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Informationsblatt - Markt Sparneck

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<strong>Informationsblatt</strong><br />

des <strong>Markt</strong>es <strong>Sparneck</strong><br />

Amtliches Bekanntmachungsorgan des <strong>Markt</strong>es <strong>Sparneck</strong> - Mitteilungen - Berichte - Anzeigen<br />

Verantwortlich für alle Veröffentlichungen, außer kirchliche Nachrichten, Vereinsnachnchten und Anzeigen:<br />

<strong>Markt</strong>gemeinde <strong>Sparneck</strong> - Das Blatt erscheint bei Bedarf<br />

Nr. 5 Freitag, den 28. Mai 2010<br />

Sommerkirchweih mit historischem Handwerkermarkt<br />

Gemeinsam mit der Sommerkirchweih am<br />

Sonntag. den 20. Juni<br />

wird in diesem Jahr wieder ein historischer Handwerkermarkt abgehalten.<br />

Das <strong>Markt</strong>treiben erstreckt sich uber den gesamten Qrtskern.<br />

Beim historischen Handwerkermarkt werden alte Hcxndwerkskünste, wie<br />

z.B. Seifensieder, Imker, Schranzenbinder, Schnapsbrenner, Spinngruppe, Korbflechter,<br />

Steinmetz und noch einiges mehr zu bewundern sein.<br />

Die musikalischen Darbietungen der Gruppe „Ilbari? und Jonglagevorführungen mit Feuer<br />

show geben dem <strong>Markt</strong> wieder eine besondere Note.<br />

Für den üblichen Kirchweihmarkt haben sich ebenfalls viele Händler angemeldet. Das Ange<br />

bot reicht über Floristikartikel, Gewürze, Haushaltsartikel, Textilien, Geschenkartikel bis<br />

hin zu Spielwaren und Süßigkeiten. Auch für das leibliche Wohl ist bestens gesorgt.<br />

Gegen 15.00 Uhr erfolgt als Höhepunkt des <strong>Markt</strong>es der<br />

Sturm der Hussiten<br />

- nachgestellt von der Felsenbühne Waldstein. Dabei wird das ehemalige <strong>Sparneck</strong>er<br />

Schloss mit Kanonen und Büchsen beschossen.<br />

Bei allen Mitwirkenden, die in irgendeiner Form zum Gelingen des Festes beitragen sowie bei<br />

den Grundstücksbesitzern, die ihre Hofflachen und Garagen zur Verfügung stellen, möchten<br />

wir uns recht herzlich bedanken.<br />

bamit sich unser Ort von seiner besten Seite zeigen kann, bitten wir alle Hausbesitzer, die<br />

Straßen und Wege um ihr Anwesen zu reinigen.<br />

Bleibt nur noch zu hoffen, dass uns _Petru? auch heuer wieder Karwa-Wetter beschert.


Bericht aus der Gemeinderatssitzung vom 19.04.2010<br />

Neubau einer Produktionsanlage auf dem ehemaligen Betriebsareal Flehmig durch<br />

die Firma Bio-Health International GmbH<br />

Für die Erstellung einer neuen Produktionsanlage durch die Firma Bio-Health International fand<br />

im Oktober 2010 bei der Fachhochschule Coburg ein Studentenwettbewerb statt. In der Sitzung<br />

hatten nun die Studentinnen die Gelegenheit, ihre preisgekrönten Entwürte dem <strong>Markt</strong>gemeinde<br />

rat vorzustellen.<br />

Unterstützung bekamen sie auch von ihrem Leiter des Studienganges Architektur, Herrn Prof.<br />

Hans-Peter Hebensperger-Hüther, der diesen ganzen Wettbewerb fachaufsichtlich begleitete.<br />

Nach der gelungenen Präsentation war man sich einvernehmlich einig, dass bei der Umsetzung<br />

des Bauvorhabens vieles von den sehr durchdachten Planentwürten mit eingearbeitet werden<br />

sollte.<br />

Verabschiedung des Haushaltsplanes und der Haushaltssatzung nebst Anlagen für<br />

das Haushaltsiahr 2010<br />

Eingangs gab Bürgermeister Loy einen Vorbericht über die finanzielle Situation der Gemeinden<br />

und Städte, die alle größte Probleme bei der Erstellung ihrer Haushaltspläne haben, da die finan<br />

zielle Leistungsfähigkeit fast nicht mehr vorhanden ist.<br />

Alle haben mit enormen finanziellen Einbußen zu rechnen, zum anderen sind die Gewerbesteu<br />

ererträge wegen der vorangegangenen Wirtschaftskrise stark rückläufig.<br />

Bei unserem gemeindlichen Haushalt, so der Bürgermeister weiter, sind die Vorgaben ebenfalls<br />

sehr gravierend.<br />

So erhalten wir für dieses Jahr 318.535,-- €<br />

weniger Schlüsselzuweisung<br />

71.899,-- €<br />

weniger Einkommensteuerbeteiligungsbeträge und<br />

268.700,-- €<br />

weniger Gewerbesteuer.<br />

Des Weiteren steigt die Kreisumlage um 218.858,-- €.<br />

All diese Positionen zusammenaddiert ergeben<br />

insgesamt eine Mindereinnahme von 877.992,-- €<br />

Das sind gut 25 % des gesamten Haushaltes<br />

in Höhe von 3.422.152,-- €<br />

Der Haushalt in diesem Jahr ist im Gesamtvolumen um 356.548,-- €<br />

größer als im Vorjahr.<br />

Es ist dennoch positiv zu bewerten, dass wir trotz dieser enorm hohen Einnahmeminderung unse<br />

ren Haushalt auch für dieses Jahr wieder ohne Neuverschuldung aufstellen können.<br />

Dies ist deshalb möglich, weil wir am Ende des Jahres 2009 eine Baurücklage von fast einer Drei<br />

viertelmillion Euro hatten.<br />

Somit können wir die gesamten Mindereinnahmen und Mehrausgaben mit einer Entnahme aus<br />

den Rücklagen ausgleichen.


Die Gesamtverschuldung zum Jahresende 2010 wird nur noch 688.308,-- € betragen, was eine<br />

Pro-Kopf-Verschuldung von 378,-- € bedeutet.<br />

Die noch verbleibenden Rücklagen am Jahresende werden auch für die künftigen Aufgaben und<br />

Haushaltsgestaltungen von Nöten sein. Aber ich bleibe, so der Bürgermeister abschließend, auch<br />

weiterhin optimistisch, dass die <strong>Markt</strong>gemeinde <strong>Sparneck</strong> für die nächsten Jahre gut aufgestellt<br />

bleibt.<br />

Bevor Kämmerer Manfred Hutschreuther seinen Vorbericht für das Jahr 2010 verlas, bedankte<br />

sich Bürgermeister Loy bei diesem für die umsichtige Haushaltsführung und für die einvernehmli<br />

che Abstimmung bei der Erstellung des gesamten Zahlenwerkes.<br />

Der Kämmerer gab, bevor er das Zahlenwerk des Haushaltsplanes 2010 erläuterte, erst noch<br />

einen Rückblick über die Jahre 2008 und 2009, in denen die Grundlagen für die vorhandenen<br />

Rücklagen gebildet wurden.<br />

Die Entwicklung für dieses Jahr sieht folaendermaßen aus:<br />

Der Verwaltungshaushalt schließt<br />

in den Einnahmen und Ausgaben mit 2.204.534,-- €<br />

und der Vermögenshaushalt<br />

in den Einnahmen und Ausgaben mit 1.238.618,-- €<br />

ab.<br />

Das Gesamtvolumen beträgt somit 3.443.152,-- €<br />

Die wichtigsten Einnahmen sind:<br />

-GrundsteuerA +B 154.000,--€<br />

- Gewerbesteuer 95.000,-- €<br />

- Gemeindeanteil an der Einkommensteuer 443.050,-- €<br />

- Umsatzsteuerbeteiligung 49.544,-- €<br />

- Schlüsselzuweisung v. Land 425.893,-- €<br />

- Finanzausgleichsmittel v. Land 52.500,-- €<br />

- Einnahmen aus Wassergebühren 80.000,-- €<br />

- Einnahmen aus Abwassergebühren 245.000,-- €<br />

- Konzessionsabgabe von der Fa. E-ON 48.000,-- €.<br />

- Mieteinnahmen aus den gemeindlichen Wohnungen 45.000,-- €<br />

- Zuschuss für den Straßenunterhalt 22.500,-- €<br />

- Mieteinahmen für die Schule v. Schulverband 20.676,-- €<br />

- Mieteinnahmen von der VG für das Rathaus 15.150,-- €<br />

geDlante Ausgaben:<br />

- Gewerbesteuerumlage 25.000,-- €<br />

- Kreisumlage 673.036,-- €<br />

- Umlage an die VG 219.747,-- €<br />

- Umlage an die Schulverbände Weißdorf/<strong>Sparneck</strong> + Zell 186.115,-- €<br />

- Zuschüsse (50 %) für die kindbezogene Förderung 93.000,-- €<br />

- Unterhalt der gemeindlichen Straßen 22.500,-- €<br />

- Betriebskostenumlage Abwasserverband 195.000,-- €<br />

- Zinsen für aufgenommene Kredite 30.758,-- €


Im Vermögenshaushalt sind folgende Ausgaben vorgesehen:<br />

- Investitionen im Schulbereich (Neugestaltung Außenbereich,<br />

Treppengeländer, Verglasung, Restkosten Energ. Sanierung)<br />

- Rückbau Gebäudlichkeiten ehem. Betriebsareal Flehmig<br />

- Beseitigung LHKW-Schaden<br />

- Innerortssanierung Städtebauförderung<br />

20.500,-- €<br />

700.000,-- €<br />

30.000,-- €<br />

Beteiligung an Einzelmaßnahmen<br />

- Maßnahmen zur Fremdwasserbeseitigung<br />

- Herstellung verbesserter DSL-Anschluss<br />

- Neuverlegung der Hauptwasserleitung nach Stockenroth<br />

- energetische Sanierung (Außenwanddämmung der<br />

12.000,-- €<br />

25.000,-- €<br />

24.000,-- €<br />

120.000,-- €<br />

gemeindl. Häuser: Arzthaus und Blumenau 8) 50.000,-- €<br />

geDlante Einnahmen<br />

- Zuschüsse Rückbau Gebäudlichkeiten<br />

ehem. Betriebsareal Flehmig 560.000,-- €<br />

- Zuschuss DSL-Anschluss 16.800,-- €<br />

Um die Fehlbeträge im Verwaltungshaushalt und im Vermögenshaushalt<br />

auszugleichen ist eine Gesamtentnahme aus den<br />

Rücklagen in Höhe von 530.708 €<br />

nötig.<br />

Ebenso wurde dem Gemeinderat der Finanzplan für die Jahre 2011 bis 2013 vorgetragen. All<br />

diese Zahlen richten sich zum größten Teil nach den Ergebnissen der zurückliegenden Jahre,<br />

selbstverständlich müssen Preissteigerungen bzw. die benötigten Finanzmittel mit zu erwarten<br />

den Zuschüssen für die 1 nvestitionsmaßnahmen eingearbeitet werden.<br />

Bevor der Kämmerer seinen Vortrag beendete, dankte er dem Bürgermeister und dem gesamten<br />

Gemeinderat für den sehr weitsichtigen Umgang mit den zur Verfügung gestandenen Finanzmit<br />

teln, denn durch die sehr sparsame Wirtschaftsführung konnten die Rücklagen gebildet werden,<br />

damit man jetzt trotz finanzieller Engpässe weiterhin handlungsfähig bleibt.<br />

In der sich anschließenden Diskussion gaben alle drei Fraktionssprecher Dr. Reinhardt Schmalz,<br />

Hermann Benker und Dr. Peter Thuy ihre Stellungnahmen zu dem vorgelegten Zahlenwerk ab.<br />

Ihre einhellige Meinung war, dass man für dieses Jahr durch die Entnahme aus der Rücklage den<br />

Haushalt wieder ohne Neuverschuldung ausgleichen konnte, aber wie es zukünftig sein werde,<br />

hängt ja hauptsächlich von der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung ab. Sie signalisierten, dass<br />

man dem vorgelegten Haushaltsplan 2010 zustimmen werde.<br />

Zum Schluss trug Kämmerer Manfred Hutschreuther die komplette Haushaltssatzung nebst Anla<br />

gen vor, die dann der gesamte Gemeinderat einstimmig absegnete.<br />

Ebenfalls einstimmig genehmigte man den vorgelegten Finanzplan.<br />

Enerpetische Sanierung des Arzthauses und des Mehrfamilienhauses g,Blumenau 8“<br />

Bürgermeister Loy teilte in seinem Bericht dem Gemeinderat mit, dass die beiden Anwesen drin<br />

gend eine Sanierung der Außenfassade benötigen. Hierfür wurden bereits 50.000,-- € in den<br />

Haushalt eingestellt. Er schlug dem Gemeinderat vor, dass das Architekturbüro Endrejat den<br />

Auftrag erhalten soll, für die beiden Anwesen entsprechende Angebote zwecks Sanierung der<br />

Außenfassade einzuholen.


Gemeinderat Endrejat merkte hierzu an, dass das Arzthaus im Geltungsbereich des Sanierungs<br />

bereiches liegt und deshalb mit der Sanierungsmaßnahme für dieses Anwesen abgewartet wer<br />

den soll, bis der <strong>Markt</strong> <strong>Sparneck</strong> eine entsprechenden Sanierungssatzung auf den Weg gebracht<br />

hat. Hiermit erklärt sich der Gemeinderat einverstanden.<br />

Revitalisierung des ehemaligen Betriebsareals Flehmig; Sachstandsbericht<br />

Bürgermeister Loy merkte hierzu an, dass über dieses Thema bereits in der letzten Gemeinde<br />

ratssitzung ausgiebig gesprochen wurde. Hier war der Gemeinderat der Auffassung, dass der<br />

vorgesehene Hochwasserdamm auch alternativ an der östlichen Seite der Wasserfläche vorbeigeführt<br />

werden könnte. Daraufhin hat das Büro UmbauStadt einen entsprechenden Alternatiwor<br />

schlag erarbeitet. Der Bürgermeister erläuterte diese Bilddarstellungen ausführlich. Weiterhin gab<br />

er bekannt, dass die Ausschreibung über die Abbrucharbeiten, wie vorgesehen, am Freitag, den<br />

16. April 2010, im Bayerischen Staatsanzeiger veröffentlicht wurde.<br />

Der Submissionstermin ist für den 11. Mai 2010 um 10.30 Uhr im Rathaus <strong>Sparneck</strong> vorgesehen.<br />

Am 17.5.2010 wäre die nächste Gemeinderatssitzung. Auf dieser Sitzung kann dann die Auf<br />

tragsvergabe für die Rückbauarbeiten erfolgen. Baubeginn ist für die 23. Kalenderwoche geplant.<br />

Weiterhin gab Bürgermeister Loy bekannt, dass laut Stellungnahme des Büros UmbauStadt, die<br />

Warenschauerei solange als erhaltungswürdig empfohlen wird, bevor sich nicht eine greifbare<br />

neue bauliche Anlage an dieser Stelle abzeichnet. Dies aus zwei Gründen:<br />

Das Gebäude scheint baulich soweit intakt zu sein, dass es sich zur schnellen Bereitstellung von<br />

kleineren vermietbaren Gewerbeflächen eignet. Zudem ist an dieser Stelle ein Gebäude als städ<br />

tebauliches Signal sinnvoll, um den Gewerbepark zur Straße hin als eine bebaute Adresse und<br />

nicht als Leerstand zu zeigen.<br />

Dies alles nur für den Fall, dass sich kein neues und städtebaulich ebenso markantes Gebäude<br />

abzeichnet. Sollte dieses Bauwerk einem Investor hinderlich sein, dann wird dieses sofort zu<br />

rückgebaut.<br />

Mit dem zeitlichen Ablauf der Rückbauarbeiten auf dem ehemaligen Betriebsareal erklärte sich<br />

der Gemeinderat einverstanden.<br />

Im Anschluss gab Bürgermeister Loy bekannt, dass, bedingt durch die Abbrucharbeiten, statische<br />

Berechnungen für die verbliebenen Gebäudeteile notwendig sind. Er schlug deshalb vor, dass<br />

man hierüber einen entsprechenden Zustimmungsbeschluss verabschieden sollte, welcher dem<br />

Projektleiter, Herrn Dr. Zausig, die Möglichkeit eröffnet, einen Statiker mit den entsprechenden<br />

Aufgaben zu betrauen. Die Kosten dürften sich zwischen 600,-- und 1.500,-- € bewegen.<br />

Auch dafür erteilte der Gemeinderat seine Zustimmung.<br />

Erstellung eines Bebauungsplanes für das ehemalige Areal „Flehmig“<br />

Nach heutiger telefonischer Rücksprache mit Frau Beger von der Regierung von Oberfranken<br />

wurde mitgeteilt, dass die Kosten für die Erstellung eines Bebauungsplanes fördertähig sind.<br />

Der <strong>Markt</strong> <strong>Sparneck</strong> sollte hierfür 3 Angebote von entsprechenden Büros einholen, einen Verga<br />

bevorschlag erarbeiten und diese Unterlagen zusammen mit einem Antrag auf Zuwendungen bei<br />

der Regierung einreichen.<br />

Nach Meinung aller Beteiligten sollte für dieses Gebiet ein schlanker Bebauungsplan erstellt wer<br />

den, damit spätere Investoren einen größeren Spielraum für ihre Gestaltungswünsche zur Verfü<br />

gung haben.


Auf Vorschlag von Bürgermeister Loy einigte man sich darauf, von den drei Büros Endrejat<br />

Szathmary, UmbauStadt aus Weimar und vom Architekturbüro Kuchenreuther aus <strong>Markt</strong>redwitz<br />

ein entsprechendes Angebot einzuholen.<br />

Installation von Rauchmeldern im Schulhaus <strong>Sparneck</strong>; Auftracisvergabe<br />

Hierzu hatte das Architekturbüro Endrejat insgesamt vier Firmen zur Angebotsabgabe ange<br />

schrieben. Folgende Firmen haben Angebote abgegeben:<br />

1. Firma Schmidt, Bindlach 1.886,57 €<br />

2. Firma SKE, Münchberg 1.499,40 €<br />

3. Firma Bär, Weißdorf 1.444,40 €<br />

Die Firma Lauterbach aus Zell hat bis zum vereinbarten Termin kein Angebot abgegeben.<br />

Den Auftrag für die Installation erhielt die Firma Bär aus Weißdorf.<br />

Beteiligung mit einem Beitrag über <strong>Sparneck</strong> in der neuen Thüringer Illustrierten<br />

Zu diesem Tagesordnungspunkt teilte Bürgermeister Loy mit, dass die oben genannte Illustrierte<br />

mit einer 18.000 Stück hohen Auflage den „Saaleweg vom Ursprung bis zur Mündung“ seinen<br />

Lesern vorstellen wird.<br />

Es ergebe sich für <strong>Sparneck</strong> in touristischer Hinsicht die Möglichkeit seine Sehenswürdigkeiten in<br />

und um <strong>Sparneck</strong> sowohl bildlich wie auch redaktionell auf 2 Seiten vorzustellen. Das Honorar<br />

dafür würde 500,-- € betragen.<br />

Der Gemeinderat war mehrheitlich der Meinung, dass dies für <strong>Sparneck</strong> nichts bringe.<br />

Umrüstung der Straßenleuchten auf Gelblicht<br />

Laut Bürgermeister Loy befindet sich im Baugebiet Kirchfeld eine defekte Straßenleuchte. Die<br />

E.ON Naila hat sich daraufhin mit dem <strong>Markt</strong> <strong>Sparneck</strong> in Verbindung gesetzt und angeboten, für<br />

diese Lampe gleich das in Zukunft erforderliche „Gelblicht“ zu installieren. Es handelt sich bei den<br />

neuen Leuchtkörpern um Natrium-Dampf-Leuchten, welche auch seitens der E.ON bezuschusst<br />

werden. Ab dem Jahr 2015 sind diese Leuchtkörper Pflicht. Herr Meister von der E.ON Bayreuth<br />

wird hierzu ein entsprechendes Angebot abgeben. Laut Bürgermeister Loy könnte man einzelne<br />

Straßenzüge auf das neue „Gelblicht“ umrüsten.<br />

2. Bürgermeister Dr. Schmalz merkte hierzu an, dass es zwischenzeitlich LED-Leuchten gibt, wel<br />

che in der Lichtausbeute weit über den Gelblichtleuchten liegen. Er ist nicht dafür, dass der <strong>Markt</strong><br />

jetzt großflächig auf Gelblicht umsteigt.<br />

Gemeinderat Benker wies daraufhin, dass bei einer großflächigeri Umstellung auf dieses Geiblicht<br />

der damals angedachte Effekt in der Tempo 30 Zonen verloren geht. Mit einer punktuellen Umrüs<br />

tung hätte er jedoch kein Problem.<br />

Bürgermeister Loy vertrat abschließend die Meinung, dass man zunächst das Angebot der E.ON<br />

abwarten sollte. Uber Detailfragen könnte man dann in einer der nächsten Sitzungen diskutieren.<br />

Vorerst sollte jedoch der defekte Leuchtkörper auf Geiblicht umgestellt werden. Hiermit erklärte<br />

sich der Gemeinderat einverstanden.


Ankauf des Anwesens Münchbercier Str. 1<br />

Hierzu erläuterte 2. Bürgermeister Dr. Schmalz anhand einer Sitzungsvorlage die Problematik zu<br />

diesem Anwesen und seinem Umfeld.<br />

In Ergänzung zu seinen Ausführungen in einer vorangegangenen Sitzung fasste er hier noch<br />

einmal zusammen, warum er dem Gemeinderat dringend empfiehlt, sein Vorkaufsrecht auszu<br />

üben.<br />

Das Grundstück Münchberger Str. 1 liegt im historischen Ortskern von <strong>Sparneck</strong>, hat ortsbildprä<br />

genden Charakter und befindet sich in einem beklagenswerten Zustand. Es ist auch<br />

nicht zu erwarten, dass sich daran in Zukunft etwas ändern wird. Der Kaufinteressent, Herr<br />

Jonny Hilgen aus den Niederlanden, beabsichtigt lediglich in seinem Urlaub nach <strong>Sparneck</strong><br />

zu kommen und dürfte damit kaum in der Lage sein, die Situation durchgreifend zu ändern.<br />

Wenn wir jetzt nicht zugreifen, so Dr. Schmalz, wird eine weitere große Chance vertan, die Spar<br />

necker Geschichte sichtbar zu machen und das Potential, das in dem Anwesen steckt, zu nutzen.<br />

Er betone ausdrücklich, dass das Projekt „Schlossgraben“ völlig unabhängig von dem Projekt<br />

„Heimathaus“ bzw. „Begegnungsstätte“ gesehen werden muss. Es handelt sich s. E. beim<br />

Schlossgraben ausschließlich um ein Tourismusprojekt. Das <strong>Sparneck</strong>er Kapital, seine bedeu<br />

tende Geschichte, kann hier präsentiert und der 0ffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Das<br />

ist an keiner anderen Stelle möglich. Das Anwesen gehört daher in das Eigentum der Gemeinde.<br />

Dazu noch einige Fakten:<br />

1. Das Haus Münchberger Str. 1 ist seit vielen Jahren unbewohnbar.<br />

2. Es ragt in die Münchberger Straße und stellt für Fußgänger und Fahrzeuge eine gefährliche<br />

Engstelle dar. Für einen Gehsteig ist kein Platz.<br />

3. Das Umfeld ist verwahrlost und ein Schandfleck für <strong>Sparneck</strong>.<br />

4. Das Wohnhaus wurde erst 1806 als Bäckerei Saar erbaut. Es hat daher als Denkmal<br />

eine untergeordnete Bedeutung, keineswegs vergleichbar mit dem mittelalterlichen<br />

Keller im Nebengebäude oder den ältesten <strong>Sparneck</strong>er Mauerresten im Graben.<br />

5. Das Nebengebäude hat eine einmalige Architektur mit gemauerten Bögen etc. Sein<br />

Alter ist nicht bekannt, reicht aber zumindest in Teilen bis ins Mittelalter zurück.<br />

6. Der hintere Teil des Grundstückes liegt im einstigen Schlossgraben und ist derzeit<br />

nicht öffentlich zugänglich. Dort befinden sich sehenswerte Mauerreste des ehemaligen<br />

<strong>Sparneck</strong>er Schlosses.<br />

Er schlägt deshalb vor:<br />

1. Das Anwesen Münchberger Str. 1 zum Preis von 20.000 € zu erwerben.<br />

2. Das Wohnhaus evtl. abzureißen, falls sich keine sinnvolle Nachnutzung abzeichnet.<br />

3. Das Nebengebäude baulich zu sichern und der Bevölkerung zu öffnen.<br />

4. Ebenso der Graben, der zu den schönsten Plätzen in <strong>Sparneck</strong> gehört.<br />

5. Ebenso der mittelalterliche Keller, dessen Eingang neu gestaltet werden muss.<br />

Auf diesem Anwesen könnten z.B. Märkte, Ausstellungen oder andere Veranstaltungen in<br />

einem Ambiente stattfinden, das es weit und breit nicht gibt. <strong>Sparneck</strong> ist inzwischen einer<br />

breiten 0ffentlichkeit als geschichtsbewusster Ort bekannt. Hier ergibt sich die Chance, diesem<br />

Ruf gerecht zu werden. Eine Ablehnung würde uns absolut unglaubwürdig machen.<br />

Die Folgekosten wären äußerst gering und der Nutzen für <strong>Sparneck</strong> groß.<br />

Anschließend stellte der 2. Bürgermeister Dr. Schmalz noch fest, dass dieses Objekt im Rahmen<br />

der Städtebauförderung und darüber hinaus auch noch von der Oberfrankenstiftung gefördert<br />

werden könnte.<br />

Mit einem Fördersatz von 80 % kann hierbei gerechnet werden.<br />

Nach eingehender Diskussion einigte sich der Gemeinderat auf folgende Vorgehensweise:


Mit dem holländischen Käufer sollte abgeklärt werden, was er mit der Immobilie und dem<br />

Umfeld vorhat.<br />

Mit Herrn Dr. Kahle vom Amt für Denkmalschutz sollte abgeklärt werden, in welcher Höhe<br />

Fördermittel zu erhalten wären, vor allem auch für die Erhaltung des Schlossgrabens und<br />

des „Mauerbogens“.<br />

In der nächsten GR-Sitzung wird dann darüber zu entscheiden sein, wie man weiter damit um<br />

geht.<br />

Amtliche Bekanntmachungen<br />

Bevölkerungsstand<br />

Am Stichtag, 30.04.2010 lautet der Bevölkerungsstand des <strong>Markt</strong>es <strong>Sparneck</strong>:<br />

(Vergleich 31.03.2010)<br />

Gesamteinwohnerzahl: 1863 1865<br />

Davon<br />

Hauptwohnsitze: 1737 1740<br />

Nebenwohnsitze: 126 125<br />

Gemeinsamer Sprechtaci der Deutschen Rentenversicherung<br />

Der nächste Sprechtag findet am<br />

Donnerstag, den 15. Juli 2010<br />

(13.20 bis 15.20 Uhr)<br />

im Rathaus <strong>Sparneck</strong> statt.<br />

Terminvergabe unter der Tel. Nr. 9903-50 (bitte bei Anruf Versicherungsnummer mitteilen).<br />

Wichtig: Bei einer Vorsprache ohne vorherige Terminvereinbarung besteht kein Anspruch<br />

auf Beratung.<br />

Es wird gebeten, entweder alte Versicherungsunterlagen oder ein gültiges Ausweisdokument mit<br />

zubringen.<br />

Aufruf zur Sauberhaltung des Freizeitgeländes<br />

Aus gegebener Veranlassung wird seitens der <strong>Markt</strong>gemeinde <strong>Sparneck</strong> darauf hingewiesen,<br />

dass auf dem Freizeitgelände Flaschen mutwillig zerschlagen werden - dies bedeutet eine große<br />

Verletzungsgefahr für die Kinder. Außerdem wurden die Sitzbänke beschädigt.<br />

Die Polizei wurde verständigt, sie wird jetzt öfters zur Kontrolle vorbeikommen.<br />

Ihre Gemeindeverwaltung <strong>Sparneck</strong>


(2) Investitionsumlage<br />

Haushaltssatzung der Verwaltungsgemeinschaft <strong>Sparneck</strong>,<br />

Landkreis Hof, für das Haushaltsjahr 2010<br />

Eine Investitionsumlage wird nicht erhoben.<br />

Auf Grund der Art. 8 Abs. 2, Art 10 Abs. 2 VGemO, Art. 40 und 41 KomrnZG sowie der<br />

Art. 83 if. der Gemeindeordnung (GO) hat die Veiwaltungsgemeinschaft <strong>Sparneck</strong><br />

§5<br />

folgende Haushaltsaatzung erlassen, die hiermit gemäß Art. 10 Abs. 1 VGemO i.V.m. Art.<br />

65 Abs. 3 Satz 1 und 2 GO amtlich bekannt gemacht wird:<br />

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem<br />

Haushaltsplan wird auf 25.000€ festgesetzt.<br />

1.<br />

§1<br />

§6<br />

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2010 wird hiermit<br />

festgesetzt, er schließt<br />

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar2010 in Kraft.<br />

im Verwaltungshaushalt<br />

II.<br />

565.054€<br />

in den Einnahmen und Ausgaben mit<br />

und<br />

Die Haushaltssatzung 2010 enthält keine genehmigungspflichtigen Bestandteile.<br />

Im Vermögenshaushalt<br />

III.<br />

27.408€<br />

in den Einnahmen und Ausgaben mit<br />

ab.<br />

Gemäß Art. 10 Abs. 1 VGemO i.V.m. Art. 65 Abs. 3 GO liegt der Haushaltsplan vom Tage<br />

nach der Veröffentlichung im <strong>Informationsblatt</strong> der Gemeinde Weißdorf und des <strong>Markt</strong>es<br />

§2<br />

<strong>Sparneck</strong> eine Woche lang In der Verwaltungsgemelnsctiaft Spameck, Zimmer 12,<br />

1 öffentlich auf. Die Haushaltssatzung 2010 lIegt gemäß § 4 Satz BekV für die Dauer ihrer<br />

Gültigkeit zur Einsichtnahme bereit.<br />

Kreditaufnahmen für Investitionen und lnvestitionsförderungsmaßnahmen sind nicht<br />

vorgesehen.<br />

§3<br />

Spameck, den 12.05.2010<br />

Verpflichtungsermächtigungen Im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.<br />

VERWALTUNGSGEMEINSCHAFT SPARNECK<br />

§4<br />

(1) Verwaltungsumiage<br />

Gebhardt<br />

1. Der durch sonstige Einnahmen nicht gedeckte Finanzbedarf (timlagesoll) zur<br />

‚pmeine.haftsvnrsit7AncIr<br />

Finanzierung von Ausgaben im Verwaltungshaushalt wird für das Haushaltsjahr<br />

2010 auf 382.473 € festgesetzt und nach dem Verhältnis der Einwohnerzahl der<br />

Mitgliedsgemeinden bemessen.<br />

2. Für die Berechnung der Verwaltungsumlage wird die maßgebende Einwohnerzahl<br />

nach dem Stand vom 30.06.2009 auf 2.938 Einwohner festgesetzt.<br />

3. Die Verwaltungsumlage wird je Einwohner auf 130,181416 € festgesetzt.


0....... .i./<strong>Markt</strong>!€tel<br />

<strong>Markt</strong> <strong>Sparneck</strong><br />

1) Wenn mehrere Elnsichtsstellen eingerichtet sind, diese und die jeder Ein clttsstelle<br />

zugeteilten Gemerndeteile odCr dgl, oder die Nummern der Stirnmbezfrke angeben.<br />

2> Zutreffendes ankreuzen und Name eintragen<br />

3) Zutreffendes ankreuzen<br />

Verwaltungsgemeinschall<br />

VG <strong>Sparneck</strong><br />

<strong>Markt</strong>platz 4<br />

95234 Søarneck<br />

BEKANNTMACHUNG<br />

über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis<br />

1. Das Wählerverzeichnis für den Volksentscheid<br />

E<br />

D von<br />

bei/4n#im<br />

und die Erteilung von Wahischeinen<br />

der Cpmoindoldes <strong>Markt</strong>es/dors Spameck<br />

der Stimmbezirke<br />

_______<br />

der Gemeinde/des <strong>Markt</strong>es/der Stadt<br />

_________________________________________________<br />

für den VOLKSENTSCHEID<br />

am 04. Juli 2010<br />

wird vom Montag, 14. Juni bis Freitag, 18. Juni 2010 (20. bis 16. Tag vor der Abstimmung)<br />

während der Dienststunden<br />

Uhr bis<br />

_________________<br />

und zusätzlich nachmittags Montag - Mittwoch von 14.00 Uhr- 16.00 Uhr<br />

(Dienststelle, Anschrilt, ZL-Nr.)‘)<br />

der VG <strong>Sparneck</strong>, Rathaus, <strong>Markt</strong>platz 4, 95234 <strong>Sparneck</strong>, Zi.Nr. 1<br />

g- für Stimmberechtigte zur Einsichtnahme bereitgehalten. Stimmberechtigte konnen die Richtigkeit oder Vollständigkeit der zu ihrer<br />

Person im Wählerverzeichnis eingetragenen Daten überprOfen. Die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Daten von anderen im<br />

Wählerverzeichnis eingetragenen Personen können Stimmberechtigte nur überprüfen, wenn Tatsachen glaubhaft gemacht werden,<br />

aus denen sich eine Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wäl-tierverzeichnisses ergeben kann. Das Recht zur Uberprüfung<br />

besteht nicht hinsichtlich der Daten von Stimmberechtigten, für die im Melderegister eine Auskunftssperre nach Art. 31 Abs. 7 des<br />

Meldegesetzes eingetragen ist.<br />

2. Das Wählerverzeichnis wird im automatisierten Verfahren geführt; die Einsicht ist durch ein Datensichtgerät möglich.<br />

3. AbstImmen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein hat.<br />

Wer das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig hält, kann während dem unter Nr. 1 genannten Zeitraum, spätestens am<br />

Freitag, 18. Juni 2010 bis 12.00 Uhr bei/4,Wiw<br />

(Dienststelle, AIiSCItrift, Zimmer-Nr.)<br />

der VG Spameck, Rathaus, <strong>Markt</strong>platz 4, 95234 Spameck, Zi.Nr. 1<br />

Einspruch einlegen.<br />

Der Einspruch kann schriftlich oder durch Erklärung zur Niederschrift eingelegt werden.<br />

4. Stimmberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten spätestens bis zum 13. Juni 2010 eine Wahlbenachrich<br />

tigung samt Vordruck für einen Antrag auf Erteilung eines Wahischeins. Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt,<br />

stimmberechtigt zu sein, muss Einspruch gegen das Wählerverzeichnis einlegen, wenn er nicht Gefahr laufen will, dass er sein<br />

Stimmrecht nicht ausüben kann.<br />

5. Wer einen Wahischein hat, kann an der Abstimmung<br />

oder<br />

° im Landkreis<br />

21 in der kreisfreien Stadt<br />

__________________________________________________________________________________<br />

Name des Landkreises<br />

Landkreis Hof<br />

Name der kreisfreien Stadt<br />

durch Stimmabgabe in einem beliebigen Abstlmmungsraum (Stimmbezirk)<br />

° dieses Landkreises 31 kreisfreien Stadt<br />

durch Briefwahl<br />

teilnehmen.<br />

Uhr<br />

Wahivordruck<br />

‘G3<br />

Fachverlag JOngling-gbb ‘Tel. 089137436-0‘ Fax 089/37436.344‘ E-Mail service@juengtagvedag.de tes G-15 VE


6. Einen Wahlschein erhält auf Antrag<br />

6.1 eine in das Wählerverzeichnis eingetragene stimmberechtigte Person, wenn sie<br />

a) sich am Abstimmungstag während der Abstimmung aus wichtigem Grund außerhalb ihres Stimmbezirks aufhält,<br />

b) ihre Wohnung, bei mehreren Wohnungen ihre Hauptwohnung, ab dem 31. Mai 2010 in einen anderen Stimmbezirk<br />

— innerhalb der Gemeinde,<br />

— außerhalb der Gemeinde, wenn keine Eintragung in das Wählerverzeichnis am Ort der neuen Wohnung erfolgt ist,<br />

verlegt,<br />

c) aus beruflichen Gründen, wegen Krankheit, hohen Alters, einer körperlichen Behinderung oder Freiheitsentziehung den<br />

Abstimmungsraum nicht oder nur unter unzumutbaren Schwierigkeiten aufsuchen kann.<br />

Der Wahischein kann in diesen Fällen bis zum Freitag, 02. Juli 2010, 15 Uhr bei 4ni,p<br />

(Dienststelle. AnSchnII, Zimmer-Nr.)<br />

der VG <strong>Sparneck</strong>, Rathaus, <strong>Markt</strong>platz 4, 95234 <strong>Sparneck</strong>, Zi.Nr. 1<br />

schriftlich, mündlich oder elektronisch (nicht aber telefonisch) beantragt werden. Wer bei nachgewiesener plötzlicher Erkran<br />

kung den Abstimmungsraum nicht oder nur unter unzumutbaren Schwierigkeiten aufsuchen kann, kann den Wahlschein noch bis<br />

zum Abstimmungstag, 15 Uhr, beantragen.<br />

6.2 eine nicht in das Wählerverzeichnis eingetragene stimmberechtigte Person, wenn<br />

a) sie nachweist, dass sie ohne ihr Verschulden die Antragsfrist auf Aufnahme in das Wählerverzeichnis nach § 15 Abs. 1 der<br />

Landeswahlordnung (bis zum 13. Juni 2010) oder die Einspruchstrist gegen das Wählerverzeichnis nach § 19 Abs. 1 der<br />

Landeswahlordnung (bis zum 18. Juni 2010) versäumt hat,<br />

b) ihr Recht auf Teilnahme erst nach Ablauf der Antragsfrist nach § 15 Abs. 1 der Landeswahlordnung oder der Einspruchsfrist<br />

nach § 19 Abs. 1 der Landeswahlordnung entstanden ist,<br />

c) ihr Stimmrecht im Einspruchsverfahren festgestellt worden ist und die Gemeinde von der Feststellung erst nach Abschluss des<br />

— Wählerverzeichnisses erfahren hat.<br />

L1<br />

Der Walilschein kann in diesen Fällen bei der in Nr. 6.1 bezeichneten Stelle noch bis zum Abstimmungstag, 15 Uhr, schriftlich,<br />

mündlich oder elektronisch (nicht aber telefonisch) beantragt werden.<br />

7. Antragsteller müssen den Grund für die Erteilung eines Wahlscheins glaubhaft machen. Behinderte Stimmberechtigte können sich<br />

bei der Antragstellung der Hilfe einer anderen Person bedienen. Wer den Antrag für eine andere Person stellt, muss durch<br />

Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist.<br />

8. Mit dem Wahlschein erhalten Stimmberechtigte zugleich<br />

— einen Stimmzettel,<br />

— einen Wahlurnschlag,<br />

— einen roten Wahlbriefumschlag mit der Anschrift, an die der Wahibrief zu übersenden ist,<br />

— ein Merkblatt für die Briefwahl, und<br />

— die Bekanntmachung der Staatsregierung zum Volksentscheid (falls angefordert).<br />

Diese Unterlagen werden von der Gemeinde (Verwaltungsgemeinschaft), die den Wahischein erteilt hat, auf Verlangen auch noch<br />

nachträglich ausgehändigt.<br />

Der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen können auch an nahe Familienangehörige ausgehändigt werden. An andere<br />

Personen dürfen die Unterlagen nur bei plötzlicher Erkrankung und nur dann ausgehändigt werden, wenn die Unterlagen der<br />

stimmberechtigten Person nicht mehr rechtzeitig durch die Post übersandt oder amtlich überbracht werden können. Die<br />

Empfangsberechtigung muss in jedem Fall durch schriftliche Vollmacht nachgewiesen werden.<br />

Verlorene Wahlscheine werden nicht ersetzt. Versichert eine stimmberechtigte Person glaubhaft, dass ihr der beantragte<br />

Wahlschein nicht zugegangen ist, kann ihr bis zum Tag vor der Abstimmung (Samstag, 03. Juli2010), 12 Uhr, ein neuer Wahischein<br />

erteilt werden.<br />

9. Bei der Briefwahl muss die stimmberechtigte Person dafür sorgen, dass der Wahlbrief mit dem Stimmzettel und dem Wahlschein<br />

bei der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle spätestens am Abstimmungstag bis 18 Uhr eingeht.<br />

Datum<br />

Nähere Hinweise darüber, wie die stimmberechtigte Person die Briefwahl auszuüben hat, ergeben sich aus dem Merkblatt für die<br />

Briefwahl.<br />

<strong>Sparneck</strong>, 26.05.2010<br />

angeschlagen am:<br />

veröffentlicht am:<br />

______________________________<br />

_____________________________<br />

abgenommen am:<br />

irrt/in der<br />

________________________________________________________<br />

_________________________________________________<br />

n<br />

Bannu<br />

(Amtsblatt. Zeitung)<br />

Fachverlag Jüngling-gbb ‘TeL 089137436-0• Fa 089/37436-344‘ E-Mail seMce@juengtsgvedag.de imt G-15 VE


Niederschlägen aus dem Bereich von bebauten oder be<br />

Satzung<br />

für die öffentliche Entwässerungsanlage Dimmungen dieser Satzung gelten nicht für das in<br />

des <strong>Markt</strong>es <strong>Sparneck</strong> landwirtschaftlichen Betrieben anfallende Abwasser, ein<br />

(Entwässerungssatzung — EWS vom 01.06.2010) schließlich Jauche und Gülle, das dazu bestimmt ist, auf<br />

landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch ge<br />

nutzte Böden aufgebraucht zu werden; nicht zum Aufbrin<br />

Aufgrund von Art. 23 und Art. 24 Abs. 1 Nr. 1 und 2 und Abs. 2 der Gemeindeord- gen bestimmt ist, insbesondere das menschliche Fäkal<br />

nung, Art. 41 b Abs. 1 des Bayerischen Wassergeset.zes erlässt der <strong>Markt</strong> Spameck abwasser. Wasser, das durch häuslichen, gewerblichen,<br />

folgende Satzung: landwirtschaftlichen oder sonstigen Gebrauch verunreinigt<br />

oder sonst in seinen Eigenschaften verändert ist oder das<br />

§ 1 von Niederschlägen aus dem Bereich von bebauten oder<br />

befestigten Flächen abflieBt.<br />

Offentliche Einrichtungen<br />

Kanäle sind Mischwasserkanäle, Schmutzwasserkanäle oder Re-<br />

(1) Die Gemeinde betreibt zur Abwasserbeseitigung nach dieser Satzung eine Ent- genwasserkanäle einschließlich der Sonderbauwerke wie<br />

wässerungsanlage als öffentliche Einrichtung. z.B. Regenbecken, Pumpwerke, Regenüberläufe.<br />

(2) Art und Umfang der Entwässerungsanlage bestimmt die Gemeinde. Schmuizwasserkanäle dienen ausschließlich der Aufnahme von Schmutzwasser.<br />

(3) Zur Entwässerungsanlage der Gemeinde gehören auch die Grundstücksan- Mischwasserkanäle sind zur Aufnahme von Niederschlags- und Schmutzwas<br />

schlüsse bis zur Grenze der anzuschließenden Grundstücke. ser bestimmt.<br />

(4) Zur Entwässerungsanlage der Gemeinde gehören die vom Abwasserverband Regenwasserkanäie dienen ausschließlich der Aufnahme von Nlederschlags<br />

Saale der Gemeinde zur Verfügung gestellten Hauptsammelkanäle. wasser.<br />

Sammeikläranlage ist eine Anlage zur Reinigung des in den Kanälen gesam<br />

§ 2 melten Abwassers einschließlich der Ableitung zum Ge<br />

wässer.<br />

Grundstücksbegrlff — Grundstückseigentümer<br />

Grundstücksanschlüsse sind die Leitungen vom Kanal bis zur Gwndstücksgrenzo.<br />

(1) Grundstück im Sinn dieser Satzung ist jedes räumliche zusammenhängende (Anschlusskanäle)<br />

und einem gemeinsamen Zweck dienende Grundeigentum desselben Eigentümers,<br />

das eine selbständige wirtschaftliche Einheit bildet, auch wenn es sich um mehrere Grundstücks - sind die Einrichtungen eines Grundstückes, die dem<br />

Grundstücke oder Teile von Grundstücken im Sinn des Grundbuchrechtes handelt. entwässerungsanlagen Ableiten des Abwassers dienen, bis einschließlich des<br />

Soweit rechtlich verbindliche planerische Vorstellungen vorhanden sind, sind sie zu Kontrolischachtes.<br />

berücksichtigen.<br />

Messschacht ist eine Einrichtung für die Messung des Abwasserabilus<br />

(2) Die In dieser Satzung für die Grundstückseigentümer erlassenen Vorschriften ses und für die Entnahme von Abwasserproben.<br />

gelten auch für Erbbauberechtigte oder ähnlich zur Nutzung eines Grundstückes<br />

dinglich Berechtigte. Von mehreren dinglich Berechtigten ist jeder berechtigt und ver<br />

pflichtet; sie haften als Gesamtschuldner. Art und Umfang der Entwässerungsanlage<br />

bestimmt die Gemeinde, §4<br />

Anschluss- und Benutzungerecht<br />

§3<br />

(1) Jeder Grundstückseigentümer kann verlangen, dass sein Grundstück nach<br />

Begriffebestimmung Maßgabe dieser Satzung an die öffentliche Entwässerungsanlage angeschlossen<br />

wird. Er Ist berechtigt, nach Maßgabe der § 14 bis 17 alles Abwasser in die öffentli<br />

Im Sinne dieser Satzung haben die nachstehenden Begriffe folgende Bedeutung: oho Entwässerungsanlage einzuleiten.<br />

Abwasser ist Wasser, das durch häuslichen, gewerblichen, landwirt- (2) Das Anschluss- und Benutzungsrecht erstreckt sich nur auf solche Grundstü<br />

schaftlichen oder sonstigen Gebrauch verunreinigt oder cke, die durch einen Kanal erschlossen werden. Der Grundstückseigentümer kann<br />

sonst in seinen Eigenschaften verändert ist oder das von unbeschadet weitergehender bundes- und landesgesetzlicher Vorschriften nicht vor-


langen, dass neue Kanäle hergestellt oder bestehende Kanäle geändert werden.<br />

Welche Grundstücke durch einen Kanal erschlossen werden, bestimmt die Gemein<br />

de. §6<br />

Befreiung vom Anschluss— und Benutzungszwang<br />

(3) Ein Anschluss- und Benutzungsrecht besteht nicht,<br />

(1) Von der Verpflichtung zum Anschluss oder zur Benutzung wird auf Antrag ganz<br />

1. wenn das Abwasser wegen seiner Art und Menge nicht ohne weiteres von der<br />

oder zum Teil befreit, wenn der Anschluss oder die Benutzung aus besonderen<br />

öffentlichen Entwässerungsardage übernommen werden kann und besser von<br />

Gründen auch unter Berücksichtigung der Erfordernisse des Gemeinwohls nicht zu<br />

mutbar ist. Der Antrag auf Befreiung ist unter Angabe der Gründe schriftlich bei der<br />

demjenigen behandelt wird, bei dem es anfällt;<br />

Gemeinde einzureichen.<br />

2. solange eine Übernahme des Abwassers technisch oder wegen des unver<br />

hältnismäßig hohen Aufwandes nicht möglich ist.<br />

(2) Die Befreiung kann befristet, unter Bedingung, Auflagen und Widerrufsvorbehalt<br />

erteilt werden.<br />

(4) DIe Gemeinde kann den Anschluss und die Benutzung versagen, wenn die ge<br />

sonderte Behandlung des Abwassers wegen der Siedlungsstruktur das Wohl der All<br />

gemeinheit nicht beeinträchtigt.<br />

§7<br />

(5) Unbeschadet des Absatzes 4 besteht ein Bennutzungsrecht nicht, Soweit eine<br />

Versickerung oder anderweitige Beseitigung von Niederschlagswasser ordnungsge<br />

Sondervereinbarungen<br />

mäß möglIch Ist. Die Gemeinde kann hiervon Ausnahmen zulassen oder bestimmen,<br />

(1) Ist der Eigentümer nicht zum Anschluss oder zur Benutzung berechtigt oder ver<br />

wenn die Ableitung von Nlederschlagswasser aus betriebstechnischen Gründen er<br />

pflichtet, so kann die Gemeinde durch Vereinbarung ein besonderes Benutzungsver<br />

forderlich ist.<br />

hältnis begründen.<br />

(2) Für dieses Benutzungsverhältnis gelten die Bestimmungen dieser Satzung und<br />

§5<br />

der Beitrags- und Gebührensatzung entsprechend. Ausnahmsweise kann in der<br />

Sondervereinbarung Abweichendes bestimmt werden, soweit dies sachgerecht ist.<br />

Anschluss- und Benutzungszwang<br />

(1) Die zum Anschluss Berechtigten ( 4) sind verpflichtet, bebaute Grundstücke an<br />

die öffentliche Entwässerungsanlage anzuschließen (Anschlusszwang). Ein An<br />

schlusszwang besteht nicht, wenn der Anschluss rechtlich und tatsächlich unmöglich<br />

§8<br />

Ist.<br />

(2) Die zum Anschluss Berechtigten ( 4) sind verpflichtet, auch unbebaute<br />

Die Grundstücksanschlüsse werden von der Gemeinde hergestellt, verbessert, er<br />

Grundstücke an die öffentliche Entwässerungsanlage anzuschließen, wenn Abwas<br />

ser anfällt.<br />

neuert, verändert, beseitigt und unterhalten. Die Gemeinde kann, soweit die Grund<br />

stücksanschlüsse nicht nach § 1 Abs. 3 Bestandteil der Entwässerungsanlage sind,<br />

auf Antrag zulassen oder von Amts wegen anordnen, dass der Grundstückseigentü<br />

mer den Grundstücksanschiuss ganz oder teilweise herstellt, anschafft, verbessert,<br />

(3) EIn Grundstück gilt als bebaut, wenn auf ihm bauliche Anlagen, bei deren Be<br />

erneuert, verändert, beseitigt und unterhält; die § 10 mit 12 gelten entsprechend.<br />

nutzung Abwasser anfallen kann, dauernd oder vorübergehend vorhanden sind.<br />

(4) Bei baulichen Maßnahmen, die eine Veränderung der Abwassereinleitung nach<br />

§9<br />

Menge oder Beschaffenheit zur Folge haben, muss der Anschluss vor dem Beginn<br />

der Benutzung des Baus hergestellt sein. In allen anderen Fällen ist der Anschluss<br />

Grundetücksentwässerungsanlage<br />

nach schriftlicher Aufforderung durch die Gemeinde innerhalb der von Ihr gesetzten<br />

Frist herzustellen.<br />

(1) Jedes Grundstück, das an die öffentliche Eniwässerungsanlage angeschlossen<br />

wird, ist vorher vom Grundstückseigentümer mit einer Grundstücksentwässerungsan<br />

lage zu versehen, die nach den anerkannten Regeln der Technik herzustellen, zu<br />

(5) Auf Grundstücken, die an die öffentliche Entwässerungsanlage angeschlossen<br />

betreiben, zu unterhalten und zu ändern ist.<br />

sind, ist Im Umfang des Benutzungsrechts alles Abwasser in die öffentliche Entwäs<br />

(2) Die Grundstücksentwässerungsanlagen sind mit einer Grundstückskläranlage<br />

serungsanlage einzuleiten (Benutzerzwang). Verpflichtet sind die Grundstückseigen<br />

tümer und alle Benutzer der Grundstücke. Sie haben auf Verlangen der Gemeinde<br />

zu versehen, wenn das Abwasser keiner Sammeikläranlage zugeführt wird. Die<br />

die dafür erforderliche Ubeiwachung zu dulden.<br />

Grundstückskläranlage ist auf dem anzuschließenden Grundstück zu erstellen; sie ist<br />

Bestandteil der Grundstücksentwässerungsanlage.


(3) Am Ende der Grundstücksentwässerungsanlage ist ein Kontroflschacht vorzu<br />

Soweit nötig, sind die Angaben zu ergänzen durch den wasserwirtschaftlicheri<br />

Betrlebsplan (Zufluss, Verbrauch, Kreislauf, Abfluss) und durch Pläne der zur<br />

Vorbehandlung beabsichtigten Einrichtungen.<br />

sehen. Die Gemeinde kann verlangen, dass anstelle oder zusätzlich zum Koritroll<br />

schacht ein Messschacht zu erstellen ist.<br />

Die Pläne haben den bei der Gemeinde aufliegenden Planmustern zu ent<br />

(4) Besteht zum Kanal kein natürliches Gefälle, so kann die Gemeinde vom Grund<br />

sprechend. Alle Unterlagen sind von den Bauherren und den Planfertigern zu<br />

stückseigentümer den Einbau und den Betrieb einer Hebeanlage zur Entwässerung<br />

unterschreiben.<br />

des Grundstücks verlangen, wenn ohne diese Anlage eine ordnungsgemäße Besei<br />

tigung der Abwässer bei einer den Regeln der Technik entsprechenden Planung und<br />

(2) Die Gemeinde prüft, ob die beabsichtigten Grundstücksentwässerungsanlagen<br />

Ausführung des Kanalsystems nicht möglich ist.<br />

den Bestimmungen dieser Satzung entsprechen. Ist das der Fall, so erteilt die Ge<br />

meinde schriftlich ihre Zustimmung und gibt eine Fertigung der eingereichten Unter<br />

lagen mit Zustimmungsvermerk zurück. Die Zustimmung kann unter Bedingungen<br />

(5) Gegen den Rückstau des Abwassers aus dem Abwassernetz hat sich jeder An<br />

schlussnehmer selbst zu schützen.<br />

und Auflagen erteilt werden. Andernfalls setzt die Gemeinde dem Bauherrn unter<br />

Angabe der Mängel eine angemessene Frist zur Berichtigung. Die geänderten Unter<br />

(6) Die Gwndstücksentwässerungsanlagen sowie Arbeiten daran dürfen nur durch<br />

lagen sind sodann erneut einzureichen.<br />

fachlich geeignete Unternehmer ausgeführt werden.<br />

(3) Mit der Herstellung oder Änderung der Grundstücksentwässerungsanlage darf<br />

erst nach schriftlicher Zustimmung der Gemeinde begonnen werden. Eine Genehmi<br />

§ 10<br />

gungspflicht nach sonstigen, insbesondere nach Straßen-, bau- und wasserrechtli<br />

chen Bestimmungen bleibt durch die Zustimmung unberührt.<br />

Zulassung der<br />

(4) Von den Bestimmungen der Absätze 1 bis 3 kann die Gemeinde Ausnahmen<br />

(1) Bevor die Grundstücksentwässerurigsanlage hergestellt oder geändert wird,<br />

zulassen.<br />

sind der Gemeinde folgende Unterlagen In doppelter Fertigung einzureichen:<br />

a) Lageplan des zu entwässernden Grundstückes im Maßstab 1: 1000,<br />

§ 11<br />

b) Grundriss- und Flächenpläne im Maßstab 1: 100, aüs denen der Verlauf der<br />

Herstellung und Prüfung der<br />

Leitungen und im Falle des § 9 Abs. 2 die Grundstückskläranlage ersichtlich<br />

sind,<br />

(1) DIe Grundstückseigentümer haben der Gemeinde den Beginn des Herstelleris,<br />

des Anderns, des Ausführens größerer Unterhaltungsarbeiten oder des Beseitigens<br />

c) Längsschriitt alles Leitungen mit Darstellung der Entwässerungsgegenstände<br />

drei Tage vorher schriftlich anzuzeigen und gleichzeitig den Unternehmer zu benen<br />

Im Maßstab 1: 100, bezogen auf Normal-Null (NN), aus denen Insbesondere<br />

nen. Muss wegen Gefahr in Verzug mit den Arbeiten sofort begonnen werden, so Ist<br />

die Gelände- und Kanalsohlenhöhen, die maßgeblichen Kellersohlenhöhen,<br />

der Beginn innerhalb 24 Stunden schriftlich anzuzeigen.<br />

Querschnitte und Gefälle der Kanäle, Schächte, höchste Grundwasseroberflä<br />

che zu ersehen sind,<br />

(2) Die Gemeinde Ist berechtigt, die Arbeiten zu überprüfen. Alle Leitungen dürfen<br />

nur mit vorheriger Zustimmung der Gemeinde verdeckt werden. Andernfalls sind sie<br />

d) Wenn Gewerbe- oder lndustrieabwässer oder Abwasser, das In seiner Be<br />

auf Anordnung der Gemeinde freizulegen.<br />

schaffenheit erheblich vom Hausabwasser abweicht, zugeführt werden, ferner<br />

Angaben über<br />

(3) Die Grundstückseigentümer haben zu allen Überprüfungen Arbeitskräfte, Gerä<br />

te und Werkstoffe bereitzustellen.<br />

- Zahl der Beschäftigten und der ständigen Bewohner auf dem Grundstück,<br />

wenn deren Abwasser miterfasst werden soll,<br />

(4) Festgestellte Mängel sind innerhalb einer angemessenen Frist durch die Grund<br />

stückseigentümer zu beseitigen. Die Beseitigung der Mängel ist der Gemeinde zur<br />

- Menge und Beschaffenheit des Verarbeitungsmaterials, der Erzeugnisse,<br />

Nachprüfung anzuzeigen.<br />

- die abwassererzeugenden Betriebsvorgänge<br />

(5) Die Gemeinde kann verlangen, dass die Gruridstücksentwässerungsanlagen<br />

nur mit ihrer Zustimmung in Betrieb genommen werden. Die Zustimmung kann ins<br />

- Höchstzufluss und Beschaffenheit des zum Einleiten bestimmten Abwassers,<br />

besondere davon abhängig gemacht werden, dass seitens des vom Grundstücksei<br />

gentümer beauftragten Unternehmens eine Bestätigung über die Dichtigkeit und<br />

- die Zelten, in denen eingeleitet wird, die Vorbehandlung des Abwassers (Küh<br />

Funktionsfähigkeit der Anlagen vorgelegt wird.<br />

lung, Reinigung, Neutralislerung, Dekontaminierung) mit Bemessungsnach<br />

weisen.


§13<br />

(6) Die Zustimmung nach § 10 Abs. 3 und die Prüfung der Grundstücksentwässe<br />

rungsanlage durch die Gemeinde befreien den Grundstückseigentümer, den Bau<br />

Stilllegung von Entwässerungsanlagen auf dem Grundstück<br />

herrn, den ausführenden Unternehmer und den Planfertiger nicht von der Verantwor<br />

tung für die vorschriftsmäßige und fehlerfreie Planung und Ausführung der Anlage.<br />

Abflusslose Gruben und Sickeranlagen sind außer Betrieb zu setzen, sobald ein<br />

Grundstück an die öffentliche Entwässerungsar%lage angeschlossen ist; das Gleiche<br />

gilt für Grundstückskläranlagen, sobald die Abwässer einer ausreichenden Sammel<br />

kläranlage zugeführt werden. Sonstige Grundstückseritwässerungseinrichtungefl<br />

§12<br />

sind, wenn sie den Bestimmungen der § 9 bis 11 nicht entsprechen, in dem Umfang<br />

außer Betrieb zu setzten, in dem das Grundstück an die öffentliche Entwässerungs<br />

Überwachung<br />

anlage anzuschließen ist.<br />

(1) Die Gemeinde ist befugt, die Grundstücksentwässerungsaniage jederzeit zu<br />

überprüfen, Abwasserproben zu entnehmen und Messungen durchzuführen. Dassel<br />

be gilt für die Grundstücksanschlüsse und Messschächte, wenn die Gemeinde sie<br />

§14<br />

nicht selbst unterhält. Zu diesem Zweck Ist den Beauftragten der Gemeinde, die sich<br />

auf Verlangen auszuweisen haben, ungehindert Zugang zu allen Anlageteilen zu<br />

Einleiten In die Kanäle<br />

gewähren und die notwendigen Auskünfte zu erteilen. Die Grundstückseigentümer<br />

werden davon vorher möglichst verständigt; das gilt nicht für Probeentnahmen und<br />

(1) In Schmutzwasserkanäle darf nur Schmutzwasser, in Regenwasserkanäle nur<br />

Abwassermessungen.<br />

Niederschlagswasser eingeleitet werden.<br />

(2) Der Grundstückseigentümer ist verpflichtet, die von ihm zu unterhaltenden<br />

(2) Den Zeitpunkt, von dem ab in die Kanäle eingeleitet werden kann, bestimmt die<br />

Grundstücksentwässerungsanlagen in Abständen von zehn Jahren durch einen fach<br />

Gemeinde.<br />

lich geeigneten Unternehmer auf Bauzustand, Insbesondere Dichtigkeit und Funkti<br />

onsfähigkeit untersuchen und festgestellte Mängel beseitigen zu lassen. Uber die<br />

durchgeführten Untersuchungen und über die Mängelbeseitigung ist der Gemeinde<br />

eine Bestätigung des damit beauftragten Unternehmens vorzulegen. Die Gemeinde<br />

§ 15<br />

kann darüber hinaus jederzeit verlangen, dass die vom Grundstückseigentümer zu<br />

unterhaltenden Anlagen In einen Zustand gebracht werden, der Störungen anderer<br />

Einleiter, Beeinträchtigungen der öffentlichen Entwässerungsanlage und Gewässer-<br />

----------<br />

verunreinigungen ausschließt.<br />

(1) In die öffentliche Entwässerungsanlage dürfen Stoffe nicht eingeleitet oder ein<br />

gebracht werden, dIe<br />

(3) Wird Gewerbe- oder lndustrieabwasser oder Abwasser, das In seiner Beschaf<br />

fenheit erheblich vom Hausabwasser abweicht, zugeführt, kann die Gemeinde den<br />

Einbau und den Betrieb von Uberwachungseinrichtungen verlangen. Hierauf wird in<br />

- die dort beschäftigten Personen gefährden oder deren Gesundheit beeinträch<br />

tigen,<br />

der Regel verzichtet, soweit für die Einleitung in die Sammelkanalisation eine Ge<br />

nehmigung nach Art. 41 c des Bayerischen Wassergesetzes (BayWG) vorliegt und<br />

die danach vorgeschriebenpn Uberwachungseinrichtungen — Insbesondere in Voll<br />

- die öffentliche Entwässerungsanlagen oder die angeschlossenen Grundstücke<br />

gefährden oder beschädigen,<br />

zug der Abwasserelgenüberwachungsverordnung vom 9. Dezember 1990 (GVBI S.<br />

587) in der jeweils geltenden Fassung eingebaut, betrieben und für eine ordnungs<br />

—<br />

gemäf3e gemeindliche Uberwachung zur Verfügung gestellt werden.<br />

• den Betrieb der Entwässerungsanlage erschweren, behindern oder beein<br />

trächtigen,<br />

(4) Die Grundstückseigentümer haben Störungen und Schäden an den Grund<br />

stücksanschlüssen, Messschächten, Grundstücksentwässerungsanlagon, Ubeiwa<br />

- die landwirtschaftliche, forstwirtschaftliche oder ärtnerische Verwertung des<br />

Klärschlammes erschweren oder verhindern oder<br />

chungselarichtungen und etwaigen Vorbehandlungsanlagen unverzüglich der Ge<br />

meinde anzuzeigen.<br />

- sich sonst schädlich auf die Umwelt, insbesondere die Gewässer auswirken.<br />

(5) DIe Verpflichtungen nach den Absätzen 1 bis 4 gelten auch für die Benutzer der<br />

(2) Dieses Verbot gilt insbesondere für<br />

Grundstücke.<br />

1. feuergefährliche oder zerknailfähige Stoffe wie Benzin, Benzol, Öl<br />

2. infektiöse Stoffe, Medikamente


3. radioaktive Stoffe<br />

- das aufschwimmende Öle und Fette enthält,<br />

4. Farbstoffe, soweit sie zu einer deutlichen Verfärbung des Abwassers in der<br />

Sammelkläranlage oder des Gewässers führen, Lösemittei<br />

- das als Kühlwasser benutzt worden ist.<br />

5. Abwasser oder andere Stoffe, die schädliche Ausdünstungen, Gase oder<br />

Dämpfe verbreiten können<br />

(3) Die Einleitungsbedingungon nach Absatz 2 Nr. 10 Buchst. b werden gegenüber<br />

den einzelnen Anschlusspflichtigen oder Im Rahmen der Sondervereinbarung festge<br />

legt.<br />

6. Grund- und Quellwasser<br />

(4) Über Absatz 3 hinaus kann die Gemeinde in Einleitungsbedingungen auch die<br />

Einleitung von Abwasser besonderer Art und Menge ausschließen oder von beson<br />

deren Voraussetzungen abhängig machen, soweit dies zum Schutz des Betriebsper<br />

sonals, der Entwässerungsanlage oder zur Erfüllung der für den Betrieb der öffentli<br />

chen Entwässerungsanlage geltenden Vorschriften, insbesondere der Bedingungen<br />

und Auflagen des der Gemeinde erteilten wasserrechtlIchen Bescheids erforderlich<br />

Ist.<br />

7. feste Stoffe, auch In zerkleinerter Form, wie Schutt, Asche, Sand, Kies, Faser<br />

stoffe, Zement, Kunstharz, Teer, Pappe, Dung, Küchenabfälle, Schlachtabfäl<br />

le, Treber, Hefe, flüssige Stoffe, die erhärten, Kunststoffdlspersionen<br />

8. Räumgut aus Leichtstoff- und Fettabscheidern, Jauche, Gülle, Abwasser aus<br />

Dunggruben und Tierhaltungen, Silagegärsaft, Blut aus Schlächtereien, Molke<br />

(5) Die Gemeinde kann die Einleitungsbedingungen nach Abs. 3 und 4 neu festle<br />

gen, wenn die Einleitung von Abwasser in die öffentliche Entwässerungsanlage nicht<br />

nur vorübergehend nach Art oder Menge wesentlich geändert wird oder wenn sich<br />

die für den Betrieb der öffentlichen Entwässerungsanlage geitenden Gesetze oder<br />

Bescheide ändern. Die Gemeinde kann Fristen festlegen, innerhalb derer die zur Er<br />

füllung der geänderten Anforderungen notwendigen Maßnahmen durchgeführt wer<br />

den müssen.<br />

9. Absetzgut, Schlämme oder Suspensionen aus Vorbehandlungsanlagen,<br />

Räumgut aus Grundstückskläranlagen und Abortgruben unbeschadet ge<br />

meindlicher Regelungen zur Beseitigung der Fäkalschlämme<br />

10. Stoffe oder Stoffgruppen, die wegen der Besorgnis einer Glftigkeit, Langlebig<br />

keit, Anreicherungsfähigkeit oder einer krebserzeugenden, fruchtschädlgen<br />

den oder erbgutverändernden Wirkung als gefährlich zu bewerten sind wie<br />

Schwermetalle, Cyanide, halogenlerte Kohlenwasserstoffe, poiycyclische A<br />

romaten, Phenole.<br />

(6) Die Gemeinde kann die Einleitung von Stoffen im Sinn der Absätze 1 und 2 zu<br />

lassen, wenn der Verpflichtete Vorkehrungen trifft, durch die die Stoffe ihre gefähr<br />

dende oder schädigende oder den Betrieb der öffentlichen Entwässerungsaniage er<br />

schwerende Wirkung verlieren. In diesem Fall hat er der Gemeinde eine Beschrei<br />

bung nebst Plänen in doppelter Fertigung vorzulegen. Die Gemeinde kann die Einlei<br />

tung der Stoffe zulassen, erforderlichenfalls nach Anhörung der für den Gewässerschutz<br />

zuständigen Sachverständigen.<br />

Ausgenommen sind<br />

a) unvermeldbare Spuren solcher Stoffe im Abwasser In der Art und in der Men<br />

ge, wie sie auch Im Abwasser aus Haushaltungen üblicherweise anzutreffen<br />

sind;<br />

(7) Besondere Vereinbarungen zwischen der Gemeinde und einem Verpflichteten,<br />

die das Einleiten von Stoffen im Sinn des Absatzes 1 durch entsprechende Vorkeh<br />

rungen an der öffentlichen Entwässerungsanlage ermöglichen, bleiben vorbehalten.<br />

b) Stoffe, die nicht vermieden oder in einer Vorbehandlungsanlage zurückgehal<br />

ten werden können tind deren Einleitung die Gemeinde in den Elnleitungsbe<br />

dingungen nach Absatz 3 zugelassen hat;<br />

(8) Wenn Stoffe im Sinn des Absatzes 1 in eine Grundstücksentwässerungsan- la<br />

ge oder In die öffentliche Entwässerungsanlage gelangen, ist die Gemeinde sofort zu<br />

verständigen.<br />

c) Stoffe, die aufgrund einer Genehmigung nach Art. 41 c des Bayerischen Was<br />

sergesetzes eingeleitet werden oder für die eine Genehmigungspflicht nach<br />

§ 1 Abs. 2 der Verordnung über die Genehmigungspfllcht für das Einleiten<br />

wassergefährdender Stoffe in Sammelkanalisationen und ihre Uberwachung<br />

vom 27.09.1985 (GVBI. S. 634) In der jeweils geltenden Fassung entfällt, so<br />

weit die Gemeinde keine Einwendungen erhebt.<br />

§ 16<br />

11. Abwasser aus Industrie- und Gewerbebebetrieben,<br />

Abscheider<br />

(1) Sofern mit dem Abwasser Leicht!lüssigkeiten, wie z.B. Benzin, Benzol, Öle oder<br />

Fette mit abgeschwemmt werden können, sind in die Grundstücksentwässerungsan<br />

lage Abscheider einzuschalten und insoweit ausschließlich diese zu benutzen.<br />

- von dem zu erwarten ist, dass es auch nach der Behandlung in der Sammel<br />

kläranlage nicht den Mindestanforderungen nach § 7a des Wasserhaushaltsgesetzes<br />

entsprechend wird,<br />

• das wärmer als + 35°C ist,<br />

- das einen pH-Wert von unter 6,5 oder über 9,5 aufweist,


(2) DIe Abscheider müssen in regelmäßigen Zeitabständen und bei Bedarf entleert<br />

Nachteile. Dasselbe gilt für Schäden und Nachteile, die durch den mangelhaften Zu<br />

stand der Grundstücksentwässerungsanlage oder des Grundstücksanschlusses ver<br />

werden. Die Gemeinde kann den Nachweis der ordnungsgemäßen Entleerung ver<br />

langen. Das Abscheidegut ist schadlos zu entsorgen.<br />

ursacht werden, soweit dieser nach § 8 vom Grundstückseigentümer, zu erneuern,<br />

zu ändern und zu unterhalten ist. Mehrere Verpflichtete haften als Gesamtschuldner.<br />

§17<br />

§19<br />

Untersuchung des Abwassers<br />

Grundstücksbenutzung<br />

(1) Die Gemeinde kann über die Art und Menge des eingeleiteten oder einzuleiten-<br />

(1) Der Grundstückseigentümer hat das Anbringen und Verlegen von Leitungen<br />

den Abwassers Aufschluss verlangen. Bevor erstmalig Abwasser eingeleitet oder<br />

einschließlich Zubehör zur Ableitung von Abwasser über sein im Entsorgungsgebiet<br />

wenn Art oder Menge des eingeleiteten Abwassers geändert werden, Ist der Ge<br />

liegendes Grundstück sowie sonstige Schmutzmaßnahmen unentgeltlich zuzulassen,<br />

meinde auf Verlangen nachzuweisen, dass das Abwasser keine Stoffe enthält, die<br />

unter das Verbot des § 15 fallen.<br />

wenn und soweit diese Maßnahmen für die örtliche Abwasserbeseitigung erforderlich<br />

sind. Diese Pflicht betrifft nur Grundstücke, die an die öffentliche Entwässerungsan<br />

lage im Zusammenhang mit einem angeschlossenen oder zum mit einem ange<br />

(2) Die Gemeinde kann eingeleitetes Abwasser jederzeit, auch periodisch auf Kos<br />

schlossenen oder zum Anschluss vorgesehenen Grundstück genutzt werden oder für<br />

ten des Grundstückselgentümers untersuchen lassen. Auf die Uberwachung wird in<br />

die die Möglichkeit der örtlichen Abwasserbeseitigung sonst wirtschaftlich vorteilhaft<br />

der Regel verzichtet, soweit für die Einleitung in die Sammelkanalisatlon eine Ge<br />

Ist. Die Verpflichtung entfällt, soweit die Inanspruchnahme der Grundstücke den Ei<br />

nehmigung nach Art. 41 c BayWG vorliegt und die dafür vorgeschriebenen Untersu<br />

chungen, insbesondere nach der Abwassereigenüberwachungsversorgung in der je<br />

gentümer in unzumutbarer Weise belasten würde.<br />

(2) Der Grundstückseigentümer ist rechtzeitig über Art und Umfang der beabsich<br />

weils geltenden Fassung ordnungsgemäß durchgeführt und der Gemeinde vorgeiet<br />

tigten Inanspruchnahme seines Grundstücks zu benachrichtigen.<br />

werden. Die Gemeinde kann verlangen, dass die nach § 12 Abs. 3 eingebauten U<br />

berwachungseinrichtungen ordnungsgemäß betrieben und die Messergebnisse vor<br />

gelegt werden.<br />

(3) Der Grundstückseigentümer kann die Verlegung der Einrichtungen verlangen,<br />

wenn sie an der bIsherigen Stelle für Ihn nicht mehr zumutbar sind. Die Kosten der<br />

Verlegung hat die Gemeinde zu tragen, soweit die Einrichtung nicht ausschließlich<br />

der Entsorgung des Grundstückes dient.<br />

(3) DIe Beauftragten der Gemeinde und die Bediensteten der für die Gewässerauf<br />

sicht zuständigen Behörden können die anzuschließenden oder die angeschlosse<br />

nen Grundstücke betreten, wenn dies zur Durchführung der in den Absätzen 1 und 2<br />

(4) Die Absätze 1 bis 3 gelten nicht für öffentliche Verkehrswege und Verkehrsflä<br />

vorgesehenen Maßnahmen erforderlich Ist.<br />

chen sowie für Grundstücke, die durch Planfeststellung für den Bau von öffentlichen<br />

Verkehrswegen und Verkehrsflächen bestimmt sind.<br />

§18<br />

§ 20<br />

Haftung<br />

(1) Die Gemeinde haftet unbeschadet Abs. 2 nicht für Schäden, die auf solchen Be<br />

Ordnungswidrigkeiten<br />

trlebsstörungen beruhen, die sich auch bei ordnungsgemäßer Planung, Ausführung<br />

und Unterhaltung der Entwässerungseinrichtung nicht vermeiden lassen. Satz 1 gilt<br />

Nach Art. 24 Abs. 2 Satz 2 der Gemeindeverordnung kann mit Geldbuße belegt wer<br />

Insbesondere auch für Schäden, die durch Rückstau hervorgerufen werden.<br />

den, wer vorsätzlich<br />

(2) Die Gemeinde haftet für Schäden, die sich aus dem Benützen der öffentlichen<br />

1. den Vorschriften über den Anschluss- und Benutzungszwang ( 5) zuwider<br />

Entwässerungsanlage ergeben, nur dann, wenn einer Person, deren sich die Ge<br />

handelt,<br />

meinde zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen bedient, Vorsatz oder Fahrlässigkeit zur<br />

Last fällt.<br />

2. eine der in § 10 Abs. 1, § 11 Abs. 1, § 12 Abs. 4 und 5 § 17 Abs. 1 festgeleg<br />

ten Melde-, Auskunfts- oder Vorlagefristen verletzt,<br />

(3) Der Grundstückseigentümer und die Benutzter haben für die ordnungsgemäße<br />

Benutzung der öffentlichen Entwässerungsanlage einschließlich des Grundstücksan<br />

3. entgegen § 10 Abs. 3 vor Zustimmung der Gemeinde mit der Herstellung o<br />

schlusses zu sorgen.<br />

der Anderung der Grundstücksentwässerungsanlage beginnt,<br />

(4) Wer den Vorschriften dieser Satzung oder einer Sondervereinbarung zuwider-<br />

4. entgegen den Vorschriften der § 14 und 15 Abwässer in die öffentliche Ent<br />

wässerungsanlage einleitet.<br />

handelt, haftet der Gemeinde für alle ihr dadurch entstehenden Schäden und


§21<br />

Anordnungen für den Einzelfall; Zwangsmittel<br />

(1) Die Gemeinde kann zur Erfüllung der nach dieser Satzung bestehenden Ver<br />

pflichtungen Anordnungen für den Einzelfall erlassen.<br />

IR<br />

(2) Für die Erzwingung der in dieser Satzung vorgeschriebenen Handlungen, eines<br />

Duldens oder Unterlassens gelten die Vorschriften des Bayerischen Verwaltungs<br />

zustellungs- und Vollstreckungsgesetztes.<br />

§22<br />

‘<br />

Inkrafttreten<br />

Diese Satzung tritt am 01.06.2010 in Kraft.<br />

Mit dem gleichen Tag tritt die Satzung für die öffentliche Entwässerungsanlage des<br />

<strong>Markt</strong>es <strong>Sparneck</strong> vom 21.01.2000 außer Kraft.<br />

schönV -<br />

<strong>Sparneck</strong>, 26.05.10<br />

Mark<br />

(<br />

Dr. Schmalz<br />

2. Bürgermeister<br />

Service GmbH<br />

FohlenhofWeg 1<br />

95Z13 MÜnchbef<br />

c.gmbh.de TL 092511650856<br />

wwwba<br />

1


Dem Abfall auf der Spur<br />

Kompostanlage wird unter die Lupe genommen<br />

Was geschieht eigentlich mit dem Biomüll, der in den braunen Tonnen gesammelt wird? Was ge<br />

schieht mit den Grüngutabfällen, die an den Kompostanlagen und Wertstoffhöfen abgegeben werden<br />

können?<br />

Wen die Antwort auf diese Fragen interessiert, sollte am Samstag, 12. Juni 2010 an der Besichtigung<br />

der Kompostanlage Solg bei Münchberg teilnehmen. Der Kompostring Hof e.V. und der Abfalizweck<br />

verband Hof werden einen Einblick in das Verfahren und die Technik des Kompostierens geben.<br />

Sämtliche bei der Kompostierung eingesetzten Maschinen werden im Einsatz gezeigt. Weiterhin ge<br />

ben die Fachleute Tipps zum Einsatz des fertigen Komposts im Garten.<br />

Es werden zwei Führungen stattfinden, die erste um 10 Uhr, die zweite um 14 Uhr. Eine Führung wird<br />

etwa 2 Stunden dauern. Die Veranstaltung ist kostenfrei. Aufgrund der beschränkten Teilnehmerzahl<br />

ist eine Anmeldung unbedingt erforderlich. Treffpunkt ist direkt an der Kompostanlage in Solg, die un<br />

mittelbar an der Kreisstraße zwischen Münchberg und Stammbach liegt. Eine Anfahrtsskizze, ein An<br />

meldeformular und weitere Informationen finden sich im Internet unter www.azv-hof.de. Die telefoni<br />

sche Anmeldung ist unter der Telefonnummer 09281/7259-95 möglich.<br />

Abfallzweckverband nimmt Photovoltaikanlage in Betrieb<br />

Rechtzeitig zu Beginn der sonnigen Zeit hat der Abfallzweckverband Stadt und Landkreis Hof seine<br />

Photovoltaikanlage am AbfallServiceZentrum Silberberg in Betrieb genommen. 500 Module wurden<br />

auf das Dach der Müllumladehalle montiert. Mit einer installierten Leistung von 115 kWp wird die An<br />

lage jährlich über 90.000 kWh Strom liefern. Dies deckt den Stromverbrauch von rund 30 Haushalten.<br />

Der Abfallzweckverband sieht die Photovoltaikanlage als eine gute Möglichkeit, die finanziellen Rück<br />

stellungen für die Nachsorge der Deponie Silberberg ökologisch orientiert anzulegen.<br />

Die Photovoltaikanlage ist nicht der einzige Energieerzeuger am Silberberg. Seit Jahren verstromt der<br />

Abfallzweckverband das Deponiegas. Seit 1997 produzierten die Gasmotoren 25,65 Millionen Kilo<br />

wattstunden Strom. Auch bei der Sanierung des Kassen- und Sanitärgebäudes wurde auf Energieein<br />

spawng Wert gelegt. Mit einer Solarthermieanlage wird das Wasser durch die Sonne erwärmt.<br />

Wertstoffhof-Festla des AZV<br />

Vorbereitungen in vollem Gange<br />

In vollem Gange sind die Vorbereitungen für das Wertstoffhof-Festlas des Abfallzweckverbandes Stadt<br />

und Landkreis Hof. Es findet am Sonntag den 4. Juli am Wertstoffhof in Hof statt.<br />

Zahlreiche interessante Flohmarktartikel wurden bereits gesammelt und werden am Festla feilgeboten.<br />

Für Essen und Trinken ist bestens gesorgt. Auch in diesem Jahr werden wieder mehrere Säue gegrillt.<br />

Darüber hinaus hat der AZV ein interessantes und umfangreiches Programm zusammengestellt, das unter<br />

anderem, Tanzeinlagen, Live-Musik, Samba-Rhythmen und vieles mehr zu bieten hat. Eine Attraktion für<br />

Jung und Alt wird das Quarter Jump, ein Riesentrampolin sein. Mit-Mach-Kunstaktionen bietet die Fachakademie<br />

für Sozialpädagogik, Hof an. Entsorgungsfirmen informieren über das Recycling von Altkleidern,<br />

Elektroschrott und Bauschaumdosen. Und wer schon immer mal selbst einen Minibagger steuern wollte,<br />

hat auch dazu am Festla die Möglichkeit. Zu gewinnen gibt es nicht nur beim Sammelwettbewerb „Birne<br />

gegen Birne“, -gemeint ist Glüh- und Energiesparbime gegen Obstbime- etwas, sondern auch bei der<br />

Wertstoffhof-RalIye, beim Ballonweifflugwettbewerb oder dem Computerspiel Wer wird Müllionär?‘. Wer<br />

sich gerne im Zweikampf misst ist beim Sumo-Wrestling gut aufgehoben.<br />

Nähere Informationen sind demnächst auf der lntemetpräsentation des AZV unter www.azv-hof.de zu<br />

finden.


Die Deutsche Rentenversicherung in Bayern<br />

Die Deutsche Rentenversicherung warnt vor Schreiben über “Renten-Bonus“<br />

Die Deutsche Rentenversicherung warnt ihre Versicherten und Rentner: Aktuell sind Schreiben einer »Infozent<br />

rale« in Bremen in Umlauf mit dem Titel »Bescheid über Renten-Bonus«. Die Regionalträger der Deutschen<br />

Rentenversicherung in Bayern weisen darauf hin, dass diese Schreiben mit dem Absender »Infozentrale, Post<br />

fach 448141, 28281 Bremen, Abteilung Abwicklung/Benachrichtigung« nicht von ihnen stammen.<br />

In den Schreiben wird den Angesprochenen eine »Renten-Bonus-Zahlung« in Aussicht gestellt. Sie werden<br />

aufgefordert, dafür persönliche Daten an den Absender zu schicken. Die Deutsche Rentenversicherung teilt<br />

hierzu mit, dass der aufgeführte Bremer Absender »Infozentrale« keine Einrichtung oder Außenstelle der Deut<br />

schen Rentenversicherung ist.<br />

Es ist ein erneuter Versuch, unter dem Anschein eines offiziellen Behördenschreibens an sensible persönliche<br />

Daten zu gelangen. Die Deutsche Rentenversicherung warnt ausdrücklich vor der Beantwortung des Schrei<br />

bens. Sie empfiehlt, im Umgang und mit der Herausgabe von Adress- und Bankdaten grundsätzlich vorsichtig<br />

zu sein. In allen Zweifelsfällen sollte der Rentenversicherungsträger vorher entsprechend befragt werden<br />

Ausfülihilfe für die Steuererklärung - Bescheinigung über die Rentenhöhe<br />

Zum 31. Mai 2010 sind viele Rentner verpflichtet, bei ihrem Finanzamt eine Steuererklärung für 2009 einzurei<br />

chen. Die Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung in Bayern unterstützen ihre Rentner hierbei, in<br />

dem auf Wunsch die Höhe der gezahlten Rente bescheinigt wird.<br />

Seit dem Jahr 2005 hat sich die steuerrechtliche Behandlung der Renten geändert. Statt der bisherigen Er<br />

tragsanteilsbesteuerung findet nun regelmäßig die nachgelagerte Besteuerung Anwendung. Dies bedeutet,<br />

dass die Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung in der Auszahlungsphase zu versteuern sind.<br />

Die Finanzverwaltung benötigt für die Einkommensteuererklärung 2009 die ausgefüllte „Anlage R“ (Renten und<br />

andere Leistungen). Um Rentnern beim Ausfüllen dieses Vordrucks zu helfen, stellt die Deutsche Rentenversi<br />

cherung auf Wunsch eine Mitteilung über die Rentenhöhe aus. Diese beinhaltet den steuerrechtlich relevanten<br />

Bruttorentenbetrag für das Jahr 2009, wie auch die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung bei gesetz<br />

lich krankenversicherungspflichtigen Rentnern.<br />

Die Bescheinigung erhält man bei allen Auskunfts- und Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung<br />

oder sie kann unter Angabe der Versicherungsnummer beim kostenlosen Bürgertelefon unter 0800 1000 48088<br />

angefordert werden. Falls bereits für zurückliegende Jahre eine Bescheinigung der Rentenversicherung ausge<br />

stellt wurde, wird diese automatisch mit der Post zugesandt.<br />

Rententipp für Arbeitnehmer: Jahresmeldunci für 2009 genau prüfen<br />

Spätestens bis Ende April sollten Arbeitriehmerinnen und Arbeitnehmer von ihren Arbeitgebern die Jahresmel<br />

dung für 2009 erhalten haben. Aus ihr geht die Dauer der Beschäftigung und die Höhe des Bruttoverdienstes<br />

für diesen Zeitraum hervor. Die Jahresmeldung ist ein wichtiges Dokument für die Rentenversicherung, weil aus<br />

diesen Daten die spätere Rente berechnet wird.<br />

Die Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung in Bayern empfehlen, alle Angaben in der Jahresmel<br />

dung sorgfältig zu überprüfen und diese gut aufzubewahren. Wichtig sind Name, Geburtsdatum, Anschrift, Ver<br />

sicherungsnummer, Beschäftigungsdauer und Bruttoverdienst. Wer Fehler entdeckt, sollte sich umgehend an<br />

seinen Arbeitgeber oder die Krankenkasse wenden und die Jahresmeldung berichtigen lassen. Denn fehlerhaf<br />

te Angaben können bares Geld kosten und eine zügige Bearbeitung bei der Berechnung der Rente erschweren.<br />

Weitere Informationen gibt es in allen Auskunfts- und Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung und<br />

am kostenlosen Bürgertelefon unter 0800 1000 48088.


_______________________<br />

___________________________<br />

_______________________<br />

____________________________<br />

Flexibel in die Rente: Neue Wege?<br />

Unter diesem Motto diskutierten Experten in Speyer am 22. und 23. April 2010 auf der gemeinsamen Sozial<br />

rechtstagung der Deutschen Rentenversicherung Nordbayern, der Deutschen Rentenversicherung Rheinland-<br />

Pfalz, der Deutschen Hochschule für Verwaltungswissenschaften in Speyer und der Universität Bayreuth. Jetzt<br />

stehen auch die Redebeiträge online zur Verfügung. Unsere Pressemitteilung vom 27. April 2010 und den Link<br />

zu den Beiträgen finden Sie auf unserer Internetseite www.deutsche-rentenversicherung-nordbavern.de auf der<br />

Startseite unter Pressemitteilungen.<br />

Fachinformation 2/2010<br />

Anderungen bei der Riester-Rente und bei der Mitarbeiterkapitalbeteiligunci<br />

Das ‘Gesetz zur Umsetzung steuerlicher EU-Vorgaben sowie zur Änderung steuerlicher Vorschriften“ vom<br />

8.4.2010 (Bundesgesetzblatt 2010 Teil 1 S. 386) beinhaltet auch Neuerungen im Bereich der Alterssicherung.<br />

Wir erläutern in unserer Fachinformation 2/2010 die Umsetzung der Rechtssprechung des Europäischen Ge<br />

richtshofs zum Anspruch auf staatliche Zulagen zur Riester-Rente bei Grenzgängern sowie deren Verzug ins<br />

EU-Ausland. Ferner werden die aus Sicht der gesetzlichen Rentenversicherung wichtigen Neuregelungen im<br />

Zusammenhang mit der Förderung der Mitarbeiterbeteiligungen am Betriebskapital dargestellt.<br />

Alle elektronischen “Informationen“ und das vollständige Archiv der letzten Jahre finden Sie direkt unter<br />

http://www.deutsche-rentenversicherung-in-bayern.de/fachinformationen oder unter www.deutsche<br />

rentenversicherung-in-bayern.de auf der jeweiligen Startseite Ihres Trägers rechts unter den Top Links.<br />

Zentrum Bayern Familie und Soziales<br />

ZBFS Region Oberfranken<br />

Außensprechtage im 1. Halbjahr 2010<br />

Sprechtagstermine Die Be ngskräfte des Zentrum Bayern Familie und Soziales - Region Oberfranken -<br />

im Bürgerzentrum<br />

bieten an den Außensprechtagen folgende Dienstleistungen an:<br />

der Stadt Hof i‘ allgemeine Auskünfte und Beratungen mit Schwerpunkt zum<br />

• Sdiwerbeflindertenrectit Sozialgesetzbucb - Neuntes Buch - SGB IX)<br />

• Bundeseltemgeld- und Elternzeitgeseiz (BEEG)<br />

• • ZWeI F te M •<br />

• 1 eserziehtmgsgeldgesetz (LErzGG)<br />

jeweils von 09.00-16.00 Uhr<br />

Dienstag, den 12.01.2010<br />

umlangreicflere Beratungen, spezielle Problenibehandlungen die den Rückgriff auf<br />

eine Akte erfordern sowie Auskünfte zum<br />

• Bundesversorgungsgeset (BVG)<br />

• Opferentschadigungsgesetz (OEG)<br />

Dienstag, den 09.02.2010 • s atenversorgungsgeselz (SVG)<br />

• Zivildienstgese (ZOG)<br />

• Infektionsschutzgesetz (ffsß)<br />

Dienstag, den 09.03.2010 • BYriSChen BIindengeldgese (BayBiindG)<br />

Dienstag, den 13.04.2010<br />

Dienstag, den 11.05.2010 ‚<br />

die über allgemeine i4iitesteliungen hinausgehen, nach vorheriger Termüwereuibaneig.<br />

‚ Aushändigen von Formularen Und Hilfestellung biam Ausfüllen<br />

Entgegennahme von Anträgen<br />

Entvonwsprä<br />

- Vertängenung und Berichtigung von Schwerbehindextenausweisen<br />

Dienstag, den 08.06.2010 Sie erreichen das ZBFS - Region Obe,lranken unter der Ruftlummer 09211605-1.


Veranstaltungen Juni 2010<br />

Do. 03.06. 10.30 Uhr Fronleichnamsfest mit Gemeindetest Kath. Kuratie<br />

So. 06.06. 10.00 Uhr Jugend-Cartslalom am Autohof Münchberg MSC<br />

Sa. 12.06. Tagesfahrt Siedlergemeinschaft<br />

So. 13.06. 10.00 Uhr Gartenfest Kleintierzuchtverein<br />

So. 13.06. 10.00 Uhr Exkursion nach Windischeschenbach und Historische Runde<br />

Parkstein, Treffpunkt <strong>Markt</strong>platz<br />

Mi. 16.06. 14.30 Uhr Seniorennachmittag im Kath. Pfarrheim Kath. Kuratie<br />

Sa. 19.06. 14.00 Uhr Kindernachmittag im Ev. Gemeindehaus CVJM<br />

Sa. 19.06. 21.30 Uhr Sonnwendfeuer beim Reinersreuther Weg- Fichtelgebirgsverein<br />

weiser<br />

So. 20.06. Sommerkirchweih mit Handwerkermarkt <strong>Markt</strong> <strong>Sparneck</strong><br />

00. 24.06. 21.00 Uhr Johannisfeuer im Pfarrgarten Kath. Kuratle<br />

Sa. 26.06. - So. 27.06. Wiesenfest Weißdorf Gemeinde Weif3dorf<br />

Vereinsnachrichten<br />

Arbeiterwohlfahrt — Seniorengruppe<br />

Unser nächstes Treffen findet am Dienstag, dem 08.06 2010 um 14.00 Uhr im Schützenhaus<br />

statt.<br />

Hierzu ergeht herzliche Einladung.<br />

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Dachdeckerel - Meisterbetrieb<br />

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Zu unserer Diamandenen Hochzeit haben wir viele Glückwünsche<br />

und Geschenke erhalten, darüber haben wir uns sehr gefreut. Allen<br />

unseren verwandten, Nachbarn und Freunden möchten wir dafür<br />

herzlich danken.<br />

Ein besonderer Dank gilt der Kirchengemeinde, der Gemeinde spar<br />

neck und dem Landrat für ihren freundlichen Besuch zu unserem<br />

jubeltag.<br />

sparneck. im Mai 2010<br />

Helma und Karl schmutzler<br />

Ze,lWzlert nach<br />

DIN EN ISO 9001:2000<br />

Informatives von BIutspendedienst<br />

Mittwoch, 09. Juni 2010<br />

17.00 — 20.00 Uhr<br />

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des Bayerflchen Reten Kreuzes<br />

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Zumindesl aber einen Lichtbildauswels (Personalausweis. Reisepaß<br />

oder Führerschein).<br />

fr


„Aus dem Schulleben“<br />

Mai 2010 -<br />

Mai<br />

2010 -<br />

Mai<br />

2010<br />

03.05.2010 Schwimmwettkampf — Toller 5. Platz<br />

Mit 8 Schwimmerinnen und Schwimmern wollten<br />

Frau Schüder und Herr Schönberger nach<br />

Münchberg zum Schwimmwettkampf der<br />

Grundschulen aus dem Landkreis Hof fahren. Leider<br />

musste die beste Schwimmerin Elisa Schmiedel aus<br />

der 4. Klasse krankheitsbedingt absagen. Als dann<br />

auch noch Selina Heindl nach dem Einschwimmen<br />

wegen Erkältung nicht weiterschwimmen konnte, war<br />

die Mannschaft stark dezimiert. Doch die restlichen 6<br />

Kinder unserer Schule gaben ihr Bestes. So erreichten sie einen hervorragenden 5. Platz.<br />

Bedenkt man, dass die vor ihnen platzierten Schulen alle wesentlich größer waren und somit<br />

natürlich aus wesentlich mehr Schülern auswählen können, ist das Ergebnis noch wertvoller.<br />

Die Schulleitung dankt den Schwimmerinnen und Schwimmern für ihren Einsatz. Für die VS<br />

Weißdorf-<strong>Sparneck</strong> schwammen Valentin Schmiedel (2b), Laura Loy (3. Klasse), Mona Feuers,<br />

Theresa Bär, Laura Schmutzler und Jonas Schock (alle 4. Klasse)<br />

10.05.2010 Paul und Anne Maar — Start in das Jahr des Lesens<br />

Das Kollegium der VS Weißdorf-<strong>Sparneck</strong> hatte sich für<br />

das kommende Schuljahr vorgenommen, das Lesen in<br />

den Mittelpunkt der Arbeit zu stellen. Man besuchte<br />

schon Fortbildungen und stellte bereits zahlreiche<br />

Aktionen zusammen. Als dann aber Herr Jörg Meister<br />

von der gleichnamigen Buchhandlung eine Lesung von<br />

Anne und Paul Maar anbot, sagte man natürlich zu und<br />

zog den Start in das Jahr des Lesens kurzerhand vor.<br />

Herr Meister gewann diese Lesung und machte mit seinem Geschenk den Kindern der 2., 3.<br />

und 4. Klassen eine riesige Freude. Die beiden bekannten Schriftsteller (vor allem Paul Maar ist<br />

ja bekannt für sein Sams) unterhielten die Kinder der VS Weißdorf fast 2 Schulstunden lang mit<br />

Rätseln und Vorlesen. Die Schülerinnen und Schüler durften anschließend noch Fragen stellen<br />

und auch ihre Bücher signieren lassen. Da der Elternbeirat auch noch eine Bücherkiste mit<br />

vielen Büchern für die Schülerbücherei überreichte war diese Veranstaltung ein gelungener<br />

Auftakt in das Jahr des Lesens. -<br />

VS Weißdorf-Spameck AUS DEM SCHULLEBEN


17.05.2010 Theaterabend — Reise durch Europa<br />

Die Schülerinnen und Schüler der VS Weißdorf<br />

<strong>Sparneck</strong> luden gemeinsam mit ihren Lehrerinnen und<br />

Lehrern die Eltern und zahlreiche Ehrengäste zu einer<br />

Reise durch Europa ein. Dass die Einladung gerne<br />

angenommen wurde, zeigte sich daran, dass in der<br />

<strong>Sparneck</strong>er Turnhalle kein freier Platz mehr zu finden<br />

war. Eröffnet wurde das Frühlingsfest bereits mit einer kulinarischen Reise. Der Elternbeirat und<br />

viele fleißige Helfer nahmen das Motto des Abends auf und boten daher Leckereien aus den<br />

verschiedensten europäischen Ländern an. Herr Schönberger bedankte sich dann noch bei den<br />

vielen Eltern, die die Schule bei Ihrer Arbeit so engagiert unterstützten. Dann ging die „Reise<br />

durch Europa“ aber auch schon los. Die Schulspielgruppe studierte das das Theaterstück<br />

„Besuchen Sie Europa“ unter der Leitung der beiden Lehrerinnen Frau Christa Pohlner und<br />

Frau Claudia Strößner ein. Eine amerikanische Reisegruppe, die eine Pauschalreise durch<br />

Europa gebucht hatte, erlebt in den verschiedenen Ländern viele lustige Sachen. Umrahmt<br />

wurden die einzelnen Akte durch die Klassen und die Orffgruppen der Volksschule Weißdorf<br />

<strong>Sparneck</strong> unter der Leitung von Frau Melanie Xheladini. Den Schülerinnen und Schülern der VS<br />

Weißdorf-Spameck merkte man an diesem Abend wieder einmal an, wie gerne sie in ihre<br />

Schule gehen und dass sie es auch verstehen, sich als eine Einheit zu präsentieren. Es war für<br />

alle ein gelungener Abend.<br />

21 .05.2010 Projekttaq „Erste Hilfe“<br />

Den Anfang machte das Kollegium, Frau Schricker<br />

und Herr Horn. In einer zweitägigen Fortbildung bei<br />

Herrn Manfred Beier von der Wasserwacht und dem<br />

BRK frischten sie ihre Kenntnisse in der „Ersten Hilfe<br />

am Kind“ auf. Man lernte wieder viel Neues dazu, hofft<br />

aber natürlich, dies nie anwenden zu müssen. Erfreulicherweise war es in der Vergangenheit<br />

auch kaum notwendig Erste Hilfe zu leisten. Außer einigen Schürfwunden gab es kaum<br />

Verletzungen. Dennoch wollte man sich für einen Notfall „fit“ machen. Für die 2. Klassen wurde<br />

dann noch eine Juniorhelfer-Ausbildung durchgeführt. Ebenfalls durch Herrn Beier fand der<br />

zweitägige Unterricht statt. Am 21.5.2010 stellten die frischgebackenen Juniorhelfer nun ihr<br />

Können unter Beweis und gaben ihr Wissen an verschiedenen Stationen an die anderen<br />

Schülerinnen und Schüler der VS Weißdorf-<strong>Sparneck</strong> weiter. Herr Baier organisierte außerdem<br />

ein Rettungsfahrzeug, das man besichtigen konnte. Da das Frühstücksteam wieder für ein<br />

tolles Essen sorgte, war dieser Tag wieder ein tolles Gemeinschaftserlebnis für alle.<br />

VS Weißdorf-<strong>Sparneck</strong> AUS DEM SCHULLEBEN


Kirchliche Nachrichten<br />

- r---<br />

Evangelisches Pfarramt <strong>Sparneck</strong> -f‘ 4..‘..‘<br />

Unsere Gottesdienste<br />

23.05. Pfingstsonntag Gottesdienst 9.00 Uhr Prädikant Böhm<br />

—7—,<br />

24.05. Pfingstmontag Gottesdienst 9.00 Uhr Lektorin Trnetschek<br />

30.05. Gottesdienst 9.00 Uhr Lektor Glaser<br />

06.06. Gottesdienst 9.00 Uhr Lektorin Trnetschek<br />

13.06. Gottesdienst 9.00 Uhr Diakon Kathmann<br />

20.06. Gottesdienst 9.00 Uhr Lektorin Welzel<br />

27.06. Gottesdienst 9.00 Uhr Lektorin Bergmann<br />

Termine der Katholischen Kirchengemeinde <strong>Sparneck</strong> im Juni 2010<br />

02.06.10 14.30 Blumen sammeln der Ministranten für Fronleichnam<br />

03.06.10 9.00 Feierliches Hochamt zum Fronleichnamstest mit anschl.<br />

Prozession durch den Pfarrgarten — danach Gemeindefest<br />

mit diversen Speisen und Getränken —<br />

Kinder und Jugendliche —<br />

Infostand<br />

Spielangebot<br />

für<br />

des Diakonievereins<br />

Waldstein und Power-Point-Präsentation über 30 Jahre<br />

Diakonieverein<br />

06.06.10 9.00 Wortgottesfeier mit Kommunionspendung in <strong>Sparneck</strong><br />

07.06.10 15.30 Seniorengymnastik in der Schulturnhalle <strong>Sparneck</strong><br />

08.06.10 18.00 Okumenischer Singkreis „Gloria Dei“ im Pfarrheim <strong>Sparneck</strong><br />

19.30 Bassprobe im Pfarrheim <strong>Sparneck</strong><br />

20.00 Kirchenchorprobe im Pfarrheim Spameck<br />

12.06.10 18.00 Vorabendmesse in <strong>Sparneck</strong><br />

13.06.10 19.00 Taizgebet im katholischen Pfarrheim <strong>Sparneck</strong><br />

14.06.10 15.30 Seniorengymnastik in der Schulturnhalle <strong>Sparneck</strong><br />

15.06.10 19.30 Bassprobe im Pfarrheim <strong>Sparneck</strong>


16.06.10<br />

20.00<br />

14.30<br />

Kirchenchorprobe im Pfarrheim <strong>Sparneck</strong><br />

Seniorennachmittag in <strong>Sparneck</strong> mit Wortgottesfeier und<br />

Kommunionspendung anschl. gemütliches Beisammensein<br />

bei Kaffee und Kuchen unter dem Motto: „Der Sommer lässt<br />

grüßen“ — Leitung: Kurt Häußinger<br />

20.06.10 18.00 Wortgottesfeier mit Kommunionspendung in <strong>Sparneck</strong><br />

21 .06.10<br />

22.06.10<br />

15.30<br />

18.00<br />

Seniorengymnastik in der Schulturnhalle <strong>Sparneck</strong><br />

Okumenischer Singkreis „Gloria Dei“ im Pfarrheim <strong>Sparneck</strong><br />

19.30 Bassprobe im Pfarrheim <strong>Sparneck</strong><br />

20.00 Kirchenchorprobe im Pfarrheim <strong>Sparneck</strong><br />

24.06.10 14.30 Konveniat des Dekanates Hof in <strong>Sparneck</strong><br />

21.00 Meditationen zum Johannitag in <strong>Sparneck</strong> anschl. Johannisfeuer<br />

im Pfarrgarten mit geselliger Lagerrunde<br />

26.06.10 18.00 Vorabendmesse in <strong>Sparneck</strong><br />

28.06.10 15.30 Seniorengymnastik in der Schulturnhalle <strong>Sparneck</strong><br />

29.06.10<br />

30.06.10<br />

20.00<br />

19.00<br />

Kirchenchorprobe im Pfarrheim <strong>Sparneck</strong><br />

Bußgottesdienste der <strong>Sparneck</strong>er Firmlinge in Münchberg<br />

Termine der Kirchengemeinde Zell für Juni 2010<br />

Sonntag, 06.06. 9.30 Uhr Gottesdienst (Pfarrerin Rauh)<br />

Sonntag, 13.06. 9.30 Uhr Festgottesdienst mit Feier der Goldenen, Diamantenen,<br />

Eisernen und Gnaden-Konfirmation (Pfarrerin Rauh)<br />

Sonntag, 20.06. 9.30 Uhr Gottesdienst (Pfarrerin Luber)<br />

Sonntag, 27.06. 9.30 Uhr Familiengottesdienst<br />

Taufpottesdienst:<br />

Sonntag, 06.06. 11.00 Uhr<br />

Gottesdienst im Seniorenhaus Zell:<br />

Mittwoch, 02.06. 10.30 Uhr<br />

Juncischar:<br />

Donnerstag, 10.06. 15.30 Uhr Evang. Gemeindehaus<br />

Donnerstag, 24.06. 15.30 Uhr Evang. Gemeindehaus<br />

Seniorenausflup:<br />

Donnerstag, 17.06. zur Fränkischen Seenplatte -<br />

Abfahrt 10.30 Uhr am <strong>Markt</strong>platz Zell<br />

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Für alle lieben Wünsche und Geschenke anlässlich meiner<br />

D(e‘chön4t‘Eri‘it‘ C.t C*n4ner cUe,Dkba*lceCt<br />

Wir durften Gottes Treue erneut erfahren.<br />

Ftir die vielen Aufinerksamkeiten Gltickwünsche<br />

und Geschenke haben wir uns sehr gefreut und<br />

und bedanken uns ganz herzlich.<br />

Ein herzliches „Vergeits Gott“ sagen wir Dekan Erwin Lechner, sowie Martina GUnther<br />

und dem Posaunenchor Zell flur die feierliche Ausgestaltung des Gottesdienstes.<br />

Die Diamantenen Konfirmanden der St-Veit Kirchengemeinde <strong>Sparneck</strong>.<br />

Hannelore Kunst<br />

Rosemarie Peetz<br />

Lydia Schinutzler<br />

Ursula Maschke<br />

Lore Rödel<br />

Emmi Unglaub<br />

Konfirmation<br />

am 2. Mai 2010 möchte ich mich auch im Namen meiner Eltern recht herzlich bedan<br />

ken.<br />

Reinersreuth, den 3. Mai 2010 Patrik Herrmann<br />

Claus Bessert<br />

Werner Pöhimann<br />

Heinz Schröder<br />

Walter Pahlen<br />

Erwin Schmutzler<br />

Für die vielen Glückwünsche, Blumen und Geschenke, die wir anlässlich unserer<br />

Gnadenkonfirmation<br />

erhalten haben, danken wir allen recht herzlich.<br />

Herrn bekan Lechner möchten wir für den feierlichen Gottesdienst danken.<br />

Unser besonderer bank gilt Frau Martina Günther und dem Posaunenchor<br />

Zell/Helmbrechts für die gekonnte gesangliche und musikalische Umrahmung der<br />

Feier.<br />

Lina Festel<br />

Anni Leucht<br />

Ludwig Rußler<br />

Karl Schmutzler<br />

Hans Stöhr


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