Corporate Governance Bericht - Softship AG
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) an Dritte zu veräußern. Der Preis, zu dem die Aktien der Gesellschaft<br />
an Dritte abgegeben werden, darf den Börsenpreis der Aktien zum<br />
Zeitpunkt der Veräußerung nicht wesentlich unterschreiten. Beim<br />
Gebrauchmachen dieser Ermächtigung ist der Ausschluss des<br />
Bezugsrechts aufgrund anderer Ermächtigungen nach § 186 Abs. 3<br />
Satz 4 AktG zu berücksichtigen;<br />
cc) zur Ausgabe von Aktien an Arbeitnehmer und Mitglieder des<br />
Vorstands der Gesellschaft und an Arbeitnehmer und Mitglieder der<br />
Geschäftsführungen der mit der Gesellschaft verbundenen<br />
Unternehmen sowie zur Bedienung von Bezugsrechten auf Aktien der<br />
Gesellschaft, die Arbeitnehmern und Mitgliedern des Vorstands der<br />
Gesellschaft und Arbeitnehmern und Mitgliedern der<br />
Geschäftsführungen der mit der Gesellschaft verbundenen<br />
Unternehmen eingeräumt wurden. Soweit Mitglieder des Vorstands<br />
der Gesellschaft betroffen sind, wird der Aufsichtsrat entsprechend<br />
ermächtigt.<br />
Vorstehende Ermächtigungen betreffend die Verwendung der erworbenen eigenen<br />
Aktien können einmal oder mehrmals, ganz oder in Teilen, einzeln oder gemeinsam<br />
ausgeübt werden. Das Bezugsrecht der Aktionäre auf erworbene eigene Aktien wird<br />
insoweit ausgeschlossen, als diese Aktien gemäß den vorstehenden Ermächtigungen<br />
unter lit. aa) bis cc) verwendet werden. Der Vorstand wird die Hauptversammlung<br />
über die Gründe und den Zweck des Erwerbs eigener Aktien, über die Zahl der<br />
erworbenen Aktien und den auf sie entfallenden Betrag des Grundkapitals sowie über<br />
den Gegenwert, der für die Aktien gezahlt wurde, jeweils unterrichten.<br />
8. Wesentliche Vereinbarungen, die unter der Bedingung eines<br />
Kontrollwechsels infolge eines Übernahmeangebots stehen<br />
Es wurden keine wesentlichen Vereinbarungen, die unter der Bedingung eines<br />
Kontrollwechsels infolge eines Übernahmeangebots stehen, getroffen.<br />
9. Entschädigungsvereinbarungen mit Mitgliedern des Vorstands oder<br />
Arbeitnehmern für den Fall eines Übernahmeangebots<br />
Es wurden weder mit den Mitgliedern des Vorstands noch mit Arbeitnehmern der<br />
Gesellschaft entsprechende Vereinbarungen getroffen.<br />
© 2013 <strong>Softship</strong> <strong>AG</strong> Seite 4 von 9