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Geschäftsbericht 2010 der Softship AG

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SOFTSHIP KONZERN<br />

i<br />

ERLÄUTERUNGEN ZUM KONZERNABSCHLUSS<br />

6 SACHANL<strong>AG</strong>EVERMÖGEN<br />

Die Bewertung des Sachanlagevermögens erfolgt zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten. Gegenstände des<br />

Sachanlagevermögens werden linear über die betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauern (zwischen drei und zehn<br />

Jahren) abgeschrieben. Die Abschreibungen sind in <strong>der</strong> Gewinn- und Verlustrechnung in den Posten Umsatz-,<br />

Vertriebs- und Verwaltungskosten enthalten.<br />

7 WERTMINDERUNGEN<br />

Der Wertansatz von Gegenständen des Sachanlagevermögens sowie von immateriellen Vermögenswerten wird<br />

jährlich überprüft bzw. wenn Anzeichen für eine Wertmin<strong>der</strong>ung vorliegen. Wenn <strong>der</strong> Wertansatz eines Vermögenswertes<br />

seinen erzielbaren Betrag übersteigt, wird eine außerplanmäßige Abschreibung vorgenommen. Der<br />

erzielbare Betrag ist <strong>der</strong> jeweils höhere Betrag seines Nettoverkaufspreises o<strong>der</strong> seines Nutzungswertes.<br />

Der Nettoverkaufspreis ist <strong>der</strong> aus einem Verkauf zu marktüblichen Bedingungen erzielbare Betrag; <strong>der</strong> Nutzungswert<br />

ist <strong>der</strong> Barwert <strong>der</strong> erwarteten Erträge aus dem weiteren Gebrauch des Vermögenswertes und dem Verkaufswert<br />

am Ende <strong>der</strong> Nutzungsdauer. Der Nutzungswert wird für jeden Vermögenswert einzeln bzw. für die entsprechende<br />

zahlungsmittelgenerierende Einheit ermittelt.<br />

8 LATENTE STEUERN<br />

In Übereinstimmung mit IAS 12 werden latente Steuern für temporäre Differenzen zwischen dem Buchwert eines<br />

Vermögenswerts o<strong>der</strong> einer Verbindlichkeit in <strong>der</strong> Bilanz und seiner steuerlichen Bemessungsgrundlage gebildet.<br />

Aktive und passive latente Steuern werden in Höhe <strong>der</strong> für die nachfolgenden Geschäftsjahre aufgenommenen<br />

Steuerlasten bzw. Steuergutschriften auf <strong>der</strong> Grundlage <strong>der</strong> zum Bilanzstichtag gültigen Steuergesetze gebildet.<br />

Aus steuerlichen Verlustvorträgen resultierende aktive latente Steuern werden aktiviert, soweit es wahrscheinlich<br />

ist, dass in absehbarer Zukunft ein steuerliches Ergebnis vorhanden ist, mit dem die steuerlichen Verlustvorträge<br />

verrechnet werden können.<br />

Latente Steuern sind unter Verwendung <strong>der</strong> zu dem Zeitpunkt gültigen Steuersätze zu ermitteln, zu dem es<br />

wahrscheinlich ist, dass die temporären Differenzen ausgeglichen werden. Die Auswirkungen von Än<strong>der</strong>ungen in<br />

<strong>der</strong> Steuergesetzgebung, die sich in Bezug auf aktive und passive latente Steuern ergeben, sind während <strong>der</strong><br />

Periode in <strong>der</strong> Gewinn- und Verlustrechnung zu erfassen, in <strong>der</strong> die Än<strong>der</strong>ung wirksam wird. Der Steuersatz von<br />

32,3 % (Vorjahr: 32,3 %) setzt sich zusammen aus <strong>der</strong> Körperschaftsteuer einschließlich Solidaritätszuschlag<br />

(15,8 %) sowie dem durchschnittlich anwendbaren Gewerbesteuersatz (16,5 %).<br />

Aktive latente Steuern sind zu bilden, wenn Aktiva zu einem niedrigeren Wert bzw. Passiva zu einem höheren<br />

Wert als <strong>der</strong> steuerlichen Bemessungsgrundlage ausgewiesen sind, sofern diese Unterschiede temporär und<br />

steuerlich abzugsfähig sind. Die aktiven latenten Steuern ergeben sich in erster Linie aus den steuerlichen Verlustvorträgen.<br />

Passive latente Steuern sind zu bilden, wenn Aktiva zu einem höheren Wert bzw. Passiva zu einem niedrigeren<br />

Wert als <strong>der</strong> steuerlichen Bemessungsgrundlage ausgewiesen sind, sofern diese Unterschiede temporär und<br />

steuerbar sind. Bei den passiven latenten Steuern handelt es sich hier insbeson<strong>der</strong>e um Bewertungsdifferenzen in<br />

den künftigen For<strong>der</strong>ungen aus Dienstleistungsverträgen, die Auflösung von Pauschalwertberichtigungen auf<br />

For<strong>der</strong>ungen sowie die Aktivierung von selbsterstellter Software.<br />

Die Berechnung aktiver latenter Steuern für noch nicht genutzte steuerliche Verlustvorträge erfolgt auf Basis eines<br />

überschaubaren Planungszeitraums. Die sich ergebenden aktiven und passiven latenten Steuern wurden – wo<br />

möglich – zum 31. Dezember <strong>2010</strong> saldiert.<br />

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