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Anforderung von Personenstandsurkunden und ...

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<strong>Anforderung</strong> <strong>von</strong> <strong>Personenstandsurk<strong>und</strong>en</strong> <strong>und</strong><br />

Familienbuchabschriften<br />

Allgemeine Informationen<br />

Die persönlichen Daten der Personenstandsbücher unterliegen dem Datenschutz.<br />

Urk<strong>und</strong>en können daher nur <strong>von</strong> Personen verlangt werden, auf die sich der Eintrag<br />

bezieht, sowie deren Ehegatten, Vorfahren <strong>und</strong> Abkömmlinge. Andere Personen,<br />

also auch nähere Verwandte wie Geschwister, Tanten <strong>und</strong> Onkel, erhalten eine<br />

Geburtsurk<strong>und</strong>e nur dann, wenn sie ein besonderes rechtliches Interesse<br />

nachweisen (z.B. Schreiben des Nachlassgerichts, gerichtliches Urteil oder<br />

vollstreckbarer Titel).<br />

Folgende Urk<strong>und</strong>en können ausgestellt werden:<br />

• Geburtsurk<strong>und</strong>e/Abstammungsurk<strong>und</strong>e<br />

• Geburtsurk<strong>und</strong>e mehrsprachig (international)<br />

• Heiratsurk<strong>und</strong>e<br />

• Heiratsurk<strong>und</strong>e mehrsprachig (international)<br />

• Sterbeurk<strong>und</strong>e<br />

• Sterbeurk<strong>und</strong>e mehrsprachig (international)<br />

Beglaubigte Abschriften aus dem Familienbuch<br />

Für jede in den alten B<strong>und</strong>esländern geschlossene Ehe wird seit 1. Januar 1958 ein<br />

Familienbuch angelegt. Für die in den neuen B<strong>und</strong>esländern geschlossene Ehe<br />

erfolgt die Anlegung seit 3. Oktober 1990. Dieses Familienbuch wird künftig beim<br />

Standesamt des Eheschließungsortes geführt. Es enthält zum Beispiel Angaben über<br />

die Eheleute <strong>und</strong> deren Eltern, die gemeinsamen Kinder, die Namensführung,<br />

Vermerk über Eheauflösung durch Tod oder Scheidung. Das Familienbuch wird<br />

laufend fortgeschrieben, sobald sich eine personenstandsrechtliche Änderung in der<br />

Ehe/Familie ergibt.<br />

Dieses Familienbuch ist nicht zu verwechseln mit dem Familienstammbuch, das Sie<br />

eventuell zu Hause haben. Beim Stammbuch der Familie handelt es sich lediglich um<br />

die private Sammlung einzelner Urk<strong>und</strong>en ohne Anspruch auf Aktualität.<br />

:<br />

Erforderliche Unterlagen<br />

• bei persönlichem Erscheinen: Personalausweis/ Reisepass<br />

• bei Erscheinen einer Vertretung: schriftliche Vollmacht der berechtigten<br />

Person, auf die sich der Eintrag bezieht, <strong>und</strong> deren Ausweis<br />

• gegebenenfalls Nachweis des rechtlichen Interesses


Gebühren<br />

Bitte fügen Sie die Gebühr in Form eines Verrechnungsschecks dem<br />

<strong>Anforderung</strong>sschreiben bei.<br />

Falls Bargeld beigelegt wird, bitte die Münzen durch Klebestreifen befestigen.<br />

Briefmarken können nicht als Zahlungsmittel entgegengenommen werden.<br />

An Urk<strong>und</strong>en werden ausgestellt:<br />

Abstammungsurk<strong>und</strong>e ................... 7,00 EUR, jede weitere Urk<strong>und</strong>e 3,50 EUR<br />

Geburtsurk<strong>und</strong>e .............................. 7,00 EUR, jede weitere Urk<strong>und</strong>e 3,50 EUR<br />

Geburtsurk<strong>und</strong>e mehrsprachig....... 7,00 EUR, jede weitere Urk<strong>und</strong>e 3,50 EUR<br />

Heiratsurk<strong>und</strong>e ............................... 7,00 EUR, jede weitere Urk<strong>und</strong>e 3,50 EUR<br />

Heiratsurk<strong>und</strong>e mehrsprachig ........ 7,00 EUR, jede weitere Urk<strong>und</strong>e 3,50 EUR<br />

beglaub. Abschrift Familienbuch..... 8,00 EUR, jede weitere Abschrift 4,00 EUR<br />

Sterbeurk<strong>und</strong>e................................. 7,00 EUR, jede weitere Urk<strong>und</strong>e 3,50 EUR<br />

Sterbeurk<strong>und</strong>e mehrsprachig.......... 7,00 EUR, jede weitere Urk<strong>und</strong>e 3,50 EUR<br />

Bescheinigung der genauen Geburtszeit............. Gebühr 5,00 EUR

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