gegenstände) festgestellt.<br />
Der Schuldner arbeitet nicht, er wird in der Höhe des<br />
Existenzminimums vom Sozialamt unterstützt. Die Gegenstände<br />
werden gepfändet. 15 Tage nach dem<br />
Pfändungsvollzug geht gegen den gleichen Schuldner beim<br />
Betreibungsamt ein weiteres Fortsetzungsbegehren mit einem<br />
Forderungsbetrag von Fr. 15'000.-- ein.<br />
Wie muss das Betreibungsamt in Bezug auf das zweite<br />
Fortsetzungsbegehren weiter vorgehen?<br />
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