Geschäftsbericht 2010 der Softship AG
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34 AKTIENOPTIONSPROGRAMM<br />
Durch Beschluss <strong>der</strong> außerordentlichen Hauptversammlung vom 27. April 2001 ist das Grundkapital <strong>der</strong> Gesellschaft<br />
um bis zu nominal 95.700,00 € bedingt erhöht. Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur durch Ausgabe von<br />
bis zu Stück 95.700 auf den Inhaber lauten<strong>der</strong> Stammaktien ohne Nennbetrag mit Gewinnberechtigung ab Beginn<br />
des Geschäftsjahres <strong>der</strong> Ausgabe und nur insoweit durchgeführt, wie die Inhaber von Bezugsrechten, die im<br />
Rahmen des <strong>Softship</strong> Aktienoptionsplans 2001 aufgrund <strong>der</strong> am 27. April 2001 erteilten Ermächtigung ausgegeben<br />
werden, von ihren Bezugsrechten Gebrauch machen (Bedingtes Kapital 2001).<br />
Der Aktienoptionsplan hat folgende Eckpunkte:<br />
Bezugsberechtigte und Aufteilung<br />
Die maximal 95.700 Bezugsrechte werden nur an Arbeitnehmer <strong>der</strong> Gesellschaft o<strong>der</strong> eines im Sinne von<br />
§ 15 AktG verbundenen Unternehmens, nicht jedoch an Mitglie<strong>der</strong> des Vorstands <strong>der</strong> Gesellschaft, ausgegeben.<br />
Erwerbszeitraum<br />
Wann und in welchem Umfang Bezugsrechte ausgegeben werden, steht im freien Ermessen des Vorstands. Der<br />
Tag <strong>der</strong> Aushändigung des Bezugsrechts gilt als „Ausgabetag“. Bezugsrechte durften nur bis spätestens zum<br />
31. Dezember 2003 ausgegeben werden. Zum 31. Dezember <strong>2010</strong> waren insgesamt 59.065 Bezugsrechte ausgegeben.<br />
Ausübungszeiträume<br />
Die Bezugsrechte dürfen erst nach Ablauf einer Wartezeit erstmalig ausgeübt werden. Die Wartezeit beträgt zwei<br />
Jahre. Die Optionsrechte müssen innerhalb von zehn Jahren nach Ausgabe ausgeübt werden. Danach verfallen sie<br />
entschädigungslos. Sie verfallen grundsätzlich ebenfalls, wenn <strong>der</strong> Bezugsberechtigte aus <strong>der</strong> <strong>Softship</strong> Aktiengesellschaft<br />
o<strong>der</strong> den verbundenen Unternehmen ausscheidet.<br />
Ausübungspreis<br />
Als Ausübungspreis hat <strong>der</strong> Bezugsberechtigte je Aktie einen Betrag in Höhe von 2,40 € zu bezahlen.<br />
Erfolgsziel<br />
Die Bezugsrechte können nur ausgeübt werden, wenn<br />
Übertragbarkeit<br />
ERLÄUTERUNGEN ZUM KONZERNABSCHLUSS i<br />
! <strong>der</strong> Schlusskurs <strong>der</strong> Aktien <strong>der</strong> Gesellschaft im Handel an einer inländischen Wertpapierbörse einen Wert von<br />
4,00 € um 5 % überschreitet o<strong>der</strong> sofern dies nicht <strong>der</strong> Fall ist,<br />
! das prozentuale Verhältnis, in dem <strong>der</strong> an einem bestimmten Handelstag ermittelte Schlusskurs <strong>der</strong> Aktien <strong>der</strong><br />
Gesellschaft zu dem vorstehend definierten höchsten Preis (100 %) steht, das Verhältnis, in dem <strong>der</strong> an diesem<br />
Handelstag ermittelte Wert des SMAX <strong>der</strong> Frankfurter Wertpapierbörse zu dem am ersten Tage <strong>der</strong> Platzierungsfrist<br />
für die aus <strong>der</strong> Kapitalerhöhung IV (700.000 Stück) hervorgehenden Aktien bestehenden Wert des<br />
SMAX (100 %) steht, um 5 % übersteigt (Erfolgsziel im Sinne von § 193 Abs. 2 Nr. 4 AktG).<br />
Die Bezugsrechte dürfen nur nach schriftlicher Zustimmung des Vorstands übertragen werden.<br />
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SOFTSHIP KONZERN