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Geschäftsbericht 2010 der Softship AG

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i<br />

Die Vorstandsverträge<br />

wurden den<br />

geän<strong>der</strong>ten gesetzlichenGrundlagenentsprechend<br />

neu aufgesetzt.<br />

29<br />

KONZERNL<strong>AG</strong>EBERICHT i<br />

GRUNDZÜGE DES VERGÜTUNGSSYSTEMS FÜR DEN AUFSICHTSRAT UND<br />

DEN VORSTAND<br />

Aufsichtsratvergütung<br />

Die Vergütung des Aufsichtsrats ist in §11 <strong>der</strong> Satzung geregelt. Die Vergütung setzt<br />

sich aus einem fixen und einem variablen Anteil zusammen. Die fixe Vergütung<br />

beträgt 8.000 € je Aufsichtsratsmitglied und 12.000 € für den Aufsichtsratsvorsitzenden.<br />

Die Basis für die Tantieme bildet <strong>der</strong> Jahresüberschuss abzüglich 10 % des Grundkapitals<br />

<strong>der</strong> Gesellschaft (entspricht zur Zeit 187.700 €). Auf den sich ergebenden<br />

Basisbetrag wird eine Tantieme von 1 % je Aufsichtsrat gerechnet. Diese wird über<br />

einen Zeitraum von drei Jahren mit einer Aufteilung von 50 % mit Feststellung des<br />

Jahresabschlusses, 25 % nach Feststellung des Jahresabschlusses des Folgejahres und<br />

25 % nach Feststellung des Jahresabschlusses des zweiten Folgejahres ausgezahlt.<br />

Der zweite und <strong>der</strong> dritte Anteil werden jedoch nur dann ausgezahlt, wenn die<br />

Gesellschaft in diesen Jahren jeweils auch einen Gewinn erwirtschaftet. Im Falle von<br />

Verlusten <strong>der</strong> Gesellschaft in den Folgejahren verfällt <strong>der</strong> noch bestehende Tantiemen-Anspruch<br />

aus den Vorjahren zu Gunsten <strong>der</strong> Gesellschaft (Malusregelung) bis<br />

maximal zu <strong>der</strong> Höhe des Verlustes o<strong>der</strong> des jeweiligen Anspruchs. Die Höhe <strong>der</strong><br />

Tantieme ist auf maximal 10.000 € begrenzt.<br />

Vorstandsvergütung<br />

Für die Festlegung <strong>der</strong> individuellen Vorstandsvergütung ist gemäß dem am<br />

05.08.2009 in Kraft getretenen Gesetz zur Angemessenheit <strong>der</strong> Vorstandsvergütung<br />

(Vorst<strong>AG</strong>) <strong>der</strong> gesamte Aufsichtsrat zuständig. Der Aufsichtsrat hat in <strong>2010</strong> das<br />

Vergütungssystem für den Vorstand einschließlich <strong>der</strong> wesentlichen Vertragselemente<br />

neu beschlossen und zugleich festgelegt, es regelmäßig zu überprüfen.<br />

Um eine vollständige Übereinstimmung mit den neuen gesetzlichen Grundlagen<br />

sicherzustellen, wurden die Vorstandverträge mit Gültigkeit ab dem 01.01.<strong>2010</strong> neu<br />

gefasst. Das angepasste Vergütungssystem wird im Folgenden näher erläutert.<br />

Kriterien für die Angemessenheit <strong>der</strong> Vorstandsvergütung sind sowohl die Aufgaben<br />

des einzelnen Vorstandsmitglieds, seine persönliche Leistung, die wirtschaftliche<br />

Lage, <strong>der</strong> Erfolg und die Zukunftsaussichten des Unternehmens als auch die Üblichkeit<br />

<strong>der</strong> Vergütung unter Berücksichtigung des Vergleichsumfelds und die Vergütungsstruktur,<br />

die in <strong>der</strong> Gesellschaft gilt.<br />

Die erfolgsbezogenen Komponenten, bestehend aus Tantieme und gegebenenfalls<br />

einem Bonus, enthalten Bestandteile mit mehrjähriger Bemessungsgrundlage. Sie<br />

setzen damit langfristige Verhaltensanreize und richten die Vergütungsstruktur auf<br />

eine nachhaltige Unternehmensentwicklung aus.<br />

SOFTSHIP KONZERN

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