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Geschäftsbericht 2010 der Softship AG

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1 GRUNDL<strong>AG</strong>EN<br />

IFRS 2 Anteilsbasierte Vergütung: Konzerninterne anteilsbasierte Vergütungen mit Baraus-<br />

gleich:<br />

IFRS 3 Unternehmenszusammenschlüsse (überarbeitet) und IAS 27 Konzern- und Einzelab-<br />

schlüsse (überarbeitet), einschließlich <strong>der</strong> Folgeän<strong>der</strong>ungen in IFRS 7, IAS 21, IAS 28, IAS 31<br />

und IAS 39:<br />

ERLÄUTERUNGEN ZUM KONZERNABSCHLUSS i<br />

Der Konzernabschluss <strong>der</strong> <strong>Softship</strong> Aktiengesellschaft und ihrer Tochtergesellschaften für das Geschäftsjahr zum<br />

31. Dezember <strong>2010</strong> wurde in Übereinstimmung mit den internationalen Rechnungslegungsvorschriften IFRS<br />

(International Financial Reporting Standards), wie sie in <strong>der</strong> EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315a<br />

Abs. 1 HGB anzuwendenden handelsrechtlichen Vorschriften erstellt.<br />

Die IFRS beinhalten die International Financial Reporting Standards in <strong>der</strong> Fassung, wie sie durch das International<br />

Accounting Standards Board (IASB) und seine Vorgänger-Organisation, soweit <strong>der</strong> IASB nicht <strong>der</strong>en Anwendung<br />

verworfen hat, herausgegeben wurden, und die dazugehörigen Interpretationen in <strong>der</strong> Fassung, wie sie durch das<br />

International Financial Reporting Interpretations Committee (IFRIC) und seine Vorgänger-Organisation, soweit <strong>der</strong><br />

IASB nicht <strong>der</strong>en Anwendung verworfen hat, herausgegeben wurden.<br />

Der Konzernabschluss wurde in Euro erstellt. Rundungsdifferenzen sind aufgrund <strong>der</strong> Darstellung in T€ möglich.<br />

Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Umsatzkostenverfahren aufgestellt. Die angewandten<br />

Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden entsprechen grundsätzlich den im Vorjahr angewandten Methoden mit<br />

folgenden Ausnahmen:<br />

Im Geschäftsjahr <strong>2010</strong> fanden die folgenden Rechnungslegungsstandards und Interpretationen erstmals Anwendung.<br />

Diese neuen Rechnungslegungsvorschriften hatten keinen bzw. keinen wesentlichen Einfluss auf die<br />

Darstellung <strong>der</strong> Vermögens-, Finanz- und Ertragslage o<strong>der</strong> auf das Ergebnis je Aktie.<br />

Im Juni 2009 wurden Än<strong>der</strong>ungen des IFRS 2 (Share-based Payment) herausgegeben, die die Bilanzierung von in<br />

bar erfüllten anteilsbasierten Vergütungen im Konzern betreffen. Die Än<strong>der</strong>ungen regeln, wie eine einzelne<br />

Tochtergesellschaft in einem Konzern bestimmte anteilsbasierte Vergütungsvereinbarungen in ihrem eigenen<br />

Abschluss bilanzieren muss. Im Zusammenhang mit <strong>der</strong> Überarbeitung wurden die Regeln des IFRIC 8 (Scope of<br />

IFRS 2) und des IFRIC 11 (IFRS 2 – Group and Treasury Share Transactions) in IFRS 2 übernommen.<br />

Im Januar 2008 veröffentlichte das IASB die überarbeiteten Standards IFRS 3 (Business Combinations) und IAS 27<br />

(Consolidated and Separate Financial Statements). Wesentliche Än<strong>der</strong>ungen des IFRS 3 (revised 2008) sind insbeson<strong>der</strong>e:<br />

! Bei <strong>der</strong> Bilanzierung des Anteils an<strong>der</strong>er Gesellschafter besteht zukünftig ein Wahlrecht, ob dieser mit dem<br />

beizulegenden Zeitwert (d. h. inklusive Geschäfts- o<strong>der</strong> Firmenwert) o<strong>der</strong> dem anteiligen identifizierbaren<br />

Nettovermögen angesetzt wird.<br />

! Bei sukzessivem Unternehmenserwerb sind die bisher gehaltenen Unternehmensanteile im Zeitpunkt <strong>der</strong><br />

Erlangung <strong>der</strong> Beherrschung erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert neu zu bewerten. Die Differenz<br />

zwischen dem (neu bewerteten) Beteiligungsbuchwert am Tochterunternehmen und dem anteiligen neu<br />

bewerteten Nettovermögen des Tochterunternehmens ist als Geschäfts- o<strong>der</strong> Firmenwert auszuweisen.<br />

! Im Erwerbszeitpunkt erfasste Verbindlichkeiten für zukünftige Kaufpreisanpassungen aufgrund von künftigen<br />

Ereignissen können in Folgeperioden nicht mehr erfolgsneutral gegen den Geschäfts- o<strong>der</strong> Firmenwert<br />

angepasst werden.<br />

! Die Anschaffungsnebenkosten sind aufwandswirksam zu erfassen.<br />

39<br />

SOFTSHIP KONZERN

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