Anforderung von Personenstandsurkunden und ...
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<strong>Anforderung</strong> <strong>von</strong> <strong>Personenstandsurk<strong>und</strong>en</strong> <strong>und</strong><br />
Familienbuchabschriften<br />
Allgemeine Informationen<br />
Die persönlichen Daten der Personenstandsbücher unterliegen dem Datenschutz.<br />
Urk<strong>und</strong>en können daher nur <strong>von</strong> Personen verlangt werden, auf die sich der Eintrag<br />
bezieht, sowie deren Ehegatten, Vorfahren <strong>und</strong> Abkömmlinge. Andere Personen,<br />
also auch nähere Verwandte wie Geschwister, Tanten <strong>und</strong> Onkel, erhalten eine<br />
Geburtsurk<strong>und</strong>e nur dann, wenn sie ein besonderes rechtliches Interesse<br />
nachweisen (z.B. Schreiben des Nachlassgerichts, gerichtliches Urteil oder<br />
vollstreckbarer Titel).<br />
Folgende Urk<strong>und</strong>en können ausgestellt werden:<br />
• Geburtsurk<strong>und</strong>e/Abstammungsurk<strong>und</strong>e<br />
• Geburtsurk<strong>und</strong>e mehrsprachig (international)<br />
• Heiratsurk<strong>und</strong>e<br />
• Heiratsurk<strong>und</strong>e mehrsprachig (international)<br />
• Sterbeurk<strong>und</strong>e<br />
• Sterbeurk<strong>und</strong>e mehrsprachig (international)<br />
Beglaubigte Abschriften aus dem Familienbuch<br />
Für jede in den alten B<strong>und</strong>esländern geschlossene Ehe wird seit 1. Januar 1958 ein<br />
Familienbuch angelegt. Für die in den neuen B<strong>und</strong>esländern geschlossene Ehe<br />
erfolgt die Anlegung seit 3. Oktober 1990. Dieses Familienbuch wird künftig beim<br />
Standesamt des Eheschließungsortes geführt. Es enthält zum Beispiel Angaben über<br />
die Eheleute <strong>und</strong> deren Eltern, die gemeinsamen Kinder, die Namensführung,<br />
Vermerk über Eheauflösung durch Tod oder Scheidung. Das Familienbuch wird<br />
laufend fortgeschrieben, sobald sich eine personenstandsrechtliche Änderung in der<br />
Ehe/Familie ergibt.<br />
Dieses Familienbuch ist nicht zu verwechseln mit dem Familienstammbuch, das Sie<br />
eventuell zu Hause haben. Beim Stammbuch der Familie handelt es sich lediglich um<br />
die private Sammlung einzelner Urk<strong>und</strong>en ohne Anspruch auf Aktualität.<br />
:<br />
Erforderliche Unterlagen<br />
• bei persönlichem Erscheinen: Personalausweis/ Reisepass<br />
• bei Erscheinen einer Vertretung: schriftliche Vollmacht der berechtigten<br />
Person, auf die sich der Eintrag bezieht, <strong>und</strong> deren Ausweis<br />
• gegebenenfalls Nachweis des rechtlichen Interesses
Gebühren<br />
Bitte fügen Sie die Gebühr in Form eines Verrechnungsschecks dem<br />
<strong>Anforderung</strong>sschreiben bei.<br />
Falls Bargeld beigelegt wird, bitte die Münzen durch Klebestreifen befestigen.<br />
Briefmarken können nicht als Zahlungsmittel entgegengenommen werden.<br />
An Urk<strong>und</strong>en werden ausgestellt:<br />
Abstammungsurk<strong>und</strong>e ................... 7,00 EUR, jede weitere Urk<strong>und</strong>e 3,50 EUR<br />
Geburtsurk<strong>und</strong>e .............................. 7,00 EUR, jede weitere Urk<strong>und</strong>e 3,50 EUR<br />
Geburtsurk<strong>und</strong>e mehrsprachig....... 7,00 EUR, jede weitere Urk<strong>und</strong>e 3,50 EUR<br />
Heiratsurk<strong>und</strong>e ............................... 7,00 EUR, jede weitere Urk<strong>und</strong>e 3,50 EUR<br />
Heiratsurk<strong>und</strong>e mehrsprachig ........ 7,00 EUR, jede weitere Urk<strong>und</strong>e 3,50 EUR<br />
beglaub. Abschrift Familienbuch..... 8,00 EUR, jede weitere Abschrift 4,00 EUR<br />
Sterbeurk<strong>und</strong>e................................. 7,00 EUR, jede weitere Urk<strong>und</strong>e 3,50 EUR<br />
Sterbeurk<strong>und</strong>e mehrsprachig.......... 7,00 EUR, jede weitere Urk<strong>und</strong>e 3,50 EUR<br />
Bescheinigung der genauen Geburtszeit............. Gebühr 5,00 EUR