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Geschäftsbericht 2010 der Softship AG

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i<br />

Das Grundkapital<br />

<strong>der</strong> Gesellschaft<br />

beläuft sich auf<br />

1.877.000 €.<br />

31<br />

KONZERNL<strong>AG</strong>EBERICHT i<br />

Eine individualisierte und nach Bestandteilen aufgeglie<strong>der</strong>te Übersicht <strong>der</strong> Vergütungen<br />

des Geschäftsjahres <strong>2010</strong> ist im Anhang des Jahresabschlusses <strong>der</strong> <strong>Softship</strong><br />

<strong>AG</strong> zu finden.<br />

SONSTIGE ANGABEN GEM. § 315 ABS. 4 HGB<br />

Ziffer 1: Gezeichnetes Kapital, mit Aktien verbundene Rechte und Pflichten<br />

Das Grundkapital <strong>der</strong> Gesellschaft beträgt zum 31. Dezember <strong>2010</strong> unverän<strong>der</strong>t<br />

1.877.000,00 €. Es ist eingeteilt in 1.877.000 nennwertlose Stückaktien, die auf den<br />

Inhaber lauten.<br />

Ziffer 3: Kapitalbeteiligungen, die mehr als 10 Prozent <strong>der</strong> Stimmrechte<br />

betreffen<br />

Die VIGOR Beteiligungsgesellschaft mbH, Hamburg, hält Anteile an <strong>der</strong> Gesellschaft<br />

in Höhe von 22,87 %. Weitere Anteilseigner mit mehr als 10 % <strong>der</strong> Stimmrechte sind<br />

nicht gemeldet.<br />

Ziffer 6: Ernennung und Abberufung von Vorstandsmitglie<strong>der</strong>n; Satzungsän-<br />

<strong>der</strong>ungen<br />

Die Satzung regelt in § 5: Die Mitglie<strong>der</strong> des Vorstands werden vom Aufsichtsrat für<br />

höchstens fünf Jahre bestellt. Eine wie<strong>der</strong>holte Bestellung o<strong>der</strong> Verlängerung <strong>der</strong><br />

Amtszeit, jeweils für höchstens fünf Jahre, ist zulässig. Darüber hinaus gelten die<br />

Regelungen des § 84 AktG.<br />

Än<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> Satzung <strong>der</strong> <strong>Softship</strong> <strong>AG</strong> erfolgen gemäß § 12 und § 16 Abs. 1 <strong>der</strong><br />

Satzung <strong>der</strong> Gesellschaft. Für Satzungsän<strong>der</strong>ungen bedarf es, soweit nicht zwingende<br />

gesetzliche Vorschriften entgegenstehen, <strong>der</strong> einfachen Mehrheit <strong>der</strong> Stimmen.<br />

Die Satzung <strong>der</strong> <strong>Softship</strong> <strong>AG</strong> ermächtigt den Aufsichtsrat, Än<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> Satzung,<br />

die ihre jeweilige Fassung betreffen, ohne Beschluss <strong>der</strong> Hauptversammlung vorzunehmen.<br />

Ziffer 7: Befugnisse des Vorstands zur Ausgabe und zum Rückkauf von<br />

Aktien<br />

Durch Beschluss <strong>der</strong> ordentlichen Hauptversammlungen am 19. Juni 2006 wurde <strong>der</strong><br />

Vorstand ermächtigt, das Grundkapital bis zum 31. Mai 2011 mit Zustimmung des<br />

Aufsichtsrats um bis zu den nachstehend angegebenen Nominalbeträgen durch<br />

Ausgabe von bis zur nachstehend angegebenen Stückzahl von Aktien ohne Nennbetrag<br />

gegen Bar- und / o<strong>der</strong> Sacheinlage zu erhöhen. Die Ermächtigung kann<br />

jeweils in Teilbeträgen ausgenutzt werden. Das Bezugsrecht <strong>der</strong> Aktionäre kann<br />

jeweils ausgeschlossen werden. Der Vorstand ist jeweils ermächtigt, mit Zustimmung<br />

des Aufsichtsrats den weiteren Inhalt <strong>der</strong> Aktienrechte und die Bedingungen <strong>der</strong><br />

Aktienausgabe festzulegen.<br />

SOFTSHIP KONZERN

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