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Einkaufsbedingungen als PDF-Datei herunterladen - Buss SMS ...

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Umstand unverzüglich in Kenntnis zu setzen und sich nach besten Kräften um<br />

Abhilfemaßnahmen zur Minimierung der Auswirkungen einer unverschuldeten Verzögerung<br />

zu bemühen. Außerdem hat der Auftragnehmer auf Anfrage des Auftraggebers jederzeit alle<br />

Informationen über sonstige Umstände zu liefern, die zu einer möglichen Verzögerung führen<br />

könnten, sowie diesbezügliche Absicherungs- und Notfallpläne. Der Auftragnehmer hat den<br />

Auftraggeber insbesondere unverzüglich und umfassend über aktuelle oder potentielle<br />

Arbeitskämpfe zu unterrichten, welche die rechtzeitige Lieferung verzögern oder<br />

verunmöglichen könnten<br />

18.3 Ist eine Partei wegen höherer Gewalt während mehr <strong>als</strong> 2 Monaten an der Erfüllung des<br />

Vertrages gehindert, und können sich die Parteien nicht über das weitere Vorgehen einigen,<br />

ist die andere Partei berechtigt, den Vertrag fristlos aufzulösen.<br />

19. Soziale Verantwortung<br />

19.1. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, den Vertrag unter Beachtung der Richtlinien der UN-<br />

Initiative Global Compact sowie der von der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) in der<br />

„Declaration on fundamental principles and rights at work“ verabschiedeten Prinzipien<br />

abzuwickeln.<br />

19.2. Der Auftragnehmer stellt sicher, dass seine Mitarbeiter, Unterauftragnehmer, Berater oder<br />

Handelsvertreter nicht irgendwelchen Mitarbeitern oder Beratern des Auftraggebers oder<br />

Amtsträgern unangemessene Zahlungen oder anderweitigen Vorteile zu persönlicher<br />

Verwendung oder zur Begünstigung Dritter anbieten oder gewähren, um einen Vertrag<br />

abzuschließen oder aufrecht zu erhalten; er stellt ferner sicher, dass die betreffenden<br />

Personen keine solchen Zahlungen oder Vergünstigungen annehmen.<br />

19.3 Im Falle einer Verletzung der Verpflichtungen gemäß vorstehender Ziff. 19.2 ist der<br />

Auftraggeber berechtigt, vom Auftragnehmer die Bezahlung einer Vergütung in Höhe des zu<br />

Unrecht Geleisteten oder Erhaltenen, mindestens jedoch in der Höhe einer Vertragsstrafe<br />

von 3 % des Vertragspreises zu fordern oder vom Vertragspreis einzubehalten. Darüber<br />

hinaus ist er berechtigt, vom betreffenden Vertrag fristlos ganz oder teilweise<br />

zurückzutreten.<br />

19.4 Der Auftragnehmer wird die Verpflichtungen gemäß dieser Ziff. 19 auch seinen<br />

Unterlieferanten und Unterauftragnehmern abverlangen und dies gegenüber dem<br />

Auftraggeber, auf dessen Verlangen, dokumentieren.<br />

20. Allgemeine Bestimmungen<br />

20.1. Sollte eine Bestimmung oder ein Teil einer Bestimmung dieser <strong>Einkaufsbedingungen</strong><br />

unwirksam oder undurchsetzbar sein oder werden, so wird sie außer Acht gelassen und<br />

dadurch die Gültigkeit dieser <strong>Einkaufsbedingungen</strong> im Übrigen nicht berührt. Falls<br />

erforderlich, sind Auftraggeber und Auftragnehmer verpflichtet, die unwirksame oder<br />

undurchsetzbare Bestimmung durch eine ihr im wirtschaftlichen Erfolg gleichkommende,<br />

wirksame und durchsetzbare Regelung zu ersetzen, sofern dadurch keine wesentliche<br />

Änderung des Inhaltes dieser <strong>Einkaufsbedingungen</strong> herbeigeführt wird.<br />

Stand 01.02.2013

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