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Geschäftsbericht 2010 der Softship AG

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CORPORATE GOVERNANCE<br />

i<br />

CORPORATE GOVERNANCE BERICHT<br />

CORPORATE GOVERNANCE IN DER SOFTSHIP <strong>AG</strong><br />

Eine gute Corporate Governance ist eine zentrale Grundlage für eine verantwortungsvolle und wertorientierte<br />

Unternehmensführung, die effiziente Zusammenarbeit von Vorstand und Aufsichtsrat, die<br />

Transparenz in <strong>der</strong> Berichterstattung sowie ein angemessenes Risikomanagement. Deshalb ist es uns<br />

wichtig, dass die bestehenden Corporate Governance Strukturen ständig überprüft und soweit nötig<br />

fortentwickelt werden.<br />

Weiterentwicklungen im Geschäftsjahr <strong>2010</strong> erfolgten insbeson<strong>der</strong>e durch die neuen Anfor<strong>der</strong>ungen,<br />

die sich aus dem aktualisierten Corporate Governance Kodex in <strong>der</strong> Fassung vom 26. Mai <strong>2010</strong> ergeben.<br />

Vorstand und Aufsichtsrat haben eingehend geprüft, inwieweit den Neuerungen entsprochen werden<br />

kann und soll.<br />

In <strong>der</strong> Erklärung zur Unternehmensführung gemäß §289a HGB unter www.softship.com sind die<br />

Arbeitsweise von Vorstand und Aufsichtsrat ebenfalls ausführlich beschrieben.<br />

ENTSPRECHENSERKLÄRUNG ZUM DCGK NACH § 161 AKTG<br />

Der Deutsche Corporate Governance Kodex gilt in <strong>der</strong> Fassung vom 26. Mai <strong>2010</strong>. Er enthält neben <strong>der</strong><br />

Darstellung wesentlicher gesetzlicher Bestimmungen Empfehlungen und Anregungen für eine gute<br />

Corporate Governance. Eine gesetzliche Pflicht zur Befolgung dieser Standards besteht nicht. Nach<br />

§ 161 Aktiengesetz sind börsennotierte Gesellschaften jedoch verpflichtet, jährlich eine Entsprechenserklärung<br />

zu den Kodex-Empfehlungen abzugeben. Abweichungen von den Kodex-Empfehlungen<br />

sind dabei zu erläutern.<br />

Mit Beschluss vom 20.12.<strong>2010</strong> erklären Vorstand und Aufsichtsrat <strong>der</strong> <strong>Softship</strong> <strong>AG</strong>, dass den Empfehlungen<br />

<strong>der</strong> "Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex" in <strong>der</strong> Fassung vom<br />

26.05.<strong>2010</strong> mit folgenden Ausnahmen entsprochen wird:<br />

Zu 2.3.3 Satz 2:<br />

Mit Blick auf die zum Zeitpunkt <strong>der</strong> Abgabe dieser Entsprechenserklärung andauernde interne Diskussion,<br />

ob die Gesellschaft im Rahmen <strong>der</strong> nächsten Hauptversammlung von <strong>der</strong> Ermächtigung Gebrauch<br />

macht, dass Aktionäre auch ihre Stimmen im Wege <strong>der</strong> Briefwahl abgeben können, wird deshalb<br />

vorläufig eine Abweichung erklärt.<br />

Die <strong>Softship</strong> <strong>AG</strong> bietet den Aktionären im Übrigen bereits die Möglichkeit, einen von <strong>der</strong> Gesellschaft<br />

benannten Stimmrechtsvertreter mit <strong>der</strong> Ausübung des Stimmrechts zu beauftragen. Somit haben die<br />

Aktionäre bereits jetzt die Möglichkeit, ihre Stimme auch vor dem Tag <strong>der</strong> Hauptversammlung abzugeben.<br />

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