Beispiel - SPD-Unterbezirk Hildesheim
Beispiel - SPD-Unterbezirk Hildesheim Beispiel - SPD-Unterbezirk Hildesheim
Dr. Sebastian Herbeck Hildesheim, 11.05.2011 Grundzüge der Niedersächsischen Kommunalverfassung
- Seite 2 und 3: Staatsaufbau ● Staat ● Staat
- Seite 4: Aufgaben der Gemeinden ● eigener
- Seite 7 und 8: Zuständigkeiten Rat (1) Der Rat be
- Seite 9 und 10: Bürgermeister ● auf 8 Jahre dire
- Seite 11 und 12: Verwaltungsausschuss ● BM + gerad
- Seite 13 und 14: Hauptsatzung Zuständigkeiten könn
- Seite 15 und 16: Fachausschüsse Beispiel: Stadt Hil
- Seite 17 und 18: Ortschaften ● Ortsräte (in Haupt
- Seite 19 und 20: Zuständigkeiten Ortsrat Entscheide
- Seite 21 und 22: Samtgemeinden ● Organe: ● Samtg
- Seite 23 und 24: Mitgliedsgemeinden von Samtgemeinde
Dr. Sebastian Herbeck<br />
<strong>Hildesheim</strong>, 11.05.2011<br />
Grundzüge der Niedersächsischen<br />
Kommunalverfassung
Staatsaufbau<br />
● Staat<br />
● Staat<br />
● Gebietskörperschaft<br />
● Gebietskörperschaft
Kommunale Selbstverwaltung<br />
● eigenverantwortliche Erfüllung der öffentlichen<br />
Aufgaben des lokalen Bereichs im Rahmen der<br />
Gesetze<br />
● Organisationshoheit<br />
● Personalhoheit<br />
● Finanzhoheit<br />
● Planungshoheit<br />
● Satzungsautonomie
Aufgaben der Gemeinden<br />
● eigener Wirkungskreis<br />
● Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft<br />
● als eigene Angelegenheiten zugewiesene Aufgaben<br />
→ Rechtsaufsicht<br />
● übertragener Wirkungskreis<br />
● übertragene staatliche Aufgaben<br />
→ Fachaufsicht
Rat<br />
● auf 5 Jahre direkt vom Volk gewählt<br />
● Mitglieder ehrenamtlich tätig<br />
→ Aufwandsentschädigung<br />
→ sind vom Arbeitgeber für Ratstätigkeit von der<br />
Arbeit entsprechend freizustellen<br />
● wählt stellv. BM und Ratsvorsitzenden<br />
● tagt grundsätzlich öffentlich
Zuständigkeiten Rat<br />
(1) Der Rat beschließt ausschließlich über<br />
1.<br />
die Aufstellung von Richtlinien, nach denen die Verwaltung geführt werden soll,<br />
2.<br />
die Bestimmung des Namens, einer besonderen Bezeichnung, des Wappens, der Flagge und des Dienstsiegels der Gemeinde sowie die Benennung von Gemeindeteilen, von Straßen und Plätzen,<br />
3.<br />
Gebietsänderungen und den Abschluss von Gebietsänderungsverträgen,<br />
4.<br />
den Erlass, die Änderung und die Aufhebung von Satzungen und Verordnungen,<br />
5.<br />
die abschließende Entscheidung über die Aufstellung, Änderung, Ergänzung und Aufhebung von Bauleitplänen,<br />
6.<br />
die Verleihung und Entziehung von Ehrenbezeichnungen einschließlich des Ehrenbürgerrechts,<br />
7.<br />
die Festsetzung öffentlicher Abgaben (Gebühren, Beiträge, Steuern) und allgemeiner privatrechtlicher Entgelte,<br />
8.<br />
den Erlass der Haushaltssatzung, das Haushaltssicherungskonzept, über- und außerplanmäßige Aufwendungen, Auszahlungen und Verpflichtungen nach Maßgabe der §§ 89 und 91 sowie das Investitionsprogramm,<br />
9.<br />
den Jahresabschluss, den konsolidierten Gesamtabschluss, die Zuführung zu Überschussrücklagen (§ 95 Abs. 1 Satz 1) und die Entlastung der Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters,<br />
10.<br />
die Errichtung, Gründung, Übernahme, wesentliche Erweiterung, teilweise oder vollständige Veräußerung, Aufhebung oder Auflösung von Unternehmen, von kommunalen Anstalten und von Einrichtungen im Rahmen des Wirtschaftsrechts, insbesondere von Eigenbetrieben, von Gesellschaften und von anderen Vereinigungen in einer Rechtsform des<br />
privaten Rechts,<br />
10 a.<br />
die Beteiligung an gemeinsamen kommunalen Anstalten sowie die Beteiligung an Gesellschaften und anderen Vereinigungen in einer Rechtsform des privaten Rechts, die Änderung des Beteiligungsverhältnisses, den Abschluss von sonstigen Rechtsgeschäften im Sinne von § 115 sowie die Wirtschaftsführung von Einrichtungen als Eigenbetriebe oder<br />
als selbständige Einrichtungen im Sinne von § 110,<br />
11.<br />
die Verfügung über Gemeindevermögen, insbesondere Schenkungen und Darlehenshingaben, die Veräußerung oder Belastung von Grundstücken und die Veräußerung von Anteilen an einem Unternehmen mit eigener Rechtspersönlichkeit; ausgenommen sind Rechtsgeschäfte, deren Vermögenswert eine von der Hauptsatzung bestimmte Höhe nicht
Zuständigkeiten Rat<br />
● Richtlinien für Verwaltungsführung<br />
● Satzungen und Verordnungen<br />
● Bauleitpläne<br />
● Gebühren, Beiträgen, Steuern<br />
● Haushalt<br />
● Verfügung über Gemeindevermögen<br />
● kommunale Unternehmen/Zweckverbände<br />
● Angelegenheiten des VA oder BM, über die er sich die<br />
Beschlussfassung vorbehalten hat<br />
● Überwachung der Einhaltung der Beschlüsse → Akteneinsichtsrecht
Bürgermeister<br />
● auf 8 Jahre direkt vom Volk gewählt<br />
● leitet Verwaltung<br />
● repräsentiert Gemeinde<br />
● Beamter auf Zeit<br />
● Vertretung<br />
● stellv. BM für Repräsentationsaufgaben<br />
● Allgemeiner Vertreter für Verwaltungsleitung
Zuständigkeiten BM<br />
● Vorbereitung und Ausführung der Beschlüsse<br />
des Rates, des VA und der Ortsräte<br />
● Führung der Geschäfte der laufenden<br />
Verwaltung
Verwaltungsausschuss<br />
● BM + gerade Anzahl (je nach Größe der<br />
Gemeinde) an Ratsmitgliedern (Beigeordnete)<br />
entsprechend Mehrheitsverhältnissen im Rat<br />
● BM führt Vorsitz<br />
● tagt nicht öffentlich
Zuständigkeiten VA<br />
● alle Angelegenheiten, die weder Rat noch BM<br />
obliegen<br />
● Vorbereitung von Ratsbeschlüssen<br />
● Angelegenheiten des BM, über die VA sich<br />
Beschlussfassung vorbehalten hat
Hauptsatzung<br />
Zuständigkeiten können durch Hauptsatzung<br />
modifiziert bzw. konkretisiert werden:<br />
● Wertgrenzen für Verfügungen über<br />
Gemeindevermögen (BM und VA)<br />
● Wertgrenzen für Geschäfte der laufenden<br />
Verwaltung
Geschäftsordnung<br />
● Antragsrecht<br />
● Fristen<br />
● Rederecht<br />
● Ausschüsse
Fachausschüsse<br />
<strong>Beispiel</strong>: Stadt <strong>Hildesheim</strong><br />
Fachausschuss für...<br />
● Finanzen und Liegenschaften<br />
● Stadtentwicklung, Bauen, Umwelt und Verkehr<br />
● Jugendhilfe und Soziales<br />
● Schule, Kultur und Sport<br />
● Feuerschutz, Recht und innere Angelegenheiten<br />
in GO festgelegte Anzahl an Ratsmitgliedern<br />
(entsprechend Mehrheitsverhältnissen)<br />
+ zugewählte Mitglieder
Zuständigkeiten Fachausschüsse<br />
● Vorbereitung von Ratsbeschlüssen<br />
● Kompetenzen des VA können auf<br />
Fachausschuss übertragen werden
Ortschaften<br />
● Ortsräte (in Hauptsatzung festgelegte<br />
Mitgliederzahl + Zugewählte)<br />
● Ortsvorsteher
Ortsrat<br />
● „Der Ortsrat wahrt die Belange der<br />
Ortschaft und wirkt auf ihre gedeihliche<br />
Entwicklung innerhalb der Gemeinde hin.“<br />
● wählt Ortsbürgermeister und<br />
Stellvertreter
Zuständigkeiten Ortsrat<br />
Entscheidet, soweit nicht Rat oder BM zuständig sind, in folgenden<br />
Angelegenheiten:<br />
● öffentliche Einrichtungen<br />
● Reihenfolge Baumaßnahmen an Straßen, Wegen und Plätzen,<br />
einschließlich der Beleuchtungseinrichtungen<br />
● Pflege des Ortsbildes / von Park- und Grünanlagen<br />
soweit im OT belegen und Bedeutung nicht über OT hinaus<br />
● Ausbau und Umbau sowie Benennung und Umbenennung von<br />
Straßen, Wegen und Plätzen<br />
● Förderung von Vereinen, Verbänden<br />
● Repräsentation der Ortschaft
Anhörungsrechte des Ortsrates<br />
Anhörungsrecht zu allen wichtigen Fragen, insbesondere :<br />
● Investitionsvorhaben<br />
● Bauleitplanung<br />
● öffentlichen Einrichtungen<br />
● Veräußerung, Vermietung und Verpachtung von Grundvermögen<br />
der Gemeinde<br />
● Änderung der Grenzen der Ortschaft
Samtgemeinden<br />
● Organe:<br />
● Samtgemeinderat<br />
● Samtgemeindebürgermeister<br />
● Samtgemeindeausschuss
Samtgemeinden – Zuständigkeiten<br />
● Übertragener Wirkungskreis<br />
● Eigener Wirkungskreis:<br />
● Flächennutzungspläne<br />
● Schulen<br />
● Gemeindeverbindungsstraßen<br />
● Straßenreinigung, Abfallentsorgung, Wasserverund<br />
Abwasserentsorgung<br />
● von Mitgliedsgemeinden übertragene Aufgaben
Mitgliedsgemeinden von<br />
Samtgemeinden<br />
● Bürgermeister<br />
● aus der Mitte des Rates gewählt<br />
● In der Regel ehrenamtlich<br />
● Repräsentant<br />
● Vorsitzender des Rates<br />
● Gemeindedirektor<br />
● Samtgemeindebürgermeister oder<br />
Samtgemeindebeamter
Vielen Dank!