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Beispiel - SPD-Unterbezirk Hildesheim

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Dr. Sebastian Herbeck<br />

<strong>Hildesheim</strong>, 11.05.2011<br />

Grundzüge der Niedersächsischen<br />

Kommunalverfassung


Staatsaufbau<br />

● Staat<br />

● Staat<br />

● Gebietskörperschaft<br />

● Gebietskörperschaft


Kommunale Selbstverwaltung<br />

● eigenverantwortliche Erfüllung der öffentlichen<br />

Aufgaben des lokalen Bereichs im Rahmen der<br />

Gesetze<br />

● Organisationshoheit<br />

● Personalhoheit<br />

● Finanzhoheit<br />

● Planungshoheit<br />

● Satzungsautonomie


Aufgaben der Gemeinden<br />

● eigener Wirkungskreis<br />

● Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft<br />

● als eigene Angelegenheiten zugewiesene Aufgaben<br />

→ Rechtsaufsicht<br />

● übertragener Wirkungskreis<br />

● übertragene staatliche Aufgaben<br />

→ Fachaufsicht


Rat<br />

● auf 5 Jahre direkt vom Volk gewählt<br />

● Mitglieder ehrenamtlich tätig<br />

→ Aufwandsentschädigung<br />

→ sind vom Arbeitgeber für Ratstätigkeit von der<br />

Arbeit entsprechend freizustellen<br />

● wählt stellv. BM und Ratsvorsitzenden<br />

● tagt grundsätzlich öffentlich


Zuständigkeiten Rat<br />

(1) Der Rat beschließt ausschließlich über<br />

1.<br />

die Aufstellung von Richtlinien, nach denen die Verwaltung geführt werden soll,<br />

2.<br />

die Bestimmung des Namens, einer besonderen Bezeichnung, des Wappens, der Flagge und des Dienstsiegels der Gemeinde sowie die Benennung von Gemeindeteilen, von Straßen und Plätzen,<br />

3.<br />

Gebietsänderungen und den Abschluss von Gebietsänderungsverträgen,<br />

4.<br />

den Erlass, die Änderung und die Aufhebung von Satzungen und Verordnungen,<br />

5.<br />

die abschließende Entscheidung über die Aufstellung, Änderung, Ergänzung und Aufhebung von Bauleitplänen,<br />

6.<br />

die Verleihung und Entziehung von Ehrenbezeichnungen einschließlich des Ehrenbürgerrechts,<br />

7.<br />

die Festsetzung öffentlicher Abgaben (Gebühren, Beiträge, Steuern) und allgemeiner privatrechtlicher Entgelte,<br />

8.<br />

den Erlass der Haushaltssatzung, das Haushaltssicherungskonzept, über- und außerplanmäßige Aufwendungen, Auszahlungen und Verpflichtungen nach Maßgabe der §§ 89 und 91 sowie das Investitionsprogramm,<br />

9.<br />

den Jahresabschluss, den konsolidierten Gesamtabschluss, die Zuführung zu Überschussrücklagen (§ 95 Abs. 1 Satz 1) und die Entlastung der Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters,<br />

10.<br />

die Errichtung, Gründung, Übernahme, wesentliche Erweiterung, teilweise oder vollständige Veräußerung, Aufhebung oder Auflösung von Unternehmen, von kommunalen Anstalten und von Einrichtungen im Rahmen des Wirtschaftsrechts, insbesondere von Eigenbetrieben, von Gesellschaften und von anderen Vereinigungen in einer Rechtsform des<br />

privaten Rechts,<br />

10 a.<br />

die Beteiligung an gemeinsamen kommunalen Anstalten sowie die Beteiligung an Gesellschaften und anderen Vereinigungen in einer Rechtsform des privaten Rechts, die Änderung des Beteiligungsverhältnisses, den Abschluss von sonstigen Rechtsgeschäften im Sinne von § 115 sowie die Wirtschaftsführung von Einrichtungen als Eigenbetriebe oder<br />

als selbständige Einrichtungen im Sinne von § 110,<br />

11.<br />

die Verfügung über Gemeindevermögen, insbesondere Schenkungen und Darlehenshingaben, die Veräußerung oder Belastung von Grundstücken und die Veräußerung von Anteilen an einem Unternehmen mit eigener Rechtspersönlichkeit; ausgenommen sind Rechtsgeschäfte, deren Vermögenswert eine von der Hauptsatzung bestimmte Höhe nicht


Zuständigkeiten Rat<br />

● Richtlinien für Verwaltungsführung<br />

● Satzungen und Verordnungen<br />

● Bauleitpläne<br />

● Gebühren, Beiträgen, Steuern<br />

● Haushalt<br />

● Verfügung über Gemeindevermögen<br />

● kommunale Unternehmen/Zweckverbände<br />

● Angelegenheiten des VA oder BM, über die er sich die<br />

Beschlussfassung vorbehalten hat<br />

● Überwachung der Einhaltung der Beschlüsse → Akteneinsichtsrecht


Bürgermeister<br />

● auf 8 Jahre direkt vom Volk gewählt<br />

● leitet Verwaltung<br />

● repräsentiert Gemeinde<br />

● Beamter auf Zeit<br />

● Vertretung<br />

● stellv. BM für Repräsentationsaufgaben<br />

● Allgemeiner Vertreter für Verwaltungsleitung


Zuständigkeiten BM<br />

● Vorbereitung und Ausführung der Beschlüsse<br />

des Rates, des VA und der Ortsräte<br />

● Führung der Geschäfte der laufenden<br />

Verwaltung


Verwaltungsausschuss<br />

● BM + gerade Anzahl (je nach Größe der<br />

Gemeinde) an Ratsmitgliedern (Beigeordnete)<br />

entsprechend Mehrheitsverhältnissen im Rat<br />

● BM führt Vorsitz<br />

● tagt nicht öffentlich


Zuständigkeiten VA<br />

● alle Angelegenheiten, die weder Rat noch BM<br />

obliegen<br />

● Vorbereitung von Ratsbeschlüssen<br />

● Angelegenheiten des BM, über die VA sich<br />

Beschlussfassung vorbehalten hat


Hauptsatzung<br />

Zuständigkeiten können durch Hauptsatzung<br />

modifiziert bzw. konkretisiert werden:<br />

● Wertgrenzen für Verfügungen über<br />

Gemeindevermögen (BM und VA)<br />

● Wertgrenzen für Geschäfte der laufenden<br />

Verwaltung


Geschäftsordnung<br />

● Antragsrecht<br />

● Fristen<br />

● Rederecht<br />

● Ausschüsse


Fachausschüsse<br />

<strong>Beispiel</strong>: Stadt <strong>Hildesheim</strong><br />

Fachausschuss für...<br />

● Finanzen und Liegenschaften<br />

● Stadtentwicklung, Bauen, Umwelt und Verkehr<br />

● Jugendhilfe und Soziales<br />

● Schule, Kultur und Sport<br />

● Feuerschutz, Recht und innere Angelegenheiten<br />

in GO festgelegte Anzahl an Ratsmitgliedern<br />

(entsprechend Mehrheitsverhältnissen)<br />

+ zugewählte Mitglieder


Zuständigkeiten Fachausschüsse<br />

● Vorbereitung von Ratsbeschlüssen<br />

● Kompetenzen des VA können auf<br />

Fachausschuss übertragen werden


Ortschaften<br />

● Ortsräte (in Hauptsatzung festgelegte<br />

Mitgliederzahl + Zugewählte)<br />

● Ortsvorsteher


Ortsrat<br />

● „Der Ortsrat wahrt die Belange der<br />

Ortschaft und wirkt auf ihre gedeihliche<br />

Entwicklung innerhalb der Gemeinde hin.“<br />

● wählt Ortsbürgermeister und<br />

Stellvertreter


Zuständigkeiten Ortsrat<br />

Entscheidet, soweit nicht Rat oder BM zuständig sind, in folgenden<br />

Angelegenheiten:<br />

● öffentliche Einrichtungen<br />

● Reihenfolge Baumaßnahmen an Straßen, Wegen und Plätzen,<br />

einschließlich der Beleuchtungseinrichtungen<br />

● Pflege des Ortsbildes / von Park- und Grünanlagen<br />

soweit im OT belegen und Bedeutung nicht über OT hinaus<br />

● Ausbau und Umbau sowie Benennung und Umbenennung von<br />

Straßen, Wegen und Plätzen<br />

● Förderung von Vereinen, Verbänden<br />

● Repräsentation der Ortschaft


Anhörungsrechte des Ortsrates<br />

Anhörungsrecht zu allen wichtigen Fragen, insbesondere :<br />

● Investitionsvorhaben<br />

● Bauleitplanung<br />

● öffentlichen Einrichtungen<br />

● Veräußerung, Vermietung und Verpachtung von Grundvermögen<br />

der Gemeinde<br />

● Änderung der Grenzen der Ortschaft


Samtgemeinden<br />

● Organe:<br />

● Samtgemeinderat<br />

● Samtgemeindebürgermeister<br />

● Samtgemeindeausschuss


Samtgemeinden – Zuständigkeiten<br />

● Übertragener Wirkungskreis<br />

● Eigener Wirkungskreis:<br />

● Flächennutzungspläne<br />

● Schulen<br />

● Gemeindeverbindungsstraßen<br />

● Straßenreinigung, Abfallentsorgung, Wasserverund<br />

Abwasserentsorgung<br />

● von Mitgliedsgemeinden übertragene Aufgaben


Mitgliedsgemeinden von<br />

Samtgemeinden<br />

● Bürgermeister<br />

● aus der Mitte des Rates gewählt<br />

● In der Regel ehrenamtlich<br />

● Repräsentant<br />

● Vorsitzender des Rates<br />

● Gemeindedirektor<br />

● Samtgemeindebürgermeister oder<br />

Samtgemeindebeamter


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